Wohnungspreise fallen in Innenstädten am stärksten

In deutschen Städten gehen die Preisunterschiede zwischen Stadtzentren und Außenbezirken zurück. Grund ist lt. IfW Kiel, dass die Preise in den Zentren zuletzt im Verhältnis deutlich stärker gesunken sind. Während der Boomjahre hatten zentrale Lagen überdurchschnittlich profitiert. Die Preisspanne zwischen dem günstigsten und teuersten Viertel ist in deutschen Städten aber nach wie vor sehr hoch.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 03.04.2025

In deutschen Städten gehen die Preisunterschiede zwischen Stadtzentren und Außenbezirken zurück. Grund ist, dass die Preise in den Zentren zuletzt im Verhältnis deutlich stärker gesunken sind. Während der Boomjahre hatten zentrale Lagen überdurchschnittlich profitiert. Die Preisspanne zwischen dem günstigsten und teuersten Viertel ist in deutschen Städten aber nach wie vor sehr hoch. Dies zeigt die jüngste Auswertung des German Real Estate Index (GREIX) zu Immobilienpreisen auf Stadtviertelebene im Jahr 2024. Der GREIX ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, ECONtribute und dem IfW Kiel auf Basis notariell beglaubigter Verkaufspreise.

Bei Eigentumswohnungen rücken zentrale und nicht-zentrale Lagen preislich wieder näher aneinander heran und die Prämie, die Käufer für Eigentumswohnungen in zentralen Lagen in deutschen Großstädten bezahlen, hat sich reduziert.

Zuletzt zahlten Käufer noch eine Preisprämie für Wohnungen in Innenstadtlagen von 1.110 Euro pro Quadratmeter. In der Phase des Preisaufschwungs zwischen 2012 und dem ersten Quartal 2022 lag sie bei 1.220 Euro.

Am deutlichsten glichen sich die Preise in Hamburg an. In den innenstädtischen Bereichen fielen die Wohnungspreise seit 2022 um 17,8 Prozent, in den Außenbezirken um ca. 6 Prozentpunkte weniger, um 11,8 Prozent. Es folgt Düsseldorf, in den zentralen Lagen war dort der Preisverfall mit 17,5 Prozent um über 5 Prozentpunkte stärker als in nicht-zentralen Gebieten mit 12,4 Prozent.

„Immobilienkäufer sind zögerlicher geworden, was die Preisprämie für Top-Lagen in der Innenstadt angeht“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienexperte am IfW Kiel, „das mag mit veränderten Wohnansprüchen und Pendelbewegungen in Homeoffice-Zeiten zusammenhängen.“

Jahresvergleich: steigende Preise vor allem in weniger zentralen Lagen

Im Jahresvergleich 2024 vs. 2023 zeigen sich entsprechend große Unterschiede in der Preisentwicklung von Eigentumswohnungen in den deutschen Top-7 Metropolen (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München, Stuttgart).

Während Wohnungspreise im bundesweiten Vergleich nachgaben, legten sie in einigen Stadtteilen teils deutlich zu, darunter vor allem auch in den Außenbezirken.

Am stärksten stiegen die Preise in Düsseldorf Bilk-Oberbilk, (+11,6 %), Frankfurt Mitte-Nord (+8,9 %) und Hamburg Harburg (+7,6 %). Die stärksten Preisrückgänge gab es in Hamburg Mitte (-16,5 %) und Düsseldorf Altstadt-Stadtmitte (-10,4 %).

Enorme Preisdifferenzen zwischen Stadtvierteln in Hamburg, Köln, Berlin und Frankfurt

Auch wenn die Preisprämie der Zentrumslagen sinkt, besteht nach wie vor eine große Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten Viertel in vielen deutschen Städten. Mit einem Aufschlag von über 80 Prozent war er beispielsweise in Köln (Innenstadt 5.600 Euro/qm vs. Chorweiler 3.000 Euro/qm) und Frankfurt (Westend/Innenstadt 7.100 Euro/qm vs. West-Autobahn 3.800 Euro/qm) mit am stärksten.

