Jedem zweiten Selbständigen fehlen Aufträge

Jeder zweite befragte Selbständige (50,5 %) klagte im Januar über zu wenig Aufträge, nach 48,5 % im Oktober. Damit ist der Anteil bei den Selbständigen deutlich über dem Anteil in der Gesamtwirtschaft mit 40,2 %.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 11.02.2025

Jeder zweite befragte Selbständige (50,5 %) klagte im Januar über zu wenig Aufträge, nach 48,5 % im Oktober. Damit ist der Anteil bei den Selbständigen deutlich über dem Anteil in der Gesamtwirtschaft mit 40,2 %. „Die wirtschaftliche Durststrecke bei den Selbständigen hat sich weiter zugespitzt“, sagt ifo-Expertin Katrin Demmelhuber. „Der Auftragsmangel bleibt ein zentrales Problem.“

Das Geschäftsklima für die Selbständigen und Kleinstunternehmen hat zu Jahresbeginn einen neuen Tiefstand erreicht. Der „Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex“ sank auf -24,9* Punkte, nach -23,4* im Dezember. „Der wirtschaftliche Sinkflug bei den Selbständigen setzt sich fort“, ergänzt Demmelhuber. Die Bewertung der laufenden Geschäfte sackte deutlich ab. Die Erwartungen verbesserten sich zwar leicht, blieben aber weiter auf einem sehr schlechten Niveau.

* (Salden, nicht saisonbereinigt)

Quelle: ifo Institut

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Fachkräfte: Berufsausbildung schützt am besten vor Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt, gleichzeitig suchen viele Unternehmen dringend Fachkräfte. Bei Fachkräften mit Berufsausbildung hat sich die Arbeitslosigkeit in den vergangenen zehn Jahren am besten entwickelt. Das geht aus einer neuen Studie des IW Köln hervor.

IW Köln, Pressemitteilung vom 07.02.2025

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt, gleichzeitig suchen viele Unternehmen dringend Fachkräfte. Bei Fachkräften mit Berufsausbildung hat sich die Arbeitslosigkeit in den vergangenen zehn Jahren am besten entwickelt. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor.

IW-Wissenschaftler haben berechnet, wie sich die Arbeitslosenzahlen in den vergangenen zehn Jahren bei Fachkräften mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Hochqualifizierten mit beruflicher Fortbildung oder Hochschulabschluss und Helfern ohne Berufsabschluss entwickelt haben. Das Ergebnis: Trotz der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist die Arbeitslosigkeit bei Fachkräften mit Berufsausbildung von 2019 bis 2024 leicht um 3,8 Prozent gesunken, während sie bei Hochqualifizierten um fast 49 und bei Geringqualifizierten um 43 Prozent gestiegen ist. Eine Erklärung: Unternehmen können viele Stellen nicht besetzen, da es nicht genügend Nachwuchs bei Fachkräften gibt – bei Hochqualifizierten hingegen reichlich.

Gehälter von Fachkräften steigen

Auch bei der Einkommensentwicklung schneiden Fachkräfte besser ab: Zwischen 2019 und 2023 stiegen ihre Gehälter um zwölf Prozent, etwa ein Drittel stärker als bei Hochqualifizierten. Die Gehälter von Helfern legten zwar um 16,5 Prozent zu, dies ist jedoch vor allem auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022 zurückzuführen.

Berufsausbildung stärken

Die Zahlen zeigen: Fachkräfte mit Berufsausbildung sind sehr gefragt, selbst in Krisenzeiten. Künftig wird es noch stärker an Fachkräften mit Berufsausbildung mangeln, weil viele von ihnen in Rente gehen und zu wenige nachrücken. „Um diese Lücke zu schließen, sollten wir junge Menschen gezielter für eine Berufsausbildung in Mangelberufen begeistern – auch an Gymnasien“, sagt IW-Experte Alexander Burstedde. Denn die Berufsausbildung ist nicht nur der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit, sondern auch entscheidend, um den Fachkräftemangel zu verringern.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft

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Exporte im Dezember 2024: +2,9 % zum November 2024

Im Dezember 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber November 2024 um 2,9 % und die Importe um 2,1 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wuchsen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 um 3,4 % und die Importe um 4,5 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.02.2025

Exporte im Jahr 2024: -1,0 % zum Vorjahr

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Dezember 2024
131,7 Milliarden Euro
+2,9 % zum Vormonat
+3,4 % zum Vorjahresmonat
Jahr 2024
1.559,7 Milliarden Euro
-1,0 % zum Vorjahr

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), Dezember 2024
111,1 Milliarden Euro
+2,1 % zum Vormonat
+4,5 % zum Vorjahresmonat
Jahr 2024
1.318,5 Milliarden Euro
-2,8 % zum Vorjahr

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Dezember 2024
+20,7 Milliarden Euro
Jahr 2024
+241,2 Milliarden Euro

Im Dezember 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber November 2024 kalender- und saisonbereinigt um 2,9 % und die Importe um 2,1 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wuchsen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 um 3,4 % und die Importe um 4,5 %. Im Gesamtjahr 2024 sanken die Exporte kalender- und saisonbereinigt um 1,0 % gegenüber dem Vorjahr, die Importe nahmen um 2,8 % ab.

