KfW Research: Schwache Investitionstätigkeit limitiert Erholung des Kreditgeschäfts

Die Erholung der Kreditvergabe von deutschen Banken an Unternehmen und Selbstständige hat im zweiten Quartal an Schwung verloren. Das Kreditneugeschäft ging im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2 % zurück. Im ersten Quartal war es noch um 3 % geschrumpft. Somit setzte sich der Aufwärtstrend seit dem Herbst 2023 verlangsamt fort. Doch eine deutliche Kehrtwende liegt in weiter Ferne. Das sind Ergebnisse des KfW-Kreditmarktausblicks.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 16.10.2024

  • Kreditneugeschäft sinkt im zweiten Quartal um 2 %
  • Aussichten für das dritte Quartal haben sich eingetrübt
  • Erwartete Leitzinssenkungen könnten kleinen Impuls geben

Die Erholung der Kreditvergabe von deutschen Banken an Unternehmen und Selbstständige hat im zweiten Quartal an Schwung verloren. Das Kreditneugeschäft ging im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2 % zurück. Im ersten Quartal war es noch um 3 % geschrumpft. Somit setzte sich der Aufwärtstrend seit dem Herbst 2023 verlangsamt fort. Doch eine deutliche Kehrtwende liegt in weiter Ferne.

Das sind Ergebnisse des Kreditmarktausblicks, den KfW Research jedes Quartal veröffentlicht. Der Einbruch der Unternehmensinvestitionen als Symptom der mauen gesamtwirtschaftlichen Lage reduzierte für sich betrachtet den Finanzierungsbedarf im Frühjahr. Dass die Kreditvergabe insgesamt dennoch stabil blieb, könnte ein Anzeichen für einen gewachsenen Mittelbedarf der Unternehmen zur Finanzierung von Vorleistungen für Betriebsmittel und Lagerhaltung sein.

„Von den Investitionsausgaben der Unternehmen sind bis Jahresende kaum Impulse für die Kreditvergabe zu erwarten“, sagte Stephanie Schoenwald, Finanzmarktexpertin der KfW.

„Die EZB wird in diesem Jahr voraussichtlich weitere Zinsschritte vornehmen. Rückläufige Finanzierungskosten dürften die Kreditnachfrage der Unternehmen etwas beleben. Spielräume für die Weitergabe der Leitzinssenkungen bestehen vor allem im kurzen und mittleren Laufzeitenbereich.“
Der mit einer konjunkturellen Schwächephase einhergehende erhöhte Liquiditätsbedarf der Unternehmen könnte das Kreditneugeschäft ebenfalls stützen.

Allerdings gibt es Anzeichen dafür, dass die Banken ihre Kreditvergabestandards verschärfen werden. Die bereits sichtbare Zunahme von Zahlungsschwierigkeiten von Unternehmen dürfte dazu führen, dass die Banken mehr Vorsicht bei der Kreditvergabe walten lassen.

„Die Aussichten für eine zügige Erholung des Kreditneugeschäfts haben sich im dritten Quartal eingetrübt. Die Kreditzurückhaltung der Unternehmen wird bis zu einer merklichen Aufhellung der wirtschaftlichen Lage anhalten“, sagte Schoenwald.

„Wegen des schwachen Neugeschäftsvolumens im Referenzzeitraum 2023 wird das Neugeschäft im laufenden dritten Quartal um ein Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal wachsen. Im vierten Quartal wird die geldpolitische Lockerung für ein Wachstum in vermutlich ähnlicher Größenordnung sorgen.“

Hinweis: KfW Research berechnet den KfW-Kreditmarktausblick vierteljährlich exklusiv für das Handelsblatt.

Quelle: KfW

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KfW Research: Deutsche Start-ups sammeln wieder mehr Kapital ein

Deutsche und internationale Geldgeber haben im dritten Quartal 2024 erstmals seit mehr als einem Jahr wieder mehr als 2 Mrd. Euro in deutsche Start-ups investiert. Das Volumen lag lt. KfW Research bei 2,5 Mrd. Euro, ein Plus von 50 % zum Vorquartal – und der höchste Wert seit dem zweiten Quartal 2022.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 17.10.2024

  • Investitionsvolumen im dritten Quartal 2024 so hoch wie seit Mitte 2022 nicht mehr
  • Besonders junge Unternehmen aus dem Bereich Health finden Interessenten
  • Positiver Ausblick für das kommende Quartal

Deutsche und internationale Geldgeber haben im dritten Quartal 2024 erstmals seit mehr als einem Jahr wieder mehr als 2 Mrd. Euro in deutsche Start-ups investiert. Das Volumen lag bei 2,5 Mrd. Euro, ein Plus von 50 % zum Vorquartal – und der höchste Wert seit dem zweiten Quartal 2022.

