Leichter Handel treiben, besser investieren: EU-Kommission legt EU-Binnenmarktstrategie vor

Seit seiner Gründung vor mehr als 30 Jahren ist der Binnenmarkt ein starker Katalysator für Wachstum, Wohlstand und Solidarität in Europa – mit 26 Millionen Unternehmen, 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die EU-Kommission hat eine Strategie vorgelegt, wie dieser europäische Binnenmarkt gestärkt werden kann und bestehende Hindernisse für Handel und Investitionen abgebaut werden können. Dabei konzentriert sie sich auf die zehn größten Hindernisse.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.05.2025

Seit seiner Gründung vor mehr als 30 Jahren ist der Binnenmarkt ein starker Katalysator für Wachstum, Wohlstand und Solidarität in Europa – mit 26 Millionen Unternehmen, 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Europäische Kommission hat eine Strategie vorgelegt, wie dieser europäische Binnenmarkt gestärkt werden kann und bestehende Hindernisse für Handel und Investitionen abgebaut werden können. Dabei konzentriert sie sich auf die zehn größten Hindernisse.

Vereinfachen, vereinheitlichen und stärken

Der für Wohlstand und Industriestrategie zuständige Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné sagte: „In der heutigen unsicheren Welt müssen die ersten Partner der Europäer die Europäer selbst sein. Es ist an der Zeit, dass europäische Unternehmen sich ‚europäisieren‘, bevor sie sich ‚internationalisieren‘. Die heutige Strategie vereinfacht, vereinheitlicht und stärkt den Binnenmarkt, indem sie Unternehmen das Leben erleichtert und die wichtigsten Hindernisse beseitigt, die noch immer den Handel innerhalb der EU behindern. Die heutige Strategie legt einen neuen Ansatz und eine neue Methode fest. Durch gemeinsame Anstrengungen können wir die Vorteile des Binnenmarkts, des wirtschaftlichen und sozialen Fundaments Europas, für alle erhöhen.“

Mit der Binnenmarktstrategie will die EU-Kommission die kleinen und mittleren Unternehmen KMU bei ihrer Geschäftstätigkeit und Expansion unterstützen und Unternehmen durch die Förderung der Digitalisierung entlasten. Die Strategie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass der EU-Markt zur besten Wahl für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher wird.

10 größte Hindernisse im Binnenmarkt

Die EU-Kommission will mit ihrer Strategie die zehn größten Hindernisse für Unternehmen beseitigen:

  1. komplizierte Unternehmensgründung und -führung;
  2. komplexe EU-Vorschriften;
  3. mangelnde Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten;
  4. begrenzte Anerkennung von Berufsqualifikationen;
  5. fehlende gemeinsame Normen;
  6. fragmentierte Vorschriften für Verpackungen;
  7. mangelnde Produktkonformität;
  8. restriktive und divergierende nationale Vorschriften für Dienstleistungen;
  9. aufwändige Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern in risikoarmen Sektoren;
  10. ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen, die zu hohen Preisen für die Verbraucher führen.

Diese zehn Punkte wurden auf Grundlage umfassender Konsultationen der Interessenträger ermittelt. Sie behindern den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr am stärksten und erschweren es Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern, den Binnenmarkt Europas in vollem Umfang zu nutzen.

Hintergrund

Die neue Binnenmarktstrategie ist eine Antwort auf eine Aufforderung des Europäischen Rates. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten hatten die EU-Kommission im April 2024 aufgefordert, bis Juni 2025 eine horizontale Binnenmarktstrategie zu entwickeln. Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister bekräftigten diese Aufforderung und forderten die Kommission auf, einen detaillierten Fahrplan mit einem klaren Zeitplan vorzulegen.

Diese Forderungen spiegeln ähnliche Schlussfolgerungen aus Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi aus dem Jahr 2024 sowie aus dem Jahresbericht 2025 der Kommission über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit wider, in denen betont wurde, dass die Schaffung eines wirklich integrierten Binnenmarkts für die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung ist.

Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland

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EU-Kommission will Verwaltungskosten für Unternehmen um 400 Millionen Euro jährlich senken

Die EU-Kommission schlägt vor, die jährlichen Verwaltungskosten für Unternehmen um weitere 400 Millionen Euro zu senken, zusätzlich zu den durch frühere Vereinfachungsbemühungen angestrebten 8 Milliarden Euro. Eine neue Kategorie von Small-Mid-Caps (SMC) wird die Einhaltungspflichten erleichtern und somit Ressourcen für Wachstum und Investitionen im gesamten Binnenmarkt freisetzen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.05.2025

Die Europäische Kommission schlägt vor, die jährlichen Verwaltungskosten für Unternehmen um weitere 400 Millionen Euro zu senken, zusätzlich zu den durch frühere Vereinfachungsbemühungen angestrebten 8 Milliarden Euro. Eine neue Kategorie von Small-Mid-Caps (SMC) wird die Einhaltungspflichten erleichtern und somit Ressourcen für Wachstum und Investitionen im gesamten Binnenmarkt freisetzen.

Neue Vorteile für kleine und mittelgroße Unternehmen

Der für Wohlstand und Industriestrategien zuständige Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné sagte: „Bürokratieabbau und Vereinfachung der Vorschriften bedeuten, dass Unternehmen die Freiheit erhalten, innovativ zu sein, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Der heutige Omnibus ist ein weiterer Meilenstein in dieser Hinsicht. Er bietet neue Vorteile für kleine und mittelgroße Unternehmen und stellt sicher, dass die Rechtsvorschriften an die Realität vor Ort angepasst werden.“

Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis, der für den Bereich Umsetzung und Vereinfachung zuständig ist, betonte: „Wir werden weiter unerbittlich nach Vereinfachung streben, um die EU-Regulierung für alle – Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen – einfacher, schneller und besser zu machen.“

Was sind SMC?

