Einzelhandelsumsatz im April 2025 real um 1,1 % niedriger als im Vormonat

Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im April 2025 gegenüber März 2025 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 1,1 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 1,2 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.05.2025

Einzelhandelsumsatz, April 2025 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)
-1,1 % zum Vormonat (real)
-1,2 % zum Vormonat (nominal)
+2,3 % zum Vorjahresmonat (real)
+3,4 % zum Vorjahresmonat (nominal)

März 2025 (revidiert, kalender- und saisonbereinigt)
+0,9 % zum Vormonat (real)
+0,9 % zum Vormonat (nominal)
+3,3 % zum Vorjahresmonat (real)
+4,2 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025 gegenüber März 2025 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 1,1 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 1,2 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 wuchs der Umsatz real um 2,3 % und nominal um 3,4 %. Im März 2025 verzeichnete der Einzelhandelsumsatz gegenüber Februar 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse einen Zuwachs von real 0,9 % (vorläufiger Wert: -0,2 %) und nominal ebenfalls von 0,9 % (vorläufiger Wert: -0,1 %).

Der Umsatz im Einzelhandel mit Lebensmitteln sank im April 2025 kalender- und saisonbereinigt real um 0,1 % und stieg nominal um 0,1 % gegenüber dem Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 verzeichnete der Umsatz einen Anstieg von real 2,3 % und nominal 4,9 %.

Der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln ging im April 2025 gegenüber dem Vormonat real um 1,3 % und nominal um 1,4 % zurück. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 wuchsen die Umsätze real um 2,6 % und nominal um 2,9 %.

Im Internet- und Versandhandel verzeichnete der Umsatz im April 2025 ein Minus von real 0,2 % und nominal von 0,4 % zum Vormonat, wohingegen der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 real um 14,1 % und nominal 13,8 % wuchs.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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RWI/ISL-Containerumschlag-Index steigt im April leicht an – Welthandel trotzt US-Zollpolitik

Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index ist im April leicht gestiegen. Nach der aktuellen Schnellschätzung kletterte der Index auf saisonbereinigt 137,3 Punkte, nach 136,2 Punkten (revidiert) im März. Die jüngste Entwicklung zeigt, dass der Welthandel trotz zunehmender handelspolitischer Spannungen bislang stabil bleibt.

RWI Essen, Pressemitteilung vom 28.05.2025

Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist im April leicht gestiegen. Nach der aktuellen Schnellschätzung kletterte der Index auf saisonbereinigt 137,3 Punkte, nach 136,2 Punkten (revidiert) im März. Die jüngste Entwicklung zeigt, dass der Welthandel trotz zunehmender handelspolitischer Spannungen bislang stabil bleibt. Insbesondere der Zollstreit zwischen den USA und China, der bis Mitte April zu einer drastischen Anhebung der Zölle auf chinesische Importe um 145 Prozent führte, hat den Containerumschlag zwar beeinflusst. Dennoch bewegt sich der Containerumschlag in den US-amerikanischen Häfen bisher im Rahmen üblicher Schwankungen. Da Container von China bis zu den Häfen der US-amerikanischen Westküste gut zwei Wochen Transportzeit benötigen, sind weitere Effekte im Mai zu erwarten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im April auf 137,3 Punkte gegenüber 136,2 Punkten (revidiert) im Vormonat gestiegen.
  • Beim Nordrange-Index, der Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im nördlichen Euroraum und in Deutschland gibt, ist ein Anstieg von 112,2 Punkten (revidiert) auf 113,3 Punkte im April gegenüber dem Vormonat zu beobachten.
  • In den chinesischen Häfen ist der Containerumschlag mit 155,8 Punkten gegenüber 152,9 Punkten im Vormonat (revidiert) recht deutlich gestiegen.
  • Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index für Mai 2025 wird am 26. Juni 2025 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Containerumschlag-Index sagt RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt: „Die Auswirkungen der erratischen Zollpolitik der USA auf den Containerumschlag sind derzeit noch begrenzt. Kurzfristige Kursänderungen lassen sich in den monatlichen Daten nur schwer abbilden. Insgesamt wird dieser unberechenbare Kurs dem Handel mit den USA schaden, wenn nicht bald dauerhafte Lösungen gefunden werden.“

Sönke Maatsch, Leiter des Bereichs Maritime Markets am Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), ergänzt: „In den amerikanischen Westküstenhäfen – den wichtigsten Gateways für den Handel zwischen China und den USA – war im April noch kein außerordentlicher Effekt auf die Importmengen sichtbar. Im Gegenteil: Die Zahl der beladenen Importcontainer lag noch neun Prozent über dem Vorjahresmonat, während die Exporte um knapp vier Prozent niedriger lagen.“

Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V.

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EU-Kommission legt Strategie für Start-ups und Scale-ups in der EU vor

Bessere Finanzierung, weniger Bürokratie und ein blauer Teppich für Spitzenkräfte: Europa soll zu einem attraktiven Standort für die Gründung und das Wachstum globaler technologieorientierter Unternehmen werden. Welche Maßnahmen dazu notwendig sind, hat die EU-Kommission in ihrer EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups vorgestellt.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.05.2025

Bessere Finanzierung, weniger Bürokratie und ein blauer Teppich für Spitzenkräfte: Europa soll zu einem attraktiven Standort für die Gründung und das Wachstum globaler technologieorientierter Unternehmen werden. Welche Maßnahmen dazu notwendig sind, hat die Europäische Kommission in ihrer EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups vorgestellt.

Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, sagte: „Unternehmen, die in Europa gegründet werden, müssen in Europa wachsen. Mit der Einführung der EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups erschließen wir Wachstumsmotoren für die innovativsten und vielversprechendsten Unternehmen Europas. Wir bauen Bürokratie ab, erleichtern ihnen den Zugang zu Finanzmitteln und verbessern ihre Möglichkeiten, im Binnenmarkt Geschäfte zu tätigen. Mit anderen Worten: Wir wollen Europa für Unternehmen und Investoren in den Mittelpunkt der globalen Innovationslandschaft rücken. Ein Europa, das aus eigener Kraft vorangeht und ein Ort ist, an dem Innovation gedeiht.“

Start-ups und Scale-ups sind für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung, da sie Innovation und nachhaltiges Wachstum vorantreiben, hochwertige Arbeitsplätze schaffen, Investitionen anziehen und strategische Abhängigkeiten verringern. Doch trotz solider Grundlagen haben noch immer zu viele Unternehmen Schwierigkeiten, ihre Ideen aus dem Labor auf den Markt zu bringen oder innerhalb der EU zu wachsen. Die Strategie begegnet diesen Herausforderungen, indem sie Start-ups und Scale-ups während ihres gesamten Lebenszyklus unterstützt, von der Gründung über die Expansion bis hin zur Reifephase und zum Erfolg in der EU.

Fünf Bereiche

Die EU-Kommission hat in der Strategie die wichtigsten Bedürfnisse von Start-ups und Scale-ups ermittelt und schlägt eine Reihe von Maßnahmen in fünf Hauptbereichen vor:

  • Förderung eines innovationsfreundlichen Umfelds
  • Bessere Finanzierung
  • Unterstützung der Marktakzeptanz und Expansion: Start-ups und Scale-ups müssen schneller vom Labor auf den Markt kommen
  • Anwerbung und Bindung von Spitzenkräften
  • leichterer Zugang zu Infrastruktur, Netzwerken und Dienstleistungen

Wie in der Binnenmarktstrategie dargelegt, benötigen Start-ups und Scale-ups weniger Fragmentierung, weniger Verwaltungsaufwand sowie einfachere und unterstützende Vorschriften im gesamten Binnenmarkt.

Die Kommission wird einen neuen einheitlichen Rechtsrahmens für innovative Unternehmen vorschlagen, das so genannte 28. Regime. Ziel ist es, die Vorschriften zu vereinfachen und die Kosten desscheiternden Unternehmertums zu senken.  Dabei sollen entscheidende Aspekte in Bereichen wie Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht angegangen werden. Die Europäische Brieftasche für Unternehmen wird durch eine einheitliche digitale Identität für alle Wirtschaftsakteure nahtlose digitale Interaktionen mit öffentlichen Verwaltungen in der gesamten EU ermöglichen.

Start-ups und Scale-ups benötigen bessere Finanzierungsmöglichkeiten, einen größeren und stärker integrierten EU-Risikokapitalmarkt und eine stärkere Einbindung europäischer institutioneller Investoren. Die Initiative zur einer Spar- und Investitionsunion wird entscheidend dazu beitragen, mehr Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten in der EU zu erschließen. Ergänzend dazu soll der Europäische Innovationsrat ausgebaut und vereinfacht werden. Ein Scaleup Europe Fund soll zudem eingerichtet werden, um die Finanzierungslücke von Deep-Tech-Scale-up-Unternehmen zu schließen, und einen freiwilligen Europäischen Innovationsinvestitionspakt zu entwickeln. Ziel ist es, große institutionelle Investoren zu mobilisieren, in EU-Fonds, Risikokapitalfonds und nicht börsennotierte Scale-ups zu investieren.

Die Strategie sieht die Einführung einer Initiative „Vom Labor zum Einhorn“ (Lab to Unicorn) vor, die die europäischen Start-up- und Scale-up-Hubs einbezieht, um die Vernetzung der Hochschulökosysteme in der gesamten EU zu fördern. Dazu gehört ein Konzept für die Lizenzierung, Lizenzgebühren und die Aufteilung der Einnahmen. Außerdem sollen akademische Einrichtungen und ihren Erfindern an der Vermarktung von geistigem Eigentum und der Gründung von Spin-offs beteiligt werden.

Um Spitzenkräfte zu halten und anzuziehen, benötigen Start-ups und Scale-ups einen besseren Zugang zu hochqualifizierten Fachkräften. Die Strategie stellt die Initiative „Blue Carpet“ (Blauer Teppich) vor, deren Schwerpunkt insbesondere auf der unternehmerischen Bildung, steuerlichen Aspekten von Mitarbeiteraktienoptionen und der grenzüberschreitenden Beschäftigung liegt. Die Kommission wird auch die Blue-Card-Richtlinie fördern und die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, Schnellverfahren für Gründer aus Nicht-EU-Ländern einzuführen.

Start-ups und Scale-ups benötigen eine kürzere Markteinführungszeit und eine schnellere Vermarktung. Die Strategie sieht vor, die unterschiedlichen Zugangs- und Vertragsbedingungen für Start-ups und Scale-ups zu Technologie- und Forschungsinfrastrukturen durch eine Zugangs-Charta für industrielle Nutzer zu vereinfachen und zu harmonisieren.

Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland

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Importpreise im April 2025: -0,4 % gegenüber April 2024

Die Importpreise waren im April 2025 um 0,4 % niedriger als im April 2024. Im März 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +2,1 % gelegen, im Februar 2025 bei +3,6 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im April 2025 gegenüber dem Vormonat März 2025 um 1,7 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28.05.2025

Importpreise, April 2025
-0,4 % zum Vorjahresmonat
-1,7 % zum Vormonat

Exportpreise, April 2025
+1,0 % zum Vorjahresmonat
-0,5 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im April 2025 um 0,4 % niedriger als im April 2024. Im März 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +2,1 % gelegen, im Februar 2025 bei +3,6 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im April 2025 gegenüber dem Vormonat März 2025 um 1,7 %. Das war der stärkste Rückgang der Importpreise im Vormonatsvergleich seit dem Beginn der Corona-Krise im April 2020 (ebenfalls -1,7 % gegenüber 2019).

Die Exportpreise lagen im April 2025 um 1,0 % über dem Stand von April 2024. Im März 2025 hatte die Vorjahresveränderungsrate bei +2,0 % gelegen, im Februar 2025 bei +2,5 %. Gegenüber März 2025 fielen die Ausfuhrpreise um 0,5 %.

