Deutsche Industrie bewertet eigene Wettbewerbsposition immer schlechter

Die Entwicklung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit wird von Industrieunternehmen in Deutschland lt. ifo Institut immer schlechter beurteilt. Im europäischen Vergleich liegen die Einschätzungen, die auf Unternehmensbefragungen basieren, deutlich niedriger als in anderen großen Ländern der EU.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 20.11.2024

Die Entwicklung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit wird von Industrieunternehmen in Deutschland immer schlechter beurteilt. Im europäischen Vergleich liegen die Einschätzungen, die auf Unternehmensbefragungen basieren, deutlich niedriger als in anderen großen Ländern der EU. „Die Bewertung der eigenen Wettbewerbsposition fällt in allen Industriebranchen sehr negativ aus, insbesondere, wenn es um Auslandsmärkte geht“, sagt ifo Experte Stefan Sauer.

Während die Einschätzungen italienischer und französischer Industrieunternehmen über dem EU-Durchschnitt lagen, ist Deutschland am unteren Ende der Liste zu finden, gemeinsam mit Belgien, Österreich und Finnland. Besonders auffällig ist nach Angaben der ifo-Konjunkturforscher die überaus negative Entwicklung in den energieintensiven Industriebranchen.

„Die Analyse verdeutlicht, dass die Vorteile der deutschen Industrie auf internationalen Märkten zunehmend schwinden. Die Wettbewerbsposition hat sich in den vergangenen beiden Jahren so stark verschlechtert wie nie zuvor seit Beginn der Erhebung im Jahr 1994“, sagt Sauer. Neben den hohen Energiepreisen nannten die Unternehmen als Gründe für ihre Einschätzung vor allem hohen Bürokratieaufwand, höhere Kosten bei den Vorprodukten und steuerliche Belastungen. Außerdem wurden vermehrt strukturelle Probleme wie der Fach- und Arbeitskräftemangel angeführt.

Quelle: ifo Institut

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Erzeugerpreise im Oktober 2024: -1,1 % gegenüber Oktober 2023

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Oktober 2024 um 1,1 % niedriger als im Oktober 2023. Im September 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat -1,4 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im Oktober 2024 gegenüber dem Vormonat September 2024 um 0,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.11.2024

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Oktober 2024
-1,1 % zum Vorjahresmonat
+0,2 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Oktober 2024 um 1,1 % niedriger als im Oktober 2023. Im September 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat -1,4 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im Oktober 2024 gegenüber dem Vormonat September 2024 um 0,2 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im Oktober 2024 die Preisrückgänge bei Energie, während Investitions-, Konsum- und Vorleistungsgüter teurer waren.

Starke Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung und bei Strom

Energie war im Oktober 2024 um 5,6 % billiger als im Oktober 2023. Gegenüber September 2024 stiegen die Energiepreise allerdings um 0,6 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Mineralölerzeugnissen. Diese waren 12,9 % billiger als im Oktober 2023. Gegenüber September 2024 stiegen die Preise für Mineralölerzeugnisse um 0,9 %. Leichtes Heizöl war 22,7 % billiger als im Oktober 2023 (+4,9 % gegenüber September 2024). Kraftstoffe kosteten 12,1 % weniger als ein Jahr zuvor (+1,9 % gegenüber September 2024).

Die Preise für Erdgas fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber Oktober 2023 um 10,1 %, gegenüber September 2024 stiegen sie um 1,1 %. Strom kostete im Oktober 2024 über alle Abnehmergruppen hinweg 7,3 % weniger als im Oktober 2023, aber 0,5 % mehr als im September 2024.

Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Oktober 2024 um 1,3 % und blieben gegenüber September 2024 unverändert (0,0 %).

Leichter Preisanstieg bei Vorleistungsgütern

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Oktober 2024 um 0,4 % höher als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat fielen sie um 0,3 %.

Preissteigerungen gegenüber Oktober 2023 gab es unter anderem bei Elektrischen Transformatoren (+5,5 %), Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin (+4,6 %), Gipserzeugnissen für den Bau (+3,7 %) sowie bei Kabeln und elektrischem Installationsmaterial (+1,7 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 0,6 % mehr als im Oktober 2023. Nadelschnittholz war 13,9 % teurer als im Oktober 2023. Spanplatten verbilligten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,0 %. Faserplatten waren 2,4 % und Laubschnittholz 6,9 % günstiger als im Vorjahresmonat.

