Künstliche Intelligenz: Was ab Sonntag für Unternehmen gilt

Ab 02.02.2025 treten weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten. Dazu äußert sich Bitkom.

Bitkom, Pressemitteilung vom 31.01.2025

  • Am Sonntag treten weitere Regelungen des AI Act in Kraft
  • Bitkom kritisiert bestehende Rechtsunsicherheit für Unternehmen
  • Dehmel: „Die Politik hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“

Ab 2. Februar treten weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Der AI Act sollte für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil. Wenn ab Sonntag weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung in Kraft treten ist unklar, für welche Anwendungen das gesetzliche Verbot tatsächlich gilt. Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, hat selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das Risiko tragen die Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen. Während in den USA mit dreistelligen Milliardenbeträgen KI ausgebaut werden soll und in China extrem leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht werden, werfen wir in Deutschland und Europa den KI-Unternehmen Knüppel zwischen die Beine.

Dabei ist es keineswegs so, dass die Definition verbotener Praktiken nur eindeutig problematische Anwendungen erfasst. Erst heute, zwei Tage vor Geltungsbeginn, will die EU-Kommission dringend notwendige Leitlinien zur KI-Definition und zu verbotenen Praktiken veröffentlichen. Unternehmen, deren Systeme zu den zahlreichen schwer einzuordnenden Grenzfällen gehören, erfahren am heutigen Freitag, ob ihre betroffenen Systeme weiterhin auf dem Markt bleiben dürfen oder übers Wochenende vom Markt genommen werden müssen.

Auch bei den sog. KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gibt es noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Wann dieser Pflicht genüge getan ist, ist auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet wurde, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte. Auch von europäischer Seite gibt es keine konkretisierenden Hinweise. Unternehmen sollten sich aber davon nicht abhalten lassen, ihre KI-Anstrengungen fortzusetzen, sondern vielmehr die Frist zum Anlass nehmen, ihre Beschäftigten im Umgang mit KI weiterzubilden und so über den AI Act hinaus fit zu machen.

Wir brauchen mehr deutsche und europäische KI. Dafür brauchen wir – neben Geld und mehr Unterstützung für europäische KI-Unternehmen – einen wirklich innovationsfreundlich gestalteten Regulierungsrahmen, also nicht ein Übermaß an vagen Vorschriften, sondern stattdessen ein Mindestmaß an verbindlichen und klaren Leitplanken für die Praxis. Es ist höchste Zeit, Künstliche Intelligenz nicht immer zuallererst als Bedrohung, sondern als Chance wahrzunehmen.“

Quelle: Bitkom

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Inflationsrate im Januar 2025 voraussichtlich +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2025 voraussichtlich +2,3 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Dezember 2024 um 0,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.01.2025

Verbraucherpreisindex, Januar 2025:
+2,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
-0,2 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Januar 2025:
+2,8 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
-0,2 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2025 voraussichtlich +2,3 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Dezember 2024 um 0,2 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im Januar 2025 voraussichtlich +2,9 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel tritt zum Ende des Jahres auf der Stelle

Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index tritt zum Ende des Jahres auf der Stelle ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Dezember 2024 auf saisonbereinigt 123,0 Punkte gegenüber 124,1 Punkten (revidiert) im Vormonat zurückgegangen.

RWI Essen, Pressemitteilung vom 31.01.2025

Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Dezember auf saisonbereinigt 123,0 Punkte gegenüber 124,1 Punkten (revidiert) im Vormonat zurückgegangen. Ein Rückgang war in den meisten Weltregionen zu beobachten. Lediglich in den chinesischen Häfen ist der Containerumschlag gestiegen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im Dezember auf 123,0 Punkte gegenüber 124,1 Punkten (revidiert) im Vormonat gesunken.
  • Der Nordrange-Index, der Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im nördlichen Euroraum und in Deutschland gibt, ist im Dezember gegenüber dem Vormonat von 114,0 Punkten (revidiert) auf 113,3 Punkte gesunken.
  • In den chinesischen Häfen ist der Containerumschlag von 110,9 Punkten (revidiert) im Vormonat auf 111,5 Punkte gestiegen.
  • Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index für Januar 2025 wird am 27. Februar 2025 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Containerumschlag-Index sagt RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt: „Der Containerumschlag tritt zum Jahresende 2024 auf der Stelle. Durch die Ankündigungen der neuen US-Regierung, Zölle als wichtiges wirtschaftspolitisches Mittel einzusetzen, haben die Aussichten für dieses Jahr einen deutlichen Dämpfer erhalten.“

Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

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Weniger Preisdruck aus der Industrie, mehr bei konsumnahen Dienstleistern

Die Industrie plant seltener ihre Preise zu erhöhen, während konsumnahe Dienstleister sie häufiger anheben wollen. Für die gesamte Wirtschaft liegen die ifo Preiserwartungen im Januar bei 19,6 Punkten, nach 19,7 im Dezember.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 31.01.2025

Die Industrie plant seltener ihre Preise zu erhöhen, während konsumnahe Dienstleister sie häufiger anheben wollen. „Damit dürfte die Inflationsrate auch in den kommenden Monaten bei etwa 2,5% und damit über dem Ziel der Europäischen Zentralbank liegen“, sagt ifo Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. Für die gesamte Wirtschaft liegen die ifo Preiserwartungen im Januar bei 19,6 Punkten, nach 19,7 im Dezember.

