Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen – zögern aber bei der Nutzung

Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether abrechnen oder Kryptowährungen im eigenen Online-Shop akzeptieren – für viele Unternehmen ist das derzeit noch Zukunftsmusik. Zwar ist fast die Hälfte (48 Prozent) der deutschen Unternehmen lt. Bitkom überzeugt, dass Kryptowährungen in zehn Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrs sein werden, aber lediglich 2 Prozent aller Unternehmen setzen sie bisher ein.

Bitkom, Pressemitteilung vom 09.07.2025

  • Knapp die Hälfte glaubt, Kryptowährungen seien in zehn Jahren Standard
  • Aber nur 2 Prozent der Unternehmen nutzen bisher Bitcoin & Co.
  • 40 Prozent fordern von der Politik, Kryptowährungen voranzutreiben

Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether abrechnen oder Kryptowährungen im eigenen Online-Shop akzeptieren – für viele Unternehmen ist das derzeit noch Zukunftsmusik. Zwar ist fast die Hälfte (48 Prozent) der deutschen Unternehmen überzeugt, dass Kryptowährungen in zehn Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrs sein werden, aber lediglich 2 Prozent aller Unternehmen setzen sie bisher ein. Weitere 6 Prozent sind offen dafür, Kryptowährungen künftig zu nutzen. Demgegenüber kann sich die überwiegende Mehrheit von 86 Prozent auch in Zukunft nicht vorstellen, Kryptowährungen einzusetzen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 602 Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden in Deutschland.

Am größten ist die Offenheit unter großen Unternehmen: 12 Prozent der Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten können sich vorstellen, künftig Kryptowährungen zu nutzen oder tun dies bereits. Insgesamt 39 Prozent aller Unternehmen meinen hingegen, Kryptowährungen seien generell nur etwas für Privatpersonen. „Bei der bisherigen Zurückhaltung spielen unter anderem die hohe Volatilität vieler kryptographischer Währungen, bekannte Betrugsfälle, rechtliche Unsicherheiten sowie ein Mangel an Informationen eine Rolle. Das erschwert Vertrauen und erzeugt Zurückhaltung, obwohl viele Unternehmen das Potenzial von Kryptowährungen durchaus erkennen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Dabei wollen viele, dass Deutschland bei Kryptowährungen vorne mitspielen kann: 40 Prozent der Unternehmen sagen, die Politik sollte mehr tun, um den Einsatz und die Entwicklung von Kryptowährungen in Deutschland voranzubringen. Gleichzeitig wollen 61 Prozent, dass die EU Kryptowährungen weiterhin stärker reguliert als die USA. Rohleder: „Es braucht einen regulatorischen Rahmen, der Vertrauen schafft und gleichzeitig genug Freiraum für Innovation lässt. Steht der Rechtsrahmen, können Unternehmen Kryptowährungen sinnvoll und sicher in bestehende Prozesse integrieren.“

Quelle: Bitkom

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Der „Investitionsbooster“ kommt: Jetzt sind die Unternehmen gefragt

Während die zugesagte Stromsteuersenkung für die Breite der Wirtschaft wohl ausfällt, dürfte der Bundesrat am 11.07.2025 mit schnelleren Abschreibungen und mittelfristig verringerten Sätzen andere steuerliche Entlastungen auf den Weg bringen. Damit der beabsichtigte „Investitionsbooster“ aber wirklich zünden kann, braucht es lt. DIHK u. a. auch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine moderne Verwaltung.

DIHK, Mitteilung vom 08.07.2025

Für viele Unternehmen ist es ein herber Rückschlag, dass die Stromsteuer – anders als im Koalitionsvertrag zugesagt – nun doch nicht für alle Betriebe reduziert wird. Andere steuerliche Entlastungen dürften nach der Zustimmung des Bundesrates am 11. Juli jedoch bald im Gesetzblatt stehen. Das wiederum ist ein gutes Signal und lässt hoffen, dass sich zumindest die hohen ertragsteuerlichen Belastungen der Unternehmen hierzulande verbessern.

