Atypische Arbeitszeiten: Mehr als ein Viertel der Beschäftigten arbeitete im Jahr 2023 am Wochenende

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat im Jahr 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt mit.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28.04.2025

  • Wochenendarbeit besonders häufig im Gastgewerbe (70 %), in Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel (47 %)
  • Männer arbeiten häufiger abends, nachts oder in Schichten

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat im Jahr 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus zum Tag der Arbeit am 1. Mai mit, an dem die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern traditionell im Fokus stehen. Besonders hoch war der Anteil in den Branchen Gastgewerbe (70 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel, inklusive der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (47 %). An Samstagen arbeitete zumindest gelegentlich ein Viertel (25 %) aller Beschäftigten, sonntags 15 % und an Feiertagen 6 %.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten etwa gleich häufig an Wochenenden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 mit einem Anteil von 27 % beziehungsweise 26 % etwa gleich häufig an Wochenenden. Im Gastgewerbe leisteten zwei Drittel (67 %) der Arbeitnehmerinnen Wochenendarbeit. Im Handel (52 %) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (51 %) waren es jeweils etwas mehr als die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten. Bei den Männern waren es knapp drei Viertel (74 %) der Arbeitnehmer im Gastgewerbe, 60 % in Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie 46 % im Gesundheits- und Sozialwesen, die zumindest gelegentlich am Wochenende arbeiteten.

Ein Viertel arbeitet abends, 15 % im Schichtsystem und 9 % nachts

Neben arbeitsreichen Wochenenden sind Abend- und Nachtarbeit sowie die Arbeit im Schichtsystem mit besonderen Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Ein Viertel (25 %) der abhängig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2023 zumindest gelegentlich abends, also zwischen 18 und 23 Uhr. 15 % arbeiteten zumindest gelegentlich im Schichtsystem, 9 % nachts zwischen 23 und 6 Uhr. Bei Männern sind diese Arbeitsformen häufiger vertreten: Sie verrichteten zu 28 % Abendarbeit, zu 16 % Schichtarbeit und zu 12 % Nachtarbeit. Bei Frauen waren es 23 % der Arbeitnehmerinnen, die zumindest gelegentlich abends arbeiteten, 13 % arbeiteten in Schichten und 6 % nachts.

Gut die Hälfte (51 %) der abhängig Beschäftigten im Gastgewerbe leistete 2023 Abendarbeit. In der Kunst, Unterhaltung und Erholung waren es 46 %, im Gesundheits- und Sozialwesen gut ein Drittel (34 %). Schichtarbeit leisteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig im Gesundheits- und Sozialwesen (28 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (24 %) sowie im Gastgewerbe (21 %). Nachtarbeit war vor allem in den Branchen Verkehr und Lagerei (22 %), Gesundheits- und Sozialwesen (16 %) und im Gastgewerbe (13 %) verbreitet.

18 % der Beschäftigten in der EU arbeiten in Schichten

In der Europäischen Union (EU) arbeiteten im Jahr 2023 mit 18 % anteilig etwas mehr abhängig Beschäftigte in einem Schichtsystem als in Deutschland (15 %). EU-weit war der Anteil an Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern in Griechenland (36 %), Rumänien (34 %) und Kroatien (33 %) am höchsten. In Dänemark hingegen war Schichtarbeit im europäischen Vergleich deutlich weniger häufig verbreitet (8 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen

Die Bundesregierung hat mit der Frühjahrsprojektion ihre Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des BIP gesenkt.

Bundesregierung, Mitteilung vom 25.04.2025

Die handelspolitischen Unsicherheiten durch die Zollpolitik der US-Regierung wirken sich auf die deutsche Wirtschaft aus. Daher rechnet die Bundesregierung für dieses Jahr nur noch mit einer wirtschaftlichen Stagnation.

Die Bundesregierung hat mit der Frühjahrsprojektion ihre Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des BIP gesenkt. Noch Ende Januar hatte sie im Jahreswirtschaftsbericht ein geringes Wachstum von 0,3 Prozent erwartet.

US-Zollpolitik wirkt sich aus

Diese Entwicklung habe „vor allem einen Grund, nämlich die Handelspolitik von Donald Trump“ und deren Auswirkungen auf Deutschland, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorstellung der Frühjahrsprojektion. Durch die Zollpolitik der Vereinigten Staaten kam es zu Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten und einer Eintrübung der globalen Wachstumsaussichten. Für steigende Wachstumszahlen sind ein freier, regelbasierter Welthandel und Strukturreformen unerlässlich.