Auch die Zahl der Finanzierungsrunden wuchs im Vergleich zum Vorquartal deutlich um 40 % auf 280. Insgesamt gab es in den ersten drei Quartalen damit 885 Transaktionen, bei denen Investoren Wagniskapital (Venture Capital) in Start-ups gaben. Das sind im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2023 zwar etwas weniger Deals, damals waren es 922. Das Gesamtvolumen liegt jedoch dieses Jahr leicht über dem Vergleichszeitraum 2023. Besonders Investoren aus den USA interessierten sich im dritten Quartal 2024 für deutsche Start-ups, gefolgt von deutschen Investoren.

Das sind Ergebnisse des KfW-Venture-Capital-Dashboards, in dem KfW Research quartalsweise Zahlen zum deutschen Venture-Capital-Markt veröffentlicht.

Mit insgesamt 42 abgeschlossenen Finanzierungsrunden machten Start-ups des Industriezweigs Health im dritten Quartal 2024 den größten Anteil an Deals im deutschen VC-Markt aus. Diesem Industriezweig gehören junge Unternehmen aus dem Bereich Life-Science an, die digitale Gesundheitsanwendungen und neue Medikamente entwickeln und im Bereich Biotechnologie an Innovationen mit lebenden Organismen arbeiten.

Zweitwichtigste Industrie war mit 35 Deals und einem Marktanteil von 13 % der Bereich Energy. Hier sind Start-ups zu verorten, die an einer nachhaltigen und effizienteren Energiegewinnung arbeiten sowie an Lösungen für Recycling und Abfallbehandlung.

Der deutsche VC-Markt war im Vergleich zu den wichtigen Vergleichsmärkten USA, Frankreich und Großbritannien der einzige, der im dritten Quartal das Transaktionsvolumen zum Vorquartal steigern konnte. In absoluten Zahlen hinkt der deutsche VC-Markt im internationalen Vergleich aber weiterhin hinterher.

„Der deutsche VC-Markt sendet zu Beginn der zweiten Jahreshälfte ein positives Signal und macht Hoffnung auf einen starken Jahresabschluss im kommenden Quartal“, sagte Dr. Steffen Viete, Experte für Venture Capital bei KfW Research. „Zwar sollte ein freundlicher VC-Sommer in Deutschland noch nicht überbewertet werden. Mit weiteren Leitzinssenkungen durch die EZB und dem sehr deutlichen Einstieg der Fed in den Zinssenkungszyklus in den USA im September hat sich das VC-Marktumfeld jedoch deutlich verbessert.“

Quelle: KfW

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Neue Vorschriften zur Stärkung der Cybersicherheit kritischer Einrichtungen und Netze in der EU

Die EU-Kommission hat am 17.10.2024 die ersten Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheit kritischer Einrichtungen und Netze im Rahmen der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) angenommen. Dieser Durchführungsrechtsakt enthält detaillierte Maßnahmen für das Cybersicherheitsrisikomanagement sowie die Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall als erheblich angesehen werden sollte, und Unternehmen, die digitale Infrastrukturen und Dienste bereitstellen, sollten dies den nationalen Behörden melden.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.10.2024

Die Kommission hat heute die ersten Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheit kritischer Einrichtungen und Netze im Rahmen der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) angenommen. Dieser Durchführungsrechtsakt enthält detaillierte Maßnahmen für das Cybersicherheitsrisikomanagement sowie die Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall als erheblich angesehen werden sollte, und Unternehmen, die digitale Infrastrukturen und Dienste bereitstellen, sollten dies den nationalen Behörden melden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Cyberresilienz der kritischen digitalen Infrastruktur Europas.

Die heute angenommene Durchführungsverordnung gilt für bestimmte Kategorien von Unternehmen, die digitale Dienste erbringen, wie Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Plattformen sozialer Netzwerke, um nur einige zu nennen. Für jede Kategorie von Diensteanbietern wird im Durchführungsrechtsakt festgelegt, wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich erachtet wird, an wen er gemeldet werden muss und in welchem Zeitrahmen.