Steuerliche Entlastungen durch schnellere Abschreibung

Wieder eingeführt wird die beschleunigte Abschreibung (degressive Absetzung für Abnutzung, AfA) in Höhe von nunmehr 30 Prozent auf alle beweglichen Güter des Anlagevermögens, also etwa Maschinen oder Büroausstattung – allerdings mit zeitlicher Begrenzung auf die Jahre 2025, 2026 und 2027. Das ist ein guter Anfang, auch wenn eine dauerhaft schnellere AfA den technologischen Fortschritt und damit den wirtschaftlichen Wertverzehr von Investitionen noch besser hätte abbilden können. In jedem Fall ist die Maßnahme richtig: Schnellere Abschreibungen sind ein bewährter Hebel für höhere Investitionen der Unternehmen – und damit für mehr Wachstum, sichere Arbeitsplätze und mittelfristig höhere Staatseinnahmen.

Perspektivisch sollte die Bundesregierung die AfA-Regeln noch deutlich vereinfachen – so durch die Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen bei „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“ von derzeit 800 auf 2.500 Euro und pauschale Abschreibungsmodelle als Alternative zu unzähligen und kleinteiligen AfA-Tabellen. Diese Maßnahmen würden nicht nur die Betriebe entlasten, sondern auch den bürokratischen Aufwand bei Finanzverwaltungen spürbar reduzieren.

Senkung von Steuersätzen: richtig, aber besser schon vor 2028

Der Körperschaftsteuersatz soll von derzeit 15 auf 10 Prozent gesenkt werden, allerdings erst ab dem Jahr 2028 und in kleinen Schritten von jährlich je einem Prozentpunkt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Maßnahme entlastet Kapitalgesellschaften.

Auch Personengesellschaften, für die die Einkommenssteuer die relevante Unternehmenssteuer darstellt, werden berücksichtigt: Für sie soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne ab 2028 von derzeit 28,25 auf 25 Prozent gesenkt werden. Diese sogenannte Thesaurierungsbegünstigung sorgt dafür, dass die steuerliche Belastung bei Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen auch zukünftig in etwa gleich hoch sein wird.

Mit beiden Maßnahmen würde die Steuerlast in Deutschland von derzeit rund 30 Prozent auf etwa 25 Prozent verringert. Deutlich besser wäre eine frühere Entlastung – nicht erst ab 2028. Gut ist, dass die Steuersenkung schon jetzt den Weg in das Gesetzblatt findet.

Stimmungswandel für mehr private Investitionen notwendig

Derzeit konzentriert sich die politische Debatte häufig auf öffentliche Investitionen in Infrastrukturbereiche wie Verkehrs-, Energie- und Digitalnetze. Hier wurden die Möglichkeiten der Kreditfinanzierung auch durch Änderungen des Grundgesetzes deutlich erweitert: Mit den Gesetzentwürfen zum Bundeshaushalt und zur Einrichtung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaschutz“ wurden diese neuen Möglichkeiten in konkrete Haushaltsplanungen übersetzt.

Aus Sicht der Unternehmen reicht das allein jedoch nicht aus. Parallel gilt es, die Ursachen anzugehen, die bislang dazu führen, dass im öffentlichen Bereich nicht alle verfügbaren Haushaltsmittel effizient eingesetzt werden. Insbesondere deutlich vereinfachte und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren – für öffentliche wie für private Projekte – sind erforderlich.

Staatsmodernisierung durch Digitalisierung vorantreiben

Ein echter Investitionsbooster braucht eine moderne Verwaltung. Dazu zählen vollständig digitalisierte und automatisierte Steuerverfahren. Deshalb sollten alle Steuernormen einem Digitalcheck unterzogen, papierbasierte Verfahren abgebaut und Investitionen in die IT-Infrastruktur der Finanzverwaltung erhöht werden. Steuerliche Entlastungen, Vereinfachungen und Digitalisierung müssen schnell kommen, um den Standort Deutschland zu stärken und private Investitionen zu fördern. Das steuerliche Investitionspaket der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber es braucht deutlich mehr Tempo in der Verwaltung, durchgreifende Vereinfachungen und eine konsequente Digitalisierung.

Quelle: DIHK

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Exporte im Mai 2025: -1,4 % zum April 2025

Im Mai 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2025 kalender- und saisonbereinigt um 1,4 % und die Importe um 3,8 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2024 stiegen die Exporte um 0,4 % und die Importe um 4,2 %, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.07.2025

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Mai 2025
129,4 Milliarden Euro
-1,4 % zum Vormonat
+0,4 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), Mai 2025
111,1 Milliarden Euro
-3,8 % zum Vormonat
+4,2 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Mai 2025
18,4 Milliarden Euro

Im Mai 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2025 kalender- und saisonbereinigt um 1,4 % und die Importe um 3,8 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2024 stiegen die Exporte um 0,4 % und die Importe um 4,2 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt.

