Exporte im August 2024: +1,3 % zum Juli 2024

Im August 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber Juli 2024 um 1,3 % gestiegen und die Importe um 3,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 um 0,1 %, die Importe sanken um 3,1 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.10.2024

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), August 2024
131,9 Milliarden Euro
+1,3 % zum Vormonat
+0,1 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), August 2024
109,4 Milliarden Euro
-3,4 % zum Vormonat
-3,1 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), August 2024
+22,5 Milliarden Euro

Im August 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber Juli 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,3 % gestiegen und die Importe um 3,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 um 0,1 %, die Importe sanken um 3,1 %.

Insgesamt wurden im August 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 131,9 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 109,4 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss im August 2024 mit einem Überschuss von 22,5 Milliarden Euro ab. Im Juli 2024 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik bei +16,9 Milliarden Euro gelegen, im August 2023 bei +18,9 Milliarden Euro.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im August 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 72,7 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 57,4 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Juli 2024 stiegen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 0,8 %, die Importe aus diesen Staaten nahmen um 3,7 % ab. In die Staaten der Eurozone wurden im August 2024 Waren im Wert von 50,6 Milliarden Euro (+0,6 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 37,5 Milliarden Euro (-7,2 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im August 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 22,0 Milliarden Euro (+1,4 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 19,9 Milliarden Euro (+3,7 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im August 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 59,2 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 52,0 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Juli 2024 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 1,9 % zu, die Importe von dort sanken um 3,2 %.

Die meisten deutschen Exporte gingen im August 2024 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 5,5 % mehr Waren exportiert als im Juli 2024. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 13,5 Milliarden Euro. Die Exporte in die Volksrepublik China nahmen um 1,9 % auf 7,4 Milliarden Euro zu, die Exporte in das Vereinigte Königreich stiegen um 5,7 % auf 6,8 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im August 2024 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 13,2 Milliarden Euro eingeführt, das waren 1,4 % weniger als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten stiegen um 0,7 % auf 7,8 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 0,1 % auf 2,9 Milliarden Euro ab.

Die Exporte in die Russische Föderation sanken im August 2024 gegenüber Juli 2024 kalender- und saisonbereinigt um 9,5 % auf 0,6 Milliarden Euro. Gegenüber August 2023, als die Exporte nach Russland infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine bereits auf einem sehr niedrigen Niveau lagen, nahmen sie um 11,8 % ab. Die Importe aus Russland sanken im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 29,1 % auf 0,1 Milliarden Euro, gegenüber August 2023 gingen die Importe um 41,4 % zurück.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im August 2024 Waren im Wert von 121,8 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 103,0 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 nahmen die Exporte im August 2024 damit um 3,1 % und die Importe um 5,3 % ab. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im August 2024 mit einem Überschuss von 18,9 Milliarden Euro ab. Im August 2023 hatte der Saldo +16,9 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Produktion im August 2024: +2,9 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 2,9 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.10.2024

Produktion in den energieintensiven Industriezweigen um 0,1 % gestiegen

Produktion im Produzierenden Gewerbe
August 2024 (real, vorläufig):
+2,9 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-2,7 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Juli 2024 (real, revidiert):
-2,9 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-5,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2024 gegenüber Juli 2024 saison- und kalenderbereinigt um 2,9 % gestiegen. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von Juni 2024 bis August 2024 um 1,3 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Im Juli 2024 sank die Produktion gegenüber Juni 2024 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 2,9 % (vorläufiger Wert: -2,4 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 war die Produktion im August 2024 kalenderbereinigt 2,7 % niedriger.

Deutlicher Produktionsanstieg in der Automobilindustrie

Derzeit treten bei der Produktion in der Automobilindustrie deutliche Schwankungen von Monat zu Monat auf, welche die monatliche Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe insgesamt beeinflussen. Im August 2024 stieg die Produktion im Bereich Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen saison- und kalenderbereinigt um 19,3 % im Vergleich zum Vormonat, nachdem sie im Juli 2024 um 8,2 % zurückgegangen war.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im August 2024 gegenüber Juli 2024 saison- und kalenderbereinigt um 3,4 % zu. Dabei stieg die Produktion von Investitionsgütern um 6,9 % und die Produktion von Vorleistungsgütern um 0,1 %. Die Produktion von Konsumgütern blieb unverändert (0,0 %). Außerhalb der Industrie verzeichnete die Energieerzeugung im August 2024 einen Zuwachs von 2,3 % und die Bauproduktion stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,3 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 sank die Industrieproduktion im August 2024 kalenderbereinigt um 3,1 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gestiegen