Metalle waren im Oktober 2024 um 0,4 % billiger als ein Jahr zuvor. Die Preise für Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen lagen mit -7,7 % deutlich unter denen des Vorjahresmonats. Die Preise für Stabstahl sanken im Vorjahresvergleich um 5,4 %. Kupfer und Halbzeug daraus war dagegen 9,8 % teurer als im Oktober 2023.

Chemische Grundstoffe verbilligten sich insgesamt um 1,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Futtermittel für Nutztiere waren 2,8 % und Glas und Glaswaren 4,6 % günstiger als im Vorjahresmonat.

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im Oktober 2024 um 2,0 % höher als im Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber September 2024). Maschinen kosteten 2,0 % mehr als im Oktober 2023. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,4 % gegenüber Oktober 2023.

Verbrauchsgüter waren im Oktober 2024 um 1,9 % teurer als im Oktober 2023 (+0,2 % gegenüber September 2024). Nahrungsmittel kosteten 2,1 % mehr als im Oktober 2023. Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Butter mit +52,9 % (+6,0 % gegenüber September 2024) und Süßwaren mit +20,1 %. Kaffee kostete 7,1 % mehr als im Oktober 2023. Billiger als im Vorjahresmonat waren im Oktober 2024 dagegen insbesondere Getreidemehl (-10,7 %) und Schweinefleisch (-5,4 %).

Gebrauchsgüter waren im Oktober 2024 um 0,9 % teurer als ein Jahr zuvor (+0,2 % gegenüber September 2024).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im September 2024: +1,6 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im September 2024 gegenüber August 2024 um 1,6 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2023 lag der Auftragsbestand im September 2024 kalenderbereinigt 2,6 % niedriger.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19.11.2024

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, September 2024
+1,6 % real zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-2,6 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands
7,3 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2024 gegenüber August 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,6 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2023 lag der Auftragsbestand im September 2024 kalenderbereinigt 2,6 % niedriger.

Zum Anstieg des Auftragsbestands im September 2024 trug insbesondere die Entwicklung im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge) bei. Hier lag der Auftragsbestand aufgrund mehrerer Großaufträge saison- und kalenderbereinigt um 3,0 % höher als im Vormonat. Auch der Anstieg im Bereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (+1,2 %) wirkte sich positiv aus. In den weiteren Branchen des Verarbeitenden Gewerbes waren die Veränderungen des Auftragsbestands zum Vormonat gering.

Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im September 2024 gegenüber August 2024 um 1,5 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland um 1,4 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern nahm der Auftragsbestand um 1,7 % zu, bei den Konsumgütern um 1,3 %. Im Bereich der Vorleistungsgüter wuchs der Auftragsbestand um 0,8 %.

Reichweite des Auftragsbestands konstant bei 7,3 Monaten

Im September 2024 blieb die Reichweite des Auftragsbestands mit 7,3 Monaten im Vergleich zum August 2024 unverändert. Bei den Herstellern von Investitionsgütern erhöhte sich die Reichweite von 9,8 Monaten auf 9,9 Monate. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb sie konstant bei 4,1 Monaten. Bei den Konsumgütern blieb die Reichweite im September 2024 bei 3,6 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Jedes zweite Unternehmen ermöglicht KI-Fortbildungen

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden lt. Bitkom in Fragen Künstlicher Intelligenz allein gelassen. Nur 5 Prozent der Unternehmen schulen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ChatGPT & Co., weitere 16 Prozent bilden zumindest einen Großteil weiter.

Bitkom, Pressemitteilung vom 19.11.2024

  • Aber nur jedes fünfte schult den Großteil seiner Beschäftigten
  • 61 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland würden sich gerne zu KI fortbilden

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in Fragen Künstlicher Intelligenz allein gelassen. Nur 5 Prozent der Unternehmen schulen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ChatGPT & Co., weitere 16 Prozent bilden zumindest einen Großteil weiter. Und 28 Prozent beschränken ihre KI-Fortbildungen auf ausgewählte Beschäftigte. Zugleich geben 48 Prozent an, dass sie gar keine Weiterbildungen zu KI ermöglichen. Dabei gibt es ein großes Interesse auf Seiten der Beschäftigten – 61 Prozent aller Erwerbstätigen würden sich gerne zu KI fortbilden. Das sind Ergebnisse zweier repräsentativer Umfragen unter 602 Unternehmen sowie 1.007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Generative KI kann schon heute die Produktivität am Arbeitsplatz erhöhen – sei es, um einen Text zusammenzufassen, eine E-Mail zu formulieren oder auch als Sparringspartner, um neue Ideen zu entwickeln“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Unternehmen sollten ihre Beschäftigten frühzeitig rund um KI weiterbilden und dabei auch auf rechtliche Vorgaben, Datenschutz und Datensicherheit hinweisen.“