Die heutige Annahme der Durchführungsverordnung fällt mit der Frist für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten zusammen. Ab morgen, dem 18. Oktober 2024, müssen alle Mitgliedstaaten die Maßnahmen anwenden, die erforderlich sind, um die NIS2-Cybersicherheitsvorschriften einzuhalten, einschließlich Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen.

Die nächsten Schritte

Die Durchführungsverordnung wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Hintergrund

Das erste EU-weite Gesetz zur Cybersicherheit, die NIS-Richtlinie, trat 2016 in Kraft und trug dazu bei, ein gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten EU zu erreichen. Als Teil ihres zentralen politischen Ziels, Europa für das digitale Zeitalter fit zu machen, schlug die Kommission im Dezember 2020 die Überarbeitung der NIS-Richtlinie vor. Nach ihrem Inkrafttreten im Januar 2023 mussten die Mitgliedstaaten die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen.

Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union sichergestellt werden. Sie umfasst Einrichtungen, die in Sektoren tätig sind, die für Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, darunter Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste, IKT-Dienstleistungsmanagement, digitale Dienste, Abwasser- und Abfallbewirtschaftung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste und öffentliche Verwaltung.

Die Richtlinie verschärft die den Unternehmen auferlegten Sicherheitsanforderungen und befasst sich mit der Sicherheit von Lieferketten und Lieferantenbeziehungen. Sie strafft die Meldepflichten, führt strengere Aufsichtsmaßnahmen für die nationalen Behörden sowie strengere Durchsetzungsanforderungen ein und zielt darauf ab, die Sanktionsregelungen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Sie wird dazu beitragen, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Cyberkrisen auf nationaler und EU-Ebene zu verbessern.

Quelle: Europäische Kommission

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Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im August 2024: -1,0 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,0 % gefallen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 lag der Auftragsbestand im August 2024 4,7 % niedriger.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.10.2024

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, August 2024
-1,0 % real zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-4,7 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands
7,3 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2024 gegenüber Juli 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,0 % gefallen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 lag der Auftragsbestand im August 2024 kalenderbereinigt 4,7 % niedriger.

Zum Rückgang des Auftragsbestands trug im August 2024 überwiegend die Entwicklung in der Automobilindustrie bei. In der Kfz-Herstellung ging der Auftragsbestand saison- und kalenderbereinigt um 6,4 % zurück. Positive Impulse kamen aus dem Bereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, hier stieg der Auftragsbestand um 1,5 %.

Die offenen Aufträge aus dem Inland fielen im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 0,6 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland um 1,1 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern ging der Auftragsbestand um 1,4 % zurück, bei den Konsumgütern um 0,8 %. Im Bereich der Vorleistungsgüter wuchs der Auftragsbestand um 0,6 %.

Reichweite des Auftragsbestands konstant bei 7,3 Monaten

Im August 2024 blieb die Reichweite des Auftragsbestands mit 7,3 Monaten im Vergleich zum Juli 2024 unverändert. Bei den Herstellern von Investitionsgütern verringerte sich die Reichweite von 9,9 Monaten auf 9,8 Monate. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb sie konstant bei 4,1 Monaten. Bei den Konsumgütern stieg die Reichweite von 3,5 Monaten im Juli 2024 auf 3,6 Monate im August.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Wer Künstliche Intelligenz nutzt, profitiert auch davon

Laut einer aktuellen Befragung des IfM Bonn steigt zwar die Anzahl der Unternehmen, die Künstliche Intelligenz nutzen. Weniger als ein Drittel der befragten Führungskräfte glaubt jedoch, vom KI-Einsatz tatsächlich zu profitieren.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 15.10.2024

Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutieren über die Chancen und Herausforderungen bei der KI-Nutzung
Welche Chancen bietet die Künstliche Intelligenz (KI) für den Mittelstand? Welche Rahmenbedingungen begünstigen ihre Anwendung in den Unternehmen? Über diese Fragen diskutierten heute in Berlin internationale Entrepreneurshipforscherinnen und -forscher mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Mittelstandspolitik und Wirtschaft.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir aktiv auf KMU aller Größen und Branchen zugehen müssen, um den Einsatz von KI zu fördern. Mit unserem Förderschwerpunkt ‚Mittelstand-Digital‘ unterstützt unser Ministerium den Mittelstand, das Handwerk sowie Start-ups auf ihrem Weg zu mehr Digitalisierung und verbesserter Cybersicherheit. Das bundesweite Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren bietet Unternehmerinnen und Unternehmern praxisnahe Informationen, Qualifizierung und gezielte Unterstützung. Seit diesem Sommer haben wir den Fokus des Netzwerks auf KI-Nutzung und KI-Readiness gelenkt. Bereits jetzt bieten rund 100 KI-Trainer an den Innovation Hubs spezielle Unterstützung zu allen Fragen rund um den Einsatz von KI – für Einsteiger bis hin zu erfahrenen Anwendern“, berichtete Holger Schlienkamp, Leiter der Unterabteilung für Mittelstandspolitik, Dienstleistungswirtschaft und Corona-Programme im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Einführung.