„Die Zinssteigerungen seit 2022 könnten dazu geführt haben, dass Käufer tendenziell auf risikoreichere, aber dafür renditestärkere Immobilien außerhalb der Stadtzentren schauen“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienexperte am IfW Kiel, „dazu könnte kommen, dass sich aufgrund der inflationsbedingten Reallohnverluste schlicht weniger Käufergruppen die teuren Innenstadtwohnungen leisten können.“

Großstädte: Günstigste Viertel in Köln

In fast allen 7 deutschen Metropolen finden sich Viertel, in denen die Quadratmeterpreise unterhalb des GREIX-Durchschnittes der 20 erfassten Städte und Regionen liegen – Käufer finden also Ausweichmöglichkeiten zu teuren und sehr beliebten Lagen. Die einzige Ausnahme: München.

Hier lag der Quadratmeterpreis im Jahr 2024 selbst im günstigsten Viertel Moosach-Milbertshofen mit etwa 7.500 Euro pro Quadratmeter über dem teuersten Viertel in allen anderen deutschen Großstädten. In Münchens teuerstem Viertel Altstadt-Maxvorstadt kostete der Quadratmeter etwa 11.300 Euro.

Außerhalb Münchens liegen die teuersten Stadtviertel bei gut 7.000 Euro/qm in Hamburg, Frankfurt und Berlin. Die günstigsten Stadtviertel in Deutschlands Großstädten liegen in Köln, in Chorweiler, Porz und Kalk kosteten Wohnungen rund 3.000 Euro/qm.

Quelle: Institut für Weltwirtschaft Kiel

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Investitionslaune steigt etwas

Mehr Unternehmen in Deutschland planen laut der aktuellen ifo Befragung wieder zu investieren. Beinahe ein Drittel (29,7 %) will mehr investieren – das sind rund fünf Prozentpunkte mehr als im November. Rund 43 % der Unternehmen planen, 2025 genauso viel zu investieren wie 2024. Gleichzeitig fiel der Anteil der Unternehmen, die ihre Investitionen kürzen wollen, von 31,1 auf 27,3 %.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 03.04.2025

Mehr Unternehmen in Deutschland planen laut der aktuellen ifo Befragung wieder zu investieren. Beinahe ein Drittel (29,7 %) will mehr investieren – das sind rund fünf Prozentpunkte mehr als im November. Rund 43 % der Unternehmen planen, 2025 genauso viel zu investieren wie 2024. Gleichzeitig fiel der Anteil der Unternehmen, die ihre Investitionen kürzen wollen, von 31,1 auf 27,3 %. „Es gibt vorsichtige Anzeichen dafür, dass sich die Investitionsbereitschaft langsam erholt“, sagt ifo Konjunkturexpertin Lara Zarges. „Da die wirtschaftspolitische Lage unsicher bleibt, investieren viele Unternehmen aber nur zögerlich.“

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Anteil der Unternehmen, die im laufenden Jahr mehr investieren möchten, mit 32,1 % am höchsten. Jedoch beabsichtigt mehr als ein Viertel der Industrieunternehmen (28,1 %), ihre Investitionen zu senken. Besonders investitionsfreudig zeigen sich die Chemiebranche (39,0 % wollen ausweiten, 18,0 senken) und die Automobilhersteller (35,8 % wollen ausweiten, 24,4 senken). Deutlich zurückhaltender sind hingegen die Hersteller elektrischer Ausrüstung: 23,7 % planen höhere Investitionen, während 40,3 % Kürzungen vorsehen.

Bei den Dienstleistern nimmt der Optimismus ebenfalls zu: Im März geben knapp 30 % der Befragten an, im laufenden Jahr ihre Investitionen ausweiten zu wollen. Rund ein Viertel (24,9 %) plant mit sinkenden Investitionen. Der Handel zeigt sich am zurückhaltendsten: 34,5 % der Firmen wollen ihre Investitionen gegenüber dem Vorjahr senken, hingegen nur 24,4 % die Aktivitäten steigern. „Insgesamt liegt der Anteil der Unternehmen, die weniger investieren wollen, noch deutlich über den Niveaus, die wir vor der Pandemie gesehen haben“, sagt Zarges.

Quelle: ifo Institut

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Bundeskabinett: Nachhaltige Entwicklung gerecht gestalten

Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDG), bis 2030 zu erreichen, ist eine Verstärkung und Beschleunigung der bisherigen Anstrengungen erforderlich.