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im August 2024 gegenüber Juli 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,1 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in diesen Industriezweigen von Juni 2024 bis August 2024 um 0,7 % höher als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat August 2023 war die energieintensive Produktion im August 2024 kalenderbereinigt um 2,2 % höher. Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Unternehmerinnen durch Ungleichheit in Handelspartnerländern benachteiligt

Die Ungleichheit der Geschlechter in den Handelspartnerländern wirkt sich lt. IfW Kiel negativ auf Unternehmerinnen aus, selbst wenn sie aus hoch entwickelten Industrieländern stammen. Unternehmensdaten aus Dänemark zeigen, dass neugegründete Unternehmen von Frauen weniger Handel mit Ländern treiben, in denen die Geschlechterungleichheit ausgeprägter ist, im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen, die von Männern geführt werden. Dies erschwert es Unternehmerinnen, neue Marktanteile zu gewinnen und kann das Wachstum ihrer Unternehmen beeinträchtigen.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 07.10.2024

Die Ungleichheit der Geschlechter in den Handelspartnerländern wirkt sich negativ auf Unternehmerinnen aus, selbst wenn sie aus hoch entwickelten Industrieländern stammen. Unternehmensdaten aus Dänemark zeigen, dass neugegründete Unternehmen von Frauen weniger Handel mit Ländern treiben, in denen die Geschlechterungleichheit ausgeprägter ist, im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen, die von Männern geführt werden. Dies erschwert es Unternehmerinnen, neue Marktanteile zu gewinnen und kann das Wachstum ihrer Unternehmen beeinträchtigen. Soweit die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie des EU-geförderten Forschungsprojekts RETHINK-GSC, das vom Kiel Institut für Weltwirtschaft geleitet wird.

„Die Erschließung neuer Exportmärkte und der Import von Qualitätsprodukten sind entscheidend für das Wachstum von Unternehmen. Die Tatsache, dass Unternehmerinnen in Ländern mit hoher geschlechtsspezifischer Ungleichheit weniger aktiv sind, kann sich negativ auf die Gesamtleistung ihrer Unternehmen auswirken“, sagt Ina Jäkel, Mitautorin der Studie „Beyond Borders: Do Gender Norms and Institutions Affect Female Businesses?“.

Die Studie zeigt, dass Unternehmerinnen tendenziell weniger exportieren und importieren als ihre männlichen Kollegen. Geschlechterungleichheiten und institutionelle Vorurteile gegenüber Frauen in den Handelspartnerländern erklären diese geschlechtsspezifischen Unterschiede im Handelsverhalten zumindest teilweise: Unternehmerinnen treiben insbesondere weniger Handel mit Ländern, in denen die Geschlechterungleichheit größer ist. Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung internationaler politischer Bemühungen zur Beseitigung der Hindernisse, mit denen Unternehmerinnen konfrontiert sind. Politische Maßnahmen zur Reduzierung von Geschlechterungleichheiten in Handelspartnerländern können die wirtschaftlichen Ergebnisse von Unternehmerinnen im eigenen Land verbessern.

Die Autoren verwenden detaillierte Handelsdaten von dänischen Unternehmensgründungen zwischen 2001 und 2019. Mithilfe von dänischen Mikrodaten identifizieren die Forschenden eindeutig die Hauptunternehmerin oder den Hauptunternehmer als die Person, die für die Gründung und Führung des Unternehmens verantwortlich ist.

Die dänischen Daten veranschaulichen auch konkrete Erfolge der Gleichstellungspolitik. Norwegen, das im Gender Gap Index des Weltwirtschaftsforums 2023 den zweiten Platz belegte, führte 2004 eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen in den Unternehmensaufsichtsräten ein. Infolgedessen stieg die Exportbeteiligung dänischer Unternehmerinnen in Norwegen deutlich an.

„Die politische Veränderung in Norwegen hatte konkrete Auswirkungen auf dänische Unternehmerinnen und zeigt den positiven Einfluss, den ein fortschrittlicheres Land über seine Grenzen hinaus haben kann“, sagt Jäkel. „Dies zeigt, dass selbst in den wohlhabendsten Volkswirtschaften die Geschlechterungleichheit nach wie vor ein Hindernis für die Internationalisierung und das Wachstum von Unternehmen, die von Frauen gegründet wurden, darstellt. Entschlossene politische Maßnahmen zur Erhöhung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen können jedoch einen Unterschied machen.“

Quelle: IfW Kiel

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Fast 38 Prozent der Neuanstellungen befristet, bei jungen Beschäftigten fast die Hälfte

37,8 Prozent aller neu eingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bekommen zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag, so die neuesten verfügbaren Daten von Ende 2023. In der jungen Altersgruppe unter 25 Jahren erfolgte Ende vorigen Jahres sogar fast jede zweite Neuanstellung befristet. Immerhin sinkt die Quote langsam. Das zeigt eine neue Untersuchung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 07.10.2024