Im Mai 2025 wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 129,4 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 111,1 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss damit im Mai 2025 mit einem Überschuss von 18,4 Milliarden Euro ab. Im April 2025 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik +15,7 Milliarden Euro betragen. Im Mai 2024 hatte er bei +22,3 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Mai 2025 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 71,3 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 57,7 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber April 2025 sanken die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 2,2 % und die Importe aus diesen Staaten um 3,6 %. In die Staaten der Eurozone wurden Waren im Wert von 49,3 Milliarden Euro (-2,6 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 37,9 Milliarden Euro (-3,2 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden Waren im Wert von 22,0 Milliarden Euro (-1,3 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 19,8 Milliarden Euro (-4,2 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Mai 2025 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 58,1 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 53,3 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber April 2025 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 0,3 % und die Importe von dort um 4,1 % ab.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Mai 2025 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 7,7 % weniger Waren exportiert als im April 2025. Damit sanken die Exporte in die Vereinigten Staaten auf 12,1 Milliarden Euro, das war der niedrigste Wert seit März 2022 (11,9 Milliarden Euro). Gegenüber dem Vorjahresmonat Mai 2024 nahmen die Exporte in die Vereinigten Staaten kalender- und saisonbereinigt um 13,8 % ab. Die Exporte in die Volksrepublik China sanken im Vergleich zum April 2025 um 2,9 % auf 6,8 Milliarden Euro. Die Exporte in das Vereinigte Königreich stiegen im Vergleich zum Vormonat um 15,1 % auf 7,2 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im Mai 2025 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 13,8 Milliarden Euro eingeführt. Das waren 1,0 % weniger als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken um 10,7 % auf 7,4 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 4,0 % auf 3,1 Milliarden Euro zu.

Die Exporte in die Russische Föderation sanken im Mai 2025 gegenüber April 2025 kalender- und saisonbereinigt um 12,1 % auf 0,5 Milliarden Euro, gegenüber Mai 2024 nahmen sie um 11,1 % ab. Die Importe aus Russland stiegen im Mai 2025 gegenüber April 2025 um 9,4 % auf 0,1 Milliarden Euro, gegenüber Mai 2024 nahmen sie um 39,8 % ab.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Mai 2025 Waren im Wert von 130,2 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 112,6 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2024 stiegen die Exporte damit um 2,8 % und die Importe um 6,1 % an. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Mai 2025 mit einem Überschuss von 17,6 Milliarden Euro ab. Im Mai 2024 hatte der Saldo +20,5 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen und besserer Schutz vor manipulativen Designs bei Finanzdienstleitungen: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht veröffentlicht

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Diese und weitere verbraucherschützende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 07.07.2025 veröffentlicht hat. Mit dem Entwurf sollen zwei EU-Richtlinien ins deutsche Recht umgesetzt werden.

BMJV, Pressemitteilung vom 07.07.2025

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Diese und weitere verbraucherschützende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat. Mit dem Entwurf sollen zwei EU-Richtlinien ins deutsche Recht umgesetzt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„‚Klimafreundlich‘, ‚biologisch abbaubar‘ oder ‚CO2-neutral‘: Solche Werbeaussagen klingen positiv, aber oft ist unklar, was genau sich dahinter verbirgt. Das wollen wir ändern: Werbung mit Umweltaussagen soll künftig voraussetzen, dass man die Aussage auch belegen kann. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher – und im Interesse von allen Unternehmen, deren Produkte wirklich umweltfreundlich sind. Umweltaussagen dürfen nicht zu bedeutungslosen Worthülsen verkommen. Wir sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können und der Wettbewerb mit Umweltaussagen fair ist.“

Der Gesetzentwurf setzt die lauterkeitsrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (Richtlinie 2024/825) und eine lauterkeitsrechtliche Vorlage aus der EU-Richtlinie in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge (Richtlinie 2023/2673) 1:1 um.

Im Einzelnen sollen dann die folgenden Regelungen gelten:

Strengere Anforderungen für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen

Allgemeine Umweltaussagen über ein Produkt wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sollen nur noch zulässig sein, wenn sie auch belegt werden können. Sie dürfen nicht auf das gesamte Produkt bezogen verwendet werden, wenn die Umweltaussage tatsächlich nur auf einen Teilaspekt des beworbenen Produkts zutrifft. Werbeaussagen über künftige Umweltleistungen wie „bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig“, muss künftig ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.