Bundesregierung, Mitteilung vom 02.04.2025

Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Titel „Transformation gemeinsam gerecht gestalten“ beschlossen. Sie ist der Fahrplan für eine nachhaltige Entwicklung in, mit und durch ganz Deutschland.

Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) beschlossen. Sie steht unter dem Titel „Transformation gemeinsam gerecht gestalten”. Die nun beschlossene Version knüpft an die Strategie vom März 2021 an. Ihre Grundlage sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen.

Über verschiedene Beteiligungsprozesse hatten auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eigene Ideen einfließen zu lassen. Darüber hinaus fanden Fachgespräche mit Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen statt, um die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie so lebensnah wie möglich zu gestalten.

Noch fünf Jahre, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen

Um die globalen Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDG), bis 2030 zu erreichen, ist eine Verstärkung und Beschleunigung der bisherigen Anstrengungen erforderlich. So ist die Zahl der Hunger leidenden Menschen weltweit gestiegen, nicht zuletzt wegen der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Auch der Zugang aller zu sanitärer Grundversorgung ist noch nicht gewährleistet. Aus diesem Grund ist ein höheres Tempo auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Daran knüpft die neu aufgelegte Strategie an. Sie zielt auf eine Welt ohne Hunger, Armut und Diskriminierung.

Soziale Dimension von Nachhaltigkeit stärken

Ein besonderes Anliegen der DNS 2025 ist die soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Dieser integrale Bestandteil der Agenda 2030 formuliert den Anspruch, niemanden zurückzulassen und Ungleichheiten abzubauen. Um Ungleichheiten abzubauen, müssen mehr Bildungschancen und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden, gleichzeitig müssen Diskriminierungen vermindert werden.

Soziale Gerechtigkeit erfordert, dass Bildungs- und Verdienstchancen nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Geschlechtergleichheit und die soziale Teilhabe von Jugendlichen, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen sind für die Weiterentwicklung der DNS zentrale Anliegen.

Natürliche Lebensgrundlagen erhalten

Zur nachhaltigen Entwicklung gehört auch die Umwelt- und wirtschaftliche Dimension. Mit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen – wie zum Beispiel ausreichend verfügbares und sauberes Wasser, gesunde Luft, fruchtbare Böden, ein stabiles Klima sowie widerstandsfähige Ökosysteme – bleiben auch die Voraussetzungen für menschliche Entwicklungschancen erhalten. Ziel ist daher ein treibhausgasneutrales, umweltgerechtes Deutschland mit einer intakten und vielfältigen Natur. Der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und der Schutz des Klimas haben positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung.

Transformationsbereiche und Hebel

Die vorgelegte Strategie legt den Fokus auf die sechs Transformationsbereiche, in denen großer Handlungsbedarf besteht, um die Ziele bis 2030 zu erreichen. Diese wurden bereits in der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie von 2021 festgelegt:

  • Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit;
  • Energiewende und Klimaschutz;
  • Kreislaufwirtschaft;
  • Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende;
  • Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme;
  • Schadstofffreie Umwelt.

Daneben beschreibt sie das Regierungshandeln anhand von fünf Instrumenten, um die Ziele zu erreichen:

  • Gesellschaftliche Mobilisierung und Teilhabe;
  • Finanzen;
  • Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit;
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung;
  • Governance.

Bei allem Handeln berücksichtigt die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch grenzüberschreitende Auswirkungen des nationalen Handelns. Die Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in anderen Ländern nicht behindern.

Die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird derzeit überarbeitet. Im Anschluss daran steht sie hier zur Verfügung.

Quelle: Bundesregierung

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Beschäftigte nutzen KI – auch ohne betriebliche Einführung

In Deutschland nutzt bereits mehr als die Hälfte der Beschäftigten künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – allerdings werden KI-Anwendungen mehrheitlich nicht vom Arbeitgeber eingeführt, sondern lt. einer ZEW-Studie informell genutzt.