Die Initiativen seitens der Politik sind nach Ansicht von IfM-Präsidentin Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter außerordentlich wichtig, damit sich der Abstand zwischen den weltweiten KI-Vorreitern und den Unternehmen in Deutschland nicht weiter vergrößert. Aber auch beispielsweise im Hinblick auf die ökologische Transformation spielen KI-Anwendungen schon heute eine wichtige Rolle für die Unternehmen.

Laut einer aktuellen Befragung des IfM Bonn steigt zwar die Anzahl der Unternehmen, die Künstliche Intelligenz nutzen. Weniger als ein Drittel der befragten Führungskräfte glaubt jedoch, vom KI-Einsatz tatsächlich zu profitieren: „Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Familienunternehmen zwar seltener als manager-geführte Unternehmen KI einsetzen, weil sie stets zunächst den konkreten Nutzen hinterfragen. Diejenigen mittelständischen Unternehmen, die KI implementiert haben, profitieren jedoch nach eigenen Aussagen nicht nur im Hinblick auf höhere Produktivität, optimierte Betriebsabläufe und Servicequalität, sondern auch besonders hinsichtlich Kundengewinnung und bei der Unternehmensführung“, berichtet Dr. Christian Dienes.

KI als effizienter Katalysator

Nach Untersuchungen von Prof. Dr. Heiko Bergmann (Universität St. Gallen) kann Künstliche Intelligenz maßgeblich dazu beitragen, die Folgen des Fachkräftemangels abzumildern: „Die Ergebnisse unserer Studie deuten darauf hin, dass beispielsweise Start-ups, die KI einsetzen, weniger Mitarbeiter benötigen. Zugleich erreichen sie schneller wichtige Meilensteine, wie beispielsweise die Sicherung der Startfinanzierung.“ Allerdings sei es schwierig, zwischen der KI-gestützten Realisierung von Einsparpotenzialen und investorenbezogenen, angebotsseitigen Effekten zu unterscheiden, die sich aus dem Hype um KI ergeben.

Aber nicht nur in den Wirtschaftsunternehmen, sondern auch in der Entrepreneurshipforschung spielt laut Prof. Dr. Jan-Philipp Ahrens (Universität Duisburg-Essen) die KI inzwischen eine zunehmend wichtigere Rolle. So könne man beispielsweise mit Hilfe von KI berechnen, wie nachhaltig Familienunternehmen im Vergleich zu managergeführten Unternehmen sind.

Quelle: IfM Bonn

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Weniger Bürokratie bei der Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern: BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf

Die Verbraucherstreitbeilegung soll entbürokratisiert und attraktiver gemacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJ am 16.10.2024 veröffentlicht hat.

BMJ, Pressemitteilung vom 16.10.2024

Die Verbraucherstreitbeilegung soll entbürokratisiert und attraktiver gemacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Die Verbraucherstreitbeilegung ist eine Form der einvernehmlichen Konfliktbeilegung – und eine Alternative zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung.

Durch die Reform soll insbesondere die Teilnahmebereitschaft von Unternehmerinnen und Unternehmern gestärkt werden. Daneben soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert werden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass:

„Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Jeder Baustein zählt, so auch bei der Verbraucherstreitbeilegung. Außergerichtliche Schlichtungsstellen können eine attraktive und niedrigschwellige Alternative zur staatlichen Justiz sein – gerade auch dann, wenn Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher streiten. Hier gibt es Verbesserungspotential, das wir mit dem Gesetzentwurf nutzen wollen. Wir wollen die Verbraucherstreitbeilegung unbürokratischer machen und so die Teilnahmebereitschaft von Unternehmen fördern. Das heißt konkret: Weniger und klarere Informationspflichten, leichterer Zugang zum Verfahren, geringere Kosten. Die Teilnahme an der Verbraucherstreitbeilegung wird so für Unternehmen attraktiver. Davon werden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Hier zeigt sich einmal mehr: Potenziale für Bürokratieabbau gibt es überall.“