Besondere Anforderungen für Aussagen über die Kompensation von Treibhausgasen

Für die Werbung mit Aussagen über die Kompensation von Treibhausgasen sollen besondere Anforderungen gelten, da diese Aussagen besonders geeignet sind, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen. Die Bewerbung eines Produktes mit einer CO2-Kompensationaussage wie „klimaneutral“ soll unzulässig sein, wenn die „Klimaneutralität“ des Produktes durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird.

Klare Regelungen für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln

Nachhaltigkeitssiegel, die ökologische oder soziale Merkmale eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Geschäftstätigkeit hervorheben oder fördern, sollen von staatlicher Stelle festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Das Zertifizierungssystem soll eine Überprüfung durch Dritte vorsehen. Reine Selbstzertifizierungen sind nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt, wie alle Regelungen des Gesetzentwurfs, branchenübergreifend.

Werbeverbot für Produkte mit bewusst begrenzter Haltbarkeit

Produkte, die so gestaltet wurden, dass sie nur eine begrenzte Haltbarkeit haben, dürfen von Unternehmern nicht mehr beworben werden, wenn ein Unternehmer Kenntnis von der bewussten Begrenzung der Haltbarkeit hat. Dieses Werbeverbot soll beispielsweise für Verkäuferinnen und Verkäufer von Elektrogeräten gelten, die wissen, dass die Herstellerin oder der Hersteller der Elektrogeräte absichtlich Bauteile von schlechter Qualität eingebaut hat, damit Verbraucherinnen und Verbraucher das Elektrogerät häufiger ersetzen müssen.

Verbot von manipulativen Online-Designmustern bei Finanzdienstleistungsverträgen

Drei manipulative Online-Designmuster, sog. Dark Patterns, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen beeinflussen oder behindern, sollen verboten werden: Bei mehreren Auswahlmöglichkeiten soll eine bestimmte Auswahlmöglichkeit nicht hervorgehoben werden dürfen. Es soll künftig beispielsweise nicht mehr zulässig sein, nur den „Zustimmen-Button“ graphisch hervorzuheben. Es soll verboten werden, Verbraucherinnen und Verbraucher wiederholt zu einer Auswahl aufzufordern, obwohl diese Auswahl bereits getroffen wurde. Zudem muss das Verfahren zur Anmeldung und zur Beendigung eines Dienstes künftig vergleichbar ausgestaltet sein. Einen Dienst zu kündigen darf nicht etwa schwerer sein als die Anmeldung zu diesem.

Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 25. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Deutscher Markt für Wagniskapital nimmt Fahrt auf

Nach einem ruhigen ersten Quartal hat der deutsche Markt für Wagniskapital (Venture Capital) im zweiten Quartal wieder Fahrt aufgenommen. Deutsche Start-ups sammelten 2,4 Mrd. Euro frisches Kapital ein – das waren lt. KfW 45 Prozent mehr als im Vorquartal.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 07.07.2025

  • Deutsche Start-ups sammeln im zweiten Quartal 2,4 Milliarden Euro ein
  • Zahl der „Einhörner“ mit einer Bewertung von über 1 Milliarde US-Dollar steigt auf 32 – ein Rekord
  • Weitere Studie von KfW Research: Ausländische Investoren sehr interessiert an deutschen Start-ups
  • Zwischen 2020 und 2024 investierten Kapitalgeber aus dem Ausland 37 Milliarden Euro in hiesige Jungunternehmen

Nach einem ruhigen ersten Quartal hat der deutsche Markt für Wagniskapital (Venture Capital, VC) im zweiten Quartal wieder Fahrt aufgenommen. Deutsche Start-ups sammelten 2,4 Milliarden Euro frisches Kapital ein – das waren 45 Prozent mehr als im Vorquartal. Im ersten Halbjahr lag das Transaktionsvolumen damit bei insgesamt knapp 4 Milliarden Euro. Die Investitionen in deutsche Start-ups stiegen das dritte Halbjahr in Folge.

Das sind Ergebnisse des KfW-Venture-Capital-Dashboards, in dem KfW Research quartalsweise Zahlen zum deutschen VC-Markt veröffentlicht.