ZEW, Pressemitteilung vom 01.04.2025

ZEW-Studie für Bundesarbeitsministerium untersucht Digitalisierung in der Arbeitswelt

In Deutschland nutzt bereits mehr als die Hälfte der Beschäftigten künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – allerdings werden KI-Anwendungen mehrheitlich nicht vom Arbeitgeber eingeführt, sondern informell genutzt. Das zeigt, dass Beschäftigte KI als eine Form der Unterstützung wahrnehmen, aber auch, dass Betriebe bei der Einführung dieser Technologie der tatsächlichen und gewünschten Nutzung durch ihre Beschäftigten hinterherhinken. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht zur Befragung „Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung (DiWaBe 2.0)“, der unter anderem vom ZEW Mannheim im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt wurde.

„Die Mehrheit der Beschäftigten möchte gerne KI nutzen und tut dies bereits, auch wenn sie nicht durch den Betrieb eingeführt wurde. Vor allem die Veröffentlichung generativer KI wie ChatGPT spielt bei der Verbreitung von KI im beruflichen Kontext eine große Rolle“, erklärt Oliver Schlenker, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ und Ko-Autor der Studie.

KI-Nutzung ungleich verteilt

Mehr als 60 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland verwendet KI am Arbeitsplatz. Die KI-Nutzung hängt dabei stark von Bildung, Beruf, Alter und Geschlecht ab. „Typische KI-Nutzer sind tendenziell jünger, eher männlich, deutlich höher qualifiziert und eher im privaten Sektor, in der IT und wissenschaftsnahen Berufen tätig“, fasst Schlenker zusammen. „So verwendet nur knapp ein Drittel der Beschäftigten ohne Bildungsabschluss KI, während dieser Anteil bei Beschäftigten mit Hochschul-, Meister- oder Technikerabschluss fast 80 Prozent beträgt.“

Komplexere Tätigkeitsanforderungen und mehr Autonomie

Dr. Eduard Brüll, ebenfalls Ko-Autor aus demselben Forschungsbereich, ergänzt: „Auch unter Berücksichtigung demografischer und beruflicher Merkmale gibt es große Unterschiede im Zusammenhang mit der KI-Nutzung. So berichten Beschäftigte, die zunehmend KI verwenden, im Vergleich zu Personen die sie nicht nutzen, über komplexere Tätigkeitsanforderungen und über einen höheren Termin- und Leistungsdruck. Zudem beschleicht sie häufiger das Gefühl, die anfallende Informationsmenge nicht bewältigen zu können. Gleichzeitig erwähnen Sie jedoch auch eine höhere Arbeitsautonomie, etwa in Form einer größeren Entscheidungsfreiheit bei der Wahl neuer Aufgaben, sowie das ähnlich häufige Auftreten gesundheitlicher Probleme und Burnout-Symptome.“

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RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Auswirkungen durch US-Zollpolitik noch nicht sichtbar

Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Februar auf saisonbereinigt 135,1 Punkte gegenüber 134,0 Punkten (revidiert) im Vormonat gestiegen. Der Anstieg geht auf eine Zunahme des Containerumschlags in vielen Weltregionen zurück. In den europäischen Häfen ist er dagegen leicht gesunken.

RWI Essen, Pressemitteilung vom 31.03.2025

Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Februar auf saisonbereinigt 135,1 Punkte gegenüber 134,0 Punkten (revidiert) im Vormonat gestiegen. Der Anstieg geht auf eine Zunahme des Containerumschlags in vielen Weltregionen zurück. In den europäischen Häfen ist der Containerumschlag dagegen leicht gesunken.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im Februar auf 135,1 Punkte gegenüber 134,0 Punkten (revidiert) im Vormonat gestiegen.
  • Beim Nordrange-Index, der Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im nördlichen Euroraum und in Deutschland gibt, ist ein Rückgang von 114,9 Punkten (revidiert) auf 113,4 Punkte im Februar gegenüber dem Vormonat zu beobachten.
  • In den chinesischen Häfen ist der Containerumschlag mit 145,9 Punkten gegenüber 142,6 Punkten (revidiert) im Vormonat gestiegen.
  • Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index für März 2025 wird am 25. April 2025 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Containerumschlag-Index sagt RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt: „Der Containerumschlag deutet auf eine weitere Belebung des Welthandels im Februar hin. Nur die europäischen Häfen haben nach dem starken Anstieg des Vormonats einen Dämpfer erhalten. Die angedrohten Zölle der US-Regierung haben den Containerumschlag bisher noch nicht gebremst.“

Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

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Inflationsrate im März 2025 voraussichtlich +2,2 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2025 voraussichtlich +2,2 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Februar 2025 um 0,3 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.03.2025

Verbraucherpreisindex, März 2025:
+2,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,3 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, März 2025:
+2,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,4 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2025 voraussichtlich +2,2 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Februar 2025 um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im März 2025 voraussichtlich +2,5 %.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Bei KI gibt es in deutschen Unternehmen noch viele Unsicherheiten

Viele Unternehmen tun sich lt. Bitkom noch schwer mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Rund zwei Drittel sehen sich als Nachzügler bei KI, rund jedes fünfte glaubt sogar, den Anschluss verpasst zu haben. Nur jedes zehnte Unternehmen sieht sich dagegen als KI-Vorreiter.

Bitkom, Pressemitteilung vom 31.03.2025

  • Nur jedes zehnte Unternehmen sieht sich bei Künstlicher Intelligenz als Vorreiter
  • Bitkom veröffentlicht vollständig überarbeiteten Leitfaden zum Einsatz generativer KI im Unternehmen

Viele Unternehmen tun sich noch schwer mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Rund zwei Drittel (64 Prozent) sehen sich als Nachzügler bei KI, rund jedes fünfte (22 Prozent) glaubt sogar, den Anschluss verpasst zu haben. Nur jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent) sieht sich dagegen als KI-Vorreiter. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. „Auch wer sich noch gar nicht mit KI beschäftigt hat, sollte den Kopf nicht in den Sand stecken. Bei KI ist alles in Bewegung und es geht vor allem darum, den Einstieg zu finden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Viele Unternehmen sehen sich allerdings mit rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert, etwa was Fragen des Datenschutzes oder der Umsetzung des AI Acts angeht. Wir brauchen auch von der Politik einen Perspektivwechsel: Weniger Regulierung und mehr Innovation.“

Die Umsetzung des europäischen AI Acts stellt aktuell viele Unternehmen gerade mit Blick auf den Einsatz von generativer KI vor große Herausforderung. Bitkom hat deshalb jetzt eine völlig überarbeitete Fassung des Leitfadens „Generative KI im Unternehmen“ aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht. Auf mehr als 100 Seiten werden wesentliche rechtliche Fragen beim Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Unternehmen beantwortet. Auch der inzwischen in Kraft getretene AI Act wird umfassend berücksichtigt. Unternehmen bekommen praxisnahe Hilfestellungen, von wichtigen Überlegungen im Vorfeld des KI-Einsatzes über Datenschutz-Fragen bis hin zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen von KI. Insbesondere die umfangreiche Checkliste zur Beschaffung von KI-Systemen sowie die Kapitel zur IT-Sicherheit und zu Schutzrechten in Zusammenhang mit KI wurden grundlegend überarbeitet. Dabei geht es insbesondere um Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und Markenschutzrecht. Abgerundet wird der Leitfaden durch ein neues Kapitel zu ethischen Fragen rund um Künstliche Intelligenz.

Quelle: Bitkom

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Importpreise im Februar 2025: +3,6 % gegenüber Februar 2024

Die Importpreise waren im Februar 2025 um 3,6 % höher als im Februar 2024. Dies war der stärkste Anstieg gegenüber dem Vorjahr seit Januar 2023 (+5,3 % gegenüber Januar 2022). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Februar 2025 gegenüber dem Vormonat Januar 2025 um 0,3 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.03.2025

Importpreise, Februar 2025
+3,6 % zum Vorjahresmonat
+0,3 % zum Vormonat

Exportpreise, Februar 2025
+2,5 % zum Vorjahresmonat
+0,3 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im Februar 2025 um 3,6 % höher als im Februar 2024. Dies war der stärkste Anstieg gegenüber dem Vorjahr seit Januar 2023 (+5,3 % gegenüber Januar 2022). Im Januar 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +3,1 % gelegen, im Dezember 2024 bei +2,0 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Februar 2025 gegenüber dem Vormonat Januar 2025 um 0,3 %.

Die Exportpreise lagen im Februar 2025 um 2,5 % über dem Stand von Februar 2024. Dies war der stärkste Anstieg gegenüber dem Vorjahr seit März 2023 (+3,3 % im Vergleich zu März 2022). Im Januar 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +2,4 % gelegen, im Dezember 2024 bei +1,8 %. Gegenüber dem Vormonat Januar 2025 stiegen die Exportpreise um 0,3 %.