Unter die neue Kategorie „Small Midcaps“ (SMC) fallen fast 38.000 Unternehmen in der EU, die zwischen 250 und 750 Beschäftigte haben und entweder 150 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 129 Millionen Euro Gesamtvermögen aufweisen. Bisher werden KMU, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, zu Großunternehmen – mit den damit einhergehenden strengeren Compliance-Regeln.

Diese Unternehmen werden zum ersten Mal Zugang zu bestimmten bestehenden KMU-Vorteilen erhalten. Dazu gehören spezifische Ausnahmen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder vereinfachte Vorschriften, die die Notierung an der Börse einfacher und kostengünstiger machen.

  • Ausnahme von der Registrierung fluorierter Treibhausgase
  • Risikobasierte Aufzeichnungen
  • Vom Papier zum Digitalen
  • Rechtssicherheit durch gemeinsame Spezifikationen
  • Batterie-Industrie: Reibungslosere Einführung von Sorgfaltspflichten

Allein im Jahr 2026 müssen sich rund 10.000 Unternehmen im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen nicht mehr im F-Gas-Portal der EU registrieren. Die vorgeschlagene Änderung wird den Befolgungsaufwand für kleinere Unternehmen, die begrenzte Handelsvolumina abwickeln, verringern und gleichzeitig die Klimaziele der Verordnung beibehalten.

Mit dem heutigen Vorschlag wird die Aufzeichnungspflicht in der DSGVO vereinfacht, wobei den besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen und Organisationen Rechnung getragen und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Rechte des Einzelnen geschützt werden. Der Vorschlag gilt nicht nur für KMU, sondern auch für Organisationen mit weniger als 750 Beschäftigten.

KMU, SMC und Organisationen mit weniger als 750 Beschäftigten müssen nur dann Aufzeichnungen führen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO ein „hohes Risiko“ darstellt.

Der Vorschlag wird den digitalen Wandel beschleunigen und umständliche papierbasierte Anforderungen in der Produktgesetzgebung beseitigen. Nach den geltenden EU-Vorschriften müssen Unternehmen weiterhin papiergestützte Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und andere Dokumente vorlegen. Durch die Digitalisierung dieser Anforderungen können Unternehmen Informationen leichter einreichen und verteilen, und die nationalen Behörden können die Einhaltung der Vorschriften effizienter überprüfen.

Unternehmen werden einen klaren Weg für den Nachweis haben, dass ihre Produkte den EU-Anforderungen entsprechen, auch wenn EU-weit harmonisierte Normen nicht verfügbar sind. Dies wird ihnen mehr Rechtssicherheit bieten, Kosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Um die Batterie-Industrie bei der Beschaffung von Rohstoffen in unsicheren Zeiten zu unterstützen, gibt die Kommission den Unternehmen mehr Zeit, sich auf neue Vorschriften zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorzubereiten. Die Frist für die Einhaltung dieser Vorschriften wird um zwei Jahre von 2025 auf 2027 verschoben. Das bietet auch mehr Zeit für die Einrichtung von externen Prüfstellen.

Darüber hinaus werden die Due-Diligence-Leitlinien ein Jahr vor Inkrafttreten der Verpflichtungen veröffentlicht. Das gibt den Unternehmen rechtzeitig Orientierungshilfen und trägt zu einer reibungsloseren Umsetzung der neuen Vorschriften bei.

Hintergrund

Dieser Vorschlag ist das vierte Vereinfachungs-Omnibus-Paket, das von der Europäischen Kommission im Rahmen dieses Mandats vorgelegt wurde.

Omnibus I und II haben die Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht sowie für EU-Investitionen gestrafft und jährlich rund 6,3 Milliarden Euro an Verwaltungserleichterungen bereitgestellt. Der in der vergangenen Woche vorgestellte Omnibus III konzentrierte sich auf die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit Einsparungen von jährlich bis zu 1,58 Milliarden Euro für landwirtschaftliche Betriebe und 210 Millionen Euro für die nationalen Verwaltungen. Das nächste Omnibus-Paket (vorläufig für Juni 2025 geplant) wird sich auf die Verteidigung konzentrieren und dazu beitragen, die im Weißbuch festgelegten Investitionsziele zu erreichen. Es folgen ein Omnibus für die chemische Industrie und ein Digitalpaket.

Dieser Wandel in der Regulierungs- und Unternehmenskultur betrifft die gesamte Europäische Kommission. Jede Dienststelle der Kommission und jedes Mitglied des Kollegiums hat die Aufgabe, diese Rationalisierungsanstrengungen durchzuführen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Vorschriften an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland

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Deutsche Wirtschaft verlor 2024 fast 200.000 Unternehmen

Immer mehr Unternehmen in Deutschland geben auf. Das geht aus einer gemeinsamen Untersuchung von Creditreform und dem ZEW hervor. Demnach stieg die Zahl der Unternehmensschließungen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent.

ZEW, Pressemitteilung vom 21.05.2025

Starker Anstieg der Schließungszahlen in allen Wirtschaftsbereichen

Immer mehr Unternehmen in Deutschland geben auf. Das geht aus einer gemeinsamen Untersuchung von Creditreform und dem ZEW Mannheim hervor. Demnach stieg die Zahl der Unternehmensschließungen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent. Insgesamt haben bundesweit 196.100 Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit eingestellt – der höchste Wert seit 2011, als viele Betriebe infolge der Finanzkrise aufgeben mussten.