„Diese Entwicklung erscheint besonders erfreulich, weil die Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2025 eher herausfordernd waren. Insbesondere die Verwerfungen an den Kapitalmärkten im Zuge der US-Zollpolitik belasteten das Investitionsumfeld“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Insgesamt gab es im zweiten Quartal 208 Finanzierungsrunden von Start-ups in Deutschland, davon 98 mit einem Volumen von 1 Million Euro und mehr. Auf sechs Monate gesehen waren es 735 Finanzierungsrunden, davon 198 über der Millionengrenze.

Anfang Mai rückten zwei deutsche Unternehmen in die „Liga der Einhörner“ auf. Unter Einhörnern versteht man Start-ups mit einer Bewertung durch Investoren von mindestens 1 Milliarde US-Dollar. Zu Ende des zweiten Quartals gab es hierzulande insgesamt 32 Einhörner, das ist ein Rekord.

Prägend für die Marktentwicklung im zweiten Quartal waren einzelne große Finanzierungsrunden im sogenannten Scale-up-Segment. Dazu zählen Unternehmen, die bereits ein funktionierendes Geschäftsmodell entwickelt haben und nun expandieren wollen. Scale-up-Finanzierungen machten 57 Prozent der in Deutschland investierten Mittel aus, es gab einzelne Megadeals von 100 Millionen Euro und mehr. Da bei großen Transaktionen im Scale-up-Bereich häufig Investoren aus den USA mit vertreten sind, war auch ihr Anteil an den Investitionen in deutsche Start-ups mit über 30 Prozent wieder deutlich höher als noch im Vorquartal.

„Wir können bisher keine Auswirkungen der Wirtschafts- und Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump auf die Auslandsinvestitionen von US-Wagniskapitalgebern in Deutschland feststellen“, sagt Dr. Dirk Schumacher.

In den vergangenen Jahren hatten Investoren aus dem Ausland und dabei vor allem aus den USA starkes Interesse an deutschen Start-ups, wie eine weitere aktuelle Studie von KfW Research zu Trends in der grenzüberschreitenden Venture-Capital-Finanzierung in Deutschland und Europa zeigt. Zwischen 2020 und 2024 investierten ausländische Wagniskapitalgeber etwa 37 Milliarden Euro in junge deutsche Unternehmen. Zugleich verteilten deutsche Investoren etwa 21 Milliarden Euro an Start-ups im Ausland.

Damit verzeichnete der deutsche Markt für Wagniskapital einen Netto-Kapitalzufluss von rund 16 Milliarden Euro. Gemessen an der Größe des heimischen VC-Marktes war das mehr als in jedem anderen wichtigen Markt in Europa mit Ausnahme von Spanien. Hingegen hatten Belgien, Dänemark, die Schweiz, die Niederlande und Italien in diesem Zeitraum Netto-Kapitalabflüsse – das heißt inländische VC-Geber investierten mehr im Ausland als ausländische Investoren in inländische Start-ups.

Dass mehr VC-Mittel nach Deutschland zuflossen als abflossen lag nicht an einer verhaltenen Auslandsbeteiligung deutscher VC-Investoren. Vielmehr zeigten ausländische Investoren ein besonders hohes Interesse an deutschen Start-ups. „Die hohen Zuflüsse auf den deutschen Wagniskapitalmarkt sind in erster Linie Ausdruck der Qualität und des Innovations- und Wachstumspotenzials, das ausländische Investoren den deutschen Start-ups beimessen“, sagt Dr. Steffen Viete, Experte für Wagniskapital bei KfW Research.

Etwa ein Viertel der Mittel, die deutsche Start-ups zwischen 2020 und 2024 einsammelten, stammte von inländischen VC-Investoren. Weitere 26 Prozent erhielten sie von Wagniskapitalgebern aus dem europäischen Ausland. 31 Prozent des Kapitals kam aus den USA und 10 Prozent aus Asien – was im Vergleich zum gesamteuropäischen Markt jeweils überdurchschnittlich war. Für ganz Europa betrachtet waren US-Investoren für 27 Prozent der Investitionen in Start-ups verantwortlich.

Die hohen Kapitalzuflüsse in den deutschen VC-Markt sind allerdings ein zweischneidiges Schwert. Denn damit einher geht eine im europäischen Vergleich hohe Abhängigkeit von Kapital aus dem Ausland. Dies kann insbesondere in Krisenzeiten zu einer höheren Volatilität mit Blick auf das Finanzierungsangebot für Start-ups führen. Zudem kann die Abwanderung von Start-ups, Talenten und Know-how eine Begleiterscheinung sein. Andererseits eröffnet die Beteiligung ausländischer Investoren neben Kapitalangebot auch wichtige Zugänge zu Netzwerken und Fachwissen.