Anstieg der Importpreise im Vorjahresvergleich insbesondere durch höhere Preise für Konsumgüter

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im Februar 2025 hatte der Anstieg der Preise für Konsumgüter um 4,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat (+0,3 % gegenüber Januar 2025). Die Preise für importierte Verbrauchsgüter lagen hier um 5,2 % über denen von Februar 2024, Gebrauchsgüter waren 2,1 % teurer.

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +11,2 % deutlich mehr bezahlt werden als im Februar 2024.

Mehr als im Februar 2024 kosteten vor allem Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) (+61,7 %), Orangensaft (+40,1 %), Apfelsaft (+33,6 %), Geflügelfleisch (+27,2 %), Rindfleisch (+20,7 %) sowie Milch und Milcherzeugnisse (+13,7 %). Bei den Süßwaren lag die Teuerung hauptsächlich an den gestiegenen Preisen für Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (+119,4 %) und an den höheren Preisen für Schokolade und andere Süßwaren (+34,7 %).

Gestiegene Preise auch bei landwirtschaftlichen Gütern, Energie, Vorleistungsgütern und Investitionsgütern

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im Februar 2025 um 13,7 % über denen des Vorjahresmonats (-0,4 % gegenüber Januar 2025). Insbesondere Rohkakao war deutlich teurer als vor einem Jahr (+76,4 %), gegenüber dem Vormonat fielen die Preise hier um 7,0 %. Rohkaffee war um 69,8 % teurer als im Februar 2024 und 2,0 % teurer als im Januar 2025. Dagegen waren unter anderem Speisezwiebeln (-39,3 %) und lebende Schweine (-27,1 %) preiswerter als vor einem Jahr.

Auch importierte Energie war teurer als im Februar 2024 (+9,8 %). Gegenüber Januar 2025 stiegen die Preise hier im Durchschnitt um 0,7 %.

Die Einfuhrpreise für elektrischen Strom stiegen gegenüber Februar 2024 um 111,7 % (+13,7 % gegenüber Januar 2025), für Erdgas lagen sie 40,5 % über denen von Februar 2024 (+4,2 % gegenüber Januar 2025).

Günstiger als im Februar 2024 waren dagegen importierte Steinkohle (-17,4 %), Mineralölerzeugnisse (-6,8 %) und rohes Erdöl (-6,1 %).

Gegenüber dem Vormonat verbilligte sich Steinkohle um 4,5 %. Preiswerter wurden im Vergleich zu Januar 2025 auch Erdöl mit -3,6 % und Mineralölerzeugnisse mit -0,4 %.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Februar 2025 um 3,0 % höher als im Februar 2024. Gegenüber Januar 2025 stiegen sie um 0,3 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 4,4 % über dem Stand von Februar 2024 und um 0,4 % über dem Stand von Januar 2025.

Die Preise für Vorleistungsgüter lagen um 2,9 % über denen des Vorjahresmonats (+0,5 % gegenüber Januar 2025), für Investitionsgüter waren sie 0,5 % höher als im Vorjahresmonat (unverändert gegenüber Januar 2025).

Einfluss auf Preisentwicklung gegenüber Februar 2024 am größten bei Exporten von Vorleistungs-, Investitions- und Konsumgütern

Bei der Ausfuhr hatten im Februar 2025 die Preissteigerungen bei Vorleistungs- und Investitionsgütern sowie bei Konsumgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung.

Vorleistungsgüter verteuerten sich um 1,9 %, Investitionsgüter um 1,5 % gegenüber Februar 2024. Gegenüber dem Vormonat musste für Vorleistungsgüter im Durchschnitt 0,3 % und für Investitionsgüter 0,1 % mehr bezahlt werden.

Bei den Vorleistungsgütern lagen vor allem die Preise für Nicht-Eisen-Metalle mit +13,6 % deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Insbesondere Edelmetalle und Halbzeug daraus waren mit +39,5 %, Rohaluminium mit +21,5 % und Rohkupfer mit +16,3 % teurer als im Februar 2024.