Energie mit größtem Einfluss auf Rückgang der Importpreise im Vorjahresvergleich

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im April 2025 hatte der Rückgang der Preise für Energie mit -11,2 % gegenüber April 2024. Gegenüber März 2025 fielen die Preise ebenfalls um 11,2 %.

Günstiger als im April 2024 waren rohes Erdöl (-25,3 %), Steinkohle (-23,1 %), und Mineralölerzeugnisse (-19,0 %). Gegenüber dem Vormonat verbilligten sich Erdöl um 9,2 %, Mineralölerzeugnisse um 7,7 % und Steinkohle um 6,1 %.

Die Einfuhrpreise für elektrischen Strom waren dagegen 25,9 % höher als im April 2024, für Erdgas lagen sie 12,7 % über denen des Vorjahres. Gegenüber März 2025 wurde beides aber ebenfalls billiger: elektrischer Strom um 17,5 % und Erdgas um 14,9 %.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im April 2025 um 0,8 % höher als im April 2024. Gegenüber März 2025 fielen sie aber um 0,8 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex 1,1 % über dem Stand von April 2024 und 1,4 % unter dem Stand von März 2025.

Preissenkungen auch bei Vorleistungs- und Investitionsgütern

Die Importpreise für Vorleistungsgüter lagen 0,1 % unter denen des Vorjahresmonats (-1,1 % gegenüber März 2025), für Investitionsgüter waren sie 0,2 % niedriger als im Vorjahresmonat (-0,4 % gegenüber März 2025).

Preissteigerungen weiterhin bei Konsumgütern und landwirtschaftlichen Gütern

Die Preise für importierte Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) waren auch im April 2025 weiterhin höher als im Vorjahr (+2,6 %), sanken aber im Vergleich zum März 2025 um 0,4 %. Importierte Verbrauchsgüter waren dabei 3,3 % teurer als im April 2024 (-0,3 % gegenüber März 2025), während sich die Preise für importierte Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich nicht veränderten (-0,8 % gegenüber März 2025).

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +9,8 % deutlich mehr bezahlt werden als im April 2024 (+1,3 % gegenüber März 2025). Mehr als im April 2024 kosteten vor allem Apfelsaft (+38,8 %), Orangensaft (+33,0 %), Rindfleisch (+32,3 %), Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) (+30,1 %), Geflügelfleisch (+29,2 %) sowie Milch und Milcherzeugnisse (+13,2 %). Bei den Süßwaren lag die Teuerung hauptsächlich an den gestiegenen Preisen für Schokolade und andere Süßwaren (+33,9 %).

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im April 2025 um 6,7 % über denen des Vorjahresmonats (-3,6 % gegenüber März 2025). Insbesondere Rohkaffee war deutlich teurer als vor einem Jahr (+53,1 %), gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise hier um 0,8 %. Geflügel und Eier kosteten 9,5 % mehr als im Vorjahresmonat, wurden aber im Vormonatsvergleich preiswerter (-5,2 % gegenüber März 2025).

Dagegen waren unter anderem lebende Schweine (-12,4 %) und Speisezwiebeln (-8,0 %) preiswerter als vor einem Jahr. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise für Speisezwiebeln (+18,5 %) und lebende Schweine (+15,3 %) aber deutlich an. Rohkakao war 1,2 % billiger als im April 2024 und 12,6 % billiger als im März 2025.

Einfluss auf Entwicklung der Exportpreise im Vorjahresvergleich am größten bei Konsum- und Investitionsgütern

Bei der Ausfuhr hatten im April 2025 die Preissteigerungen bei Konsum- und Investitionsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung.

Exportierte Konsumgüter waren 2,1 % teurer als im April 2024 (+0,2 % gegenüber März 2025). Während die Preise für Gebrauchsgüter 1,3 % über denen des Vorjahres lagen, waren Verbrauchsgüter 2,3 % teurer als im April 2024. Insbesondere Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) wurde zu 52,9 % höheren Preisen exportiert als im April 2024 (+4,6 % gegenüber März 2025). Butter und andere Fettstoffe aus Milch kosteten 26,7 % mehr als im Vorjahresmonat (+0,8 % gegenüber März 2025).

Ausgeführte Investitionsgüter verteuerten sich um 1,0 % gegenüber April 2024 (-0,2 % gegenüber März 2025).

Vorleistungsgüter waren 0,5 % teurer als im April 2024. Gegenüber dem Vormonat musste hier im Durchschnitt aber 0,4 % weniger bezahlt werden.

Auch Energieexporte kosteten 0,5 % mehr als im Vorjahresmonat, waren aber 10,4 % billiger als im März 2025. Unter anderem lagen die Erdgaspreise 27,1 % über denen des Vorjahresmonats (-13,5 % gegenüber März 2025). Dagegen waren Mineralölerzeugnisse 18,7 % billiger als im Vorjahr (-6,0 % gegenüber März 2025).

Für exportierte landwirtschaftliche Güter musste 4,2 % mehr bezahlt werden als im April 2024 (-0,9 % gegenüber März 2025).

Berechnung der Außenhandelspreisindizes ohne Steuern und Zölle

Berechnungsgrundlage für die Indizes der Außenhandelspreise sind ausschließlich die in Verträgen vereinbarten Preise, zu denen inländische Unternehmen Waren aus dem Ausland einkaufen beziehungsweise ins Ausland verkaufen. Steuern und Zölle fließen demnach nicht in die Berechnung der Indizes ein.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Arbeitnehmerentsendung: Rat positioniert sich zu Meldeportal und eDeklaration

Der Rat der EU hat seine Position in Form einer allgemeinen Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über einen mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 festgelegt.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 26.05.2025

Der Rat hat am 22.05.2025 seine Position in Form einer allgemeinen Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über einen mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 festgelegt. Ziel der Verordnung soll sein, den Verwaltungsaufwand für Dienstleistungserbringer im Zusammenhang mit der Meldung von entsandten Arbeitern, die in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgestaltet ist, zu verringern. Gleichzeitig soll der Schutz von entsandten Arbeitnehmern gewährleistet bleiben.