Im Dezember 2024 wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 131,7 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 111,1 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss damit im Dezember 2024 mit einem Überschuss von 20,7 Milliarden Euro ab. Im November 2024 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik +19,2 Milliarden Euro betragen, im Dezember 2023 hatte er bei +21,1 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Dezember 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 72,4 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 57,0 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber November 2024 wuchsen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 5,9 % und die Importe aus diesen Staaten um 3,6 %. In die Staaten der Eurozone wurden Waren im Wert von 50,6 Milliarden Euro (+6,7 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 37,3 Milliarden Euro (+4,0 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden Waren im Wert von 21,8 Milliarden Euro (+3,9 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 19,7 Milliarden Euro (+2,9 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Dezember 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 59,3 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 54,1 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber November 2024 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 0,5 % ab, während die Importe von dort um 0,5 % zu nahmen.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Dezember 2024 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 3,5 % weniger Waren exportiert als im November 2024. Damit nahmen die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 13,5 Milliarden Euro ab. Die Exporte in die Volksrepublik China wuchsen um 1,4 % auf 6,7 Milliarden Euro, die Exporte in das Vereinigte Königreich gingen um 6,6 % auf 6,7 Milliarden Euro zurück.

Die meisten Importe kamen im Dezember 2024 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 13,4 Milliarden Euro eingeführt, das waren 1,0 % weniger als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten stiegen um 3,0 % auf 7,5 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 3,0 % auf 3,0 Milliarden Euro ab.

Die Exporte in die Russische Föderation sanken im Dezember 2024 gegenüber November 2024 kalender- und saisonbereinigt um 19,9 % auf 0,6 Milliarden Euro, gegenüber Dezember 2023 nahmen sie um 17,1 % ab. Die Importe aus Russland stiegen im Dezember 2024 gegenüber November 2024 um 14,4 % auf 0,1 Milliarden Euro, gegenüber Dezember 2023 nahmen sie um 33,4 % ab.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Dezember 2024 Waren im Wert von 113,9 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 99,9 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 sanken die Exporte damit um 0,2 % und die Importe stiegen um 1,9 %. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Dezember 2024 mit einem Überschuss von 14,0 Milliarden Euro ab. Im Dezember 2023 hatte der Saldo +16,1 Milliarden Euro betragen.

Außenhandelsergebnisse (nicht kalender- und saisonbereinigt) für das Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1.555,4 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 1 316,3 Milliarden Euro importiert. Damit sanken die Exporte um 1,3 % und die Importe um 3,0 % gegenüber dem Jahr 2023. Die Außenhandelsbilanz schloss im Jahr 2024 mit einem Exportüberschuss von 239,1 Milliarden Euro ab. Im Jahr 2023 hatte der Saldo +217,7 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Produktion im Dezember 2024: -2,4 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2024 gegenüber November 2024 um 2,4 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.02.2025

Produktion im Produzierenden Gewerbe
Dezember 2024 (real, vorläufig):
-2,4 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-3,1 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

November 2024 (real, revidiert):
+1,3 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-2,8 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Jahr 2024 (real, vorläufig):
-4,5 % zum Vorjahr (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2024 gegenüber November 2024 saison- und kalenderbereinigt um 2,4 % gesunken. Sie sank damit auf den niedrigsten Stand seit Mai 2020. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von Oktober bis Dezember 2024 um 0,9 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Im November 2024 stieg die Produktion gegenüber Oktober 2024 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 1,3 % (vorläufiger Wert: +1,5 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 war die Produktion im Dezember 2024 kalenderbereinigt 3,1 % niedriger. Im gesamten Jahr 2024 lag die Produktion kalenderbereinigt um 4,5 % niedriger als im Jahr 2023.

Deutlicher Produktionsrückgang in der Automobilindustrie im Dezember 2024

Die negative Entwicklung der Produktion im Dezember 2024 ist insbesondere auf den Rückgang in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt -10,0 % zum Vormonat) zurückzuführen. Auch der Produktionsrückgang in der Maschinenwartung und -montage (-10,5 %) beeinflusste das Gesamtergebnis negativ. Positiv wirkte sich hingegen der Anstieg in der Pharmaindustrie (+11,6 %) aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im Dezember 2024 gegenüber November 2024 saison- und kalenderbereinigt um 3,3 % ab. Dabei sank die Produktion von Investitionsgütern um 4,7 % und die Produktion von Vorleistungsgütern um 3,3 %. Die Produktion von Konsumgütern hingegen stieg um 0,9 %. Außerhalb der Industrie stieg die Energieerzeugung im Dezember 2024 im Vergleich zum Vormonat um 1,1 %. Die Bauproduktion blieb auf dem Niveau des Vormonats (0,0 %).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 fiel die Industrieproduktion im Dezember 2024 kalenderbereinigt um 4,1 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen im Dezember 2024 gesunken

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im Dezember 2024 gegenüber November 2024 saison- und kalenderbereinigt um 3,1 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen von Oktober bis Dezember 2024 um 2,6 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Dezember 2023 war die energieintensive Produktion im Dezember 2024 kalenderbereinigt um 2,0 % höher. Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Gesamtjahr 2024: Maschinenbau und Automobilindustrie mit deutlichen Rückgängen

Im Gesamtjahr 2024 war die Produktion im Produzierenden Gewerbe kalenderbereinigt um 4,5 % niedriger als im Vorjahr. Dabei setzte sich der seit dem Frühjahr 2023 zu beobachtende Abwärtstrend im Jahresverlauf 2024 weiter fort. Im Dezember 2024 erreichte die Produktion saison- und kalenderbereinigt den niedrigsten Wert seit dem Einbruch zu Beginn der Corona-Krise im Mai 2020.