Obwohl nur knapp die Hälfte der Unternehmen aktuell zumindest Teile der Belegschaft zu KI fortbildet, wird der Bedarf an KI-Know-how in der Wirtschaft in den kommenden Jahren stark wachsen. Zwei Drittel (68 Prozent) der Unternehmen sind überzeugt, dass generative KI einen zusätzlichen Bedarf an Fachkräften schafft. Wintergerst: „Wir werden in den kommenden Jahren mehr KI-Expertise in Wirtschaft und Verwaltung brauchen. Unternehmen sind daher gut beraten, schon heute durch Weiterbildungsangebote auf den Bedarf an mehr KI-Kompetenz zu reagieren.“

Quelle: Bitkom

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Energieeffizienz zahlt sich bei Kaufpreisen und Mieten aus

Die energetische Sanierung von Gebäuden schlägt sich in adäquat höheren Verkaufspreisen und Mieten nieder. Für Eigentümer bietet dies einen wichtigen Anreiz zu investieren. Zu diesem Schluss kommt eine neue Analyse des IfW Kiel.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 19.11.2024

Die energetische Sanierung von Gebäuden schlägt sich in adäquat höheren Verkaufspreisen und Mieten nieder. Für Eigentümer bietet dies einen wichtigen Anreiz zu investieren. Zu diesem Schluss kommt eine neue Analyse des IfW Kiel. Eine Eigentumswohnung mit der Energieeffizienzklasse A+/A ist aktuell rund 650 Euro pro Quadratmeter teurer als eine vergleichbare Wohnung der Energieeffizienzklasse D/E. Bei Monatsmieten beträgt der Preisaufschlag rund 0,85 Euro pro Quadratmeter. Der hohe Preisaufschlag gilt aber nur, wenn die Energieeffizienz mit dem sog. Bedarfsausweis nachgewiesen wird, beim sog. Verbrauchsausweis ist er deutlich niedriger.

„Marktteilnehmer sind bereit, für eine energetische Sanierung einen angemessenen Preisaufschlag zu bezahlen – aber nur, wenn die nötigen Informationen darüber transparent sind. Dies ist entscheidend zur Bekämpfung des Klimawandels, da Gebäude für etwa 30 Prozent der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich sind“, sagt Steffen Zetzmann, Wissenschaftler am IfW Kiel und Mitautor der Studie „Grüne Anreize: Energieeffizienz und deutsche Wohnungsmärkte“.

Die Studie zeigt, dass die Preisaufschläge bei Verkaufspreisen und Mieten ziemlich genau die Kosten einer energetischen Sanierung bzw. die dadurch erzielten Kosteneinsparungen abbilden. Voraussetzung ist, dass der energetische Gebäudezustand durch den sog. Bedarfsausweis nachgewiesen wird, der auf der Analyse eines unabhängigen Experten beruht.

Eine Eigentumswohnung der Energieeffizienzklasse A+/A ist dann rund 650 Euro pro Quadratmeter teurer als eine Wohnung der Klassen D/E. Die Aussage stützt sich auf Daten ab 2022, also nach dem russischen Angriffskrieg.

Um die Energieeffizienzklasse von D/E auf A+/A zu verbessern, fallen laut Studie Kosten von durchschnittlich rund 700 Euro pro Quadratmeter an. Nicht berücksichtigt – und für ein Investment in der Praxis relevant – sind dabei staatliche Zulagen für die Sanierung. Die tatsächlichen Ausgaben für Eigentümer dürften daher geringer sein.

Prämien mit Verbrauchsausweis deutlich geringer

Deutlich niedriger fällt die am Markt durchzusetzende Verkaufsprämie mit dem sog. Verbrauchsausweis aus, mit ihm liegt der Preisaufschlag für eine A+/A-Wohnung gegenüber einer D/E-Wohnung nur bei gut 225€ pro Quadratmeter. Verbrauchsausweise beruhen auf dem Energieverbrauch der vergangenen Jahre und hängen daher auch vom individuellen Heizverhalten ab.