Die Verordnung sieht die Einführung einer öffentlichen Schnittstelle, die mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verbunden ist, vor. Sie kann von den EU-Mitgliedstaaten freiwillig genutzt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Kommission in diesem Fall dann mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn der Nutzung darüber informieren. Zudem dürfen sie laut Ratsposition Dienstleistungserbringern keine zusätzlichen Anforderungen zur Bereithaltung oder Verfügbarmachung von Dokumenten während oder nach dem Entsendezeitraum auferlegen. Für andere Zwecke wie z. B. Kontrollen dürfen sie jedoch weiterhin zusätzliche Daten verlangen. Des Weiteren schlägt der Rat vor, die Funktionen der öffentlichen Schnittstelle zu erweitern, indem z. B. eine technische Validierung der Daten oder die Übermittlung eines Auszuges der Entsendemeldung an den entsandten Arbeitnehmer möglich sein soll.

Falls sich ein EU-Mitgliedstaat gegen die Nutzung der öffentlichen Schnittstelle entscheidet, wird über die öffentliche Schnittstelle ein Link zu der Webseite des EU-Mitgliedstaates für Entsendemeldungen zur Verfügung gestellt, um Dienstleistungserbringern die Erfüllung ihrer Meldepflichten zu erleichtern.

Das in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehende Standardformular (sog. eDeklaration) enthält eine Reihe an Datenkategorien (gemäß Art 9 Abs. 1 der Richtlinie 2014/67/EU). Dazu gehören z. B. Informationen

  • zum Dienstleistungserbringer (u. a. einschließlich des gesetzlichen Vertreters),
  • zu den entsandten Arbeitnehmern (u. a. einschließlich der voraussichtlichen Zahl klar identifizierbarer entsandter Arbeiternehmer, Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten),
  • zur Entsendung (u. a. einschließlich Dauer, geplantes Datum des Beginns und Endes, Art der Entsendung),
  • Kontaktpersonen
  • zum Dienstleistungsempfänger (einschließlich der Identität des Dienstleistungsempfängers und seiner Kontaktdaten).

Bei Entsendungen durch ein Leiharbeitsunternehmen oder eine Vermittlungsagentur sollte das Standardformular im Falle von Doppel- oder Kettenentsendungen die Identifizierung des entleihenden Unternehmens ermöglichen, um die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Das Standardformular wird von der EU-Kommission durch einen zu erlassenden Durchführungsrechtsakt festgelegt. Die EU-Mitgliedstaaten können entsprechend ihres nationalen Kontextes beschließen, auf bestimmte Angaben im Standardformular zu verzichten. In diesem Fall müssen sie die EU-Kommission darüber informieren, die dann das Standardformular für den entsprechenden EU-Mitgliedstaat ändert. Zudem können die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission Vorschläge zur Änderung des Standardformulars unterbreiten, die sie prüfen muss, sich jedoch – unter Erläuterung der Gründe – auch gegen eine Änderung entscheiden kann.

Im Hinblick auf die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten hat der Rat Präzisierungen vorgenommen und u. a. klargestellt, dass Informationen und Dokumente, die über die öffentliche Schnittstelle übermittelt wurden, im Einklang mit bestimmten nationalen Rechtsvorschriften für einen längeren Zeitraum (d. h. mehr als 36 Monate) in nationalen Back-End-Systemen gespeichert werden dürfen.

Die EU-Kommission legt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Bewertungsbericht vor. Darin soll u. a. darauf eingegangen werden, ob künftig die öffentliche Schnittstelle für Meldungen aus Drittländern genutzt werden könnte. Zudem ist zu prüfen, ob eine technische Annäherung zwischen der Entsendemeldung und dem Antrag auf eine A1-Bescheinigung möglich ist.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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KfW Research rechnet für 2026 mit deutlichem Wachstumsschub

KfW Research erhöht die Prognose für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2026 um 0,7 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent. Nach langer Durststrecke böten die Reform der Schuldenbremse und die Investitionspläne der Bundesregierung Aussicht auf einen Wachstumsschub.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 26.05.2025

  • Bruttoinlandsprodukt in Deutschland dürfte im kommenden Jahr real um 1,0 Prozent zulegen
  • Für 2025 rechnet KfW Research mit einer Stagnation
  • Inflationsprognose nach unten korrigiert

KfW Research erhöht die Prognose für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2026 um 0,7 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent.

„Nach langer Durststrecke bieten die Reform der Schuldenbremse und die Investitionspläne der Bundesregierung die Aussicht auf einen Wachstumsschub im kommenden Jahr“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Für das laufende Jahr rechnet KfW Research nach dem überraschend starken Wachstum von 0,4 Prozent im ersten Quartal nun mit einer Stagnation des Bruttoinlandsprodukts. Zuvor hatte KfW Research für 2025 noch eine leichte Schrumpfung um 0,2 Prozentpunkte prognostiziert.

Mit dem BIP-Wachstum im ersten Quartal haben sich zum 13. Mal in Folge die Vorzeichen der Quartalsraten wie bei einem Wellblech abgewechselt. KfW Research erwartet, dass sich diese Entwicklung fortsetzt und das Wachstum im laufenden Frühlingsquartal wieder leicht negativ sein wird.

„Kurzfristig sind die Chancen für eine anhaltende konjunkturelle Trendwende gering“, so Schumacher. Vorgezogene US-Importe aufgrund der Zollandrohungen dürften für das starke Quartalswachstum zu Beginn von 2025 mit verantwortlich sein.