Im Verarbeitenden Gewerbe sind die Preiserwartungen auf 6,6 Punkte gesunken, nach 6,9* im Dezember. Dies war vor allem auf die energieintensiven Industriebereiche zurückzuführen, die in den kommenden Monaten verstärkt ihre Preise senken wollen. Im Bauhauptgewerbe sind die Preiserwartungen auf 0,5 Punkte gestiegen, nach -0,9* im Dezember. Damit wollen wieder mehr Bauunternehmen ihre Preise anheben als senken.

Bei den konsumnahen Dienstleistern sind die Preiserwartungen deutlich auf 27,5 Punkte gestiegen, von 19,9* im Dezember. Vor allem Hotels, Reisebüros und Dienstleister in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung planen mit steigenden Preisen, wogegen der Indikator in der Gastronomie deutlich sank. Der Einzelhandel wird öfter höhere Preise verlangen. Der Wert stieg auf 30,2 Punkte, von 28,5* im Dezember. Vor allem die Händler von Spielwaren, Bekleidung, Blumen und Schreibwaren wollen ihre Preise erhöhen. Bei Nahrungsmitteln und Getränken, elektrischen Geräten, in Baumärkten und im Kfz-Handel lässt der Preisdruck hingegen nach. Der Fahrradhandel plant sogar mit sinkenden Preisen.

Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei +100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei −100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

*Saisonbereinigt korrigiert

Quelle: ifo Institut

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Einzelhandelsumsatz im Jahr 2024 real um 1,1 % höher als 2023

Der Einzelhandel in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 real (preisbereinigt) 1,1 % und nominal (nicht preisbereinigt) 2,5 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2023.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.01.2025

Einzelhandelsumsatz, Jahresergebnis 2024 (vorläufig)
+1,1 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (real, Originalwerte)
+2,5 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (nominal, Originalwerte)
+0,9 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (real, kalender- und saisonbereinigt)
+2,3 % im Jahr 2024 gegenüber 2023 (nominal, kalender- und saisonbereinigt)

Einzelhandelsumsatz, Dezember 2024 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)
-1,6 % zum Vormonat (real)
-0,9 % zum Vormonat (nominal)
+1,8 % zum Vorjahresmonat (real)
+3,0 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Der Einzelhandel in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2024 real (preisbereinigt) 1,1 % und nominal (nicht preisbereinigt) 2,5 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2023. Das erste vorliegende reale Jahresergebnis liegt damit 0,2 Prozentpunkte unter der am 8. Januar 2025 veröffentlichten Schätzung, die bereits die zu erwartenden Nachmeldungen zum Weihnachtsgeschäft berücksichtigte. Nachdem die reale Umsatzentwicklung im Einzelhandel im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig war (-0,5 %), wuchsen die realen Umsätze im 2. Halbjahr 2024 im Vorjahresvergleich um 2,6 %. Gegenüber dem Jahr 2021, als der Einzelhandel den bisher höchsten Umsatz seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 erzielte, lag der Jahresumsatz 2024 nach den vorläufigen Ergebnissen um 2,9 % niedriger und nominal um 12,9 % höher. Im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 erzielte der Einzelhandel 2024 einen real um 2,3 % und nominal um 22,8 % höheren Umsatz.

Umsätze entwickeln sich in der zweiten Jahreshälfte stärker als zu Jahresbeginn

Im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg der Umsatz im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr real um 0,7 % und nominal um 2,9 %. Im 1. Halbjahr 2024 verzeichnete der Lebensmitteleinzelhandel einen realen Umsatzzuwachs von 0,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, gefolgt von einem Plus von 0,8 % im 2. Halbjahr 2024 (nominal: +2,8 % bzw. +3,0 %).

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln wurde im Jahr 2024 real 1,4 % und nominal 2,2 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Vorjahr. Während die reale Umsatzentwicklung im 1. Halbjahr 2024 mit einem Minus von 1,0 % im Vorjahresvergleich rückläufig war, verzeichnete sie im 2. Halbjahr 2024 einen Zuwachs von 3,7 %. Nominal stiegen die Umsätze im 1. Halbjahr 2024 um 0,4 % und im 2. Halbjahr 2024 um 4,1 %.