Mietwohnungen der Energieeffizienzklasse A+/A sind seit 2022 monatlich gut 0,85 Euro pro Quadratmeter teurer als D/E-Wohnungen – ein Bedarfsausweis vorausgesetzt. Dem steht eine Energiekosteneinsparung durch eine Sanierung von D/E auf A+/A von knapp 0,80 Euro pro Quadratmeter gegenüber. Mieter zahlen nach der energetischen Sanierung also gut 5 Cent pro Quadratmeter mehr, als sie dadurch an Kosten einsparen.

Bei einem Verbrauchsausweis liegt der Aufschlag nur bei gut 0,45 Euro/Quadratmeter.

Eindeutige Preisabschläge bei Kauf oder Miete für energetisch schlechter bewertete Wohnungen als Klasse D/E konnten die Autoren nicht beobachten. Nur die Mieten bei einem Bedarfsausweis der Kategorie F-H liegen im Vergleich etwas tiefer.

Politik sollte Bedarfsausweis als Standard etablieren

„Wenn Preisprämien in etwa den Kosten bzw. Einsparungen einer energetischen Sanierung entsprechen, ist das aus ökonomischer Sicht ein erfreuliches Ergebnis. Es bedeutet, dass der Markt funktioniert und die richtigen Anreize setzt. Die von uns beobachteten Abweichungen nach oben und unten sind alle innerhalb der üblichen statistischen Streuung. Wann sich ein Investment amortisiert und ob es positive Renditen abwirft, hängt dann immer vom Einzelfall und den künftigen Energiekosten ab“, so Zetzmann.

„Die Politik sollte den Bedarfsausweis als Standard etablieren, heute fehlen Energieausweise in der Hälfte aller Fälle. Dadurch dürfte sich die Sanierungsrate bei Immobilien in Deutschland spürbar erhöhen.“

Quelle: IfW Kiel

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Exporte im 3. Quartal 2024: +0,5 % zum Vorjahresquartal

Im 3. Quartal 2024 sind die deutschen Exporte insgesamt um 0,5 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal auf 384,0 Mrd. Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, nahmen die Ausfuhren in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) dabei aber um 1,0 % auf 204,8 Mrd. Euro ab.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 18.11.2024

  • Waren im Wert von 204,8 Milliarden Euro in die EU exportiert
  • Frankreich wichtigstes Zielland für deutsche Exporte innerhalb der EU
  • Einfuhren insgesamt mit leichtem Plus zum Vorjahreszeitraum (+0,3 %), aber Rückgang innerhalb der EU
  • Importe aus China auf 40,5 Milliarden Euro gestiegen

Im 3. Quartal 2024 sind die deutschen Exporte insgesamt um 0,5 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal auf 384,0 Milliarden Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen die Ausfuhren in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) dabei aber um 1,0 % auf 204,8 Milliarden Euro ab. Der Wert der Warenlieferungen in die Länder der Eurozone ging um 1,5 % auf 141,9 Milliarden Euro zurück, während die Ausfuhren in die EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, geringfügig um 0,2 % auf 63,0 Milliarden Euro zunahmen. Die Exporte in Länder außerhalb der EU (Drittländer) stiegen um 2,2 % auf 179,1 Milliarden Euro.

Unter den wichtigsten Handelspartnern innerhalb der EU sanken die Ausfuhren nach Frankreich im 3. Quartal 2024 um 2,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal auf 27,6 Milliarden Euro und in die Niederlande um 0,8 % auf 26,7 Milliarden Euro. Die Ausfuhren nach Polen stiegen um 2,8 % auf 23,2 Milliarden Euro. Nach Italien wurden Waren im Wert von 19,3 Milliarden Euro (-0,9 %) versendet, die Ausfuhren nach Österreich gingen um 3,7 % auf 18,8 Milliarden Euro zurück.

Exporte in die Vereinigten Staaten um 3,8 % gestiegen

Bedeutendster Handelspartner für die Ausfuhren in Länder außerhalb der EU waren abermals die USA. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten im 3. Quartal 2024 um 3,8 % auf 41,4 Milliarden Euro. Nach China wurden Waren im Wert von 21,8 Milliarden Euro exportiert, das waren 9,4 % weniger als im Vorjahresquartal. Die Exporte in das Vereinigte Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 5,2 % auf 19,5 Milliarden Euro zu.