„Die Schließungszahlen sind in allen Wirtschaftsbereichen alarmierend. Seit 14 Jahren haben wir keine höheren Werte mehr gesehen. Vor allem die Industriebetriebe leiden unter den hohen Energiekosten in der Produktion, während der Wettbewerbsdruck durch ausländische Anbieter steigt“, erklärt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung. Allein in energieintensiven Bereichen wurden 1.050 Betriebsschließungen registriert – ein Anstieg um 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In der Chemie- und Pharmaindustrie gaben 360 Unternehmen auf – der höchste Stand seit über 20 Jahren.

Technologie-Dienstleistungen ohne Zukunft in Deutschland?

Auch im Bereich der technologieintensiven Dienstleistungen stieg die Zahl der Schließungen überdurchschnittlich stark um 24 Prozent. Dazu zählen unter anderem IT, Produktentwicklung, Umwelttechnik und Diagnostik. Im Jahr 2024 schlossen rund 13.800 Unternehmen dieser Branche.

„Tatsächlich müsste dieser Sektor als Zukunftsbranche wachsen. Doch es herrscht ein gravierender Fachkräftemangel. Die daraus resultierenden Engpässe zwingen Unternehmen dazu, um knappe Ressourcen zu konkurrieren. Das führt dazu, dass nicht genug Aufträge angenommen werden können, um wirtschaftlich zu arbeiten“, erläutert Dr. Sandra Gottschalk, Senior Researcher am ZEW Mannheim.

Keine Kapazitäten für „Wohnungsbau-Turbo“

Auch in der Wohnungswirtschaft setzte sich der Negativtrend fort: Die Zahl der Schließungen stieg hier um 20 Prozent. Allein 2024 verließen rund 9.700 Unternehmen den Markt.

„Die Kapazitäten im Wohnungsmarkt schrumpfen – auch wegen fehlendem Fachkräftenachwuchs. Das sind schlechte Nachrichten für die neue Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag eigentlich einen ‘Wohnungsbau-Turbo‘ angekündigt hat“, so Hantzsch.

Die angespannte Lage im Gesundheitswesen zeigt sich ebenfalls in steigenden Schließungszahlen. Im Jahr 2024 verzeichnete die Branche ca. 10.800 Marktaustritte – ein Anstieg von gut 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die flächendeckende Versorgung mit Apotheken und Arztpraxen dürfte sich damit weiter verschlechtern.

Mehr größere Unternehmen gaben auf

Auffällig ist der starke Anstieg an Schließungen größerer, wirtschaftlich aktiver Unternehmen – ein Trend, der sich nun im dritten Jahr in Folge fortsetzt. 2024 wurden gut 4.050 solcher Unternehmen abgemeldet – fast doppelt so viele wie in einem durchschnittlichen Jahr.

„Das ist ein klares Alarmsignal an die Wirtschaftspolitik. Viele Unternehmen verlagern ihre Produktion ins Ausland, schließen Standorte oder investieren gar nicht mehr in Deutschland“, warnt Hantzsch. Die deutsche Wirtschaft verliere dadurch zunehmend an Substanz und Know-how.

Bei kleineren, überwiegend inhabergeführten Unternehmen stieg die Zahl der Schließungen zuletzt nur moderat. In vielen Fällen liegt die Ursache nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern in der demografischen Entwicklung: Immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer der geburtenstarken Jahrgänge erreichen das Rentenalter, ohne geeignete Nachfolger zu finden.

„Viele junge Menschen empfinden eine abhängige Beschäftigung als attraktiver und lukrativer als den Weg in die Selbstständigkeit“, ergänzt Gottschalk.

Quelle: ZEW

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Inflation für 8 von 9 Haushaltstypen unter oder bei Zielrate der EZB

Die Inflationsrate in Deutschland ist im April gegenüber März von 2,2 auf 2,1 Prozent gesunken und liegt damit fast am Inflationsziel der EZB von zwei Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen haben acht eine haushaltsspezifische Teuerungsrate unter oder genau beim Inflationsziel. Insgesamt reichte die Spannweite im April von 1,4 bis 2,2 Prozent, zeigt der neue IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 20.05.2025

Die Inflationsrate in Deutschland ist im April gegenüber März von 2,2 auf 2,1 Prozent gesunken und liegt damit fast am Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, haben acht eine haushaltsspezifische Teuerungsrate unter oder genau beim Inflationsziel. Insgesamt reichte die Spannweite im April von 1,4 bis 2,2 Prozent, der Unterschied lag also bei 0,8 Prozentpunkten, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im April 2025 wie in den Vormonaten moderat: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern und niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,4 Prozent. Auf 1,8 Prozent Inflationsrate kamen Alleinlebende mit niedrigen Einkommen, in deren Warenkorb sich – mangels Auto – die gegenüber März deutlich gesunkenen Energie- und Kraftstoffpreise weniger stark auswirkten als bei den meisten Familien. Alleinerziehende sowie Paarfamilien mit jeweils mittlerem Einkommen wiesen mit 1,6 bzw. 1,7 Prozent ebenfalls relativ niedrige Teuerungsraten auf.

Als einziger Haushaltstyp hatten im April Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 2,2 Prozent eine Inflation leicht über der EZB-Zielrate. Es folgten Paare mit Kindern und hohen Einkommen (2,0 Prozent) sowie Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen (1,9 Prozent). Ein wichtiger Faktor dafür ist, dass diese drei Haushaltstypen am stärksten Pauschal- und Flugreisen nachfragen. Deren Preise zogen im April kräftig an, was entscheidend dazu beitrug, dass die Kerninflation, also die Teuerungsrate ohne die schwankungsanfälligen Posten Nahrungsmittel (im weiten Sinne) und Energie, gegenüber März stieg. Der Hintergrund ist allerdings undramatisch, betont Dr. Silke Tober, Autorin des monatlichen Inflationsmonitors: Anders als 2024 fiel Ostern in diesem Jahr auf den April. „Dass die Preise für Reisen steigen, ist eine normale Nachfragereaktion in der Ferienzeit“, sagt die IMK-Expertin für Geldpolitik. Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen verzeichneten im April Inflationsraten von je 1,8 Prozent.

