Die bisher bekannten Eckpunkte des BMF zur Neuregelung der Erbschaftsteuer haben das Potenzial für Steuerbelastungen bei der Übertragung von „großen“ Familienunternehmen. Der DIHK verweist auf den Vorschlag der Wirtschaft für eine Bedürfnisprüfung in zwei Stufen und fordert im Interesse der Rechtssicherheit für die Betriebe zeitnah ein nachgebessertes, verfassungsfestes Gesetz, das auf rückwirkende Maßnahmen verzichtet.