Daten für alle Städte und Landkreise

37,8 Prozent aller neu eingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bekommen zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag, so die neuesten verfügbaren Daten von Ende 2023. In der jungen Altersgruppe unter 25 Jahren erfolgte Ende vorigen Jahres sogar fast jede zweite Neuanstellung befristet. Immerhin sinkt die Quote langsam: Gegen Ende der Corona-Krise im 4. Quartal 2021 lag der Anteil befristeter Verträge an allen Neueinstellungen noch bei 42 Prozent. Dabei bestehen enorme regionale Unterschiede, die auch widerspiegeln, in welchen Branchen neu Eingestellte besonders häufig mit Befristungen konfrontiert sind. Bundesweit den höchsten Anteil (62,5 Prozent) befristet begonnener Beschäftigungsverhältnisse weist die Universitätsstadt Heidelberg mit ihrem großen Universitätsklinikum auf. Dicht gefolgt von Köln, wo Medien- und Werbewirtschaft ein erhebliches Gewicht haben und zuletzt 62,2 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einstellungen befristet waren. An dritter Stelle folgt Potsdam (59,0 Prozent), was nicht zuletzt auf die dortige Filmindustrie zurückzuführen sein dürfte. Das zeigt eine neue Untersuchung von Forschern des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die aktuelle Daten für alle kreisfreien Städte und Landkreise in Deutschland liefert. Am anderen Ende der Statistik liegen Landkreise wie Tirschenreuth (16,8 Prozent), Neustadt an der Weinstraße (17,5 Prozent) und Coburg (19 Prozent), wo der Anteil der befristeten Anstellungen aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur relativ niedrig ist. Die regionalen Daten lassen sich auch über eine interaktive Karte und Datenblätter in der digitalen Datenbank „Arbeitsmarkt im Wandel“ (AIWA) der Stiftung abrufen.

„Nach wie vor sind viele Arbeitgeber der Meinung, Beschäftigte einfach mal unverbindlich ‚ausprobieren‘ zu können. Insbesondere junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben erleben so problematische Phasen der Unsicherheit, die den Blick auf die Arbeitswelt auch über längere Zeiträume prägen können“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Dabei sticht unter anderem der Wissenschaftsbereich besonders negativ heraus. Generell gilt: Man kann nicht einerseits über Arbeitskräftemangel und ‚Brain Drain‘ klagen und andererseits nach wie vor fast vier von zehn Neuanstellungen nur befristet vornehmen.“

Quoten bei Jungen sowie Beschäftigten im Rentenalter besonders hoch

Überdurchschnittlich stark von Befristungen betroffen sind weiterhin junge Beschäftigte, zeigt die Analyse der WSI-Experten Dr. Eric Seils und Dr. Helge Emmler, die auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit basiert. So bekamen von den neu Eingestellten unter 25 Jahren 48,4 Prozent nur einen befristeten Arbeitsvertrag, während das in der Altersgruppe zwischen 25 und 54 für 35,1 Prozent galt. Bei den Einstellungen von 55 bis unter 65-Jährigen sinkt der Anteil knapp unter ein Drittel (32,3 Prozent), steigt dann aber bei Neueinstellungen im Rentenalter wieder stark an: Über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im Rentenalter wurden 2023 befristet abgeschlossen. In ihrer jüngst veröffentlichten Wachstumsinitiative plant die Bundesregierung, befristete Einstellungen im Alter zu erleichtern. „Ganz offensichtlich besteht aber kein Anlass, das Vorbeschäftigungsverbot bei befristeten Einstellungen im Rentenalter aufzuweichen“, sagt WSI-Forscher Seils. Wenn die Betriebe die Erfahrung und die Fähigkeiten dieser Altersgruppe in ihren Dienst stellen wollten, dann sei es an ihnen, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Schaut man auf die Qualifikation, müssen sowohl Beschäftigte ohne Ausbildungsabschluss (50,2 Prozent) als auch Hochschulabsolvent*innen (41,1) in einem neuen Job mit einem befristeten Vertrag Vorlieb nehmen. Deutlich niedriger ist der Anteil von Befristungen bei Einstellungen von Personen mit abgeschlossener beruflicher Ausbildung. Allerdings erhalten auch von ihnen 27,6 Prozent erstmal nur einen befristeten Job.