„Die Förderung des deutschen Markts für Wagniskapital bleibt eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe. In Märkten mit guten Rahmenbedingungen für Gründungen, Unternehmenswachstum und deren Finanzierung gibt es weniger Gründe abzuwandern“, sagt Dr. Steffen Viete.

„Wichtig ist auch die Stärkung der Exit-Kanäle in Deutschland und Europa, also die Möglichkeiten für Börsengänge und Übernahmen. Das würde die Renditemöglichkeiten bei Venture-Capital-Beteiligungen verbessern und dazu beitragen, dass deutsche Start-ups hierzulande eine nachhaltige Finanzierungsperspektive haben.“

Quelle: KfW

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Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult.

Bitkom, Pressemitteilung vom 07.07.2025

  • Große Mehrheit der Berufstätigen erhält aber keine KI-Fortbildungen
  • Jeder Siebte glaubt, im Beruf durch eine KI ersetzbar zu sein
  • Jeder Dritte meint, eine KI könne seinen Chef ersetzen

Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen – Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „KI macht viele Tätigkeiten im Beruf einfacher und effizienter – und die Nutzung kann zudem noch Spaß machen. Wichtig ist, dass man die Tools richtig bedienen kann und auch über die Möglichkeiten und Grenzen der Technologie sowie über Datenschutz und Datensicherheit Bescheid weiß“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Laut europäischer KI-Verordnung müssen alle Unternehmen, die KI einsetzen, sicherstellen, dass die beteiligten Personen über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Dazu gehören neben den eigenen Beschäftigten unter anderem auch Freelancer, Zeitarbeiter oder Dienstleister. Diese Vorgabe gilt seit Februar 2025, die konkrete Umsetzung in der Praxis wirft allerdings noch viele Fragen auf. Wintergerst: „Auch Unternehmen, die aktuell noch keine KI einsetzen, sollten überlegen, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Fortbildungen anzubieten, denn viele nutzen zum Beispiel private KI-Apps auch für berufliche Zwecke.“

Bitkom empfiehlt, KI-Schulungen bedarfsgerecht, zielgruppenspezifisch und kontinuierlich durchzuführen. Neben technischen Grundlagen zur Funktionsweise von KI im Allgemeinen und im konkreten Anwendungskontext sollten auch rechtliche und ethische Fragestellungen einbezogen werden. Vollständige Weiterbildungskonzepte sollten unter anderem einen Lernraum zum Ausprobieren, Peer-Learning und Community-Netzwerke für informelles Lernen beinhalten.

Nach Ansicht der Erwerbstätigen könnte KI die Arbeitswelt in den kommenden Jahren deutlich verändern. 14 Prozent glauben, dass eine KI sie in ihrem Job komplett ersetzen könnte. Und 33 Prozent gehen davon aus, dass eine KI ihre Vorgesetzte oder ihren Vorgesetzten ersetzen könnte. „Angesichts der demographischen Entwicklung und des bereits bestehenden Fachkräftemangels bietet KI gerade für die deutsche Volkswirtschaft eine Chance, den sich verschärfenden Mangel an Arbeitskräften zu mildern“, so Wintergerst.

Quelle: Bitkom

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Produktion im Mai 2025: +1,2 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,2 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.07.2025

Produktion in den energieintensiven Industriezweigen um 1,8 % gesunken

Produktion im Produzierenden Gewerbe

Mai 2025 (real, vorläufig):
+1,2 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
+1,0 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

April 2025 (real, revidiert):
-1,6 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-2,1 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,2 % gestiegen. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von März 2025 bis Mai 2025 um 1,4 % höher als in den drei Monaten zuvor. Im April 2025 sank die Produktion gegenüber März 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 1,6 % (vorläufiger Wert: -1,4 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2024 war die Produktion im Mai 2025 kalenderbereinigt 1,0 % höher.

