Nachdem der EuGH Ende 2015 den Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens für rechtswidrig erklärt hat, ist eine bedeutende Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten entfallen. Ob sie durch die Folgevereinbarung, das „Privacy Shield“-Abkommen, ersetzt werden kann, will die EU-Kommission vor der Sommerpause entscheiden. Im Interesse der Betriebe hofft der DIHK, dass sich Kommission und nationale Datenschutzbeauftragte schnell auf eine gemeinsame Linie einigen.
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