Besonders verbreitet sind befristete Neueinstellungen auch bei manchen Tätigkeiten: So werden Beschäftigte in den darstellenden, unterhaltenden Berufen in mehr als neun von zehn Fällen befristet eingestellt. Das gleiche gilt für Wissenschaftler*innen. Sehr niedrige und zudem seit einigen Jahren fallende Anteile an befristeten Einstellungen finden sich hingegen in den Hoch- und Tiefbauberufen sowie den Ausbauberufen (12,7 Prozent). Auch bei den oft gering entlohnten Arzt- und Praxishilfen wird nur noch in geringem Umfang (11,6 Prozent) befristet eingestellt.

Für ihre Untersuchung werteten Seils und Emmler die neuesten verfügbaren Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit zu Einstellungen aus, die sich auf das 4. Quartal 2023 beziehen. Die Prozessdaten sind aktueller als andere Datenquellen, und sie lassen sich detailliert regional auswerten. Dagegen ist es auf dieser Basis nicht möglich, zwischen Befristungen mit Sachgrund (z. B. Elternzeitvertretung) und ohne Sachgrund zu differenzieren.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im August 2024: -5,8 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 5,8 % gefallen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.10.2024

Auftragseingang ohne Großaufträge: -3,4 %

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe:
August 2024 (real, vorläufig):
-5,8 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-3,9 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Juli 2024 (real, revidiert):
+3,9 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
+4,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2024 gegenüber Juli 2024 saison- und kalenderbereinigt um 5,8 % gefallen. Für den Vormonat Juli 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse wegen umfangreicher Nachmeldungen der Betriebe ein Anstieg des Auftragseingangs von 3,9 % gegenüber Juni 2024 (vorläufiger Wert: +2,9 %). Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im Zeitraum von Juni 2024 bis August 2024 um 3,9 % höher als in den drei Monaten zuvor.

Die negative Entwicklung der Auftragseingänge im August 2024 kommt unter anderem dadurch zustande, dass im Sonstigen Fahrzeugbau (Herstellung von Flugzeugen, Schiffen, Zügen, Militärfahrzeugen) im Vormonat umfangreiche Großaufträge platziert worden waren. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang im August 2024 nur um 3,4 % niedriger als im Juli 2024. Im Dreimonatsvergleich war der Auftragseingang ohne Großaufträge im Zeitraum von Juni 2024 bis August 2024 um 0,7 % höher als in den drei Monaten zuvor.

Im Bereich der Investitions- und Vorleistungsgüter ergab sich für den Auftragseingang im August 2024 ein Rückgang von 8,6 % beziehungsweise 2,2 % gegenüber dem Vormonat, bei den Konsumgütern fiel der Auftragseingang um 0,9 %.

Positive Impulse kamen im August 2024 vor allem von außerhalb der Eurozone. Die Neuaufträge aus dem Ausland außerhalb der Eurozone stiegen um 3,4 %, die Aufträge aus der Eurozone gingen hingegen um 10,5 % zurück. Betrachtet man das Ausland insgesamt, so fielen die Auftragseingänge um 2,2 %. Die Inlandsaufträge gingen um 10,9 % zurück.

Umsatz im August 2024 um 3,2 % höher als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im August 2024 saison- und kalenderbereinigt 3,2 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 3,1 % geringer. Für Juli 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 2,5 % gegenüber Juni 2024 (vorläufiger Wert: -2,3 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Kabinett beschließt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Wachstumsinitiative

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Die Maßnahmen setzen neue Impulse für ein sicheres und wettbewerbsfähiges Deutschland und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Vorhaben der Wachstumsinitiative aus dem Bereich Arbeitsmarkt betreffen überwiegend, aber nicht nur das Bürgergeld. Sie sorgen für mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegrationen und mehr Fairness im Sozialstaat. Das BMAS gibt einen Überblick.

BMAS, Pressemitteilung vom 02.10.2024

Das Bundeskabinett hat am 02.10.2024 eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Die Maßnahmen setzen neue Impulse für ein sicheres und wettbewerbsfähiges Deutschland und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Vorhaben der Wachstumsinitiative aus dem Bereich Arbeitsmarkt betreffen überwiegend, aber nicht nur das Bürgergeld. Sie sorgen für mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegrationen und mehr Fairness im Sozialstaat.

Wir liefern und setzen mit Hochdruck die Wachstumsinitiative der Bundesregierung für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt um. Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Hier schärfen wir nach und setzen wertvolle Hinweise aus der Praxis um.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Was wurde vom Kabinett beschlossen?