Importe insgesamt leicht gestiegen

Die deutschen Einfuhren stiegen mit einem Wert von 327,9 Milliarden Euro im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt leicht an (+ 0,3 %). Die Importe aus der EU sanken jedoch im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,8 % auf 168,9 Milliarden Euro. Die Warenlieferungen aus den Ländern der Eurozone gingen dabei um 2,1 % auf 112,1 Milliarden Euro zurück, während die Einfuhren aus den EU-Mitgliedstaaten, die nicht der Eurozone angehören, auf 56,8 Milliarden Euro sanken (-1,1 %). Die Einfuhren aus Drittländern nahmen im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,6 % auf 159,0 Milliarden Euro zu.

Die meisten EU-Importe kamen aus den Niederlanden und Polen

Innerhalb der EU kamen mit einem Wert von 24,0 Milliarden Euro die meisten Importe aus den Niederlanden (-2,9 %). Einfuhren aus Polen stiegen geringfügig auf 19,4 Milliarden Euro (+0,1 %). Die Importe aus Italien und Frankreich sanken auf 16,6 Milliarden Euro und 15,9 Milliarden Euro. Das waren 3,1 % beziehungsweise 3,5 % weniger als im Vorjahresquartal. Aus Tschechien wurden im 3. Quartal 2024 Waren im Wert von 14,6 Milliarden eingeführt (+1,1 %).

Importe aus China um 6,1 % gestiegen

Wichtigster Handelspartner für die Einfuhren unter den Ländern, die nicht der EU angehören, war China. Die Einfuhren von dort stiegen um 6,1 % zum Vorjahreszeitraum auf einen Wert von 40,5 Milliarden Euro. Importe aus den USA nahmen um 0,9 % auf 23,2 Milliarden Euro zu. Aus der Schweiz stiegen die Einfuhren auf einen Wert von 13,0 Milliarden Euro (+4,3 %). Deutlich rückläufig waren die Importe aus Russland, welche sich zum Vorjahresquartal um 37,4 % auf 0,4 Milliarden Euro verringerten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Die verpflichtende E-Rechnung kommt – Was Betriebe jetzt wissen müssen

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. 2028 folgt die Pflicht, E-Rechnungen auch auszustellen. Mittelfristig dürfte dieser Digitalisierungsanstoß die Effizienz der betrieblichen Abläufe lt. DIHK merklich erhöhen. Doch gerade für viele kleinere Betriebe bedeutet die anstehende Umstellung eine Herausforderung.

DIHK, Mitteilung vom 14.11.2024

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Das sind Rechnungen, die in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Die Neuregelung markiert einen weiteren wichtigen Schritt für die digitale Transformation der Wirtschaft. Ab 2028 folgt für Unternehmen im B2B-Geschäft die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen.

Viele Unternehmen nutzen die Umstellung für eine Modernisierung ihrer internen Abläufe, insbesondere der Finanzbuchhaltung. Allerdings stellt bereits die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für viele Betriebe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), eine große Herausforderung dar.

Auslöser: ViDA-Initiative der EU-Kommission

Mit dem Projekt „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital Age – ViDA) der EU-Kommission sollen ab 2030 die E-Rechnungspflicht und ein elektronisches Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze eingeführt werden. Ziel des Meldesystems ist die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs. In Vorbereitung auf diese Neuerungen will die EU die E-Rechnung in Form eines strukturierten Datensatzes zum Standard der B2B-Rechnungsstellung festschreiben.

Unternehmen können zwischen verschiedenen Anbietern und Formaten wählen, solange sie die neue EU-Norm erfüllen. Die in der Praxis bereits intensiv verwendeten Formate ZUGFeRD und XRechnung erfüllen diesen Standard.

E-Rechnung als neuer Standard – wer ist kurzfristig betroffen?

Unternehmerische Rechnungsempfänger müssen in wenigen Wochen in der Lage sein, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen. Das Bundesfinanzministerium stellt in einem kürzlich veröffentlichten Schreiben klar, dass Betriebe kein Recht auf eine weitere Rechnung haben, selbst wenn sie die Annahme einer E-Rechnung verweigern oder technisch hierzu noch nicht in der Lage sind. Ausnahmen gelten lediglich bei der Rechnungsstellung für bestimmte steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Kleinunternehmer sollen noch von der Ausstellungspflicht ausgenommen werden. Dazu müssen allerdings die Länder im Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 noch zustimmen.

Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Im Unterschied zu den bisherigen PDF-Rechnungen muss eine E-Rechnung in einem maschinenlesbaren, strukturierten Datenformat erstellt und übermittelt werden. Der Empfänger soll die Rechnungsdaten so direkt und automatisiert in der Buchhaltungssoftware des Empfängers weiterverarbeiten können – ohne manuelle Eingaben, die fehleranfällig und zeitraubend sind.