Ähnlich stellte sich die Entwicklung im Versand- und Internethandel dar, dessen realer Umsatz im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 5,0 % wuchs. In der ersten Jahreshälfte 2024 sank der reale Umsatz um 1,4 %, gefolgt von einem Anstieg von 11,1 % in der zweiten Jahreshälfte 2024 gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum.

Weihnachtsgeschäft im Dezember 2024: Umsatz real 1,8 % höher als im Vorjahresmonat

Im Weihnachtsgeschäft des Dezembers 2024 setzten die Einzelhandelsunternehmen nach vorläufigen Ergebnissen kalender- und saisonbereinigt real 1,8 % und nominal 3,0 % mehr um als im Dezember 2023. Dabei wurde im Lebensmitteleinzelhandel im Vergleich zum Dezember 2023 real 0,4 % weniger Umsatz erwirtschaftet (nominal: +2,3 %). Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln stiegen die Umsätze im Vorjahresvergleich dagegen real um 3,4 % (nominal: +4,0 %).

Im Vergleich zum November 2024 ging der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im Einzelhandel real um 1,6 % und nominal um 0,9 % zurück. Im Lebensmitteleinzelhandel sanken die Umsätze im Dezember 2024 gegenüber November 2024 real um 1,7 % (nominal: -1,5 %) und im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln betrug der Rückgang real 0,7 % (nominal: -0,1 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2024 um 0,2 % niedriger als im Vorquartal

Das BIP ist im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2024 um 0,2 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ging das preisbereinigte BIP im Jahr 2024 insgesamt um 0,2 % zurück.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.01.2025

Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 um 0,2 % gesunken

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 4. Quartal 2024
-0,2 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
-0,4 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
-0,2 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2024 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,2 % gesunken. Während die privaten und staatlichen Konsumausgaben nach vorläufigen Erkenntnissen anstiegen, waren die preis-, saison- und kalenderbereinigten Exporte deutlich niedriger als im Vorquartal. Damit beendete die deutsche Wirtschaft das von konjunkturellen wie strukturellen Herausforderungen geprägte Jahr 2024 im Minus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging das preisbereinigte BIP im Jahr 2024 insgesamt um 0,2 % zurück, preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang ebenfalls 0,2 %. Damit bestätigt das Statistische Bundesamt seine erste Schätzung für das Jahresergebnis vom 15. Januar 2025 (siehe Pressemitteilung Nr. 19/2025).

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 4. Quartal 2024 preisbereinigt um 0,4 % niedriger als im 4. Quartal 2023. Preis- und kalenderbereinigt war der Rückgang geringer (-0,2 %), da ein Arbeitstag weniger zur Verfügung stand als im Vorjahreszeitraum.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Importpreise im Dezember 2024: +2,0 % gegenüber Dezember 2023

Die Importpreise waren im Dezember 2024 um 2,0 % höher als im Dezember 2023. Im November 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,6 % gelegen, im Oktober 2024 bei -0,8 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat November 2024 um 0,4 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.01.2025

Importpreise, Dezember und Jahr 2024
+2,0 % zum Vorjahresmonat
+0,4 % zum Vormonat
-1,2 % Jahresdurchschnitt 2024 gegenüber 2023

Exportpreise, Dezember und Jahr 2024
+1,8 % zum Vorjahresmonat
+0,3 % zum Vormonat
+0,3 % Jahresdurchschnitt 2024 gegenüber 2023

Die Importpreise waren im Dezember 2024 um 2,0 % höher als im Dezember 2023. Im November 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,6 % gelegen, im Oktober 2024 bei -0,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat November 2024 um 0,4 %.

Die Exportpreise lagen im Dezember 2024 um 1,8 % über dem Stand von Dezember 2023. Im November 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +1,2 % gelegen, im Oktober 2024 bei +0,6 %. Gegenüber dem Vormonat November 2024 stiegen die Exportpreise um 0,3 %.

Anstieg der Importpreise im Vorjahresvergleich insbesondere durch hohe Preise für Konsumgüter

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im Dezember 2024 hatte der Anstieg der Preise für Konsumgüter um 4,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat (+0,5 % gegenüber November 2024). Die Preise für importierte Verbrauchsgüter lagen hier um 4,6 % über denen von Dezember 2023, Gebrauchsgüter waren 2,0 % teurer.

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +10,2 % deutlich mehr bezahlt werden als im Dezember 2023. Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) kosteten im Schnitt 71,2 %, Orangensaft 69,5 %, Geflügelfleisch 20,0 % sowie Milch und Milcherzeugnisse 13,3 % mehr als im Dezember 2023. Bei den Süßwaren lag die Teuerung hauptsächlich an den gestiegenen Preisen für Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (+188,1 %) und an den höheren Preisen für Schokolade und andere Süßwaren (+28,1 %).