  • Die Mitwirkungspflichten beim Bezug von Bürgergeld werden gestärkt. Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnimmt, soll zukünftig eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten.
  • Wer Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nimmt, darf diese Unterstützung nicht ausnutzen und schwarzarbeiten. Um Schwarzarbeit zu unterbinden und das Gebot des fairen Miteinanders zu unterstreichen, soll Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, das Bürgergeld gemindert werden.
  • Die Jobcenter werden gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Durch diese Präzisierung soll Schwarzarbeit im Bürgergeldbezug künftig wirksamer bekämpft werden.
  • Wer höheres Vermögen hat, soll dieses grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Die Karenzzeit für Vermögen wird daher künftig auf sechs Monate – statt wie bisher zwölf – beschränkt.
  • Mit der „Anschubfinanzierung“ werden Langzeitarbeitslose bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt, wenn es ihnen gelingt, durch die Beschäftigungsaufnahme den Bürgergeldbezug nachhaltig zu verlassen.
  • Um manche Arbeitsangebote nicht von vornherein auszuschließen, werden die Regelungen für die Zumutbarkeit angebotener Arbeit zeitgemäß überarbeitet. Damit soll klargestellt werden, dass auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern, zumutbar sind.
  • Mit dem neuen Förderinstrument „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ wird die Erprobung bei einem anderen Arbeitgeber vor einem angestrebten Arbeitsplatzwechsel rechtssicher ermöglicht („Job-to-Job-Erprobung“).
  • Zur Vergrößerung der Möglichkeiten der Arbeitgeberförderung wird der Passiv-Aktiv-Transfer gesetzlich verankert und auf weitere Instrumente ausgeweitet. Damit werden Chancen für die Aufnahme einer Beschäftigung weiter gestärkt.
  • Für Geflüchtete wird mit dem Integrationspraktikum ein neues Förderinstrument eingeführt, um Hemmnisse für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit sowohl auf Seiten der Bürgergeldbeziehenden als auch auf Seiten der Arbeitgeber zu überwinden.
  • Mit dem Job-Turbo ist die Erwartung an Arbeitgeber verbunden, Geflüchtete bereits mit grundständigen Deutschkenntnissen einzustellen. Arbeitgeber können künftig einen Entgeltzuschuss erhalten, wenn sie bspw. Geflüchteten bei erschwerter Beschäftigungsaufnahme Einstellungschancen bieten und sie dann zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.
  • Die Genehmigungsfiktion bei der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde soll es Arbeitgebern erleichtern, Gestattete und Geduldete einzustellen und gleichzeitig Rechtssicherheit bieten.
  • Die Einwanderung von ausländischen Fachkräften in die Zeitarbeit wird ermöglicht. Vorrangiges Ziel ist es, die Beschäftigten dauerhaft in die Entleihbetriebe zu integrieren und somit die dortigen Fachkräfteengpässe zu lindern.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Ernst machen beim Bürokratieabbau

Überbordende Berichts- und Dokumentationspflichten zählen zu den stärksten Innovations- und Investitionshemmnissen für die deutschen Unternehmen. Das jüngst im Deutschen Bundestag verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein guter Anfang, um die Betriebe zu entlasten und den Standort konkurrenzfähiger zu machen – aber eben nur ein Anfang. Denn gleichzeitig entstehen lt. DIHK neue bürokratische Anforderungen.

DIHK, Mitteilung vom 02.10.2024

Aktuellen Daten der Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge zeichnet sich auch in diesem Jahr kein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes (BIP) ab. Zwei Jahre hintereinander ohne Wachstum – das gab es in Deutschland zuletzt während der Strukturkrise 2002/2003. Neben hohen Energiekosten und hohen Steuern sowie dem Fach- und Arbeitskräftemangel gehört die weiter zunehmende Bürokratie zu den größten Belastungen und stärksten Investitionshemmnissen für die deutschen Unternehmen.

Bürokratieentlastungsgesetz – ein guter Anfang

Der Abbau von Bürokratie ist ein zentraler Hebel, um die Betriebe zu entlasten und den Standort konkurrenzfähiger zu machen. Das kürzlich beschlossene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verfolgt hierbei einen grundsätzlich richtigen Ansatz. In über 25 Gesetzen werden „Schriftformerfordernisse“ abgeschafft und digitale Lösungen eingeführt beziehungsweise akzeptiert – beispielsweise im Nachweisgesetz oder bei den Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz. Auch die Ausstellung von elektronischen Arbeitszeugnissen wird mit dem BEG IV endlich möglich. Zudem entlastet die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für steuerliche Belege – leider nur um zwei Jahre – die Unternehmen um 700 Millionen Euro. Mit der neuen zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberatende können die Betriebe jährlich weitere 200 Millionen Euro von der Bürokratierechnung nehmen. Die Maßnahmen aus dem neuen Gesetz erleichtern die alltägliche Arbeit der Betriebe zwar erkennbar. Gleichzeitig kommen aber viele neue Belastungen auf die Unternehmen zu.