Für 2026 schätzt die Bundesregierung nun ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent des BIP – statt bisher 1,1 Prozent. Die Inflation soll 2025 auf 2,0 Prozent sinken und 2026 bei 1,9 Prozent liegen.

Europa geschlossen für freien Handel

Angesichts der engen Verflechtung der deutschen Wirtschaft in die globalen Lieferketten und unserer hohen außenwirtschaftlichen Offenheit könnte der neue US-Protektionismus deutliche direkte und indirekte Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben.

Es ist deshalb im deutschen Interesse, dass Europa und die Vereinigten Staaten im Rahmen der laufenden Verhandlungen eine Lösung des Zollkonflikts finden. Darüber verhandelt die EU-Kommission derzeit mit der US-Regierung. Die Geschlossenheit der EU sei dabei zentral, so Habeck.

Strukturreformen voranbringen und Wettbewerbsfähigkeit stärken

Die bisherigen Herausforderungen belasten die deutsche Wirtschaft auch weiterhin. Deutschland muss insgesamt seine Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken. In den vergangenen Jahren wurden bereits viele Fortschritte erzielt. Bürokratieabbau, Planungsbeschleunigung, Bekämpfung des Fachkräftemangels, Wachstumsfinanzierung und Investitionsförderung bleiben weit oben auf der politischen Agenda. „Die deutsche Wirtschaftspolitik steht vor großen Herausforderungen, aber sie ist krisenerprobt“, sagte Habeck.

Mit der Grundgesetzänderung zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz und zur Ausnahme für Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse haben Bundestag und Bundesrat wichtige Voraussetzungen zur Finanzierung von Investitionen und Innovation geschaffen.

Quelle: Bundesregierung

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Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2025: +0,3 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.04.2025

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, Februar 2025
+0,3 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
+1,3 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands
7,7 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 1,3 %.

Die leicht positive Entwicklung des Auftragsbestands im Februar 2025 ist auf Anstiege in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt +0,8 % zum Vormonat) und im Maschinenbau (+0,4 %) zurückzuführen. Negativ beeinflusste das Gesamtergebnis der Rückgang in der Metallerzeugung und -bearbeitung (-1,1 %).

Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 um 0,2 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland erhöhte sich um 0,4 %.

Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern sank der Auftragsbestand um 0,1 % und im Bereich der Konsumgüter um 0,3 %. Bei den Herstellern von Investitionsgütern nahm der Auftragsbestand um 0,5 % zu.

Reichweite des Auftragsbestands auf 7,7 Monate gestiegen

Im Februar 2025 stieg die Reichweite des Auftragsbestands im Vormonatsvergleich auf 7,7 Monate (Januar 2025: 7,6 Monate). Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg die Reichweite auf 10,5 Monate (Januar 2025: 10,3 Monate), bei den Herstellern von Konsumgütern stieg die Reichweite auf 3,7 Monate (Januar 2025: 3,6) und bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb die Reichweite unverändert bei 4,3 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Gastgewerbeumsatz im Februar 2025 real um 1,7 % niedriger als im Vormonat

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 1,7 % und nominal (nicht preisbereinigt) 1,2 % weniger umgesetzt als im Januar 2025.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.04.2025

Gastgewerbeumsatz, Februar 2025 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)

-1,7 % zum Vormonat (real)
-1,2 % zum Vormonat (nominal)
-3,2 % zum Vorjahresmonat (real)
+0,8 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 1,7 % und nominal (nicht preisbereinigt) 1,2 % weniger umgesetzt als im Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 fiel der Umsatz real um 3,2 % und stieg nominal um 0,8 %.

Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen verzeichneten im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 ein Umsatzminus von real 1,0 % und nominal 0,4 %. Gegenüber Februar 2024 sank der Umsatz real um 1,1 % und stieg nominal um 2,2 %.