Gestiegene Preise auch bei landwirtschaftlichen Gütern, Vorleistungsgütern und Investitionsgütern

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im Dezember 2024 um 8,6 % über denen des Vorjahresmonats (+0,3 % gegenüber November 2024). Insbesondere Rohkakao war deutlich teurer als vor einem Jahr (+135,5 %), gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise hier um 11,0 %. Rohkaffee war um 43,9 % teurer als im Dezember 2023 und um 2,4 % teurer als im November 2024. Dagegen waren unter anderem Speisezwiebeln (-36,5 %), Gurken (-32,0 %), Tomaten (-28,0 %), Rosenkohl, Blumenkohl, Brokkoli (-19,3 %) und lebende Schweine (-15,8 %) preiswerter als vor einem Jahr.

Die Preise für Vorleistungsgüter lagen um 1,4 % über denen des Vorjahresmonats (+0,1 % gegenüber November 2024), für Investitionsgüter waren sie 0,5 % höher als im Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber November 2024).

Importpreise für Energie unterdurchschnittlich gestiegen

Auch importierte Energie war teurer als im Dezember 2023 (+0,4 %). Gegenüber November 2024 stiegen die Preise hier im Durchschnitt um 1,3 %.

Die Einfuhrpreise für elektrischen Strom stiegen gegenüber Dezember 2023 um 62,2 % (-4,7 % gegenüber November 2024), für Erdgas lagen sie 9,0 % über denen von Dezember 2023 (+4,7 % gegenüber November 2024).

Günstiger als im Dezember 2023 waren dagegen importierte Steinkohle (-15,3 %), Mineralölerzeugnisse (-5,9 %) und rohes Erdöl (-5,7 %).

Während Steinkohle sich mit -1,2 % und Erdöl mit -1,1 % auch im Vormonatsvergleich verbilligten, wurden Mineralölerzeugnisse gegenüber November 2024 um 0,4 % teurer.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Dezember 2024 um 2,1 % höher als im Dezember 2023. Gegenüber November 2024 stiegen sie um 0,3 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 2,4 % über dem Stand von Dezember 2023 und um 0,4 % über dem Stand von November 2024.

Jahresdurchschnitt 2024: Rückgang der Importpreise durch niedrigere Energiepreise

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren die Importpreise 1,2 % niedriger als im Vorjahr. 2023 hatten sie um 6,5 % unter und 2022 um 21,8 % über denen des Vorjahres gelegen.

Vor allem die Preisentwicklung bei importierten Energieträgern beeinflusste mit einem Minus von 9,9 % gegenüber 2023 die Veränderungsrate der Importpreise. Die Preise für Erdgas lagen 17,3 % unter denen von 2023, für Steinkohle betrug der Rückgang -16,6 % und für elektrischen Strom -16,1 %. Auch Mineralölerzeugnisse waren im Durchschnitt billiger als 2023 (-6,3 %), darunter Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl (-9,4 %) sowie Motorenbenzin (-9,0 %). Erdöl verbilligte sich im Jahresvergleich um 2,4 %.

Der Importpreisindex ohne Energie lag im Jahresdurchschnitt 2024 nur geringfügig unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 %). Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, waren die Importpreise 1,1 % niedriger als 2023.

Auch die Preise für Vorleistungsgüter lagen 2024 mit -2,2 % unter denen von 2023. Dagegen waren importierte landwirtschaftliche Güter um 4,1 %, Konsumgüter um 1,8 % und Investitionsgüter im Durchschnitt um 0,2 % teurer als vor einem Jahr.

Preissteigerungen gegenüber Dezember 2023 insbesondere bei Exporten von Konsumgütern

Bei der Ausfuhr hatten im Dezember 2024 die Preissteigerungen bei Konsumgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung. Diese verteuerten sich gegenüber Dezember 2023 um 3,6 % (+0,4 % gegenüber November 2024). Während Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich um 1,1 % teurer waren, lagen die Preise für Verbrauchsgüter 4,1 % über denen von Dezember 2023. Insbesondere stiegen die Preise für exportierte Süßwaren ohne Dauerbackwaren (+49,2 %), darunter vor allem für Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver (+182,7 %). Die Preise für exportierte Butter und andere Fettstoffe aus Milch lagen 42,2 % über denen von Dezember 2023. Kaffee, entkoffeiniert oder geröstet, war 28,3 % teurer als im Dezember 2023.

Für exportierte landwirtschaftliche Güter musste 2,6 % mehr bezahlt werden als im Dezember 2023 (+2,4 % gegenüber November 2024).