Sisyphusarbeit: Immer neue Berichtspflichten auch für den Mittelstand

Belastungen entstehen in der Breite der Wirtschaft durch die „Trickle-down-Effekte“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Vorgaben gelten formal bislang nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, faktisch betroffen ist aber auch der Mittelstand in der Breite: Denn diese Unternehmen werden von den größeren bei der Erstellung der Nachweisberichte einbezogen. Andere Entlastungen werden allein dadurch schon in vielen Fällen überkompensiert. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Bundesregierung schätzt, dass die Unternehmen dadurch jedes Jahr mit 1,6 Milliarden Euro belastet werden. Allein dadurch werden die Entlastungen durch das BEG IV gesamtwirtschaftlich wieder neutralisiert.

Mehr als die Hälfte der Bürokratielasten in Deutschland haben ihren Ursprung in der europäischen Gesetzgebung. Deshalb ist dringend nötig, bestehende EU-Reglungen zu „entrümpeln“, um die Unternehmen von nicht sinnvollen Pflichten zu entlasten.

Verfahrensänderungen auf politischer Ebene notwendig

Bereits im März 2023 hat sich die EU-Kommission dem Abbau von Bürokratie und der „Besseren Rechtsetzung“ verpflichtet. Erste konkrete Vorschläge dazu stehen auf der Agenda der neuen Kommission: Zudem ist mit dem Letten Valdis Dombrowskis erstmals ein Kommissar vorgeschlagen, der ausdrücklich für eine „Vereinfachung“ von Berichtspflichten und eine einfachere Implementierung von EU-Gesetzen verantwortlich ist.

Die DIHK bleibt dran: Auf der Bürokratieabbaukonferenz der DIHK am 27. September 2024 haben Politik und Wirtschaft Maßnahmen diskutiert, die für eine konkrete Entlastung der Unternehmen sorgen sollen. Wichtig ist, dass aus den Ankündigungen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung nach verbindlichen Praxis-Checks und einem „Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz“ noch in dieser Legislaturperiode spürbare Erleichterungen folgen. Auf europäischer Ebene sollte das 25-Prozent-Abbauziel der Kommission umgesetzt werden und der Kommissar für „Vereinfachung“ auch die erforderlichen Kompetenzen erhalten, um neue Belastungen vermeiden zu können.

Wenn all das gelingt, können die Unternehmen in Deutschland wieder an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen und sich das Wachstumspotenzial der hiesigen Wirtschaft positiv entwickeln.

Quelle: DIHK

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Arbeitsmarkt: Umweltfreundliche Tätigkeiten nehmen zu

Die ökologische Transformation der Wirtschaft verändert den deutschen Arbeitsmarkt. Zum einen sind Tätigkeitsprofile umweltfreundlicher geworden, zum anderen haben sich die Beschäftigungsanteile von Berufen mit vielen umweltfreundlichen Tätigkeiten zwischen 2012 und 2022 erhöht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des RWI und des IAB.

