Am 01.01.2016 tritt in Deutschland eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 % für Aufsichtsräte in Kraft. Im Vorfeld hatten Kritiker der sog. „Frauenquote“ moniert, die gesetzliche Regelung diskriminiere Männer und führe nunmehr dazu, dass nicht mehr die Besten einen Posten bekommen. Das DIW Berlin hat derartige Befürchtungen auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen überprüft und nimmt dazu Stellung.