Im Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate weiter normalisieren und um den Wert von zwei Prozent schwanken, so die Prognose des IMK. Allerdings steigt durch den von US-Präsident Donald Trump provozierten Zollkonflikt das Risiko, dass sie sogar unter die Zielinflation fällt, warnt Tober. Denn auch wenn sich die handelspolitische Auseinandersetzung zeitweilig etwas beruhigt hat, treibt sie die Gefahr einer weltweiten Rezession hoch, die die Preisentwicklung zusätzlich dämpfen würde.

Tober hält weitere Zinssenkungen durch die EZB für erforderlich, denn bereits vor den Erschütterungen durch die erratische Politik der US-Regierung sei die Geldpolitik im Euroraum zu restriktiv für die schwache wirtschaftliche Dynamik gewesen. Die Zinssenkungen der vergangenen Monate hätten zwar für Entlastung gesorgt. Diese reiche aber noch nicht aus, zumal zuletzt der US-Dollar deutlich gegenüber dem Euro abgewertet hat, was die ohnehin verhaltenen Exportaussichten der Europäer bremse. Eine weitere „Lockerungen der geldpolitischen Zügel“ würde auch die Wirkung der von der neuen Bundesregierung vorgesehenen Investitionsoffensive in Deutschland angemessen flankieren, betont die Ökonomin. „In der aktuellen Situation sollten Geld- und Fiskalpolitik gemeinsam ein günstiges Umfeld für staatliche und private Investitionen schaffen, um durch eine starke Binnennachfrage die dämpfenden außenwirtschaftlichen Einflüsse abzufedern.“

Langfristiger Vergleich: Lebensmittel rund 40 Prozent teurer als 2019

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen.

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im April 2025 um 40,1 Prozent höher als im April 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung für diese unverzichtbaren Basisprodukte mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 35,7 Prozent teurer als im April 2019.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Clean Trade and Investment Partnerships: Nützliches Tool in der EU-Handelspolitik?

Während es immer schwieriger wird, zu umfassenden Handelsabkommen zu gelangen, setzt die EU-Kommission auf ein neues Instrument für die Markterschließung und Diversifizierung von Lieferketten: Clean Trade and Investment Partnerships (CTIPs) sollen helfen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, die Lieferketten zu diversifizieren und die Wirtschaft anzukurbeln. Was ist dran an dem Konzept der „Mini-Handelsabkommen“? Dazu hat die DIHK Stellung genommen.

DIHK, Mitteilung vom 20.05.2025

Im Rahmen ihres „Clean Industrial Deal“ hat die Europäische Union im Februar ein neues Handelsinstrument vorgestellt: die Clean Trade and Investment Partnerships, kurz CTIPs. Wie alle Maßnahmen des Clean Industrial Deal zielen auch CTIPs darauf ab, die EU gleichzeitig umweltverträglich und wettbewerbsfähig aufzustellen. Unklar ist jedoch bislang, wie die beschriebenen Partnerschaften in der Praxis aussehen, wie die Verhandlungsprozesse gestaltet werden und welchen konkreten Mehrwert sie europäischen Unternehmen bieten können.

Flexiblere Form von Handelsabkommen

Umgangssprachlich werden CTIPs häufig als „mini“ oder „softe“ Handelsabkommen bezeichnet. Die EU-Kommission definiert sie als „alternative Formen des Engagements“. Anders als herkömmliche, zumeist bilaterale Handelsabkommen sind Clean Trade and Investment Partnerships rechtlich nicht bindend und ermöglichen dank schnellerer Verhandlungen mehr Flexibilität. Beispiele sind Rohstoff-, Energie- oder Technologiepartnerschaften.

CTIPs werden der „Global Gateway“-Strategie zugeordnet, die EU-Aktivitäten außerhalb des Binnenmarktes bündelt – insbesondere Infrastrukturprojekte in Entwicklungsländern. Für die europäische Wirtschaft bieten sich dadurch Chancen: zur Markterschließung, beim Zugang zu Rohstoffen und bei der Diversifizierung von Lieferketten.

Kooperationen wirkungsvoller gestalten

Inhaltlich plant die EU bei CTIPs von Partnerland zu Partnerland unterschiedliche Kooperationsschwerpunkte festzulegen. In der Praxis verhandeln Südafrika und die EU seit März 2025 eine CTIP, die bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. Im Fokus stehen die Umstellung auf umweltverträglichere Energie, Qualifikationen und Technologie, die Entwicklung strategischer Industrien entlang der gesamten Lieferketten sowie Rohstoffe.

Ähnliche Bemühungen gab es bereits in Form von EU-Rohstoffpartnerschaften, die ebenfalls im Rahmen von Global Gateway ins Leben gerufen wurden. Sie beziehen sich zusätzlich auf den Critical Raw Materials Act – ein EU-Gesetz, das die Versorgung mit wichtigen Rohstoffen sichern soll, indem es unter anderem Abhängigkeiten reduziert und die heimische Produktion fördert. Seit 2021 hat die EU solche Rohstoffpartnerschaften mit 13 Drittstaaten geschlossen, so etwa mit Argentinien, Usbekistan und Chile. Dabei handelt es sich jedoch um Absichtserklärungen, konkrete Maßnahmen stehen bislang aus.