Die Industrieproduktion sank im Jahr 2024 um 4,9 % gegenüber dem Vorjahr. In der Energieerzeugung nahm die Produktion 2024 um 3,2 % ab, nachdem sie im Vorjahr bereits um 14,1 % gefallen war. Das Baugewerbe verzeichnete im Jahr 2024 ebenfalls einen Produktionsrückgang um 3,2 %. Dies ist auf die negative Entwicklung des gewichtigen Ausbaugewerbes (-3,4 %) und des Hochbaus (-6,9 %) zurückzuführen, während der Tiefbau einen Produktionzuwachs von 2,1 % verzeichnete.

Im Bereich der Investitionsgüter lag die Produktion im Jahr 2024 um 5,6 % niedriger als im Vorjahr. Dieser Rückgang ist maßgeblich auf die Produktionsentwicklung in der Automobilindustrie (kalenderbereinigt -7,2 % zum Vorjahr) und im Maschinenbau (‑8,1 %) zurückzuführen. Positiv entwickelte sich dagegen die Produktion im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +6,5 %). Die Produktion dieses weniger gewichtigen Wirtschaftsbereichs profitierte in den vergangenen Jahren von einem großen Volumen an Großaufträgen.

Im Bereich der Vorleistungsgüter lag die Produktion im Jahr 2024 um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Der Produktionsrückgang ist hier maßgeblich auf die Entwicklung in den Bereichen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (-14,6 %) und Herstellung von Metallerzeugnissen (-6,4 %) zurückzuführen.

Die Produktion der energieintensiven Industriezweige lag im Jahr 2024 leicht höher (+0,6 %) als im Vorjahr, nachdem sie gegenüber dem jeweiligen Vorjahr im Jahr 2023 um 11,2 % und im Jahr 2022 um 5,7 % gesunken war.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von Unternehmen voran

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen ZEW-Studie deutlich bessere Chancen, Markt- und Weltneuheiten erfolgreich einzuführen. Kooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind daher ein zentraler Motor für Innovationen in Deutschland.

ZEW, Pressemitteilung vom 06.02.2025

Unternehmen profitieren von neuen Produkten und steigenden Umsätzen durch Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen ZEW-Studie deutlich bessere Chancen, Markt- und Weltneuheiten erfolgreich einzuführen. Kooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind daher ein zentraler Motor für Innovationen in Deutschland. Zudem erzielen diese Unternehmen höhere Umsatzanteile mit innovativen Produkten. Die Ergebnisse der Studie zeigen aber auch: Bürokratische Hürden und fehlende öffentliche Förderung stellen oft erhebliche Hemmnisse dar, die die Zusammenarbeit erschweren oder gar verhindern.

„Unsere Analysen demonstrieren, dass Unternehmen mit Wissenschaftskooperationen bis zu 69 Prozent häufiger Weltmarktneuheiten entwickeln. Diese Ergebnisse verdeutlichen die zentrale Rolle der Wissenschaft für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands“, erklärt Dr. Bastian Krieger, Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe Co-Creation am ZEW Mannheim. „Eine stärkere öffentliche Förderung und der Abbau bürokratischer Hindernisse sind entscheidend, um das Potenzial solcher Partnerschaften für die deutsche Wirtschaft voll auszuschöpfen.“

Vorsprung durch Kooperation

Unternehmen, die mit wissenschaftlichen Einrichtungen kooperieren, erhöhen ihre Chancen auf die Entwicklung von Weltmarktneuheiten – also Innovationen, die weltweit erstmals eingeführt werden – um 69 Prozent. Bei gewöhnlichen Marktneuheiten beträgt die Steigerung immerhin noch 41 Prozent. Neben den erhöhten Entwicklungschancen profitieren die Unternehmen auch wirtschaftlich von solchen Kooperationen.

Der Anteil, den Marktneuheiten am Umsatz ausmachen, liegt bei kooperierenden Unternehmen im Durchschnitt um 55 Prozent, und bei Weltmarktneuheiten sogar um 79 Prozent höher als bei Unternehmen ohne Kooperationen. Diese Zahlen unterstreichen die zentrale Bedeutung von wissenschaftlichen Kooperationen nicht nur für den Innovationsprozess, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich.

Bürokratie und fehlende Förderung bremsen Innovationen

Trotz der klaren Vorteile wissenschaftlicher Kooperationen stoßen viele Unternehmen auf erhebliche Herausforderungen. Fehlende öffentliche Fördermittel sind dabei das häufigste Hindernis, das entweder den Beginn von Kooperationen verhindert oder das Fortbestehen von Partnerschaften gefährdet. Darüber hinaus führt der Mangel an finanziellen oder personellen Ressourcen auf Seiten der Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen häufig dazu, dass potenzielle Projekte scheitern, bevor sie überhaupt starten oder abgebrochen werden.

Ein weiteres Problem stellen administrative und rechtliche Rahmenbedingungen dar. Bürokratische Hürden, wie komplizierte Vertragsverhandlungen, unklare Regelungen zum geistigen Eigentum oder aufwendige Berichtsanforderungen, erschweren eine bestehende Zusammenarbeit am häufigsten, führen aber auch in einigen Fällen zu deren Abbruch und Nichtbeginn.