Die deutliche Erhöhung der US-Zölle seit April wird die Unternehmen noch belasten. KfW Research geht in seiner Prognose davon aus, dass die USA bei ihrem neuen Basiszoll von 10 Prozent bleiben. Die jüngste Drohung des US-Präsidenten mit einem 50-Prozent-Zoll auf alle Warenimporte aus der EU sieht KfW Research vor allem verhandlungstaktisch motiviert, wenngleich das Risiko höherer US-Zölle und damit einer schlechteren Konjunktur hierzulande dadurch weiter steigt. Vor allem die Exporte werden angesichts des handelspolitischen Gegenwinds in diesem Jahr wohl erneut schrumpfen. Außerdem werden die durch den US-Protektionismus reduzierten Absatz- und Gewinnaussichten sowie die gestiegene Unsicherheit die Investitionstätigkeit der Unternehmen bremsen.

Etwas konjunktureller Aufwind kommt von der begonnenen Lockerung der europäischen Geldpolitik und den 2024 spürbar gestiegenen Reallöhnen. Gleichwohl dürfte der private Konsum nur verhalten zulegen, da die Reallohndynamik wieder deutlich nachlässt und der Arbeitsmarkt schwächelt.

Für den Euroraum erwartet KfW Research für das laufende Jahr ein Wachstum von 0,8 Prozent und eine Beschleunigung auf 1,0 Prozent im Jahr 2026. Insbesondere in Frankreich und Italien dürfte das Wachstum relativ gering ausfallen, in Spanien sich die kräftige Konjunktur nur langsam abkühlen.

Der beharrlichen Dienstleistungsinflation stehen in Deutschland sinkende Energiepreise sowie inflationsdämpfende Impulse der US-Zollpolitik gegenüber. KfW Research reduziert daher seine Inflationsprognose für Deutschland um 0,3 Prozentpunkte auf 2,1 Prozent für dieses Jahr und um 0,2 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent für das kommende Jahr. In der Eurozone dürfte der Preisaufrieb bei 2,0 Prozent beziehungswiese 1,9 Prozent liegen (Vorprognose plus 2,2 Prozent und plus 2,0 Prozent).

Quelle: KfW

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Datenschutz wird immer öfter zur Innovations-Bremse

Mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland fühlen sich lt. Bitkom vom Datenschutz ausgebremst. 70 Prozent haben bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt.

Bitkom, Pressemitteilung vom 23.05.2025

  • Mehr als zwei Drittel der Unternehmen haben bereits Innovations-Projekte wegen Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten gestoppt
  • Seit 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung

Mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland fühlen sich vom Datenschutz ausgebremst. 70 Prozent haben bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 61 Prozent. Aktuell sagen wie im Vorjahr 17 Prozent, dass sie einmal auf Innovationspläne verzichtet haben. Bei 35 Prozent war das dagegen bereits mehrfach der Fall (2024: 27 Prozent) und bei 18 Prozent sogar häufig (2024: 17 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Die Zahlen wurden von Bitkom anlässlich des siebten Jahrestages der europäischen Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. „Der Datenschutz hat sich in Deutschland zur Digitalisierungs-Bremse Nummer eins entwickelt. Durch die hohe Komplexität sowie die Vielzahl von Aufsichtsbehörden und deren unterschiedliche Auslegung des Datenschutzes sind Unternehmen verunsichert und verzichten zu häufig auf datengetriebene digitale Innovationen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Damit Deutschland und Europa bei Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder digitalen Plattformen international in der Spitze dabei sein können, brauchen wir einen neuen Ansatz im Datenschutz: ein hohes Datenschutzniveau für wirklich schützenswerte Daten und pragmatische, innovationsfreundliche Regeln für alle anderen Daten.“

Aktuelle Pläne der EU-Kommission, bei der DSGVO die Freistellung von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf größere Unternehmen auszuweiten, reichen nach Ansicht des Bitkom nicht aus. „Notwendig wären umfassendere Entlastungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, etwa bei Künstlicher Intelligenz“, so Wintergerst. Aktuell führten vielfach redundante Berichtspflichten – etwa durch DSGVO, den AI Act oder den Data Act – zu erheblichem bürokratischem Aufwand, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Der hohe Dokumentationsaufwand, unter anderem durch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder Datenschutz-Folgenabschätzungen binde Ressourcen, die für die Innovationen dringend gebraucht würden. „Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesdatenschutzbeauftragten bietet die Chance für die dringend notwendige, bundesweit einheitliche Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Damit kann es uns gelingen, den Datenschutz stärker an realen Gefahren als an theoretischen Risiken zu orientieren und bei Abwägungen nicht allein den Datenschutz, sondern auch den Verlust von individuellen und gesellschaftlichen Mehrwerten durch Datennutzung zu berücksichtigen“, so Wintergerst.

Quelle: Bitkom

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Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 1. Quartal 2025

Das BIP ist im 1. Quartal 2025 gegenüber dem 4. Quartal 2024 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,4 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fiel das Wirtschaftswachstum damit um 0,2 Prozentpunkte höher aus als in der Schnellmeldung vom 30. April 2025 berichtet.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.05.2025

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 1. Quartal 2025
+0,4 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
-0,2 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
0,0 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 1. Quartal 2025 gegenüber dem 4. Quartal 2024 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,4 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fiel das Wirtschaftswachstum damit um 0,2 Prozentpunkte höher aus als in der Schnellmeldung vom 30. April 2025 berichtet. „Grund für das gegenüber der ersten Schätzung leicht höhere Wachstum war die überraschend gute konjunkturelle Entwicklung im März“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Vor allem die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe sowie die Exporte entwickelten sich besser als zunächst angenommen“, so Brand weiter. Stärker gewachsen als im 1. Quartal 2025 war das BIP zuletzt im 3. Quartal 2022 (+0,6 % zum 2. Quartal 2022).

Exporte deutlich im Plus, privater Konsum zum Vorquartal gestiegen

Der Handel mit dem Ausland nahm im 1. Quartal 2025 preis-, saison- und kalenderbereinigt kräftig zu: So wurden insgesamt 3,2 % mehr Waren und Dienstleistungen exportiert, ausgehend von einem verhaltenen 4. Quartal 2024. Insbesondere die Ausfuhren von pharmazeutischen Erzeugnissen sowie von Kraftwagen und Kraftwagenteilen – beide sind bedeutende Exportgüter für den US-Markt – legten deutlich zu. Vorzieheffekte im schwelenden Handelskonflikt mit den USA dürften daher zu der positiven Entwicklung beigetragen haben. Die Importe stiegen zu Jahresbeginn ebenso, aber mit +1,1 % weniger stark als die Exporte.