Auch die Preise für exportierte Investitionsgüter waren im Vergleich zu Dezember 2023 höher (+1,5 %). Einen wesentlichen Einfluss hatten hier die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Preise für Maschinen sowie für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (jeweils +2,1 %). Im Vergleich zu November 2024 stiegen die Preise für Investitionsgüter um 0,2 %.

Exportierte Vorleistungsgüter waren 1,1 % teurer als im Vorjahresmonat. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise leicht um 0,1 %.

Dagegen waren Energieexporte um 0,8 % preiswerter als im Vorjahresmonat, verteuerten sich aber um 1,7 % im Vergleich zu November 2024. Erheblich günstiger im Vorjahresvergleich waren Erdgas (-6,6 %) und Mineralölerzeugnisse (-5,6 %). Gegenüber dem Vormonat November 2024 wurde Erdgas jedoch um 5,4 % teurer exportiert, die Preise für Mineralölerzeugnisse stiegen um 0,6 %.

Anstieg der Exportpreise 2024 im Vergleich zu 2023 vor allem durch höhere Preise für exportierte Investitionsgüter

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren die Exportpreise um 0,3 % höher als im Vorjahr. 2023 hatten sie um 0,6 %, 2022 um 13,5 % über denen des Vorjahres gelegen.

Vor allem der Preisanstieg bei Investitionsgütern um 1,9 % beeinflusste die Jahresveränderungsrate.

Konsumgüter waren mit 2,0 % ebenfalls deutlich teurer als 2023, insbesondere wegen der Preissteigerungen um 2,2 % bei Verbrauchsgütern. Gebrauchsgüter wurden im Durchschnitt 1,1 % teurer.

Preiswerter waren im Vorjahresvergleich dagegen landwirtschaftliche Güter (-2,4 %) und Vorleistungsgüter (-1,2 %).

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Industrieunternehmen streichen weiter Stellen (Januar 2025)

Nahezu alle Industriezweige wollen mit weniger Mitarbeitern auskommen. In der gesamten Wirtschaft ist die Personalplanung der Unternehmen etwas weniger restriktiv, was auf den Dienstleistungssektor zurückzuführen war. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Januar auf 93,4 Punkte, nach 92,4 Punkten im Dezember.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 30.01.2025

Nahezu alle Industriezweige wollen mit weniger Mitarbeitern auskommen. In der gesamten Wirtschaft ist die Personalplanung der Unternehmen etwas weniger restriktiv, was auf den Dienstleistungssektor zurückzuführen war. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Januar auf 93,4 Punkte, nach 92,4 Punkten im Dezember. „Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Es gibt weiterhin die Tendenz, Personal abzubauen.“

Bei den Dienstleistern legte das Barometer zu und drehte in den positiven Bereich. Zuletzt war es kontinuierlich gesunken. Im Tourismus und von IT-Dienstleistern werden neue Mitarbeiter gesucht. In der Industrie zeichnet sich gegenwärtig keine Erholung ab. Ähnliches gilt für den Handel, wo aufgrund einer schwachen Kauflaune der Verbraucher weniger Personal gebraucht wird. Im Baugewerbe besteht eher die Tendenz, die Mitarbeiterzahl konstant zu halten.

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Jahreswirtschaftsbericht 2025: Für eine neue wirtschaftliche Dynamik

Das Bundeskabinett hat den Jahreswirtschaftsbericht 2025 einschließlich der Projektion zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 beschlossen. Das BMWK gibt einen Überblick.

BMWK, Pressemitteilung vom 29.01.2025

Das Bundeskabinett hat heute den Jahreswirtschaftsbericht 2025 einschließlich der Projektion zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 beschlossen. Der Bericht trägt den Titel „Für eine neue wirtschaftliche Dynamik“.

Bundesminister Robert Habeck: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich zu Beginn des Jahres 2025 in einer schwierigen Ausgangslage. Die globalen Krisen der vergangenen Jahre haben unsere industrie- und exportorientierte Volkswirtschaft besonders hart getroffen. Zwar konnte die Energiekrise – ausgelöst durch Putins Angriffskrieg – erfolgreich abgewendet werden und die Inflation zurückgedrängt werden. Es gibt auch wieder spürbare Reallohnzuwächse, die Menschen haben wieder mehr Geld im Portemonnaie. Es ist aber umso deutlicher zu Tage getreten, dass Deutschland unter grundlegenden strukturellen Problemen leidet: der Arbeits- und Fachkräftemangel, die überbordende Bürokratie, die Investitionsschwäche, sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Investitionen schlagen zu Buche. Die im wahrsten Sinne des Wortes bröselnde Brücken sind ein mahnendes Bild hierfür.