Der Entwurf für ein Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor:

  1. Wegfall der Kostenlast für vollständig obsiegende Unternehmerin bzw. Unternehmer
    Unternehmerinnen und Unternehmer müssen zukünftig in Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes (USS) nicht mehr die Kosten tragen, wenn sie vollständig obsiegen. Schlichtungsverfahren sind für den Verbraucher bzw. die Verbraucherin weiterhin grundsätzlich kostenfrei.
  2. Abschaffung der gesetzlichen Teilnahmefiktion für Unternehmerinnen und Unternehmer in Verfahren vor der USS
    Um die Teilnahmebereitschaft von Unternehmerinnen und Unternehmern weiter zu fördern, soll die kostenauslösende Teilnahmefiktion aufgehoben werden. Diese greift bisher in dem Fall, dass ein Unternehmer oder eine Unternehmerin auf einen von der USS übersandten Schlichtungsantrag schweigt. Es hat sich gezeigt, dass in Verfahren, bei denen die Teilnahmefiktion greift, keine hohe Annahmequote der Schlichtungsvorschläge zu verzeichnen ist. Diese Verfahren sind daher ein bürokratischer Aufwand, der nicht durch die Erledigung von Verfahren z. B. durch die Annahme des Schlichtungsvorschlags gerechtfertigt werden kann.
  3. Reduzierung und Konkretisierung der Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
    Die Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer sollen vereinfacht werden. Zum einen soll die allgemeine Pflicht für Unternehmerinnen und Unternehmer entfallen, auf ihrer Webseite sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugeben, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Die allgemeine Informationspflicht über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle soll auf Unternehmerinnen und Unternehmer beschränkt werden, die sich zur Teilnahme an der Verbraucherschlichtung verpflichtet haben oder durch Rechtsvorschrift dazu verpflichtet sind.
    Zum anderen soll die Pflicht zur Angabe einer zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle gegenüber der Verbraucherin bzw. dem Verbraucher nach Entstehen einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag für nicht teilnahmebereite Unternehmen entfallen.
  4. Einführung einer Aufbewahrungsfrist für die Verfahrensakten der Schlichtungsstellen
    Es soll eine eindeutige Frist für die Aufbewahrung der Verfahrensakten der Schlichtungsverfahren eingeführt werden.
  5. Ausweitung der Lotsenfunktion der USS
    Um den Zugang zur Schlichtung sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmerinnen und Unternehmer zu erleichtern, soll die Lotsenfunktion der USS ausgebaut werden. Es soll gesetzlich verankert werden, dass die USS als neutrale Stelle beiden Parteien für allgemeine Auskünfte zur Schlichtung bzw. zu den jeweils zuständigen Schlichtungsstellen zur Verfügung steht.
  6. Entlastung der Schlichtungsstellen
    Die Verbraucherschlichtungsstellen sollen eine Bescheinigung nach § 15a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (ZPOEG) nur noch auf Antrag ausstellen müssen.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 29. November 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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Konjunkturelles Umfeld setzt Unternehmen unter Druck

Die herausfordernde konjunkturelle Lage geht am deutschen Mittelstand nicht vorbei. Die wirtschaftliche Situation der Unternehmen hat sich im vergangenen Jahr verschlechtert. Der Gesamtumsatz der kleinen und mittleren Unternehmen sank 2023 nominal um 246 Mrd. Euro oder 4,6 %. Auch Preiserhöhungen konnten den Rückgang nicht abfedern: Real lag das Umsatzminus sogar bei 10 %. Das sind Ergebnisse des KfW-Mittelstandspanels 2024.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 15.10.2024

  • Umsätze der mittelständischen Unternehmen sinken
  • Mittelstand stellt überproportional viel Personal ein
  • Wachsende Kluft zwischen kleinen und großen Unternehmen

Die herausfordernde konjunkturelle Lage geht am deutschen Mittelstand nicht vorbei. Die wirtschaftliche Situation der Unternehmen hat sich im vergangenen Jahr verschlechtert. Der Gesamtumsatz der kleinen und mittleren Unternehmen sank 2023 nominal um 246 Mrd. Euro oder 4,6 %. Auch Preiserhöhungen konnten den Rückgang nicht abfedern: Real lag das Umsatzminus sogar bei 10 %.