Bei den Investitionsgütern beeinflussten die Entwicklung im Wesentlichen die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Preise für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (+2,6 %) sowie für Maschinen (+1,9 %).

Exportierte Konsumgüter waren 2,8 % teurer als im Februar 2024 und 0,2 % gegenüber Januar 2025.

Während Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich um 1,3 % teurer waren, lagen die Preise für Verbrauchsgüter 3,2 % über denen von Februar 2024. Insbesondere stiegen die Preise für exportierte Süßwaren ohne Dauerbackwaren (+40,6 %), darunter vor allem für Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver (+95,5 %). Die Preise für exportierten Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) lagen 40,2 % über denen von Februar 2024. Butter und andere Fettstoffe aus Milch waren 35,7 % teurer als ein Jahr zuvor.

Für exportierte landwirtschaftliche Güter musste 9,1 % mehr bezahlt werden als im Februar 2024 (+2,1 % gegenüber Januar 2025).

Energieexporte waren um 17,1 % teurer als im Vorjahresmonat und um 3,3 % im Vergleich zu Januar 2025. Unter anderem lagen die Erdgaspreise mit +35,0 % über denen des Vorjahresmonats (+4,9 % gegenüber Januar 2025), Mineralölerzeugnisse waren dagegen 7,5 % billiger als im Vorjahr und 0,8 % preiswerter als im Vormonat.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Inflationsrate bleibt bei über 2 %

Die ifo Preiserwartungen sind im März leicht gesunken auf 18,7 Punkte, nach 19,3 im Februar. Im Großen und Ganzen setzt der Frühindikator für die Preisentwicklung in Deutschland damit seine seit fast zwei Jahren anhaltende Seitwärtsbewegung fort.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 31.03.2025

Die ifo Preiserwartungen sind im März leicht gesunken auf 18,7 Punkte, nach 19,3* im Februar. Im Großen und Ganzen setzt der Frühindikator für die Preisentwicklung in Deutschland damit seine seit fast zwei Jahren anhaltende Seitwärtsbewegung fort. „Die Inflationsrate dürfte daher auch in den kommenden Monaten weitgehend unverändert bei etwas mehr als 2 % liegen“, sagt ifo Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

Im Einzelhandel sind die Preiserwartungen auf 29,7 Punkte gesunken, nach 32,8* im Februar. Bei den konsumnahen Dienstleistern kam es hingegen zu einem leichten Anstieg auf 27,0 Punkte, nach 26,9* im Februar. Auch bei den unternehmensnahen Dienstleistern (inklusive Großhandel) wollen etwas mehr Unternehmen ihre Preise anheben als senken. Der Indikator stieg auf 22,0 Punkte, nach 21,9* im Februar. In der Industrie und im Baugewerbe hat der Preisdruck nachgelassen. Die Preiserwartungen gingen auf 8,5 bzw. 0,2 Punkte zurück, nach 10,7* bzw. 0,8* im Februar.

Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei +100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei −100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

*Saisonbereinigt korrigiert

Quelle: ifo Institut

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Bürokratiekosten belasten kleinere Unternehmen im industriellen Mittelstand erheblich

Eine Folgestudie aus dem Maschinen- und Anlagenbau zeigt, dass die Gesamtbelastung durch Regulierung (inkl. EU-Bürokratie) für kleine Firmen höher ausfällt als die Bruttoumsatzrendite. Hierauf weist das IfM Bonn hin.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 27.03.2025

Eine Folgestudie aus dem Maschinen- und Anlagenbau zeigt, dass die Gesamtbelastung durch Regulierung (inklusive EU-Bürokratie) für kleine Firmen höher ausfällt als die Bruttoumsatzrendite.

Bürokratische Pflichten belasten kleine Unternehmen im industriellen Mittelstand erheblich, ihre Kosten können sogar die jährliche Bruttoumsatzrendite von durchschnittlich 5,5 Prozent übertreffen. Vor gut zwei Jahren hatte das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Auftrag der IMPULS-Stiftung des VDMA erstmals die Bürokratiekosten analysiert, die allein durch Regelungen auf Bundesebene entstehen. Dies wurde anhand von Tiefenschnitten in drei Unternehmen unterschiedlicher Größe vollzogen, die für den Maschinen- und Anlagenbau typisch sind. Seinerzeit war eine Belastung von rund 3 Prozent des Jahresumsatzes für kleinere Unternehmen ermittelt worden – das entspricht in etwa dem Anteil der jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung von kleinen und mittelgroßen Firmen im Maschinen- und Anlagenbau.