Maßnahmen in die Tat umsetzen

Das Beispiel der Rohstoffpartnerschaften zeigt, dass CTIPs strategischer gestaltet und zielgerichteter umgesetzt werden müssen. Um effektiv wirken zu können, ist unter anderem der Abbau von Handelshemmnissen in den Zielsektoren dringend erforderlich. Sinnvoll wären auch konkrete Global-Gateway-Projekte, in denen europäische Unternehmen etwa die Umstellung auf umweltverträglichere Energie unterstützen. Zielführend wäre zudem, die Wirtschaft im Verhandlungsprozess einzubinden, sodass CTIPs in der Praxis auch den Privatsektor fördern. Das Netz der Auslandshandelskammern sowie das weltweite German Mining & Resources Network können mit ihrer Expertise in den Zielmärkten wichtige Unterstützung bieten. Zusätzlich ist eine transparente Berichterstattung zu CTIPs notwendig, um Erfolge messen und notwendige Anpassungen vornehmen zu können. Das gilt insbesondere deshalb, weil es noch kein systematisiertes Verfahren gibt.

Angesichts zunehmender protektionistischer Tendenzen, nachlassender Wettbewerbsfähigkeit der EU und langwieriger Verhandlungen umfassender Handelsabkommen gilt es zu handeln. Gezielte und wirkungsvolle Instrumente müssen dazu beitragen, den gegenseitigen Marktzugang und die Diversifizierung von Lieferketten zu verbessern.

Quelle: DIHK

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Mehr Mut zu einfacheren Bauvorschriften

Investitionsvorhaben am Wirtschaftsstandort Deutschland haben in den vergangenen Jahren lt. IfM Bonn tendenziell an Attraktivität verloren. Ein Grund hierfür ist, dass gewerbliche Baugenehmigungsverfahren mitunter sehr lange dauern, weshalb auch die Gesamtkosten schwer kalkulierbar sind.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 20.05.2025

Kommunen profitieren durch serviceorientierte Verfahren

Investitionsvorhaben am Wirtschaftsstandort Deutschland haben in den vergangenen Jahren tendenziell an Attraktivität verloren. Ein Grund hierfür ist, dass gewerbliche Baugenehmigungsverfahren mitunter sehr lange dauern, weshalb auch die Gesamtkosten schwer kalkulierbar sind.

Besonders betroffen sind hiervon Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), da sie weniger Erfahrungen im Umgang mit Baubehörden haben und meist auch nicht über das entsprechende Fachpersonal und die finanziellen „Kostenpuffer“ wie die Großunternehmen verfügen. „Um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, wäre es daher hilfreich, wenn Bund und Länder einfache, transparente und dauerhafte gesetzliche Regelungen erlassen würden, um so die Umsetzung von Bauvorhaben wieder zu vereinfachen. Das schließt eine Revision der baurechtlichen Vorschriften mit dem Ziel ein, nicht zwingend notwendige Vorgaben und Standards zu reduzieren.“, erklärt Hans-Jürgen Wolter. Gemeinsam mit seinem Team hat er in einer Studie die aktuellen Genehmigungsprozesse bei gewerblichen Baugenehmigungsverfahren beleuchtet. Dabei kamen sie auch zum Schluss, dass durch eine stärkere Beteiligung der Betroffenen – von den Unternehmen über die planenden Dienstleistern bis hin zu den Behörden – eine größere Praxisnähe der Rechtsvorschriften im Gesetzgebungs- bzw. Evaluierungsprozess erzielt werden könnte. „Aktuell müssen beispielsweise auch sachfremde Überlegungen berücksichtigt werden, wie die Vorgabe von Energieeffizienzstandards im Zuge der angestrebten CO2-Neutralität. Dies hat sowohl die Komplexität der Bauvorschriften als auch die Änderungsfrequenz in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und überfordert nicht nur die Unternehmen, sondern in zunehmendem Maße auch die Bauämter“, berichtet der IfM-Projektleiter.

„Ermöglichungskultur“ stärkt kommunale EntwicklungUm die Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen, bedarf es außerdem mehr digitaler Lösungen. So zeige sich schon heute, dass durch digitale Bauakten die Postlaufzeiten verkürzt, der Verfahrensstand transparenter und im besten Fall eine gleichzeitige Bearbeitung in Echtzeit durch alle Beteiligten ermöglicht werden kann. Würde zudem die Zuständigkeit für die Genehmigungsverfahren auf Kreis- oder Regierungsbezirksebene konzentriert, könnten leichter Lern- und Skaleneffekte realisiert und spezialisiertes Know-how für komplexe Sonderbauten aufgebaut werden.

Zugleich empfehlen die IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Entscheidungsträgern in den kommunalen Behörden, konsequenter eine „Ermöglichungskultur“ zu etablieren: Dazu gehören sowohl die Befähigung und Ermutigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verfahrensbeschleunigenden Ermessensausübungen als auch ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot für die Antragsteller. Hierdurch könnten kritische Punkte deutlich schneller geklärt werden.

Für Kommunen, die dies bereits praktizieren, zahlt sich nach Untersuchungen der IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein solches service-orientiertes Vorgehen beispielsweise im Hinblick auf die Gewerbesteuereinnahmen aus. Schließlich sind sich Unternehmen, die regelmäßig Bauanträge stellen, durchaus der Unterschiede bewusst, die zwischen den Kommunen bestehen – und berücksichtigen diesen Faktor auch bei ihren Standortentscheidungen für die geplante Investition.

Quelle: IfM Bonn

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Weniger Unternehmen beklagen Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen hat sich deutlich abgeschwächt, liegt aber weiterhin auf historisch hohem Niveau. Zu Beginn des 2. Quartals 2025 klagten 27,2 % der Unternehmen über Einschränkungen aufgrund fehlenden Personals. Im 4. Quartal 2024 waren es noch knapp 32,0 %, im Sommer 2022 sogar 49,7 %. Das sind Ergebnisse des KfW-ifo-Fachkräftebarometers.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 20.05.2025

  • 27 Prozent der Unternehmen in Deutschland vermelden Einschränkungen wegen fehlendem Personal
  • Schwache Konjunktur ist Hauptgrund für Rückgang
  • Dienstleistungssektor weiterhin besonders stark von Fachkräftemangel betroffen

Der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen hat sich deutlich abgeschwächt, liegt aber weiterhin auf historisch hohem Niveau. Zu Beginn des zweiten Quartals 2025 klagten 27,2 Prozent der Unternehmen über Einschränkungen aufgrund fehlenden Personals. Im vierten Quartal 2024 waren es noch knapp 32,0 Prozent, im Sommer 2022 sogar 49,7 Prozent.