Das sind Ergebnisse des Mittelstandspanels, das KfW Research seit 2003 veröffentlicht. Dafür werden Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500 Mio. Euro befragt. Die Befragung fand von Februar bis Juni 2024 statt, zudem gab es eine Sonderbefragung im September 2024.

Auch für das laufende Geschäftsjahr rechnen 35 % der Unternehmen mit einem Umsatzrückgang, nur rund 15 % erwarten anziehende Umsätze. Zudem sind die mittelfristigen Erwartungen bis 2026 getrübt: Mit einem Anteil von 29 % gehen so viele Unternehmen wie nie zuvor davon aus, dass ihr Umsatz in den kommenden drei Jahren sinken wird. 24 % der Unternehmen rechnen mit Umsatzsteigerungen.

Erfreulich ist, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage die Profitabilität des Mittelstands mit einer Umsatzrendite von durchschnittlich 7 % recht stabil blieb. Allerdings wächst die Kluft zwischen den Unternehmen: Insbesondere Kleinstunternehmen kämpfen mit rückläufigen Renditen.

„Wir sehen bei zahlreichen wirtschaftlichen Kennzahlen, dass sich die Schere zwischen kleinen und großen Mittelständlern weitet“, sagte Dr. Michael Schwartz, Projektleiter des KfW-Mittelstandspanels.

„Die großen Unternehmen kommen besser mit der herausfordernden konjunkturellen Lage zurecht als die kleinen.“
Ein positiver Faktor ist, dass der Mittelstand sich weiterhin als Beschäftigungsmotor der deutschen Wirtschaft präsentiert. 2023 stand ein Beschäftigungsaufbau um rund 494.000 Erwerbstätige zu Buche – damit arbeiteten 32,83 Millionen Personen in mittelständischen Unternehmen, ein Rekord. Der absolute wie auch prozentuale Zuwachs der Erwerbstätigen fiel im vergangenen Jahr höher als gesamtwirtschaftlich aus, der Mittelstand gewann somit als Arbeitgeber an Bedeutung.

Das wirtschaftlich herausfordernde Umfeld wirkt sich belastend auf die Eigenkapitalpolster der Unternehmen aus. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote fiel um 0,6 Prozentpunkte auf 30,6 %. Im historischen Vergleich ist das weiterhin ein ausgezeichneter Wert. Im Detail zeigen sich allerdings die Probleme: Der Anteil der Unternehmen mit einer niedrigen Eigenkapitalquote von unter 10 % ist angestiegen – von 25,1 % auf 33,6 %. 12 % der Unternehmen wiesen eine negative Eigenkapitalquote aus, eine Verdoppelung zu 2022. Dagegen sank der Anteil der Unternehmen mit einer sehr hohen Eigenkapitalquote von 30 % um mehr als 13 % auf 37,6 %.

Weitere Erhebungen des Mittelstandspanels zeigen, dass die Investitionsneigung weiter gesunken ist: Der Anteil von Unternehmen mit Investitionsprojekten sank um 4 Prozentpunkte auf 39 %. Der Anteil der Unternehmen, die ihre Investitionsvorhaben am Ende wie geplant umsetzten, lag 2023 zudem bei unterdurchschnittlichen 60 %.

Gerade einmal 368.000 mittelständische Unternehmen führten im Jahr 2023 Kreditgespräche mit Banken und Sparkassen über Investitionskredite, ein Allzeittief. Auch die Erfolgsquote bei den Kreditverhandlungen über Investitionskredite sank merklich. Der alles überragende Grund dafür war, dass Kreditinstitute und Unternehmen sich nicht über die Zinshöhe einigen konnten.

„Der deutsche Mittelstand wurde in der Vergangenheit stets für seine wirtschaftliche Stabilität gelobt. Diese ist in der Breite auch weiterhin vorhanden. Jedoch zeigen sich im Fundament einige Risse, die vor allem der konjunkturellen Situation geschuldet sind“, sagte KfW-Ökonom Dr. Michael Schwartz.