In der Gastronomie war der Umsatz im Februar 2025 real 2,7 % und nominal 2,2 % niedriger als im Januar 2025. Gegenüber Februar 2024 sank der reale Umsatz um 4,3 %, wohingegen der nominale Umsatz einen Anstieg von 0,2 % verzeichnete.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Weniger oder gleichbleibende Leistungen ermöglichen schnelleren Jobwechsel

Höhe und Dauer von Leistungen für Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sollten gekürzt oder zumindest nicht weiter erhöht werden. Dies schreibt das ifo Institut in einer Kurzeinschätzung.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 16.04.2025

Höhe und Dauer von Leistungen für Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sollten gekürzt oder zumindest nicht weiter erhöht werden. Dies schreibt das ifo Institut in einer Kurzeinschätzung für die IHK München und Oberbayern. An erste Stelle sehen die Experten die Senkung der Maximalbezugsdauer des Kurzarbeitergelds von aktuell 24 Monaten auf 12 oder 6 Monate. Damit hätten Beschäftigte, die vom Strukturwandel in ihrer Branche betroffen sind, mehr Anreize für einen schnellen Jobwechsel. Ebenso plädiert das ifo Institut für Kürzungen, zumindest jedoch ein Einfrieren der Leistungen beim Bürgergeld. „Höhere Leistungen und längere Fristen hemmen die Betroffenen auf der Suche nach neuer Beschäftigung“, sagt ifo Experte Volker Meier.

Die ifo Experten stützen ihre Einschätzung auf aktuelle Studien, die nachgewiesen haben, dass sich bei höheren oder längeren Leistungen der Verbleib in Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ausweitet.  Außerdem weisen sie darauf hin, dass die Umstellung vom Arbeitslosengeld II auf das Bürgergeld zu einer erheblichen Ausdehnung von Leistungen geführt hat. Um das Potenzial zu nutzen, so die ifo Experten, müsste aber für Betroffene Um- oder Nachqualifizierungen ermöglicht werden. Ihrer Meinung nach könnten beschleunigte Qualifizierungsprogramme für Quereinsteiger helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen.

Quelle: ifo Institut

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Schwächere Konjunktur wirkt sich auf die Anzahl der Existenzgründungen aus

Die Wissenschaftler des IfM Bonn gehen davon aus, dass die Gründungsaktivitäten aufgrund der schwachen Konjunktur in 2025 weiter zunehmen werden.

ifM Bonn, Pressemitteilung vom 22.04.2025

Insgesamt hat sich die Gründungsstruktur zu Gunsten der gewerblichen Tätigkeiten verschoben

In Deutschland wurden in 2024 insgesamt rund 360.000 Existenzen gegründet: Rund 258.000 von ihnen erfolgten im gewerblichen Bereich, 7.040 durch Land- und Forstwirte und 94.900 in den Freien Berufen. Damit entfielen im vergangenen Jahr 71,7 % der Gründungen auf den gewerblichen Bereich, 26,3 % auf die Freien Berufe und 2,0 % auf die Land- und Forstwirtschaft.

Nachdem in den vergangenen 10 Jahren der Anteil, der auf den gewerblichen Bereich entfällt, sukzessive gesunken war, ist er nun erstmals wieder gestiegen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn gehen davon aus, dass die Gründungsaktivitäten aufgrund der schwachen Konjunktur in 2025 weiter zunehmen werden.

Frauen präferieren weiterhin Gründungen in den Freien Berufen

Während im gewerblichen Bereich in 2024 knapp jedes dritte Einzelunternehmen von einer Frau (Frauen: 59.100; Männer: 125.600) gegründet wurde, war in den Freien Berufen gut jede zweite Existenzgründung weiblich (Frauen: 52.100; Männer: 42.800). In allen ostdeutschen Bundesländern sowie in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz überschritt der freiberufliche Frauenanteil den Wert von 55 %.

In den vergangenen 5 Jahren ist der Frauenanteil an den Selbstständigen in den Freien Berufen besonders in der Berufsgruppe der Rechtsanwältinnen (+5,9 Prozentpunkte) gestiegen, gefolgt von den Tierärztinnen, Architektinnen und Ärztinnen.

Quelle: ifM Bonn

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Junge und angehende Selbstständige bewerten persönliche Lage optimistisch

Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, blicken deutlich optimistischer auf die eigene Zukunft als die deutsche Bevölkerung insgesamt. So das Ergebnis einer Blitzumfrage der Gründerplattform der KfW.