Quelle: ZEW

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Preisaufschwung verlangsamt sich – mehr Aktivität auf dem Immobilienmarkt

Die Preiserholung für Wohnimmobilien verliert zum Jahresende 2024 lt. IfW Kiel an Schwung. Bei Eigentumswohnungen stagnieren die Preise, Ein- und Mehrfamilienhäuser werden etwas teurer gehandelt im Vergleich zum Vorquartal (Q3 2024).

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 06.02.2025

Die Preiserholung für Wohnimmobilien verliert zum Jahresende 2024 an Schwung. Bei Eigentumswohnungen stagnieren die Preise, Ein- und Mehrfamilienhäuser werden etwas teurer gehandelt im Vergleich zum Vorquartal (Q3 2024). Die Marktdynamik nimmt zu, sichtbar an einer zunehmenden Anzahl von Transaktionen. Das zeigt das jüngste Update des German Real Estate Index (GREIX), ein Gemeinschaftsprojekt der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, ECONtribute und dem IfW Kiel. Dabei werden die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die notariell beglaubigte Verkaufspreise enthalten, nach wissenschaftlichen Standards auswertet. Alle Daten für momentan 19 Städte und ihre Stadtteile sowie den Rhein-Erft-Kreis sind frei verfügbar unter www.greix.de.

„Nach dem historischen Preisverfall 2023 bewegen sich die Preise im vierten Quartal 2024 seitwärts“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienexperte am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel). „Ein Grund könnten die weiterhin hohen Finanzierungszinsen sein.“

Insbesondere bei Eigentumswohnungen wurde der Aufschwung zuletzt ausgebremst, der im zweiten Quartal 2024 eingesetzt hatte. Verglichen mit dem dritten Quartal 2024 gingen die Preise bei Eigentumswohnungen im vierten Quartal 2024 sogar minimal um 0,1 Prozent zurück.

Die Preise für Einfamilienhäuser legten um 1,8 Prozent zu und setzten damit den mäßigen Preisaufschwung des Vorquartals fort. Mehrfamilienhäuser verteuerten sich im Q4 um 5,4 Prozent. Aufgrund einer geringen Anzahl an Verkäufen ist die Aussagekraft in diesem Segment jedoch begrenzt.

Mit Blick auf das Vorjahresquartal (Q4 2023) lagen die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser im vierten Quartal 2024 im Plus. Zum Jahresende 2024 zeigte sich jedoch deutlich, wie stark der Einbruch aus den Krisenjahren 2022 und 2023 nachwirkt. Die Preise für Eigentumswohnungen im vierten Quartal 2024 notieren immer noch 13 Prozent unter ihrem Höchststand im Jahr 2022 – inflationsbereinigt, also gemessen in aktueller Kaufkraft, beträgt der Rückgang sogar 21 Prozent. Einfamilienhäuser kosten ebenfalls 13 Prozent weniger als zum Höchststand (inflationsbereinigt minus 23 Prozent). Bei Mehrfamilienhäusern war der Rückgang noch drastischer: Die Verkaufspreise hier liegen 25 Prozent unter dem Höchststand, inflationsbereinigt sind es sogar 33 Prozent.

Deutlich mehr Transaktionen als im Krisenjahr 2023

Nachdem das Jahr 2023 von einem starken Rückgang an Transaktionen geprägt war, legte die Anzahl der Transaktionen im Jahr 2024 wieder zu. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 26 Prozent mehr Eigentumswohnungen, 23 Prozent mehr Einfamilienhäuser und 24 Prozent mehr Mehrfamilienhäuser verkauft.

Trotz dieser Entwicklungen liegt die Marktaktivität am Immobilienmarkt noch weit unter dem historischen Höchststand. Im Jahr 2024 wurden fast ein Drittel (-32 Prozent) weniger Eigentumswohnungen gehandelt, bei Einfamilienhäusern waren es ein Viertel (-25 Prozent) weniger, bei Mehrfamilienhäusern noch ein Fünftel (-20 Prozent) weniger als im Rekordjahr 2021.

„Die Liquidität auf dem Immobilienmarkt legt langsam wieder zu, was darauf hindeuten könnte, dass die Verunsicherung bei den Marktteilnehmern nachlässt“, sagt Immobilienexperte Jonas Zdrzalek, „aber von einem nächsten Boom ist noch nichts zu sehen.“

Unterschiedliche Dynamiken in deutschen Großstädten

Die Preise für Eigentumswohnungen entwickeln sich deutschlandweit teilweise unterschiedlich. Das zeigt ein Blick auf das letzte Quartal 2024 in ausgewählten deutschen Großstädten (Berlin, Dresden, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart). In Dresden legten die Preise mit 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorquartal stark zu – im Vergleich der deutschen Großstädte findet sich hier mit 3.400 Euro der niedrigste durchschnittliche Preis pro Quadratmeter. In Frankfurt (mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 5.900 Euro) gab es einen moderaten Preisrückgang um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Den höchsten Quadratmeterpreis im GREIX weist München mit 8.600 Euro aus (Stand Q3 2024).