Gleichzeitig dämpfen die gegenwärtig hohe Unsicherheit mit Blick auf die US-Wirtschafts- und Handelspolitik wie auch die Ungewissheit über den künftigen wirtschafts- und finanzpolitischen Kurs angesichts der anstehenden Bundestagswahl die Investitions- und Konsumlaune. Die wichtigen Impulse, die mit der Wachstumsinitiative beschlossen wurden, konnten nach dem Ende der Ampelkoalition leider zu großen Teilen nicht mehr umgesetzt werden. Auch deshalb haben wir in der Jahresprojektion die Wachstumsprognose für dieses Jahr deutlich nach unten korrigiert. Wir erwarten nunmehr einen realen BIP-Anstieg um 0,3 Prozent.

Unser Land hat weiter große Stärken, wie die vielfältige Unternehmenslandschaft, unsere Innovationskraft, unsere Start-up-Szene und unsere Offenheit für Handel aber auch für Fachkräfte aus dem Ausland. Das ist eine gute Ausgangsbasis für eine neue Dynamik.

In den kommenden Jahren wird es aber auf beherztes, entschlossenes Vorgehen ankommen:

  • Erstens sind gezielte Impulse zur Stärkung der Investitionstätigkeit und größere Spielräume für öffentliche Investitionen zwingend. Sonst lähmt sich Deutschland selbst.
  • Zweitens muss das Fachkräfte- und Arbeitskräftepotential voll gehoben werden – im Inland und durch Zuwanderung. Wir können allein schon ökonomisch nicht akzeptieren, dass jeder fünfte zwischen 20 und 35 ohne Berufsabschluss ist. Investitionen in Bildung, Anreize, länger zu arbeiten, bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder müssen energisch vorangetrieben werden.
  • Drittens muss Bürokratie konsequent abgebaut und Verfahren deutlich beschleunigt werden. Bei der Energiewende und LNG-Terminals haben wir gezeigt, dass man das schaffen kann. Dieses Tempo braucht es auch anderswo.
  • Viertens muss Europa angesichts der geoökonomischen Herausforderungen geschlossen agieren und die Macht seines Binnenmarktes nutzen. Der europäische Binnenmarkt ist unser Rückgrat. Deshalb sollte allen bewusst sein, dass es die deutsche Volkswirtschaft und die deutschen Unternehmen viel Geld kosten würde, dauerhaft die Binnengrenzen zu schließen.“

Im Detail

Die binnenwirtschaftliche Nachfrage dürfte sich angesichts der anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten sowie der noch unklaren wirtschafts- und finanzpolitischen Ausrichtung der nächsten Bundesregierung zunächst noch schwach entwickeln. Bei nachlassender Inflation, weiter steigenden Realeinkommen und zunehmender Klarheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist im späteren Jahresverlauf dann mit einer anziehenden binnenwirtschaftlichen Dynamik zu rechnen. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2025 einen Zuwachs des preisbereinigten BIP um 0,3 Prozent. Wachstumsimpulse dürften dabei vor allem von den privaten Konsumausgaben und im Jahresverlauf auch von den Investitionen ausgehen. Angesichts im Jahresdurchschnitt noch rückläufiger Exporte bei gleichzeitig steigenden Importen ist vom Außenhandel ein spürbar negativer Wachstumsbeitrag zu erwarten. Auf dem Arbeitsmarkt konnte im vergangenen Jahr ein neuer Höchststand bei der Beschäftigung erreicht werden – damit waren gut eine Million mehr Menschen in Arbeit als noch 2021. Die Bundesregierung geht für das laufende Jahr aber aufgrund der moderaten konjunkturellen Erholung von einer Stagnation der Erwerbstätigkeit aus; die Arbeitslosigkeit dürfte zunächst weiter zunehmen. Der Anstieg der Verbraucherpreise dürfte im Jahresdurchschnitt knapp oberhalb der Zielmarke von 2 Prozent bei 2,2 Prozent liegen. Die Energiekosten konnten weiter gesenkt werden und der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromleitungen verzeichnet Rekordwerte.

In der mittelfristigen Betrachtung dürften sich die Folgen des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt zunehmend dämpfend auf das Wachstumspotenzial auswirken. Zusätzlich stellen die geopolitische Zeitenwende sowie eine Weltwirtschaft mit immer konfrontativeren Handelspraktiken die offene deutsche Volkswirtschaft vor strukturelle Herausforderungen. Aber auch eine strukturelle Unterfinanzierung des Bildungsbereichs muss konsequent begegnet werden, die Zunahme von jungen Menschen ohne Schulabschlüsse muss gestoppt werden. Die zunehmend krisenhafte Zuspitzung der Folgen des menschengemachten Klimawandels verdeutlicht die Dringlichkeit, die Dekarbonisierung global voranzutreiben.

Nicht zuletzt besteht Nachholbedarf hinsichtlich jahrzehntelang vernachlässigter Standortfaktoren wie Infrastruktur, Digitalisierung und Bürokratie.