Zur neuen E-Rechnungs-Pflicht gehören auch Vorgaben für die digitale Archivierung. Erforderlich sind revisionssichere Dokumentenmanagementsysteme, die eine künftig mindestens achtjährige, unveränderbare Archivierung der elektronischen Daten sicherstellen. Auch wenn für den Versand und den Empfang eine E-Mail ausreicht, müssen Unternehmen in Tools investieren, mit denen die neuen Standards erfüllt werden können. Ursprünglich wollte die Bundesregierung ein kostenloses Angebot zum Erstellen und zur Visualisierung von E-Rechnungen anbieten. Dieses Vorhaben wurde aber nicht umgesetzt, weil der Markt für ein ausreichend großes und kostengünstiges Angebot sorge.

Beitrag zur digitalen Transformation der Wirtschaft – was jetzt zu tun ist

Den Unternehmen bleibt nur noch wenig Zeit. Sie müssen vor allem dafür Sorge tragen, dass die interne Verarbeitung und Archivierung der strukturierten Daten möglich sind. Und: Auch wenn die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen erst ab 2028 für alle gelten wird, sollten sich Betriebe möglichst schnell auch mit den hierfür erforderlichen Investitionen befassen. Reibungslos wird die Einführung der E-Rechnung nur dann erfolgen, wenn die Vorgaben von den Unternehmen kostengünstig umgesetzt werden können. Gleichzeitig haben viele Betriebe bei kostenlosen Angeboten Sorge hinsichtlich der Datensicherheit. Gelingt die Umstellung in der Breite, kann dies für die deutsche Wirtschaft einen Schub zu einer Digitalisierung weiterer Betriebsabläufe auslösen. Durch die automatisierte Bearbeitung sollten sich Rechnungen künftig schneller und ressourcenschonender erstellen und verarbeiten lassen, was die Effizienz der betrieblichen Abläufe merklich erhöhen dürfte.

Quelle: DIHK

Herbstprognose 2024: Allmähliche Erholung unter widrigen Bedingungen

Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten Wachstum zurück, während die Inflation weiter zurückgeht. In der Herbstprognose der EU-Kommission wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 0,9 % für die EU und von 0,8 % für das Euro-Währungsgebiet in Aussicht gestellt. Anschließend dürfte sich das Wirtschaftswachstum weiter beschleunigen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.11.2024

Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten Wachstum zurück, während die Inflation weiter zurückgeht. In der Herbstprognose der Europäischen Kommission wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 0,9 % für die EU und von 0,8 % für das Euro-Währungsgebiet in Aussicht gestellt. Anschließend dürfte sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2025 auf 1,5 % in der EU und auf 1,3 % im Euro-Währungsgebiet und im Jahr 2026 auf 1,8 % in der EU und auf 1,6 % im Euro-Währungsgebiet beschleunigen.

Die Gesamtinflation im Euro-Währungsgebiet wird sich der Kommissionsprognose zufolge im Jahr 2024 mehr als halbieren, und zwar von 5,4 % im Jahr 2023 auf 2,4 %, bevor sie in einem langsameren Tempo allmählich auf 2,1 % im Jahr 2025 und 1,9 % im Jahr 2026 zurückgehen dürfte. Auf Ebene der gesamten EU wird die Inflation 2024 voraussichtlich noch stärker zurückgehen, wobei die Gesamtinflation den Prognosen zufolge von 6,4 % im Jahr 2023 auf 2,6 % sinken wird, um anschließend weiter auf 2,4 % im Jahr 2025 und 2,0 % im Jahr 2026 zu sinken.

Das Wachstum dürfte sich angesichts einer Belebung von Verbrauch und Investitionstätigkeit beschleunigen

Nachdem die Wirtschaft in der EU im ersten Quartal 2024 auf den Wachstumspfad zurückgekehrt war, legte sie im zweiten und dritten Quartal in einem stabilen, wenn auch verhaltenen Tempo, weiter zu.

Obwohl das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nach wie vor durch das Beschäftigungswachstum und die Erholung der Reallöhne gestützt wurde, blieb der private Verbrauch verhalten. Die Privathaushalte legten einen zunehmenden Teil ihres Einkommens zurück, weil die Lebenshaltungskosten weiterhin hoch waren, wiederholte extreme Schocks die Unsicherheit erhöhten und hohe Zinssätze finanzielle Anreize zum Sparen boten. Gleichzeitig fielen die Investitionen mit einem starken und breit angelegten Rückgang in den meisten Mitgliedstaaten und Aktivakategorien im ersten Halbjahr 2024 enttäuschend aus.