Die privaten Konsumausgaben zogen im 1. Quartal 2025 stärker an als noch in den Vorquartalen. Sie stiegen preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,5 % im Vergleich zum 4. Quartal 2024. Dagegen sanken die Konsumausgaben des Staates um 0,3 %. Grund hierfür dürften vor allem die vorläufigen Haushaltsführungen des Bundes und einiger Bundesländer sein, wodurch insbesondere staatliche Ausgaben für Sachaufwendungen reduziert wurden. Insgesamt nahmen die Konsumausgaben gegenüber dem Vorquartal um 0,2 % zu.

Zugleich wurde mehr investiert als im 4. Quartal 2024: Sowohl in Bauten (+0,5 %) als auch in Ausrüstungen (+0,7 %) waren die preis-, saison- und kalenderbereinigten Investitionen höher als im Vorquartal, was jeweils den zweiten Anstieg in Folge darstellt. Insgesamt erhöhten sich die Bruttoanlageninvestitionen zum Jahresbeginn um 0,9 %.

Bruttowertschöpfung in den meisten Bereichen im Plus

Die preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttowertschöpfung war im 1. Quartal 2025 insgesamt um 0,6 % höher als im 4. Quartal 2024, nach zuletzt vier Rückgängen in Folge. Sowohl das Baugewerbe (+0,9 %) als auch das Verarbeitende Gewerbe (+1,0 %) konnten ihre Wirtschaftsleistung nach Rückgängen in den Vorquartalen steigern. Innerhalb der Industrie konnten vor allem die chemische Industrie, der Maschinenbau sowie die Automobilindustrie ihre Produktion im Vergleich zum Vorquartal erhöhen. Die Produktion von Metallerzeugnissen ging dagegen im Vorquartalsvergleich zurück. Innerhalb der Dienstleistungsbereiche war die Entwicklung zweigeteilt: Die Bereiche Information und Kommunikation (+1,7 %) sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe (+1,1 %) konnten ihre Wertschöpfung deutlich erhöhen. Während die Wirtschaftsleistung bei den Unternehmensdienstleistern gegenüber dem Vorquartal stagnierte (0,0 %), nahm sie bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistern (-0,8 %), den sonstigen Dienstleistern (-0,3 %) und im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (-0,2 %) ab.

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken

Im Vorjahresvergleich lag das BIP im 1. Quartal 2025 preisbereinigt um 0,2 % niedriger als im 1. Quartal 2024. Preis- und kalenderbereinigt stagnierte es im Vergleich zum Vorjahresquartal (0,0 %).

Investitionen und Exporte gesunken, Konsumausgaben gegenüber dem Vorjahr im Plus

Die Investitionen sanken im 1. Quartal 2025 preisbereinigt um 1,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Damit setzt sich der bereits über zwei Jahre andauernde Rückgang des Investitionsvolumens im Vorjahresvergleich fort. Die Ausrüstungsinvestitionen gingen um 3,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2024 zurück. In Bauten wurde im 1. Quartal 2025 ebenfalls weniger investiert als im Vorjahreszeitraum, der Rückgang fiel jedoch mit -1,0 % weniger stark aus.

Einen Zuwachs zum Vorjahresquartal verzeichneten dagegen die privaten Konsumausgaben, die preisbereinigt um 0,5 % zunahmen. Darunter stiegen insbesondere die Konsumausgaben für Gesundheit und Verkehr, während unter anderem die preisbereinigten Ausgaben für Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen zurückgingen. Auch der Staat erhöhte im 1. Quartal 2025 seine Konsumausgaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, sie stiegen um 2,6 %. Der Zuwachs war insbesondere auf höhere soziale Sachleistungen zurückzuführen, etwa für Krankenhausbehandlungen, Medikamente und Pflege.

Die Entwicklungen im Außenhandel gegenüber dem Vorjahresquartal waren im 1. Quartal 2025 weiterhin zweigeteilt: Die Exporte sanken preisbereinigt um 1,1 %. Während die Exporte von Dienstleistungen leicht zulegten (+0,2 %), ging die Ausfuhr von Waren zurück (-1,4 %), unter anderem bedingt durch geringere Ausfuhren von Maschinen sowie Kraftwagen und Kraftwagenteilen. Die Importe nahmen dagegen um 2,5 % zu. Sowohl die Einfuhr von Waren (+2,8 %) als auch von Dienstleistungen (+2,0 %) wuchsen dabei gegenüber dem Vorjahresquartal deutlich. Innerhalb der Warenimporte zeigten insbesondere Metalle und Erzeugnisse des sonstigen Fahrzeugbaus eine positive Entwicklung. Bei den Dienstleistungsimporten waren die Telekommunikationsdienstleistungen sowie sonstigen unternehmensbezogenen Dienstleistungen im Plus.

Verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe im Vorjahresvergleich deutlich gesunken, Dienstleistungsbereiche stagnieren

Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung sank im 1. Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal insgesamt um 0,7 %. Während die Bruttowertschöpfung der Dienstleister stagnierte (0,0%), verzeichnete das Verarbeitende Gewerbe mit -1,6 % erneut einen Rückgang. Das Baugewerbe musste mit -3,5 % im Vorjahresvergleich abermals eine deutliche Abnahme der Wertschöpfung hinnehmen. Dabei sank die Produktion im Baugewerbe in allen Unterbereichen: Im Hochbau und im Ausbaugewerbe setzten sich die Produktionsrückgänge aus dem 4. Quartal 2024 fort. Der Tiefbau verzeichnete nach vier Quartalen in Folge mit Zuwächsen im Vorjahresvergleich erstmals wieder einen Produktionsrückgang.