KfW,/KfW Research, Pressemitteilung vom 17.04.2025

  • Umfrageergebnis: Existenzgründer blicken positiver auf 2025 als Bevölkerung insgesamt
  • Dem Gründungsstandort Deutschland erteilen sie dennoch die Note 4.0 – den schlechtesten Wert seit zehn Jahren
  • Bürokratieabbau steht auf Rang 1 der gewünschten Verbesserungsmaßnahmen

Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, blicken deutlich optimistischer auf die eigene Zukunft als die deutsche Bevölkerung insgesamt. In einer Blitzumfrage unter Nutzerinnen und Nutzern der Gründerplattform stimmten 67 Prozent der Teilnehmenden der Aussage zu, dass 2025 für sie selbst und ihre Familie besser wird als 2024. In der Gesamtbevölkerung sagten das nur 56 Prozent. Zudem bejahten lediglich 38 Prozent der jungen und werdenden Selbstständigen die Aussage, dass 2024 ein schlechtes Jahr für sie und ihre Familie war. In der Gesamtbevölkerung waren das mit 47 Prozent deutlich mehr. Als Vergleich zu der Befragung auf der Gründerplattform wurden für die Gesamtbevölkerung Fragestellungen aus dem Ipsos Predictions Report 2025 herangezogen.

Dabei bewerteten die jungen und angehenden Selbstständigen die Gesamtlage insgesamt ähnlich düster wie die Restbevölkerung. 75 Prozent von ihnen stimmten der Aussage zu, dass 2024 ein schlechtes Jahr für Deutschland war – etwa genau so viele wie in der Bevölkerung.

„Unabhängigkeit ist ein starkes Gründungsmotiv“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

„Verantwortlich für seine eigenen Geschicke zu sein, trägt zur Selbsterfüllung bei, weshalb Selbstständige typischerweise eine höhere Zufriedenheit aufweisen. Das dürfte dazu beigetragen haben, dass ihre persönliche Beurteilung des Jahres 2024 besser ausfällt als in der Bevölkerung. Auch ihre zuversichtlichere Sicht auf 2025 ist wenig überraschend, da ein positiver Blick auf die Zukunft ein häufiger Wesenszug von Gründerinnen und Gründern ist.“

Die Gründerplattform geht auf eine Initiative der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Sie begleitet und unterstützt mit Informationen und Tools den Gründungsprozess. Die Blitzbefragung fand im März 2025 statt.

Obwohl die Gründerinnen und Gründer ihre persönliche Situation eher positiv einschätzten, bewerteten sie den Gründungsstandort Deutschland eher negativ. Im Durchschnitt verteilten sie in der Umfrage die Note 4.0 – das war die schlechteste Note der vergangenen zehn Jahre. Befragt danach, welche Verbesserungsmaßnahmen sie sich wünschen, nannten 45 Prozent Bürokratieabbau – etwa eine Vereinfachung von Steuergesetzen und ein schnelleres Bearbeiten von Anträgen. Ein Viertel der Befragten wünscht sich Maßnahmen, die zu finanziellen Entlastungen führen, wie einen niedrigeren Steuersatz für Gründende und eine Senkung der Mindestbeiträge zur Krankenversicherung.

Quelle: KfW

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Erzeugerpreise März 2025: -0,2 % gegenüber März 2024

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im März 2025 um 0,2 % niedriger als im März 2024. Im Februar 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,7 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im März 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,7 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.04.2025

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), März 2025
-0,2 % zum Vorjahresmonat
-0,7 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im März 2025 um 0,2 % niedriger als im März 2024. Im Februar 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,7 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im März 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,7 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren im März 2025 die niedrigeren Energiepreise. Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, Investitionsgüter sowie Vorleistungsgüter waren dagegen teurer als im Vorjahresmonat. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im März 2025 um 1,4 %, gegenüber Februar 2025 stiegen sie um 0,2 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat und Vormonat

Energie war im März 2025 um 3,6 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber Februar 2025 fielen die Energiepreise um 2,8 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei elektrischem Strom. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Strompreise gegenüber März 2024 um 4,3 % (-5,2 % gegenüber Februar 2025).

Erdgas in der Verteilung kostete 3,6 % weniger als im Vorjahresmonat (-1,5 % gegenüber Februar 2025), Fernwärme kostete 1,9 % weniger als im März 2024 (unverändert gegenüber Februar 2025).