Ausgehend von diesen strukturellen Herausforderungen enthält der Jahreswirtschaftsbericht 2025 neben der Jahresprojektion zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Themenschwerpunkte der Bundesregierung in zehn Handlungsfeldern.

Reformanstrengungen fortsetzen, Investitionstätigkeit stärken

Zur Stärkung der privaten Investitionstätigkeit hat die Bundesregierung die steuerlichen Investitionsbedingungen durch großzügigere Abschreibungs- und Verlustverrechnungsmöglichkeiten verbessert. Zur Unterstützung der Innovationsfähigkeit wurden die Forschungszulage ausgeweitet sowie der Zugang und die Nutzung von Daten für Forschung und Innovation mit sektorspezifischen Regelungen erleichtert. Mit den neuen Bausteinen des Zukunftsfonds und der Initiative für Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland (WIN-Initiative) wird das Ökosystem für Wagniskapital über die bestehenden Startup-Finanzierungsinstrumente hinaus weiter gestärkt. Um übermäßige Bürokratie spürbar abzubauen, wurden u. a. Praxischecks als neues Instrument etabliert und das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist mit zahlreichen Vereinfachungen in Kraft getreten.

Im Zuge der Energiepreiskrise hat die Bundesregierung die Energieversorgung über alle Energieträger hinweg stabilisiert; sie hat mit einer Vielzahl an Gesetzesvorhaben Hürden im Zubau von erneuerbaren Energien und Netzinfrastrukturen rasant abgebaut sowie erste Schritte zur Modernisierung des Stromsystems gesetzt. Zusätzlich hat die Bundesregierung das produzierende Gewerbe mit dem Strompreispaket entlastet und Investitionen in Schlüsseltechnologien angereizt. In Deutschland und in der EU wurden zentrale Weichenstellungen für eine klimaneutrale Wirtschaft vorgenommen, die ein wesentlicher Faktor für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit ist. Wichtige bilaterale EU-Handelsabkommen wurden abgeschlossen und bestehende Handelsbeziehungen gestärkt. Das Thema der Wirtschaftssicherheit hat sie angesichts der geopolitischen Zeitenwende durch konkrete Instrumente gestärkt. Zur Ausweitung des Arbeitsangebots hat die Bundesregierung weitere Elemente des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes umgesetzt und damit qualifizierte Einwanderung erleichtert und beschleunigt. Auch die Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes trägt zum qualitativen und quantitativen Kita-Ausbau bei und kann damit zu einem höheren Erwerbsumfang vor allem von Müttern führen.

Alle diese und weitere strukturelle Maßnahmen leisten einen Beitrag für eine stärkere wirtschaftliche Dynamik. Angesichts der Kombination von strukturellen und konjunkturellen Ursachen mit Blick auf die gegenwärtige Wachstumsschwäche sowie der vorerst nur partiellen Umsetzung der Wachstumsinitiative braucht es zügig weitere Schritte.

Die Bundesregierung konnte im vergangenen Jahr mit dem Ende der Notlage und der Rückkehr zur Schuldenbremse keine ausreichenden Impulse für eine konjunkturelle Belebung setzen. Künftig kommt es über größere Spielräume für öffentliche Investitionen hinaus darauf an, zusätzliche Impulse zur Stärkung der privaten Investitionstätigkeit zu setzen.

Das inzwischen im JWB etablierte Kapitel zur Wohlfahrtsmessung ergänzt zielgerichtet die Berichterstattung zu klassischen wirtschaftspolitischen Kennziffern. Es blickt – über das BIP hinaus – auf die Entwicklung von ökonomischen, sozialen, ökologischen sowie gesellschaftlichen Aspekten, die für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger relevant sind.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Bundesregierung beschließt Aktionsplan „E-Commerce“

Lt. BMWK hat die Bundesregierung am 29.01.2025 einen Aktionsplan „E-Commerce“ beschlossen. Ziel ist es, die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten zu verbessern.

BMWK, Pressemitteilung vom 29.01.2025

Die Bundesregierung hat heute einen Aktionsplan E-Commerce beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten zu verbessern. Der Aktionsplan setzt auf ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer, nationaler und föderaler Ebene und wird damit einen entscheidenden Beitrag leisten, den Onlinehandel sicherer und fairer zu gestalten.