Die beim Verbrauch zu beobachtende Zurückhaltung scheint sich allmählich abzuschwächen. Da sich die Kaufkraft der privaten Haushalte allmählich erholt und die Zinssätze sinken, dürfte der Verbrauch weiter zulegen. Die Investitionen dürften vor dem Hintergrund solider Unternehmensbilanzen, einer Gewinnerholung und einer Verbesserung der Kreditbedingungen wieder anziehen. Auch der Impuls durch die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds wird zu einem Anstieg der öffentlichen Investitionen im Prognosezeitraum führen.

Insgesamt dürfte die Binnennachfrage das Wirtschaftswachstum in Zukunft stützen. In den Jahren 2025 und 2026 werden die Aus- und Einfuhren den Prognosen zufolge in etwa gleichem Tempo wachsen, sodass der Beitrag des Außenhandels zum Wachstum weitgehend unverändert bleiben dürfte.

Der Rückgang der Inflation setzt sich fort

Der Rückgang der Inflation, der gegen Ende 2022 begann, setzt sich trotz eines vor allem energiepreisbedingten leichten Anstiegs im Oktober fort.

Der Preisdruck im Dienstleistungssektor ist nach wie vor hoch, dürfte sich jedoch ab Anfang 2025 – bedingt durch das langsamere Lohnwachstum, die erwartete Zunahme der Produktivität und negative Basiseffekte – abschwächen. Angesichts dieser Faktoren könnte das Inflationsziel Ende 2025 im Euro-Währungsgebiet und 2026 auf Ebene der gesamten EU erreicht werden.

Der Arbeitsmarkt bleibt stark und die Arbeitslosenquote erreicht historische Tiefstände

Der EU-Arbeitsmarkt hat sich im ersten Halbjahr 2024 gut gehalten und dürfte weiterhin stark bleiben. Das Beschäftigungswachstum in der EU wird sich voraussichtlich – wenn auch langsamer – fortsetzen, von 0,8 % im Jahr 2024 (0,9 % im Euro-Währungsgebiet) auf 0,5 % im Jahr 2026 (0,6 % im Euro-Währungsgebiet).

Im Oktober erreichte die Arbeitslosenquote in der EU mit 5,9 % einen neuen historischen Tiefstand. Für das Gesamtjahr 2024 wird eine Arbeitslosenquote von 6,1 % (6,5 % im Euro-Währungsgebiet) prognostiziert, die anschließend weiter zurückgehen und in den Jahren 2025 und 2026 5,9 % (6,3 % im Euro-Währungsgebiet) erreichen dürfte.

Haushaltskonsolidierungen lassen die Defizite zurückgehen

Da viele Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, ihre Schuldenquote zu senken, dürfte das öffentliche Haushaltsdefizit in der EU im Jahr 2024 um rund 0,4 Prozentpunkte auf 3,1 % des BIP und im Jahr 2025 auf 3,0 % des BIP zurückgehen. Im Jahr 2026 dürfte das Defizit infolge der positiven wirtschaftlichen Dynamik weiter auf 2,9 % sinken. Im Euro-Währungsgebiet wird das Defizit den Prognosen zufolge von 3,0 % im Jahr 2024 auf 2,9 % im Jahr 2025 und 2,8 % im Jahr 2026 zurückgehen.

Die aggregierte Schuldenquote in der EU dürfte jedoch von 82,1 % im Jahr 2023 auf 83,4 % im Jahr 2026 steigen. Nachdem die Schuldenquote im Zeitraum 2020 bis 2023 um fast 10 Prozentpunkte zurückgegangen war, kommen nun die Auswirkungen nach wie vor erhöhter Primärdefizite und steigender Zinsausgaben zum Tragen, die angesichts der sich abschwächenden Inflation nicht mehr durch das hohe nominale BIP-Wachstum ausgeglichen werden. Im Euro-Währungsgebiet dürfte der gesamtstaatliche Schuldenstand von 88,9 % des BIP im Jahr 2023 auf 90 % des BIP im Jahr 2026 steigen.