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber März 2024 um 5,8 % (-3,4 % gegenüber Februar 2025). Leichtes Heizöl kostete 12,1 % weniger als ein Jahr zuvor (-7,5 % gegenüber Februar 2025). Die Preise für Kraftstoffe waren 6,1 % günstiger (-4,0 % gegenüber Februar 2025).

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im März 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Februar 2025). Maschinen kosteten 2,0 % mehr als im März 2024. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,4 % gegenüber März 2024.

Verbrauchsgüter waren im März 2025 um 2,6 % teurer als im März 2024 (+0,3 % gegenüber Februar 2025). Nahrungsmittel kosteten 2,9 % mehr als im März 2024 (+0,3 % gegenüber Februar 2025). Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat war Butter mit +28,4 %, allerdings fielen die Preise gegenüber dem Vormonat um 4,4 %. Ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat waren Kaffee mit +35,2 % (+9,2 % gegenüber Februar 2025), Rindfleisch mit +26,4 % (+4,3 % gegenüber Februar 2025) und pflanzliche Öle mit +18,7 % (+3,1 % gegenüber Februar 2025). Billiger als im Vorjahresmonat waren im März 2025 dagegen insbesondere Zucker (-37,9 %) und Schweinefleisch (-15,0 %).

Gebrauchsgüter waren im März 2025 um 1,3 % teurer als ein Jahr zuvor (+0,2 % gegenüber Februar 2025).

Leichter Preisanstieg bei Vorleistungsgütern gegenüber März 2024

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im März 2025 um 0,5 % höher als ein Jahr zuvor und um 0,3 % höher als im Vormonat.

Preissteigerungen gegenüber März 2024 gab es unter anderem bei Papier, Pappe und Waren daraus (+3,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Futtermittel für Nutztiere waren 6,2 % teurer als ein Jahr zuvor (+0,4 % gegenüber Februar 2025).

Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 4,0 % mehr als im März 2024 (+1,0 % gegenüber Februar 2025). Nadelschnittholz war 11,5 % teurer als im März 2024 (+2,0 % gegenüber Februar 2025). Dagegen war Laubschnittholz 5,6 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Februar 2025).

Die Preise für Metalle stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,6 % (unverändert gegenüber Februar 2025). Kupfer und Halbzeug daraus kosteten 5,6 % mehr als im März 2024, gegenüber Februar 2025 fielen die Preise um 1,6 %. Dagegen waren Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 6,9 % billiger als im März 2024 (+0,5 % gegenüber Februar 2025). Die Preise für Betonstahl sanken im Vorjahresvergleich um 3,3 % (+1,3 % gegenüber Februar 2025).

Glas und Glaswaren waren 3,9 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber Februar 2025), veredeltes und bearbeitetes Flachglas war 2,3 % billiger als im März 2024 (+0,6 % gegenüber Februar 2025). Hohlglas war 7,7 % billiger als im März 2024 (-0,1 % gegenüber Februar 2025).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Großhandelspreise im März 2025: +1,3 % gegenüber März 2024

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im März 2025 um 1,3 % höher als im März 2024. Im Februar 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +1,6 % gelegen, im Januar 2025 bei +0,9 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im März 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 %.

Statistische Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.04.2025

Großhandelsverkaufspreise, März 2025
+1,3 % zum Vorjahresmonat
-0,2 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im März 2025 um 1,3 % höher als im März 2024. Im Februar 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +1,6 % gelegen, im Januar 2025 bei +0,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Großhandelspreise im März 2025 gegenüber dem Vormonat Februar 2025 um 0,2 %.

Gestiegene Preise für Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren sowie für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Nicht-Eisen-Metallhalbzeug

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im März 2025 der Preisanstieg im Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren. Die Preise lagen hier im Durchschnitt um 4,4 % über denen von März 2024. Insbesondere Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze waren auf Großhandelsebene erheblich teurer als ein Jahr zuvor (+43,5 %), ebenso Zucker, Süßwaren und Backwaren (+16,3 %). Auch für Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Speiseöle und Nahrungsfette (+9,3 %) musste merklich mehr bezahlt werden als im Vorjahresmonat.

Die Großhandelsverkaufspreise für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Halbzeug daraus stiegen ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahresmonat (+27,3 %).