Innerhalb der Dienstleistungsbereiche erwirtschaftete im 1. Quartal 2025 vor allem der zusammengefasste Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +1,6 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Auch der Bereich Information und Kommunikation (+0,7 %) sowie die sonstigen Dienstleister (+0,1 %) konnten ihre preisbereinigte Wirtschaftsleistung erhöhen. Demgegenüber standen Rückgänge der Finanz- und Versicherungsdienstleister (-3,8 %) sowie der Unternehmensdienstleister (-1,0 %). Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stagnierte die Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Erwerbstätigkeit unter Vorjahresniveau

Die Wirtschaftsleistung wurde im 1. Quartal 2025 von rund 45,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 60.000 Personen oder 0,1 % weniger als im 1. Quartal 2024. Anhaltende Rückgänge im Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe standen dabei dem Anstieg im Dienstleistungsbereich gegenüber (siehe Pressemitteilung Nr. 174 vom 16. Mai 2025).

Im Durchschnitt wurden je erwerbstätiger Person mehr Arbeitsstunden geleistet als im 1. Quartal 2024 (+0,4 %). Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus der Erwerbstätigenzahl und den durchschnittlich geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 0,2 %. Das ergaben vorläufige Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.

Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität – gemessen als preisbereinigtes BIP je Erwerbstätigenstunde – nahm gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,5 % ab. Je Erwerbstätigen gerechnet war sie nur um 0,1 % niedriger als vor einem Jahr.

Konsum stieg stärker als Einkommen, Sparquote etwas niedriger als im Vorjahr

In jeweiligen Preisen gerechnet waren das BIP im 1. Quartal 2025 um 2,4 % und das Bruttonationaleinkommen um 3,3 % höher als ein Jahr zuvor. Das Volkseinkommen wuchs gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 2,9 %. Nach vorläufigen Berechnungen stieg das Arbeitnehmerentgelt um 4,6 %, die Bruttolöhne und -gehälter nahmen um 3,9 % zu, während die Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 1,3 % abnahmen. Da sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur geringfügig erhöhte, verzeichneten die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ebenfalls ein Plus von 3,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Netto fiel der Anstieg mit +2,6 % geringer aus. Ursache hierfür ist, dass die Bruttolöhne und -gehälter im 1. Quartal 2025 einen deutlich höheren Anteil an Abgaben enthalten, da die abgabenfreien Inflationsausgleichsprämien im Vergleich zum Vorjahresquartal wegfielen.

Da der Konsum der privaten Haushalte im Vorjahresvergleich etwas stärker zulegte (+3,2 %) als ihr Einkommen (+2,5 %), reduzierte sich die Sparquote auf jetzt 13,0 %. Im 1. Quartal 2024 hatte sie bei 13,6 % gelegen.

Die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich

Zu Jahresbeginn lag die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im internationalen Vergleich leicht oberhalb des europäischen Durchschnitts: In der Europäischen Union (EU) insgesamt war die Wirtschaftsentwicklung im 1. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorquartal mit +0,3 % etwas schwächer als in Deutschland (+0,4 %). Von den anderen großen EU-Mitgliedstaaten verzeichnete Spanien mit +0,6 % das stärkste Wachstum des preis-, saison- und kalenderbereinigten BIP. In Italien (+0,3 %) und Frankreich (+0,1 %) stieg die Wirtschaftsleistung ebenfalls. In den USA sank das BIP im Vergleich mit dem 4. Quartal 2024 dagegen um 0,1 %. Die konjunkturelle Entwicklung verlief damit schwächer als in den meisten EU-Mitgliedstaaten. Im preis-, saison- und kalenderbereinigten Vorjahresvergleich stagnierte die Wirtschaftsleistung in Deutschland (0,0 %), während sie in der EU insgesamt um 1,4 % anstieg.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Mit neuen Ideen den Fortschritt gestalten: Reallabore-Innovationsportal startet seinen Betrieb

Im Auftrag des BMWE ging am 22.05.2025 das Reallabore-Innovationsportal online. Die digitale Plattform soll als zentrale Anlaufstelle des Bundes Unterstützung bieten für alle, die mit neuen Ideen den Fortschritt in Deutschland aktiv gestalten wollen – insbesondere Unternehmen.

BMWE, Pressemitteilung vom 22.05.2025

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geht heute das Reallabore-Innovationsportal online. Die digitale Plattform soll als zentrale Anlaufstelle des Bundes Unterstützung bieten für alle, die mit neuen Ideen den Fortschritt in Deutschland aktiv gestalten wollen – insbesondere Unternehmen.

Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Darunter fallen innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Ansätze in unterschiedlichsten Bereichen wie autonom fahrende Verkehrsmittel, Anwendungen unbemannter Luftfahrt oder moderne Quartierslösungen.

Das Reallabore Innovationsportal adressiert dabei zwei wichtige Aspekte: Einerseits wird die praktische Umsetzung von Reallaboren mit Beratung, Information und Vernetzung unterstützt. Andererseits organisiert das Innovationsportal den Wissenstransfer in die Gesetzgebung auf Bundesebene, damit der Rechtsrahmen nach erfolgreicher Erprobung schnell angepasst werden kann und eine Skalierung zügig möglich wird. Die Arbeit des Reallabore-Innovationsportals trägt damit auch zur Umsetzung des Koalitionsvertrag bei, der einen klaren Auftrag zur Stärkung von Reallaboren und Experimentierklauseln beinhaltet.

Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, betont: „Innovation made in Germany – das war immer ein Erfolgsrezept Deutschlands. Zur Wahrheit gehört: In den letzten Jahren ist unsere Innovationsfähigkeit erodiert. Denn andere Länder haben ihren Einsatz verstärkt. Das kostet Wettbewerbsfähigkeit. Für einen starken Wirtschaftsstandort muss es deshalb heißen: Vorfahrt für Innovation. Das Potential vor Ort ist da. Mittelstand, Gründer, Start-Ups sind das beste Beispiel dafür: jeden Tag entstehen neue Produkte, Dienstleistungen, Ideen. Kreativität, Kompetenz und Mut gehen dort Hand in Hand. Diese innovativen Unternehmen brauchen attraktive Rahmenbedingungen. Starre Regulatorik darf Innovation nicht mehr ausbremsen. Neuen Ideen muss der Weg an den Markt geebnet und beschleunigt werden. In Reallaboren können Wirtschaft und Mittelstand das Potenzial ihrer Innovationen unter Beweis stellen. Wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards bleiben gewährleistet. Ein Innovationsportal steht Pionierinnen und Vorreitern bei allen Fragen auf dem Weg zum Reallabor zur Seite. Das Portal auf Bundesebene ist nicht nur zentrale Anlauf- sondern auch Sammelstelle für die Erkenntnisse aus der Erprobung, um den Rechtsrahmen anzupassen. Mit dem Reallabore-Gesetz machen wir den Anfang. Am Ende soll ein Bundesexperimentiergesetz stehen.“

Das Reallabore-Innovationsportal berät unter anderem zu Fragen rund um die Genehmigung, Durchführung und Evaluation von Reallaboren sowie den Transfer in den Dauerbetrieb. Dazu wird auch die Expertise der mehr als 1.000 Mitglieder des Netzwerks Reallabore in Fachgruppen gebündelt sowie im Rahmen eines Mentoringprogramms zur Begleitung von Reallaboren geteilt. Netzwerkmitglieder erhalten nicht nur regelmäßig aktuelle Informationen zu Reallaboren sowie Einladungen zu Fachveranstaltungen, sondern können so auch aktiv an der Arbeit des Innovationsportals mitwirken. Auf einer Reallabore-Landkarte werden zudem Best-Practice-Beispiele in ganz Deutschland sichtbar gemacht, damit Beteiligte voneinander lernen können. So können Antworten auf schwierige Fragen beispielsweise im Zusammenhang mit oftmals komplexen Genehmigungsprozessen miteinander geteilt und so bürokratische Erleichtungen bei der Umsetzung von Reallaboren erreicht werden. Daneben stellt das Innovationsportal zahlreiche weitere Informationsangebote zur Verfügung, etwa in Form von Praxishilfen und Leitfäden.

Als zentrale Schnittstelle in die Bundesministerien sammelt das Innovationsportal auch Erkenntnisse aus Reallaboren, die für die Weiterentwicklung eines zukunftsgerichteten Rechtsrahmens wichtig sind. Außerdem können über den virtuellen Briefkasten rechtliche Hürden gemeldet werden, um den Bedarf für Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu ermitteln.

Der am vergangenen Montag im Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Reallabore-Gesetzes des Bundeswirtschaftsministeriums enthält zudem einen gesetzlichen Auftrag für das Innovationsportal.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Politische Unsicherheit bremst Konjunktur in Europa

Die Association of European Economic Research Institutes (AIECE), in der auch das IfW Kiel Mitglied ist, hat im Anschluss an die Frühjahrstagung 2025 in Oslo ihren halbjährlichen Konjunkturbericht veröffentlicht.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 21.05.2025

Die AIECE (Association of European Economic Research Institutes), in der auch das Kiel Institut für Weltwirtschaft Mitglied ist, hat im Anschluss an die Frühjahrstagung 2025 in Oslo ihren halbjährlichen Konjunkturbericht veröffentlicht.

Im Durchschnitt prognostizieren die AIECE-Mitgliedsinstitute für die EU eine Expansion des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,2 % im Jahr 2025 und 1,5 % im Jahr 2026. Die Prognose für den BIP-Anstieg im Euroraum liegt bei 1,0 % im Jahr 2025 und 1,3 % für 2026. Für dieses Jahr sind diese Prognosen etwas optimistischer als die der Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission, des Zwischenberichts der OECD vom März 2025 und des Weltwirtschaftsausblicks des IWF vom Frühjahr 2025. Die Bandbreite der Prognosen der einzelnen AIECE-Institute ist jedoch groß und reicht für den BIP-Zuwachs im Euroraum von 0,25 % bis 1,4 % im Jahr 2025 und von 0,5 % bis 1,7 % im Jahr 2026.

Ein zentrales Merkmal der derzeitigen Wirtschaftslage ist die große Unsicherheit, die durch geopolitische Konflikte und die unvorhersehbare Handelspolitik der USA verursacht wird. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Reaktionen auf die US-Handelspolitik sprachen sich zwei Drittel der antwortenden AIECE-Institute für Vergeltungszölle gegen die US-Zölle auf Autos aus, während es eine noch größere Mehrheit ablehnte, den US-Forderungen nachzukommen und zu versuchen, Verbraucher und Unternehmen zu mehr Käufen von US-Waren zu bewegen. Gleichzeitig unterstützt fast die Hälfte der Befragten die Idee, dass die EU sich Initiativen anschließen sollte, um die Dominanz des US-Dollars zu verringern.

Vor dem Hintergrund der erweiterten Spielräume für fiskalische Expansion in Deutschland und Forderungen nach expansiverer Finanzpolitik in anderen EU-Ländern wurden die Mitgliedsinstitute gefragt, ob die fiskalischen Regeln der EU gelockert werden sollten, um auf drängende politische Herausforderungen zu reagieren. Es zeigt sich, dass eine große Mehrheit der Befragten gegen eine Lockerung der Fiskalregeln ist, um die Ausgaben für den Klimaschutz zu erhöhen, während die Meinungen stärker geteilt sind, wenn es darum geht, die Regeln zu lockern, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen.

Der AIECE Konjunkturbericht vom Frühjahr 2025, verfasst von Katalin Nagy und Péter Vakhal vom Kopint-Tárki-Institut (Ungarn), bietet einen umfassenden makroökonomischen Ausblick für die europäische Wirtschaft. Er enthält darüber hinaus detaillierte Einschätzungen der Mitgliedsinstitute zu wichtigen konjunkturellen, politischen und strukturellen Fragen.

Quelle: Kiel Institut für Weltwirtschaft

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