RWI, Pressemitteilung vom 02.10.2024

Die ökologische Transformation der Wirtschaft verändert den deutschen Arbeitsmarkt. Zum einen sind Tätigkeitsprofile umweltfreundlicher geworden, zum anderen haben sich die Beschäftigungsanteile von Berufen mit vielen umweltfreundlichen Tätigkeiten zwischen 2012 und 2022 erhöht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Insbesondere Berufe mit einem hohen Anteil an umweltschädlichen Tätigkeiten haben im Untersuchungszeitraum manche dieser Tätigkeiten reduziert und zum Teil auch umweltfreundliche Tätigkeiten hinzugewonnen – zum Beispiel im Automobilsektor. Für die Untersuchung wurden Daten des IAB und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die ökologische Transformation der deutschen Volkswirtschaft verändert den hiesigen Arbeitsmarkt. Eine aktuelle Studie des RWI und des IAB zeigt: Als umweltfreundlich klassifizierte Tätigkeiten nehmen zu, umweltschädlich eingestufte Tätigkeiten nehmen ab. In anderen Worten: Der deutsche Arbeitsmarkt wurde zwischen 2012 und 2022 ökologischer. Umweltfreundliche Tätigkeiten sind in diesem Zeitraum um etwa 11 Prozent gestiegen, umweltschädliche Tätigkeiten sind dagegen um ca. 7 Prozent gesunken.
  • Für die Analyse der ökologischen Transformation des deutschen Arbeitsmarktes zwischen 2012 und 2022 untersuchte das Forschungsteam insbesondere zwei Prozesse: Erstens Veränderungen von Tätigkeitsprofilen innerhalb von Berufen („within-effect“) und zweitens Verschiebungen der Beschäftigungsanteile zwischen verschiedenen Berufen („between-effect“). Die Studienergebnisse zeigen, dass der Wandel der Tätigkeiten innerhalb von Berufen für die ökologische Transformation der Beschäftigung insgesamt ebenso wichtig ist wie die Verschiebung der Beschäftigungsanteile zwischen verschiedenen Berufen.
  • Bei der Veränderung von Tätigkeitsprofilen sind speziell Berufe mit bis dato einem sehr hohen Anteil an umweltschädlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Automobilsektor – im Untersuchungszeitraum etwas ökologischer geworden, indem umweltschädliche Tätigkeiten abgebaut wurden und umweltfreundliche Tätigkeiten hinzugekommen sind.
  • Neben der inhaltlichen Veränderung von Berufen haben sich im Untersuchungszeitraum auch die Beschäftigungsanteile zwischen Berufen mit vielen umweltschädlichen bzw. -freundlichen Tätigkeiten verschoben. Insbesondere Beschäftigungszuwächse bei Berufen mit einem moderaten Anteil an umweltfreundlichen Tätigkeiten (+0,4 Prozentpunkte) sowie Beschäftigungsrückgänge bei Berufen mit einem moderaten Anteil an umweltschädlichen Tätigkeiten (-1,6 Prozentpunkte) haben diese Entwicklung bewirkt.
  • Direkte Wechsel von Berufen mit vielen umweltschädlichen hin zu solchen mit vielen umweltfreundlichen Tätigkeiten finden selten statt. Beenden Beschäftigte in einem Beruf mit vielen umweltschädlichen Tätigkeiten ihren Job, haben sie häufig (zunächst) keinen neuen Job. Ihre Beschäftigungsaussichten verschlechtern sich den Studienergebnissen zufolge im Laufe der Zeit. Der grüne und technologische Wandel gefährdet am meisten die Beschäftigungsaussichten ausländischer und gering qualifizierter Arbeitnehmer, da diese besonders häufig in Berufen mit vielen umweltschädlichen Tätigkeiten arbeiten. Die Beschäftigungsaussichten für Personen in Berufen mit vielen umweltfreundlichen Tätigkeiten sind dagegen gut. Ein Wechsel aus der Nicht-Beschäftigung in diese Berufe ist relativ häufig.

„Der ökologische und technologische Wandel des Arbeitsmarktes schreitet voran und verändert die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt“, sagt Christina Vonnahme, Leiterin der neuen RWI-IAB-Nachwuchsgruppe „Ökologische Transformation, Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung“. „Unsere Studienergebnisse zeigen, dass die ökologische Transformation mit einer deutlichen Veränderung von Tätigkeitsprofilen einhergeht. Das bedeutet, dass Erwerbstätige aufgrund der ökologischen Transformation nicht zwingend ihren Beruf aufgeben müssen. Allerdings erfordert die Anpassung an neue berufliche Qualifikationen Anstrengungen von Beschäftigten und Betrieben. Andernfalls drohen erhebliche Wohlfahrtsverluste für die Betroffenen“, warnt Arbeitsmarktexpertin Christina Vonnahme. „Geeignete Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen spielen daher eine entscheidende Rolle für den ökologischen Wandel des Arbeitsmarktes.“

Quelle: RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung

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Mehr als Corona: Arbeitsbelastung, Personalengpässe und neue Erfassungsmethoden als Ursachen für hohe Krankenstände

Was erklärt den derzeit hohen Krankenstand in den Betrieben? Zu dieser Frage hat die Hans-Böckler-Stiftung eine aktuelle Analyse veröffentlicht.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 01.10.2024

Der nächste deutliche Anstieg der COVID-Infektionszahlen ist schon in Sicht. Damit rechnen Mediziner*innen für die kommenden Wochen. Die meisten Corona-Erkrankungen verlaufen mittlerweile glücklicherweise relativ glimpflich. Trotzdem kann ein Teil der infizierten Beschäftigten nicht arbeiten, und das in einer Situation, in der Fehlzeiten unter Arbeitnehmenden ungewöhnlich hoch sind, wie etliche Krankenkassen vermelden. Das wird mit Sorge beobachtet und von einzelnen Ökonom*innen und Arbeitgebervertreter*innen auch schon als Problem für die Wirtschaftsleistung in Deutschland diskutiert. Was sind die Gründe für vergleichsweise hohe Krankenstände? Neben mehr schwereren Atemwegserkrankungen sind belastende Arbeitsbedingungen, Personalmangel, zu wenig betriebliche Prävention, Probleme in der sozialen Infrastruktur, etwa bei der Kinderbetreuung, sowie mehr ältere Beschäftigte wichtige Faktoren, ergibt eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Hinzu kommt, dass Krankmeldungen neuerdings systematischer erfasst werden, sodass die Statistik die tatsächlichen Krankenstände schlicht realistischer abbildet als früher.