Dagegen waren die Preise im Großhandel mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten 5,6 % niedriger als im März 2024. Im Großhandel mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus musste im Schnitt 5,4 % weniger bezahlt werden als im Vorjahresmonat.

Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren die Preise im Großhandel mit lebenden Tieren (-3,2 %) sowie mit Mineralölerzeugnissen (-3,0 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Wirtschaft braucht Platz – Flächen nachhaltig und bedarfsgerecht entwickeln

Bauvorhaben gibt es viele. Allerdings stoßen Unternehmen bei der Neuansiedelung oder Erweiterung immer häufiger auf ein enormes Problem: Sie finden kein geeignetes Grundstück oder stoßen an sprichwörtliche Grenzen. (Bau-)Fläche ist ein knappes Gut, für das es viele Interessenten gibt. Der aktuelle IHK-Unternehmensbarometer zeigt, dass die Bundespolitik reagieren muss.

DIHK, Mitteilung vom 14.04.2025

Deutschland ist von stetigem Wandel geprägt. Ladesäulen für E-Autos werden installiert, Industrieunternehmen erweitert, neue Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr eingerichtet, Stromtrassen, erneuerbare Energien oder auch Fahrradwege in Städten ausgebaut. Bauvorhaben gibt es also viele. Allerdings stoßen Unternehmen bei der Neuansiedelung oder Erweiterung immer häufiger auf ein enormes Problem: Sie finden kein geeignetes Grundstück oder stoßen an sprichwörtliche Grenzen. (Bau-)Fläche ist ein knappes Gut, für das es viele Interessenten gibt: Wohngebiete, Erholungsräume, Freizeitmöglichkeiten, Landwirtschaft, Verkehr und Gewerbe wollen und müssen irgendwo Platz finden.

Dass in vielen Regionen der Druck auf die Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen wächst, zeigt sich auch im aktuellen IHK-Unternehmensbarometer. Demnach hat sich für die Mehrheit der Betriebe die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen verschlechtert. Es besteht Handlungsbedarf, denn ohne geeigneten Grund und Boden werden die Gründung und das Wachstum von Unternehmen erheblich erschwert. Auch wenn planerisch noch Flächenreserven vorhanden sind, trifft hier Theorie auf Praxis: In den meisten Fällen sind entsprechende Grundstücke wegen ungünstigen Zuschnitts, geringer baulicher Nutzbarkeit oder schlechter Verkehrsanbindung für Unternehmen nicht geeignet.

Die Bundespolitik muss auf diese Situation reagieren. Von zentraler Bedeutung sind dabei folgende Punkte:

Bereitstellung von Bauland für Wohnen und Gewerbe

Damit Gewerbe, Industrie und Wohnnutzungen gleichermaßen berücksichtigt werden können, ist aus Sicht der Wirtschaft eine vorausschauende Planung erforderlich, die eine schnelle Errichtung von Gebäuden für gewerbliche Nutzung und Wohnhäusern ermöglicht. Es bedarf also einer entsprechenden Überarbeitung des Bau- und Planungsrechtes mit einer umfassenden Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Sinnvolle Definition von Flächeninanspruchnahme

Statistischer Bestandteil einer Siedlungs- und Verkehrsfläche sind die Gebäude- und Freiflächen, die Betriebsflächen, die Verkehrsflächen sowie die Erholungs- und Friedhofsflächen. Bei der Ermittlung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sollten aber nur die durch bauliche Maßnahmen tatsächlichen versiegelten Flächen berücksichtigt werden.

Überarbeitung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm

In verdichteten Bereichen können Nutzungsmischungen von Wohnen und Gewerbe eine Lösung der Flächenkonkurrenzen bieten. Damit Nutzungsmischung verträglich gestaltet werden kann, ist es von zentraler Bedeutung, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu überarbeiten, um Immissionskonflikte praxisgerecht zu bewältigen. Eine zentrale Änderung sollte die Verlegung des Messpunktes für den Lärmwert in den Innenraum sein, so wie es beim Verkehrslärm üblich und auch in anderen europäischen Staaten geregelt ist.

Diese strukturellen Leitplanken ermöglichen eine nachhaltige und bedarfsgerechte Flächenentwicklung. Werden sie eingehalten, entstehen langfristig Standortperspektiven, die dem Flächenbedarf der Wirtschaft gerecht werden.

Quelle: DIHK

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