Unsicherheiten und Risiken nehmen zu

Die Unsicherheiten und die Gefahr einer Verschlechterung der Aussichten haben zugenommen. Der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der sich verschärfende Konflikt im Nahen Osten verstärken die geopolitischen Risiken und die Risiken in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit. Eine weitere Zunahme protektionistischer Maßnahmen der Handelspartner könnte zu einer tiefgreifenden Störung des Welthandels führen, die die überaus offene Wirtschaft der EU belasten würde.

Innerhalb der EU könnten politische Unsicherheiten und strukturelle Herausforderungen im verarbeitenden Gewerbe zu weiteren Einbußen an Wettbewerbsfähigkeit führen und das Wachstum und den Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Darüber hinaus könnten Verzögerungen bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität oder unerwartet starke Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung die Erholung dämpfen. Und schließlich zeigen die jüngsten Überschwemmungen in Spanien die dramatischen Folgen, die die zunehmende Häufigkeit und das wachsende Ausmaß von Naturkatastrophen nicht nur für die Umwelt und die betroffenen Menschen, sondern auch für die Wirtschaft haben können.

Hintergrund

Die Prognose basiert auf einer Reihe technischer Annahmen für Wechselkurse, Zinssätze und Rohstoffpreise mit Stichtag 31. Oktober. Bei allen anderen herangezogenen Daten, auch den Annahmen zu staatlichen Maßnahmen, wurden in dieser Prognose Informationen bis einschließlich 25. Oktober berücksichtigt. Den Projektionen liegt die Annahme einer unveränderten Politik zugrunde, außer wenn konkrete neue politische Maßnahmen angekündigt wurden.

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr zwei umfassende Prognosen (im Frühjahr und im Herbst), die ein breites Spektrum von makroökonomischen Daten und Haushaltszahlen für alle EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländer, EFTA-Länder und andere führende Industrie- und Schwellenländer abdecken.

Quelle: Europäische Kommission

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Großhandelspreise im Oktober 2024: -0,8 % gegenüber Oktober 2023

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Oktober 2024 um 0,8 % niedriger als im Oktober 2023. Im September 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,6 % gelegen, im August 2024 bei -1,1 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im Oktober 2024 gegenüber dem Vormonat September 2024 um 0,4 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.11.2024

Großhandelsverkaufspreise, Oktober 2024
-0,8 % zum Vorjahresmonat
+0,4 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Oktober 2024 um 0,8 % niedriger als im Oktober 2023. Im September 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,6 % gelegen, im August 2024 bei -1,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im Oktober 2024 gegenüber dem Vormonat September 2024 um 0,4 %.

Gesunkene Preise für Mineralölerzeugnisse, höhere Preise für Kaffee und Kakao

Hauptursächlich für den Rückgang der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im Oktober 2024 der Preisrückgang im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (-11,5 %). Gegenüber September 2024 stiegen diese Preise jedoch um 2,1 %. Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren insbesondere die Preise im Großhandel mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus (-5,3 %), mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten (-4,9 %) sowie mit chemischen Erzeugnissen (-4,6 %).

Höher als im Oktober 2023 waren dagegen die Preise im Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen (+26,0 %) sowie mit Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus (+24,0 %). Auch für Zucker, Süßwaren und Backwaren (+9,9 %), Altmaterial und Reststoffe (+8,3 %) sowie für Erze, Metalle und Metallhalbzeug (+6,2 %) musste im Oktober 2024 auf Großhandelsebene mehr bezahlt werden als vor einem Jahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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1,8 % weniger Gewerbeaufgaben größerer Betriebe von Januar bis September 2024 als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis September 2024 wurden in Deutschland rund 90.700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 0,8 % weniger neu gegründete größere Betriebe als von Januar bis September 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 1,8 % auf rund 70.900.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.11.2024

  • Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben steigt um 1,3 %
  • Gründungen größerer Betriebe nehmen um 0,8 % ab
  • Neugründungen insgesamt sinken um 0,9 %

Von Januar bis September 2024 wurden in Deutschland rund 90.700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,8 % weniger neu gegründete größere Betriebe als von Januar bis September 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 1,8 % auf rund 70.900.

Neugründungen insgesamt sinken um 0,9 %

Die Neugründungen von Gewerben waren von Januar bis September 2024 mit rund 456.000 um 0,9 % niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank um 1,0 % auf rund 547.500. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

1,3 % mehr vollständige Gewerbeaufgaben

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war von Januar bis September 2024 mit rund 356.800 um 1,3 % höher als von Januar bis September 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen stieg um 0,7 % auf rund 443.000. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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