Andere Städte verzeichneten nur minimale Bewegungen bei den Immobilienpreisen: In Leipzig (+0,6 Prozent) und Stuttgart (+0,2 Prozent) ging es leicht nach oben, in Hamburg (-0,2 Prozent) und Berlin (-0,3 Prozent) leicht nach unten.

Außerhalb der Großstädte setzt sich dieses uneindeutige Bild fort. In den meisten Städten, die im GREIX berücksichtigt werden, blieben die Preise mit minimalen Ausschlägen stabil. Dagegen sanken beispielsweise die Preise für Eigentumswohnungen in Wiesbaden um 2,5 Prozent, in Karlsruhe ging es um 1,9 Prozent nach unten. Potsdam meldete mit einem Plus von 0,8 Prozent hingegen einen Preisanstieg.

Hinweis: Für München liegen in diesem Update des GREIX keine Daten für das vierte Quartal 2024 vor.

Quelle: IfW Kiel

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2024: +6,9 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2024 gegenüber November 2024 um 6,9 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 06.02.2025

Im Jahr 2024 insgesamt 3,0 % weniger Aufträge und 4,0 % weniger Umsatz als im Vorjahr

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe:
Dezember 2024 (real, vorläufig):
+6,9 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-6,3 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

November 2024 (real, revidiert):
-5,2 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-1,4 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2024 gegenüber November 2024 saison- und kalenderbereinigt um 6,9 % gestiegen. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 2,2 % höher als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich blieb der Auftragseingang im 4. Quartal 2024 unverändert (0,0 %) gegenüber dem Vorquartal, ohne Großaufträge stieg er um 1,4 %. Im November 2024 ging der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Oktober 2024 um 5,2 % zurück (vorläufiger Wert: -5,4 %). Im gesamten Jahr 2024 waren die Auftragseingänge kalenderbereinigt um 3,0 % niedriger als im Vorjahr.

Die positive Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2024 ist wesentlich auf den deutlichen Anstieg im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge) zurückzuführen. Hier lagen die Neuaufträge aufgrund mehrerer Großaufträge um 55,5 % höher als im Vormonat. Auch die Zuwächse der Auftragseingänge im Maschinenbau (+8,6 %) beeinflussten das Gesamtergebnis positiv. Negativ wirkte sich hingegen der Rückgang in der Automobilindustrie (-3,2 %) aus.

Im Bereich der Vorleistungsgüter ergab sich für den Auftragseingang im Dezember 2024 ein Anstieg von 0,2 % im Vergleich zum Vormonat. Bei den Investitionsgütern und den Konsumgütern stieg der Auftragseingang um 10,9 % beziehungsweise 7,7 %.

Die Aufträge aus dem Inland stiegen im Vormonatsvergleich um 14,6 %, hauptsächlich aufgrund der Großaufträge aus dem Bereich des Sonstigen Fahrzeugbaus. Die Aufträge aus dem Ausland stiegen um 1,4 %. Dabei stiegen die Auftragseingänge aus der Eurozone um 6,2 %, während die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 1,5 % fielen.

Auftragseingänge im Jahr 2024: Stabilisierungstendenz in der zweiten Jahreshälfte

Im Gesamtjahr 2024 waren die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe kalenderbereinigt um 3,0 % niedriger als im Vorjahr. In der ersten Jahreshälfte hatte sich noch der seit dem Jahr 2021 zu beobachtende Abwärtstrend fortgesetzt, während sich in der zweiten Jahreshälfte tendenziell eine Stabilisierung abzeichnete.

Im Bereich der Investitionsgüter lagen die Auftragseingänge im Jahr 2024 um 2,5 % unter dem Vorjahresniveau. Im Maschinenbau war hierbei ein Rückgang um 6,6 % zu beobachten, während in der Automobilindustrie die Neuaufträge mit einem Anstieg von 0,1 % wenig Veränderung zeigten. Im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge) war 2024 ein Zuwachs von 3,4 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern lagen die Auftragseingänge im Jahr 2024 um 4,0 % unter dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang ist hier überwiegend auf Entwicklungen in der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (-11,4 %) und von Metallerzeugnissen (-10,7 %) zurückzuführen. In der Chemieindustrie waren die Neuaufträge um 1,8 % und in der Papierindustrie um 2,2 % höher als im Jahr 2023.

Umsatz im Dezember 2024 fällt um 0,1 % zum Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Dezember 2024 saison- und kalenderbereinigt 0,1 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 3,9 % geringer. Für November 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg von 1,4 % gegenüber Oktober 2024, damit wurde das vorläufige Ergebnis bestätigt.

Im Gesamtjahr 2024 war der reale Umsatz kalenderbereinigt um 4,0 % niedriger als im Vorjahr. Auch hier war der Umsatz in der ersten Jahreshälfte überwiegend rückläufig, während sich in der zweiten Jahreshälfte eine Tendenz zur Stabilisierung abzeichnete.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Überraschendes Allzeittief bei Gründungen in IKT-Branche

Die Zahl der Neugründungen von Unternehmen fällt in der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche überraschend auf ein Allzeittief. Gleichzeitig steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen in der Branche mit knapp 1,5 Mio. auf ein Rekordhoch. Das ergibt das IKT-Branchenbild 2024 des ZEW.