In einer Folgestudie wurden nun auch die Belastungen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie die durch die EU verursachten Bürokratiekosten einbezogen. Dabei ergab sich für das kleinste Unternehmen (150 Beschäftigte, 35 Millionen Euro Jahresumsatz) eine Belastung von 2,18 Millionen Euro – umgerechnet 6,3 Prozent vom Umsatz. Dies entspricht dem durchschnittlichen Gehalt von 34 in Vollzeit arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für die beiden größeren Firmen fiel die jährliche Kostenbelastung mit 1,3 Prozent beziehungsweise 1,6 Prozent des Umsatzes zwar niedriger aus, aber auch diese Summe bedeutet umgerechnet eine Belastung von 58 und 24 Mitarbeitenden in Vollzeit.

„Rund 85 Prozent der Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland sind kleine Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Für sie ist eine Bürokratiebelastung von über 6 Prozent des Umsatzes nicht tragbar”, sagt VDMA-Präsident Bertram Kawlath. „Aber die bürokratische Belastung ist für alle Firmen immens. Unternehmen müssen oft hochqualifizierte Mitarbeitende bis hin zur Leitungsebene aus produktiven Tätigkeiten abziehen, um die bürokratischen Aufgaben aus Berlin und Brüssel zu erfüllen. Problem sind aber nicht nur die unmittelbaren Kosten, Bürokratie lähmt auch Prozesse und Innovation. Angesichts von absehbarem Fachkräftemangel und globalem Technologiewettlauf ist dies fatal“, betont Kawlath.

Auch wenn knapp ein Drittel der bürokratischen Vorgaben auf EU-Entscheidungen zurückgehen, beruht die überbordende Bürokratiebelastung in Deutschland vor allem auf Gesetzesvorgaben des Bundes (66 Prozent). Regulierungen seitens der Bundesländer (4,5 Prozent) bzw. der Kommunen (1,3 Prozent) fallen hingegen kaum ins Gewicht. Insgesamt wurden 3900 Vorgaben identifiziert, die die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus in ihrer üblichen Geschäftstätigkeit berücksichtigen müssen.

Die meisten bundesdeutschen Vorgaben müssen die Unternehmen im Bereich Klima- und Umweltschutz (27 Prozent) erfüllen, gefolgt von Regulierungen aus den Bereichen Finanzen, Steuern und Zoll (21,5 Prozent). Der höchste finanzielle und personelle Ressourcenaufwand wird hingegen verursacht durch die Vorgaben in den Bereichen Arbeitsschutz bzw. Finanzen, Steuern und Zoll. „Die übermäßige Bürokratiebelastung entstand in den vergangenen Jahren aber auch dadurch, dass EU-Richtlinien im nationalen Recht nochmals durch zusätzliche Vorgaben verschärft wurden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Datenschutzgrundverordnung, die in Deutschland 99 Artikel und 173 erläuternde Erwägungsgründe umfasst. Jüngere Beispiele sind das Lieferkettensorgfaltsgesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung“, erläutert Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter, Präsidentin des IfM Bonn und Professorin an der Universität Siegen. Aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen treffen diese Verschärfungen besonders kleinere Unternehmen, auch wenn sie teilweise in Gesetzesvorgaben explizit ausgenommen wurden.

Das IfM Bonn empfiehlt daher folgende Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die vom VDMA unterstützt werden

  • ressortübergreifende Praxischecks und bessere Beteiligung für eine bessere Rechtsetzung,
  • das Ausmustern von Rechtsvorschriften im Bundesarbeitsministerium und Bundesfinanzministerium,
  • „One In One Out“ auch für Vorgaben aus Brüssel,
  • weitere Bürokratieentlastungsgesetze,
  • „White Lists“ für Gesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz.

Der VDMA wird sich in seiner politischen Arbeit dafür einsetzen, dass insbesondere die Ministerien wie das Bundesarbeitsministerium und das Bundesumweltministerium, aus denen viele bürokratische Vorgaben kommen, ihren Beitrag leisten.

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn

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