Grund für den Rückgang ist die schwache Konjunktur in Deutschland. Diese hat vor allem in der Industrie zu Absatz- und Auftragsrückgängen sowie zu Entlassungen oder Einstellungsstopps geführt. Zudem belastet auch die große Unsicherheit über den Kurs der US-Regierung die Unternehmen.

Das sind Ergebnisse des KfW-ifo-Fachkräftebarometers, das auf Auswertungen der ifo-Konjunkturumfragen basiert. Dafür werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen befragt, darunter 7.500 Mittelständler.

„Der Fachkräftemangel ist weiterhin eine Wachstumsbremse für einen beträchtlichen Teil der Unternehmen. Dass derzeit weniger Unternehmen das Problem als gravierend empfinden, ist nur eine Momentaufnahme“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

„Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren verschärfen, sofern sich die konjunkturelle Lage wie erwartet verbessert. Ein Gegensteuern über eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung, qualifizierte Zuwanderung und Produktivitätssteigerungen ist dringend geboten.“

Im Verarbeitenden Gewerbe berichteten Anfang des zweiten Quartals mit 17,9 Prozent weit weniger als halb so viele Unternehmen einen Fachkräftemangel wie zum Höchststand von 44,5 Prozent im Jahr 2022. Die Zahl der betroffenen Industrieunternehmen ist allerdings immer noch wesentlich höher als im langfristigen Mittel. Von 1991 bis 2010 meldeten im Durchschnitt lediglich 3,7 Prozent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe Behinderungen durch fehlende Fachkräfte. Im gesamten Erhebungszeitraum ab 1991 bis heute waren es durchschnittlich 9,8 Prozent.

Besonders stark macht sich der Fachkräftemangel weiterhin im Dienstleistungssektor bemerkbar, auch wenn es hier ebenfalls einen Rückgang gab. 32,9 Prozent der Dienstleistungsunternehmen beklagten fehlendes Personal, im vierten Quartal 2024 waren es noch 39,1 Prozent. Besonders stark ist das Problem bei Rechtsanwälten und Steuerberatern – 64,6 Prozent von ihnen sind von Fachkräftemangel betroffen. Mehr als 40 Prozent sind es unter den Betrieben des Straßen- und Schienenverkehrs.

In der Industrie gar nicht oder relativ wenig von dem Problem betroffen sind derzeit Hersteller von Bekleidung (0 Prozent), Hersteller von Möbeln (9,7 Prozent) und Hersteller pharmazeutischer Erzeugnisse (10,0 Prozent). Stark unter fehlendem Personal leiden hingegen unter anderem Produzenten von Leder, Lederwaren und Schuhen (55,0 Prozent) und von Metallerzeugnissen (26,5 Prozent).

Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist abrufbar unter:

Quelle: KfW

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17,7 Mrd. Euro Exportüberschuss im Handel mit den Vereinigten Staaten im 1. Quartal 2025

Zum Jahresbeginn 2025 und damit vor dem Inkrafttreten höherer Zölle auf Exporte in die Vereinigten Staaten war der deutsche Exportüberschuss erheblich: Im 1. Quartal 2025 wurden Waren im Wert von 41,2 Mrd. Euro aus Deutschland in die USA exportiert und Waren im Wert von 23,5 Mrd. Euro von dort importiert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, überstiegen damit die Exporte in die USA die Importe von dort um fast 75 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.05.2025

Seit mehr als drei Jahrzehnten erzielt Deutschland jedes Jahr Exportüberschüsse im Außenhandel mit den USA. Auch zum Jahresbeginn 2025 und damit vor dem Inkrafttreten höherer Zölle auf Exporte in die Vereinigten Staaten war der deutsche Exportüberschuss erheblich: Im 1. Quartal 2025 wurden Waren im Wert von 41,2 Milliarden Euro aus Deutschland in die USA exportiert und Waren im Wert von 23,5 Milliarden Euro von dort importiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, überstiegen damit die Exporte in die USA die Importe von dort um fast 75 %. Mit 17,7 Milliarden Euro war der deutsche Exportüberschuss im Warenverkehr mit den USA der höchste gegenüber einem Handelspartner im 1. Quartal 2025. Er war um 4,8 Milliarden Euro größer als gegenüber Frankreich, dem Land mit dem zweitgrößten deutschen Exportüberschuss (12,8 Milliarden Euro). Im 1. Quartal 2024 hatte der Außenhandelssaldo (Exporte minus Importe) mit den Vereinigten Staaten noch +16,7 Milliarden Euro betragen. Der Exportüberschuss war damals um 3,2 Milliarden Euro größer als mit dem zweitplatzierten Frankreich (13,5 Milliarden Euro).

Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile mit größtem Anteil am Exportüberschuss in die USA

Den größten Anteil am Exportüberschuss mit den USA machte im 1. Quartal 2025 der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen mit 7,8 Milliarden Euro aus (Export: 9,1 Milliarden Euro; Import: 1,3 Milliarden Euro). Bei Neufahrzeugen mit Verbrennermotoren (ohne Hybride) betrug der Saldo +2,6 Milliarden Euro (Export: 3,1 Milliarden Euro; Import: 0,6 Milliarden Euro). Bei Elektroautos (ohne Hybride) lag er mit +1,6 Milliarden Euro niedriger (Export: 1,7 Milliarden Euro; Import: 0,1 Milliarden Euro) und bei Hybridfahrzeugen lag er bei +0,9 Milliarden Euro (Export: 1,2 Milliarden Euro; Import: 0,2 Milliarden Euro). Zum Vergleich: Im 1. Quartal 2024 hatte der Exportüberschuss mit den Vereinigten Staaten im Handel mit Kraftwagen und Kraftwagenteilen bei insgesamt 6,2 Milliarden Euro gelegen (Export: 8,3 Milliarden Euro; Import: 2,1 Milliarden Euro). Den zweitgrößten Exportüberschuss erzielte Deutschland im 1. Quartal 2025 in dieser Warenkategorie mit dem Vereinigten Königreich mit einem Saldo von +4,4 Milliarden Euro (Export: 5,7 Milliarden Euro; Import: 1,3 Milliarden Euro).

Einen positiven Außenhandelssaldo mit den USA gab es im 1. Quartal 2025 auch bei pharmazeutischen und ähnlichen Erzeugnissen mit einem Exportüberschuss von 4,2 Milliarden Euro (Export: 7,8 Milliarden Euro; Import: 3,6 Milliarden Euro). Auffällig ist hierbei der große Abstand in der Rangfolge der Partnerländer. Die Vereinigten Staaten belegten im 1. Quartal 2025 Rang 1 in dieser Warenkategorie. Auf Rang 2 folgten die Niederlande mit einem deutschen Exportüberschuss von nur 0,9 Milliarden Euro (Export: 2,2 Milliarden Euro; Import: 1,2 Milliarden Euro).

Weitere Warenkategorien mit einem deutschen Exportüberschuss gegenüber den Vereinigten Staaten waren im 1. Quartal 2025 unter anderem Maschinen, Apparate und mechanische Geräte (Saldo: +3,7 Milliarden Euro) sowie elektrotechnische Erzeugnisse (Saldo: +2,5 Milliarden Euro). Bei elektrotechnischen Erzeugnissen waren vor allem der Export von speicherprogrammierbaren Steuerungen (Saldo: +216,1 Millionen Euro) und Lithium-Ionen-Akkus (+155,6 Millionen Euro) bedeutend.

Importüberschuss bei mineralischen Brennstoffen

Importüberschüsse mit den USA ergaben sich im 1. Quartal 2025 vor allem bei mineralischen Brennstoffen wie Kohle, Erdöl und flüssigem Erdgas. Der Importüberschuss betrug in dieser Warenkategorie 3,0 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatten die Importe von Erdöl und Erdgas. Allein bei diesen Waren betrug der Außenhandelssaldo mangels deutscher Exporte -2,4 Milliarden Euro. Einen höheren Importüberschuss bei Erdöl und Erdgas verzeichnete Deutschland nur mit Norwegen (Saldo: -6,3 Milliarden Euro). Auch bei Obst und Nüssen (Saldo: -0,4 Milliarden Euro) sowie verschiedenen Samen und Früchten (Saldo: -0,3 Milliarden Euro) wurden mehr Waren aus den Vereinigten Staaten importiert als dorthin exportiert. Den größten Anteil hieran machten Sojabohnen (Saldo: -260,0 Millionen Euro), Pistazien (Saldo: -121,8 Millionen Euro) und Mandeln (Saldo: -108,5 Millionen Euro) aus.

Letztes Handelsdefizit im Warenverkehr mit den USA im Jahr 1991

Die USA waren im Jahr 2024 das wichtigste Empfängerland deutscher Exporte und zugleich der wichtigsten Handelspartner Deutschlands insgesamt. Das letzte Handelsdefizit mit den Vereinigten Staaten gab es im Jahr 1991, seither erzielt Deutschland im Handel mit den USA jedes Jahr Exportüberschüsse. Ausführliche Informationen über die historische Entwicklung des Außenhandelssaldos mit den USA seit 1950 informiert die Pressemitteilung Nr. 147 vom 17. April 2025.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Erzeugerpreise April 2025: -0,9 % gegenüber April 2024

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im April 2025 um 0,9 % niedriger als im April 2024. Im März 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,2 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im April 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,6 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.05.2025

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), April 2025
-0,9 % zum Vorjahresmonat
-0,6 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im April 2025 um 0,9 % niedriger als im April 2024. Im März 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,2 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im April 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,6 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren im April 2025 die niedrigeren Energiepreise. Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, Investitionsgüter sowie Vorleistungsgüter waren dagegen teurer als im Vorjahresmonat. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im April 2025 um 1,5 %, gegenüber März 2025 stiegen sie um 0,4 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat und Vormonat

Energie war im April 2025 um 6,4 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber März 2025 fielen die Energiepreise um 2,9 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Erdgaspreise gegenüber April 2024 um 6,2 % (-3,6 % gegenüber März 2025).

Elektrischer Strom kostete 7,5 % weniger als im Vorjahresmonat (-3,3 % gegenüber März 2025), Fernwärme kostete 0,1 % weniger als im April 2024 (-0,2 % gegenüber März 2025).

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber April 2024 um 10,4 % (-3,3 % gegenüber März 2025). Leichtes Heizöl kostete 16,5 % weniger als ein Jahr zuvor (-3,1 % gegenüber März 2025). Die Preise für Kraftstoffe waren 9,5 % günstiger (-1,2 % gegenüber März 2025).

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im April 2025 um 2,0 % höher als im Vorjahresmonat (+0,3 % gegenüber März 2025). Maschinen kosteten 1,9 % mehr als im April 2024 (+0,1 % gegenüber März 2025). Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen 1,4 % gegenüber April 2024 (+0,3 % gegenüber März 2025).