ZEW, Pressemitteilung vom 05.02.2025

ZEW-Studie für Bundeswirtschaftsministerium zur Situation der IKT-Branche in Deutschland

Die Zahl der Neugründungen von Unternehmen fällt in der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche (IKT) überraschend auf ein Allzeittief. Gleichzeitig steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen in der Branche mit knapp 1,5 Millionen auf ein Rekordhoch. Das ergibt das IKT-Branchenbild 2024, mit dem das ZEW Mannheim für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kennzahlen zum Innovations- und Gründungsgeschehen sowie zur volkswirtschaftlichen Entwicklung der Branche auswertet. Der aktuelle Beobachtungszeitraum reicht je nach Indikator bis zum Jahr 2022 bzw. 2023.

„Neben ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung hat die IKT-Branche vor allem auch über ihre Innovationsfähigkeit einen großen Einfluss auf die Entwicklung der gesamten deutschen Wirtschaft. Innovationen der IKT-Branche wirken sich schnell auch auf andere Branchen aus“, betont Ko-Studienautor Robin Sack, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“.

So wenige IKT-Gründungen wie noch nie

Gab es im Jahr 2022 noch 6.300 Unternehmensgründungen in der IKT-Branche, sind es 2023 mit knapp 6.100 rund 200 Gründungen weniger. Das sind so wenige Gründungen wie noch nie seit Beginn des Beobachtungszeitraums im Jahr 2002. Insgesamt zählte die IKT-Branche im Jahr 2023 knapp 100.000 Unternehmen in Deutschland, etwa 1.000 weniger als im Jahr zuvor.

Gegenüber den Vergleichsbranchen stellt sich das Gründungsgeschehen der IKT-Branche über den Beobachtungszeitraum hinweg allerdings als vergleichsweise stabil dar – trotz des Rückgangs der Gründungen. Gemessen am Gründungsindex, der die Zahl der jährlichen Gründungen in den untersuchten Branchen ins Verhältnis zu den Zahlen im Jahr 2002 setzt, liegt die IKT-Branche mit einem Wert von rund 89 deutlich vor den Vergleichsbranchen, die einen Wert von rund 67 für das Jahr 2023 aufweisen.

So viele Beschäftigte wie noch nie

Gleichzeitig wächst die Zahl der Erwerbstätigen in der IKT-Branche seit 2009 kontinuierlich. Rund 1,5 Millionen Menschen sind im Jahr 2023 sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig in der Branche tätig. Das entspricht einem Anteil von rund 5,5 Prozent aller Erwerbstätigen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.

„Dass die Zahl der Erwerbstätigen seit Beginn der Beobachtung im Jahr 2009 kontinuierlich wächst, ist ein gutes Zeichen. Im Durchschnitt beschäftigt jedes IKT-Unternehmen in Deutschland rund 15 Mitarbeitende – das ist etwa eine Person mehr als im Jahr zuvor. Die Unternehmen wachsen also“, erläutert Ko-Studienautor Dr. Thomas Niebel, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“.

Quelle: ZEW

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Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und nachhaltige Einfuhren im elektronischen Handel an

Die EU-Kommission ergreift Maßnahmen, um den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus Importen von geringem Wert ergeben, die über Online-Händler aus Drittländern und Marktplätze, auf denen Händler aus Drittländern ansässig sind, verkauft werden.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.02.2025

Die Kommission ergreift Maßnahmen, um den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus Importen von geringem Wert ergeben, die über Online-Händler aus Drittländern und Marktplätze, auf denen Händler aus Drittländern ansässig sind, verkauft werden.

Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“, die die Kommission heute vorschlägt. Die Kommission fördert unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Zoll und Handel, wie die Einführung von Zollkontrollen, den Verbraucherschutz und die Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte.

Im vergangenen Jahr gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen von geringem Wert, d. h. Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro, in den EU-Markt, was 12 Millionen Paketen pro Tag entspricht. Dies sind doppelt so viele wie 2023 und dreimal so viele wie 2022, und viele dieser Waren entsprechen nicht den europäischen Rechtsvorschriften. Dieses exponentielle Wachstum wirft zahlreiche Bedenken auf. Vor allem gibt es immer mehr schädliche Produkte, die in die EU gelangen. Darüber hinaus laufen europäische Verkäufer, die unsere hohen Produktstandards einhalten, Gefahr, durch unlautere Praktiken und den Verkauf gefälschter Waren über Online-Marktplätze geschädigt zu werden. Schließlich hat die große Anzahl von Paketen, die versendet und transportiert werden, einen negativen Umwelt- und Klimafußabdruck.

In Europa sollten die Verbraucher das volle Potenzial des elektronischen Handels nutzen und online Zugang zu bequemen, erschwinglichen, sicheren und hochwertigen Produkten haben. Ebenso sollten die europäischen Unternehmen von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt profitieren.