Deutlicher Produktionszuwachs in der Automobilindustrie und Energieerzeugung

Die positive Entwicklung der Produktion im Mai 2025 ist auf die Zuwächse in der Automobilindustrie (+4,9 % zum Vormonat) und der Energieerzeugung (+10,8 %) zurückzuführen. Auch der Anstieg der Produktion in der Pharmaindustrie (+10,0 %) beeinflusste das Gesamtergebnis positiv. Negativ wirkte sich hingegen der Rückgang im Baugewerbe (-3,9 %) aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) stieg im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 %. Dabei stieg die Produktion von Investitionsgütern um 4,1 % und die Produktion von Konsumgütern um 0,5 %. Die Produktion von Vorleistungsgütern hingegen sank um 2,1 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2024 stieg die Industrieproduktion kalenderbereinigt ebenfalls um 1,4 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gesunken

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,8 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen von März 2025 bis Mai 2025 um 0,7 % höher als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Mai 2024 war die energieintensive Produktion im Mai 2025 kalenderbereinigt um 4,8 % niedriger.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Startups gehen auf Distanz zu den USA

Die USA galten lange Zeit als Vorbild und wichtigster Partner für die deutsche Startup-Szene, doch seit dem Regierungswechsel dort wächst hierzulande die Skepsis. 7 von 10 Gründerinnen und Gründern halten die USA unter Donald Trump lt. Bitkom für ein Risiko für die deutsche Wirtschaft.

Bitkom, Pressemitteilung vom 04.07.2025

  • 31 Prozent stellen Finanzierung durch US-Investoren auf den Prüfstand
  • USA unter Trump gelten als Risiko für die deutsche Wirtschaft
  • Startup-Appell für mehr digitale Souveränität in Deutschland

Die USA galten lange Zeit als Vorbild und wichtigster Partner für die deutsche Startup-Szene, doch seit dem Regierungswechsel dort wächst hierzulande die Skepsis. 7 von 10 Gründerinnen und Gründern (70 Prozent) halten die USA unter Donald Trump für ein Risiko für die deutsche Wirtschaft. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) würde aktuell zögern, mit Startups oder Unternehmen aus den USA zusammenzuarbeiten. Und 87 Prozent fordern, dass Deutschland seine digitale Souveränität stärkt, um unabhängiger von den USA zu werden. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 152 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Wenn sich Startups bewusst für Deutschland und Europa als Standort entscheiden, ist das eine riesige Chance für uns. Tech-Startups können und werden einen wichtigen Beitrag für das digital souveräne Deutschland leisten“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Ganz oben auf die Prioritätenliste gehören der Abbau bürokratischer Hürden für Startups und ein leichterer Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Behörden und Verwaltungen sollten Ankerkunden für Startups werden. Und wir müssen mehr Wagniskapital für Startups mobilisieren, insbesondere von institutionellen Anlegern.“

Aktuell stellen 3 von 10 Startups (31 Prozent) eine mögliche Finanzierung durch US-Investoren auf den Prüfstand: 13 Prozent bevorzugen aufgrund des Regierungswechsels EU-Investoren, 11 Prozent sind zumindest zurückhaltender bei US-Investoren geworden und für 7 Prozent kommen US-Investoren gar nicht mehr in Frage. Allerdings sagen 30 Prozent, dass US-Investoren auch nach dem Regierungswechsel für sie attraktiv sind. Für 26 Prozent spielt Kapital aus den USA generell keine Rolle, 14 Prozent wollten oder konnten dazu keine Angaben machen.

Quelle: Bitkom

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2025: -1,4 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 04.07.2025

Auftragseingang ohne Großaufträge: -3,1 %

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe
Mai 2025 (real, vorläufig):
-1,4 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
+5,3 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

April 2025 (real, revidiert):
+1,6 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
+5,8 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 % gesunken. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 3,1 % niedriger als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von März 2025 bis Mai 2025 um 2,1 % höher als in den drei Monaten zuvor, ohne Großaufträge stieg er um 1,9 %. Im April 2025 stieg der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber März 2025 um 1,6 % (vorläufiger Wert: +0,6 %). Die vergleichsweise hohe Revision im April 2025 ist auf eine Nachmeldung im Bereich Automobilindustrie zurückzuführen.

Die negative Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2025 ist wesentlich auf die deutlichen Rückgänge von Neuaufträgen in der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (saison- und kalenderbereinigt -17,7 % zum Vormonat) zurückzuführen. In diesem Bereich waren im April 2025 mehrere Großaufträge verzeichnet worden. Ferner beeinflussten die Rückgänge in den Bereichen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (-6,2 %) und Metallerzeugung und -bearbeitung (-5,1 %) das Gesamtergebnis negativ. Positiv wirkten sich hingegen die Anstiege der Auftragseingänge in der Herstellung von Metallerzeugnissen (+18,2 %) und im Sonstigen Fahrzeugbau (+6,8 %) aus.