Quelle: KfW

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Bedeutung der USA als Handelspartner Deutschlands hat zugenommen

Die Bedeutung der Vereinigten Staaten für Deutschlands Exportwirtschaft ist aktuell so groß wie nie in den letzten 20 Jahren. 2023 wurden Güter im Wert von 157,9 Mrd. Euro aus Deutschland in die USA exportiert, das waren wertmäßig 9,9 % der deutschen Exporte. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war dies der höchste Anteil innerhalb der vergangenen 20 Jahre.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.10.2024

  • Knapp 10 % der deutschen Exporte gingen 2023 in die USA – höchster Wert seit mehr als 20 Jahren
  • Bedeutung des US-Marktes für Pharmabranche und Maschinenbau gestiegen
  • Anteil der auslandskontrollierten Unternehmen mit Hauptsitz in den USA leicht zugenommen

Die Bedeutung der Vereinigten Staaten für Deutschlands Exportwirtschaft ist aktuell so groß wie nie in den letzten 20 Jahren. 2023 wurden Güter im Wert von 157,9 Milliarden Euro aus Deutschland in die USA exportiert, das waren wertmäßig 9,9 % der deutschen Exporte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der höchste Anteil innerhalb der vergangenen 20 Jahre. Die USA waren damit das neunte Jahr in Folge der wichtigste Abnehmer deutscher Exporte. Im 1. Halbjahr 2024 setzte sich die Serie fort. Auch als Herkunftsland deutscher Importe haben die USA zuletzt an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2023 wurden Waren im Wert von 94,7 Milliarden Euro importiert, der Anteil an den Importen insgesamt betrug 6,9 %. Das war der höchste Wert seit 2004 (7,1 %). Die Vereinigten Staaten waren damit das fünfte Jahr in Folge auf Platz 3 der wichtigsten Importländer; auch im 1. Halbjahr 2024 nahmen sie diesen Platz im Ranking ein.

Insgesamt sind die Vereinigten Staaten seit 2021 zweitwichtigster Handelspartner Deutschlands hinter China. Dies liegt an dem hohen Wert der Importe aus China. Der Abstand zu dem asiatischen Staat ist aber zuletzt geschrumpft: 2022 war der Außenhandelsumsatz (Summe aus Exporten und Importen) mit den USA noch 50,0 Milliarden Euro geringer als mit China. 2023 waren es noch 1,9 Milliarden. Im 1. Halbjahr 2024 überholte der Außenhandelsumsatz mit den USA sogar den mit China um 4,6 Milliarden.

Seit 2017 die höchsten Exportüberschüsse mit den USA

Der Gesamtwert der Exporte in die USA ist nicht nur seit Jahrzehnten höher als der Gesamtwert der Importe von dort, er hat in den vergangenen Jahren auch stärker zugelegt: Die Exporte waren im vergangenen Jahr 156,2 % höher als noch 2003 mit damals 61,7 Milliarden Euro. Die Importe stiegen im selben Zeitraum um 141,3 % an (2003: 39,2 Milliarden). Die Folge: Im Jahr 2023 erzielte der deutsche Außenhandel mit den USA einen Rekord-Exportüberschuss von 63,3 Milliarden Euro. Zudem weist Deutschland mit den USA seit 2017 die höchsten Exportüberschüsse im Vergleich zu allen anderen Bestimmungsländern aus. Die Differenz zwischen dem Wert der Exporte in die USA und den Importen aus den USA ist also nicht nur so hoch wie noch nie, sie ist auch höher als bei jedem anderen Bestimmungsland. Dies war auch im 1. Halbjahr 2024 mit einem Exportüberschuss von 34,7 Milliarden Euro der Fall.

23 % der deutschen Pharma-Exporte gingen 2023 in die Vereinigten Staaten

Für einige Branchen ist die Bedeutung der Vereinigten Staaten als Absatzmarkt besonders groß. So ging im vergangenen Jahr knapp ein Viertel (23,2 %) aller deutschen Pharma-Exporte in die USA. Der Anteil ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen: 2008, in dem am weitesten zurückliegenden Jahr mit vergleichbaren Daten, hatte er noch bei 12,0 % gelegen. Von den exportierten Maschinen wurden 2023 gut 13,0 % in die Vereinigten Staaten ausgeführt, bei Kraftwagen und Kraftwagenteilen waren es 12,6 % und bei sonstigen Fahrzeugen knapp 13,0 %. Auch für die Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen ist der Export in die USA mit einem Anteil von 9,6 % an der Gesamtausfuhr vergleichsweise wichtig.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Inflationserwartungen über den Inflationszielen der Zentralbanken