In der Mitteilung legt die Kommission alle Instrumente dar, die der EU bereits zur Verfügung stehen, und hebt Initiativen hervor, die derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen erörtert werden. Darüber hinaus werden neue gemeinsame Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bedenken auszuräumen, die sich aus der Zunahme unsicherer, gefälschter und anderweitig nicht konformer oder illegaler Produkte ergeben, die auf den Markt gelangen:

  • Zollreform, einschließlich der Aufforderung an die gesetzgebenden Organe, das vorgeschlagene Reformpaket zur Zollunion rasch anzunehmen, wodurch eine rasche Umsetzung neuer Vorschriften ermöglicht wird, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich des elektronischen Handels zu schaffen. Dazu gehören die Abschaffung der Zollbefreiung für Parzellen mit geringem Wert im Wert von weniger als 150 Euro und die Stärkung der Kontrollmöglichkeiten wie besserer Datenaustausch und Risikobewertung. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe ferner auf, weitere Maßnahmen wie eine diskriminierungsfreie Bearbeitungsgebühr für in die EU direkt an die Verbraucher eingeführte E-Commerce-Artikel in Erwägung zu ziehen, um die Skalierungskosten für die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften durch Milliarden solcher Sendungen anzugehen.
  • Gezielte Maßnahmen für eingeführte Waren, einschließlich der Einleitung koordinierter Kontrollen zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie koordinierter Maßnahmen zur Produktsicherheit, wie der allererste Produktsicherheits-Sweep. Dies sollte dazu führen, dass nicht konforme Waren vom Markt genommen werden, und zur Erhebung von Nachweisen für die Risikoanalyse und ergänzende Maßnahmen beitragen. Die künftigen Kontrollen für bestimmte Wirtschaftsbeteiligte, Waren oder Handelsströme werden im Lichte der Risikoanalyse fortlaufend intensiviert. Je höher die Nichteinhaltungsrate ist, desto größer sollte die Wachsamkeit in den nachfolgenden Phasen sein, während Sanktionen Fälle systematischer Nichteinhaltung widerspiegeln sollten.
  • Schutz der Verbraucher auf Online-Marktplätzen, Hervorhebung von E-Commerce-Praktiken als klare Durchsetzungspriorität im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sowie von Instrumenten wie dem Gesetz über digitale Märkte und solchen, die für alle Händler gelten: die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und das Verbraucherschutznetz.
  • Nutzung digitaler Instrumente, die dazu beitragen können, die Überwachung der E-Commerce-Landschaft durch den digitalen Produktpass und neue KI-Tools zur Erkennung potenziell nicht konformer Produkte zu erleichtern.
  • Umweltschutz, einschließlich der Annahme des ersten Aktionsplans zur Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, und Forderung nach einer raschen Annahme der gezielten Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.
  • Stärkung von Verbrauchern und Händlern durch Sensibilisierungskampagnen zu Verbraucherrechten, Risiken und Rechtsbehelfsmechanismen.
  • Internationale Zusammenarbeit und internationaler Handel, einschließlich der Durchführung von Schulungen zu den EU-Produktsicherheitsvorschriften und der Bewertung etwaiger Beweise im Zusammenhang mit Dumping und Subventionierung.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam eine starke Rolle als Team Europa zu spielen, um die Wirksamkeit der von den nationalen Behörden und der Kommission ergriffenen Maßnahmen zu verbessern.

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) der nationalen Verbraucherschutzbehörden und die Kommission informierten Shein auch über die Einleitung einer koordinierten Maßnahme.

Die nächsten Schritte

Die Kommission fordert die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Mitgesetzgebern und allen Interessenträgern auf, die in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen umzusetzen.

Innerhalb eines Jahres wird die Kommission die Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen bewerten und einen Bericht über die Ergebnisse der verstärkten Kontrollen veröffentlichen.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse und in Absprache mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den Interessenträgern wird die Kommission prüfen, ob die bestehenden Rahmen und Durchsetzungsmaßnahmen ausreichend und angemessen sind. Andernfalls werden weitere Maßnahmen und Vorschläge in Betracht gezogen, um die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Vorschriften zu stärken.

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Bürokratie weiter systematisch abbauen, neue Belastungen vermeiden

Betriebe und Behörden hierzulande ächzen unter den Lasten von Regulierung und unnötiger Bürokratie. Lobenswerte Vereinfachungs- und Beschleunigungsvorhaben liegen auf Eis, einzelne Abbaumaßnahmen werden durch neue Pflichten und Vorschriften an anderer Stelle konterkariert. Die DIHK mahnt wirksame Bürokratiebremsen und einen Kulturwandel bei allen Verantwortlichen an.

DIHK, Mitteilung vom 03.02.2025

Das Ausmaß an Regulierung und unnötiger Bürokratie hat sich in Deutschland zu einem ernsten Standortnachteil für Unternehmen entwickelt. Ob Green Deal, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder EU-Verpackungsverordnung: Viele Regelwerke aus Berlin und Brüssel haben in deutschen Betrieben eine Rekordflut an neuen bürokratischen Belastungen ausgelöst.

95 Prozent der Unternehmen haben deshalb im DIHK-Unternehmensbarometer zur Europawahl 2024 den spürbaren Abbau von Bürokratie als eine der wichtigsten Erwartungen an die Wirtschaftspolitik formuliert. Politisch wird inzwischen auch oft Entlastung in diesem Bereich versprochen, doch die betriebliche Realität sieht trotz einzelner konkreter Schritte insgesamt ganz anders aus. Allein aus dem Green Deal sollen noch mehr als 60 Rechtsakte in deutsche Gesetze gegossen werden – die meisten davon entfalten belastende Wirkung in hiesigen Unternehmen. Zusätzliche Pflichten von der Bundes- und Landesebene kommen noch hinzu.