Bei den Investitionsgütern sank der Auftragseingang im Mai 2025 um 0,9 % gegenüber dem Vormonat, bei den Vorleistungsgütern sank er um 3,4 %. Der Auftragseingang bei den Konsumgütern stieg dagegen um 3,1 %.

Die Auslandsaufträge stiegen um 2,9 %. Dabei gingen die Aufträge aus der Eurozone um 6,5 % zurück, die Aufträge von außerhalb der Eurozone stiegen hingegen um 9,0 %. Die Inlandsaufträge gingen um 7,8 % zurück.

Umsatz im Mai 2025 um 1,9 % niedriger als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Mai 2025 saison- und kalenderbereinigt 1,9 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2024 war der Umsatz kalenderbereinigt 1,7 % geringer. Für April 2025 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 1,4 % gegenüber März 2025 (vorläufiges Ergebnis: -1,5 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Stimmungsaufhellung im Mittelstand setzt sich fort

Die Stimmungsaufhellung im deutschen Mittelstand hat sich im Juni fortgesetzt. Das Geschäftsklima, der zentrale Indikator des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers, stieg zum vierten Mal in Folge – diesmal um 0,5 Zähler auf nun minus 14,2 Punkte. Damit lag es zwar weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird, doch der Trend zeigt aufwärts.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 03.07.2025

  • KfW-ifo-Geschäftsklima steigt das vierte Mal in Folge
  • Sowohl der Mittelstand als auch die Großunternehmen erwarten perspektivisch bessere Geschäfte
  • Hoffnung auf konjunkturelle Trendwende nimmt zu

Die Stimmungsaufhellung im deutschen Mittelstand hat sich im Juni fortgesetzt. Das Geschäftsklima, der zentrale Indikator des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers, stieg zum vierten Mal in Folge – diesmal um 0,5 Zähler auf nun minus 14,2 Punkte. Damit lag es zwar weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird. Doch der Trend zeigt aufwärts.

Im KfW-ifo-Mittelstandsbarometer wertet KfW Research Ergebnisse der Konjunkturumfragen des ifo Instituts aus, unterteilt nach Größenklassen der Unternehmen und Hauptwirtschaftsbereichen. Innerhalb des Indexes stagnierte die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage im Mittelstand bei minus 16,6 Punkten. Die Unternehmen bewerteten aber die Aussichten auf Sicht von sechs Monaten erneut positiver als noch im Vormonat, der Indikator für die Geschäftserwartungen stieg um 1,0 Zähler auf nun minus 12,2 Punkte.

Auch bei den Großunternehmen verbesserten sich die Geschäftserwartungen – und zwar deutlich um 4,4 Zähler auf nun minus 9,3 Punkte. Dagegen sank bei den Großunternehmen die Bewertung der aktuellen Lage deutlich.

Dass die Erwartungen, wie nun sowohl im Mittelstand als auch in den Großunternehmen zu beobachten ist, besser ausfallen als die Lageurteile, ist ein typischer Vorbote für eine beginnende Erholung.

„Die Entwicklung deutet darauf hin, dass es für Deutschland nach einem konjunkturell eher schwachen Sommer perspektivisch aufwärts gehen wird“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

„Die deutschen Unternehmen gehen offenbar von einer gestiegenen Kompromissbereitschaft der USA bei Handelsfragen aus. Die anhaltende Erholung der Geschäftserwartungen ist aber sicherlich noch stärker auf ein gestiegenes Vertrauen der Unternehmen in die Binnenwirtschaft zurückzuführen.“

Positiv hervor stach im Juni – wie schon im Vormonat – die Stimmung in den großen Bauunternehmen. Dieses Wirtschaftssegment war im Mai 2025 das erste und ist bislang das einzige seit der russischen Invasion der Ukraine, in dem das Geschäftsklima nun wieder etwas besser ausfällt als im historischen Durchschnitt. Im Juni stieg die Stimmung hier weiter an, um 2,5 Zähler auf plus 4,2 Punkte.

„Mit ihrem Schwerpunkt im öffentlichen Bau und im Tiefbau sind die Aussichten für die großen Bauunternehmen dank des neuen Fiskalpakets der Bundesregierung besonders vielversprechend“, sagt Dr. Dirk Schumacher.

Quelle: KfW

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