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten weiterhin Inflationsraten über den Zielen der Zentralbanken. Das geht aus dem Economic Experts Survey hervor, einer vierteljährlichen Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik. Demnach werden in Deutschland dieses Jahr 2,4 % erwartet, in Österreich 3,1 und Frankreich 2,3 %. In der Eurozone sind es 2,6 %.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 16.10.2024

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten weiterhin Inflationsraten über den Zielen der Zentralbanken. Das geht aus dem Economic Experts Survey hervor, einer vierteljährlichen Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik. Demnach werden in Deutschland dieses Jahr 2,4 % erwartet, in Österreich 3,1 und Frankreich 2,3 %. In der Eurozone sind es 2,6 %. „Auch in der mittleren Frist wird eine Inflation über dem Ziel der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent erwartet“, sagt ifo-Forscher Niklas Potrafke. „Aufgrund dieser stagnierenden Inflationserwartungen könnten sich die Zentralbanken mit weiteren Zinssenkungen zurückhalten.“

Weltweit könnte die Inflation im Jahre 2024 4,0 % erreichen, im kommenden Jahr 3,9 % und 2027 3,6 %. „Anders als im vorherigen Quartal gehen die Teilnehmer für 2024 nicht mehr von weiter rückläufigen Inflationsraten aus“, sagt Potrafke. Obwohl die Raten für Deutschland kürzlich unter 2,0 % gelegen hatten (1,6 % im September 2024), erwarten die Expertinnen und Experten 2025 wieder 2,3 % und 2027 noch 2,2.

In Westeuropa (2,5 %) und Nordamerika (2,7 %) liegen die Inflationserwartungen für 2024 deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt. Die Erwartungen für 2024 fielen im Vergleich zur Umfrage im 2. Quartal um 0,1 bzw. 0,4 Prozentpunkte. Für das Jahr 2027 erwarten die Expertinnen und Experten noch 2,1 % für Westeuropa und 2,4 % für Nordamerika. In den anderen Teilen Europas liegen die Inflationserwartungen für 2027 höher: Nordeuropa 2,7, Südeuropa 3,0 und Osteuropa 5,9 %. Zu den Regionen mit besonders hohen Inflationserwartungen von über 20 % zählen Südamerika und weite Teile Afrikas.

An der Umfrage vom 17. September bis zum 1. Oktober 2024 haben 1.514 Expertinnen und Experten aus 119 Ländern teilgenommen.

Quelle: ifo Institut

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Konjunkturerwartungen steigen, aber Lagebewertung auf Tiefpunkt

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland verbessern sich in der Umfrage vom Oktober 2024. Sie liegen aktuell mit plus 13,1 Punkten um 9,5 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verschlechtert sich hingegen erneut. Der Lageindikator für Deutschland fällt um 2,4 Punkte und liegt bei minus 86,9 Punkten.

ZEW, Pressemitteilung vom 15.10.2024

Der ZEW-Indikator liegt bei plus 13,1 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland verbessern sich in der Umfrage vom Oktober 2024. Sie liegen aktuell mit plus 13,1 Punkten um 9,5 Punkte über dem Vormonatswert. Somit wurden die im September verzeichneten Verluste wieder wettgemacht. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verschlechtert sich hingegen erneut. Der Lageindikator für Deutschland fällt um 2,4 Punkte und liegt bei minus 86,9 Punkten. Knapp neun von zehn Befragten schätzen die aktuelle konjunkturelle Lage als schlecht ein.

„Ausgehend von einer sehr schlechten Lagebewertung steigen die Konjunkturerwartungen für Deutschland in der aktuellen Umfrage. Dazu beigetragen haben die Erwartung stabiler Inflationsraten und die damit verbundene Aussicht auf weitere Zinssenkungen durch die EZB. Positive Signale gibt es zudem aus den deutschen Exportländern. Die Konjunkturerwartungen für den Euroraum, die USA und China haben sich ebenfalls deutlich verbessert. Der gestiegene Optimismus für China dürfte mit den Konjunkturmaßnahmen der chinesischen Regierung zusammenhängen. Diese Entwicklungen dürften ebenfalls zu den erhöhten Konjunkturerwartungen für Deutschland beigetragen haben“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Die Erwartungen der Finanzmarktexpertinnen und -experten an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone liegen mit aktuell plus 20,1 Punkten um 10,8 Punkte über dem Wert von September. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage in der Eurozone verändert sich hingegen nur geringfügig. Der Lageindikator sinkt um 0,4 Punkte auf einen neuen Wert von minus 40,8 Punkten.

Quelle: ZEW

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