Die Politik verschläft wichtige Maßnahmen

Entscheidend für eine Kehrtwende ist hier auch ein Mentalitätswechsel bei den Verantwortlichen. So fordert der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem jüngsten Jahresbericht zu Recht, den Bürokratieabbau zum Regelfall zu machen. Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten sollten innerhalb von vier Jahren um 25 Prozent gesenkt werden, mahnt er. Bereits im Sommer 2024 hat der NKR 60 konkrete Vorschläge unterbreitet. Dazu zählt unter anderem, die Landesbauordnungen bundesweit zu harmonisieren, bei Statistikpflichten Daten aus den Verwaltungsregistern zu nutzen sowie Förder- und Vergabeverfahren zu vereinfachen und voll zu digitalisieren.

Schon heute ein erheblicher Standortnachteil

Die Belastungen sind enorm: So schätzt der NKR die jährlichen Bürokratiekosten allein in der Wirtschaft auf 67 Milliarden Euro. In der aktuellen Legislaturperiode haben Bundesregierung und Bundestag die Wirtschaft zwar um etwa 3 Milliarden Euro entlastet, aber gleichzeitig sind viele neue Pflichten entstanden, die ihren Ursprung vor allem in Brüssel haben. Zum Beispiel verursachen Regelungen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die EU-Lieferkettenrichtlinie neue Kosten, die in Summe die aktuellen Entlastungen aus Sicht der Unternehmen überkompensieren.

Eine Trendwende hin zu einer allgemeinen Entbürokratisierung nehmen die Unternehmen nicht wahr. Dabei ist zum Beispiel noch nicht einmal gut belegt, welchen Beitrag die Berichts- und Nachweispflichten bei der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft überhaupt leisten. Fest steht aber, dass die Vorgaben in den Betrieben in erheblichem Umfang Ressourcen binden, die Betriebe produktiver für Innovationen und Investitionen einsetzen könnten. Gleichzeitig beanspruchen die Überprüfung solcher Berichte oder aufwendige Planungs- und Genehmigungsverfahren zusätzlich Mittel der öffentlichen Verwaltung.

Bürokratieentlastungsgesetz IV: ein guter Schritt in die richtige Richtung

Es geht auch anders: Das kürzlich beschlossene vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verfolgt einen grundsätzlich richtigen Ansatz. In über 25 Gesetzen werden „Schriftformerfordernisse“ abgeschafft und digitale Lösungen eingeführt beziehungsweise akzeptiert, etwa im Nachweisgesetz oder bei den Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz. Auch die Ausstellung von elektronischen Arbeitszeugnissen wird mit dem BEG IV endlich möglich. Zudem soll die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für steuerliche Belege – leider nur um zwei Jahre – die Unternehmen immerhin jedes Jahr um mehr als 600 Millionen Euro entlasten.

Eine weitere Senkung des noch immer viel zu hohen Belastungsniveaus lässt sich aber nur gezielt angehen. Jahresbürokratieabbaugesetze und verpflichtende Praxis-Checks in allen Ressorts wären ein gutes Mittel, um die Bürokratie Schritt für Schritt abzubauen. Die neue Bundesregierung sollte den eingeschlagenen Weg zur Verringerung von Bürokratie fortsetzen und die vielen bisher noch nicht umgesetzten Vorschläge der Wirtschaft aufgreifen.

Dabei zeigen die Erfahrungen mit dem BEG IV, dass es einen Kulturwandel braucht, damit die Ergebnisse der Praxis-Checks auch Einzug in den Alltag von Unternehmen und Verwaltung halten. Statt „Können wir so nicht umsetzen“ sind lösungsorientierte Ansätze erforderlich, also ein „Wie können wir diesen Vorschlag umsetzen?“. Ideen gibt es reichlich, etwa die Anhebung von Bagatellgrenzen im Energieeffizienzgesetz, eine einfachere datenschutzkonforme Weiterleitung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den Krankenkassen an Arbeitgeber sowie die Vereinfachung von Berichts- und Statistikpflichten. Bestehende Vorschriften sollten von allen Bundesministerien intensiv und im Dialog mit Beteiligten aus Wirtschaft und Verwaltung evaluiert und in einem jährlichen Gesetzgebungsverfahren kontinuierlich abgebaut werden.

Wirksame Bürokratiebremsen einziehen

Eine Kernherausforderung bleibt, dass bislang immer weiter neue Bürokratie hinzukommt – und damit die Anstrengungen zum Abbau konterkariert. Daher sollte die neue Bundesregierung die als Bürokratiebremse konzipierten „One-in-one-out“-Regelungen reformieren. Bislang sind umzusetzende EU-Regelungen ausgenommen – und auch Einmalaufwand beispielsweise bei der Einführung einer Regelung bleibt außen vor. Beides gilt es zu ändern.

Laut Bundesjustizministerium gehen mehr als die Hälfte der Bürokratielasten auf eine EU-Gesetzgebung zurück. Deshalb sollte die Bundesregierung über den Europäischen Rat stärker als bisher ihre Verantwortung auf EU-Ebene wahrnehmen und so die Bilanz einer umfassenden „One-in-one-out“-Regelung merklich verbessern.

Einfacher, schneller, digitaler – das sollte die wirtschaftspolitische Leitlinie der neuen Bundesregierung sein. Mit systematischen Ansätzen beim Bürokratieabbau kann sie das in ihren ersten Monaten direkt angehen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland unmittelbar attraktiver machen.

Quelle: DIHK

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