Verbrauchsgüter waren im April 2025 3,2 % teurer als im April 2024 (+0,9 % gegenüber März 2025). Nahrungsmittel kosteten 3,8 % mehr als im April 2024 (+1,3 % gegenüber März 2025). Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat war Kaffee mit +43,3 % (+8,1% gegenüber März 2025). Ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat waren Rindfleisch mit +30,4 % (+3,4 % gegenüber März 2025), Butter mit +24,6 % (-1,2 % gegenüber März 2025) und pflanzliche Öle mit +15,8 % (+0,2 % gegenüber März 2025). Billiger als im Vorjahresmonat waren im April 2025 dagegen insbesondere Zucker mit -38,0 % (-0,2 % gegenüber März 2025) und Schweinefleisch mit -7,7 %, allerdings stiegen die Preise für Schweinefleisch gegenüber März 2025 um 9,0 % an.

Gebrauchsgüter waren im April 2025 1,4 % teurer als ein Jahr zuvor (+0,2 % gegenüber März 2025).

Leichter Preisanstieg bei Vorleistungsgütern gegenüber April 2024

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im April 2025 um 0,3 % höher als ein Jahr zuvor und 0,2 % höher als im Vormonat.

Preissteigerungen gegenüber April 2024 gab es unter anderem bei Papier, Pappe und Waren daraus mit +3,2 % (+0,6 % gegenüber März 2025). Futtermittel für Nutztiere waren 4,7 % teurer als ein Jahr zuvor (0,0 % gegenüber März 2025).

Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 4,6 % mehr als im April 2024 (+1,1 % gegenüber März 2025). Nadelschnittholz war 13,1 % teurer als im April 2024 (+3,1 % gegenüber März 2025). Dagegen war Laubschnittholz 2,6 % günstiger als im Vorjahresmonat (-0,1 % gegenüber März 2025).

Die Preise für Metalle sanken gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,4% (-0,2 % gegenüber März 2025). Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren 5,5 % billiger als im April 2024 (+1,2 % gegenüber März 2025). Kupfer und Halbzeug daraus kosteten 1,5 % weniger als im April 2024, gegenüber März 2025 fielen die Preise 2,6 %. Die Preise für Betonstahl lagen im Vorjahresvergleich 1,3 % höher (+3,3 % gegenüber März 2025).

Glas und Glaswaren waren 2,2 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,9 % gegenüber März 2025), Hohlglas war 6,1 % billiger als im April 2024 (-0,3 % gegenüber März 2025), veredeltes und bearbeitetes Flachglas war 1,5 % billiger als im April 2024 (+0,7 % gegenüber März 2025). Chemische Grundstoffe waren 1,2 % günstiger als im Vorjahresmonat (-0,6 % gegenüber März 2025).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Reallabore-Gesetz schafft attraktive Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen

Das Bundeskabinett hat lt. BMWE eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen für einen Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) beschlossen.

BMWE, Pressemitteilung vom19.05.2025

Mehr Mut zum Ausprobieren – den Innovationsstandort Deutschland stärken

Das Bundeskabinett hat am19.05.2025 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen für einen Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) beschlossen.

Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit und unter behördlicher Begleitung unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Darunter fallen beispielsweise autonom fahrende Fahrzeuge, neue Mobilitätskonzepte, Anwendungen unbemannter Luftfahrt, moderne Quartierslösungen oder Telemedizin. Dabei basieren Reallabore in vielen Fällen auf sog. Experimentierklauseln, die es den zuständigen Behörden erlauben, für eine Erprobung Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.

Im Rahmen solcher Erprobungen können Wirtschaft und Gesellschaft und vor allem auch der Gesetzgeber über die Auswirkungen von Innovationen sowie deren Chancen und Risiken lernen. Auf Basis dieser Erkenntnisse kann Regulierung weiterentwickelt und so ein effizienter und zügiger Transfer von Innovationen in die wirtschaftliche Anwendung ermöglicht werden.

Das Gesetz soll eine einfachere und bessere Nutzung von Reallaboren in vielen innovativen wirtschaftlichen Anwendungen ermöglichen. Dabei werden zentrale Hürden wie uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen adressiert. Es wirkt auf eine einheitliche, unternehmens- und innovationsfreundliche Genehmigungspraxis, indem Innovation als Ziel in die Ermessenslenkung von Behörden aufgenommen wird. Es verbessert durch die Schaffung klarer Strukturen für den Wissenstransfer das „regulatorische Lernen“, um erfolgreich erprobte Ideen schneller in die allgemeine Anwendung zu bringen. Es stärkt auch die praktische Umsetzung von Reallaboren vor allem in der Wirtschaft mit einem gesetzlichen Auftrag für das Reallabore-Innovationsportal.

Mit dem Gesetz greift die Bundesregierung nun rasch eine Initiative aus der letzten Legislatur auf, die nicht mehr umgesetzt werden konnte. Das Gesetz ist jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität für neue Ideen. Der Koalitionsvertrag geht deutlich darüber hinaus und enthält einen ambitionierten Auftrag, Reallabore und Experimentierklauseln zu stärken. Die Bundesregierung wird daher nun mit Hochdruck daran arbeiten, auf breiter Basis neue Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu verankern, um neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen zu schaffen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hierzulande, mobilisiert Investitionen und Arbeitsplätze.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie flankiert das Gesetz mit einer Reihe weiterer Maßnahmen:

  • Bereits seit Mai müssen alle neuen Gesetzentwürfe daraufhin geprüft werden, ob mit Experimentierklauseln Freiraum für Innovationen gegeben werden kann.
  • Ebenso starten wir am 22. Mai 2025 den Pilotbetrieb des Reallabore-Innovationsportals, das als zentrale Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt.

Mit diesem Maßnahmenpaket werden Innovatoren auf dem gesamten Weg ins Reallabor und von dort in den Markt unterstützt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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