„Mit dem Aktionsplan E-Commerce setzen wir ein starkes Zeichen für fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren und gefährlichen Produkten im Onlinehandel. Unsere hohen europäischen Standards müssen für alle gleichermaßen gelten. Die Bundesregierung hat deshalb heute konkrete Maßnahmen verabschiedet, um bestehendes Recht auch gegenüber Anbietern aus Drittstaaten im Onlinehandel konsequenter durchzusetzen. Niemand darf einen Vorteil dadurch erlangen, dass er geltendes Recht missachtet.“

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck

Nach Schätzungen der EU-Kommission sind im Jahr 2024 vier Milliarden Pakete über E-Commerce-Plattformen in die EU gelangt. Die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden haben festgestellt, dass viele der Produkte nicht den bestehenden Vorschriften zur Produktsicherheit, zum Verbraucherschutz, zu Umwelt- und Gesundheitsstandards, zu geistigen Eigentumsrechten sowie zu Zoll- und Einfuhrbestimmungen entsprechen. Wird die Einhaltung der Vorgaben nicht konsequent durchgesetzt, entstehen Wettbewerbsnachteile für rechtstreue Anbieter. Zudem werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch nicht rechtskonforme Produkte gefährdet.

Drei Säulen zum Schutz von Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbrauchern

Der Aktionsplan der Bundesregierung sieht drei Hauptsäulen zum Schutz von Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbrauchern vor:

  • Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls
    Erstens soll die Marktüberwachung sowohl national als auch auf europäischer Ebene gestärkt werden. Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und in allen EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Kontrollen besser auf den Onlinehandel ausrichten. Zudem soll das EU-Zollrecht angepasst werden und die E-Commerce-Plattformen sollen künftig stärker als bislang für die von ihnen vermittelten Waren verantwortlich sein.
  • Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen
    Zweitens setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die für E-Commerce-Plattformen bestehenden Pflichten nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) konsequent durchgesetzt werden. Hierzu zählt z. B. die Einhaltung des „Know your business customer-Prinzips“, nach dem Onlinehandelsplattformen nur solche Unternehmen zulassen dürfen, die zuvor Mindestangaben zur Identifizierbarkeit gemacht haben. Erfüllen die Unternehmen die Pflichten nicht, müssen die Onlinehandelsplattformen ihre Accounts sperren.
    Die Bundesregierung möchte zudem prüfen, ob die bestehenden Sorgfaltspflichten und Haftungsregelungen für Onlinehandelsplattformen, die nach dem DSA als sehr große E-Commerce-Plattformen eingestuft werden (ab 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern), ausreichen, um faire Wettbewerbsbedingungen und hinreichenden Verbraucherschutz sicherzustellen.
  • Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern
    Drittens soll auch im Onlinehandel die Verantwortung gegenüber Umwelt sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter gestärkt werden. Die Bundesregierung setzt sich für einen hohen Schutzstandard ein, der den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht wird. Dazu zählt ein Vorgehen gegen manipulierende, irreführende und suchterzeugende Designs, Praktiken und Prozesse („Dark Patterns“ und „Addictive Designs“) und unlautere Personalisierungsmaßnahmen. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung verbessert und es sollen bestehende Vorschriften vereinfacht und konsolidiert werden.

Starkes Engagement des BMWK im Kampf gegen illegale Produkte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt sich seit längerem umfassend für den Kampf gegen illegale Produkte auf E-Commerce-Plattformen ein. Das BMWK hat bereits im September 2024 in einem Aktionsplan E-Commerce konkrete Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der EU-Vorgaben gegenüber allen Marktteilnehmern und auch den E-Commerce-Plattformen zur Gewährleistung bzw. Herstellung des Level-Playing-Field im Binnenmarkt veröffentlicht. Der jetzige Aktionsplan der Bundesregierung konkretisiert und ergänzt die Vorschläge des BMWK. Zu den neu aufgenommenen Vorschlägen zählen u. a. verbraucherschützende Maßnahmen und die Überprüfung der Pflichten von sehr großen E-Commerce-Plattformen.

Auf deutsche Initiative haben Deutschland, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Österreich und Polen beim Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel am 26. September 2024 gemeinsam ein entschiedenes und abgestimmtes Vorgehen der EU gegen weitgehend unkontrollierte Direktimporte aus Drittstaaten über E-Commerce-Plattformen gefordert (siehe hierzu die gemeinsame Pressemitteilung).

Dass die umfassenden Arbeiten des BMWK im Kampf gegen illegale Produkte auf E-Commerce-Plattformen Früchte tragen, zeigt auch das Vorgehen der Europäischen Kommission, die am 31. Oktober 2024 gegen die chinesische Onlinehandelsplattform Temu ein förmliches Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den DSA eingeleitet hat (siehe hierzu die Pressemitteilung der EU-Kommission). Die EU-Kommission prüft im Rahmen des Verfahrens etwaige Verstöße von Temu, die mit dem Verkauf illegaler Produkte, der potenziell suchterzeugenden Gestaltung des Dienstes, den Systemen zur Empfehlung von Käufen für Nutzer sowie dem Datenzugang für Forscher zusammenhängen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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