„In manchen Medien wird angesichts höherer Fehlzeiten suggeriert, dass Beschäftigte bei Erkrankungen schneller zu Hause bleiben oder gar krankfeiern. Dahinter, so der Verdacht, stehe geringere Leistungsbereitschaft und dass man in Zeiten von Fachkräftemangel weniger negative Konsequenzen zu befürchten habe. Es mag Einzelfälle geben, aber als grundsätzliche Erklärungsansätze sind solche Verkürzungen gefährlich, weil sie den Blick auf die wirklich relevanten Ursachen verstellen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Nur wenn man die strukturellen betrieblichen und sozialen Ursachen kennt und ernst nimmt, kann man wirksam etwas gegen hohe Krankenstände tun.“, erklärt Dr. Elke Ahlers, WSI-Expertin für Gesundheit am Arbeitsplatz und Autorin der Analyse. Prävention und insbesondere der konsequente Einsatz von Gefährdungsbeurteilungen – und wirksame Schlussfolgerungen daraus – seien zentral.

Seit den Corona-Jahren befinden sich die Krankenstände in Deutschland im Aufwärtstrend und liegen nun auf einem im historischen Vergleich hohen Niveau. Am häufigsten wurden zuletzt bei Beschäftigten Atemwegserkrankungen (17,5 Prozent) diagnostiziert, gefolgt von Muskel-Skelett-Erkrankungen (17,4 Prozent) und psychischen Erkrankungen (10,3 Prozent). Stark betroffen von hohen Krankenständen sind soziale Einrichtungen, insbesondere Alten- und Pflegeheime, also Branchen, die für sehr hohe Arbeitsbelastungen und Fachkräftemangel bekannt sind.

Stressfaktoren von Fachkräftemangel und Arbeitsverdichtung bis zu geschlossenen Kitas

Generell dürften Fachkräfteengpässe auf zwei Ebenen eine Rolle spielen, analysiert Ahlers. Einmal sei zumindest in manchen Branchen die Angst, den Job zu verlieren nicht mehr so verbreitet wie etwa in den 2000er und Anfang der 2010er Jahre. Damals prägten Forschende den Begriff „Präsentismus“ für Beschäftigte, die regelmäßig krank zur Arbeit gingen, statt sich auszukurieren. Stärker dürfte sich aber auswirken, dass sich hektische und erschöpfende Arbeitsbedingungen nicht nur im Gesundheitssektor ausbreiten. „Viele Beschäftigte leiden unter Personalengpässen, Fachkräftemangel, fehlenden Kinderbetreuungsplätzen und einer unsicheren wirtschaftlichen sowie politischen Lage“, umreißt WSI-Expertin Ahlers die Bandbreite der Belastungen. Daneben sei zunehmende Digitalisierung charakteristisch für die heutige Arbeitswelt, die zumindest übergangsweise zusätzlich stressen könne.

Ahlers zitiert beispielhaft Untersuchungen der Techniker Krankenkasse, wonach vor allem der Umfang und die Komplexität der zu bewältigenden Aufgaben, die hohe Informationsmenge und der Umgang mit permanenten Veränderungen ausschlaggebend für hohe Belastungen seien. Die DAK stellt zudem heraus, dass 45 Prozent der Beschäftigten regelmäßig von starkem oder sehr starkem Personalmangel im eigenen Arbeitsbereich betroffen seien. Tatsächlich sind in Branchen mit hohem Fachkräftemangel die Krankenstände überdurchschnittlich hoch und Mehrfachkrankschreibungen auffällig. Doch eben diese Beschäftigten gäben auch häufiger an, trotz Krankheit arbeiten zu gehen. Und sie müssen zusätzliche Aufgaben übernehmen, es kommt zu Arbeitsverdichtung, Multitasking und Mehrarbeit. Pausen werden eingeschränkt und der Feierabend ist nicht mehr sicher. Viele Beschäftigte könnten abends schlechter von der Arbeit abschalten, analysiert Ahlers. „Das alles wirkt sich auf die Arbeitszufriedenheit, auf das Betriebsklima und letztendlich auf die Gesundheit aus.“

Für Eltern kleinerer Kinder werden solche Arbeitsbelastungen noch durch den flächendeckenden Mangel an Kita-Plätzen sowie nicht selten vorkommende Verkürzungen oder Ausfälle der Betreuung verschärft. Laut einer Befragung des WSI geben 67 Prozent der betroffenen Befragten an, dass sie die Ausfälle bei der Kinderbetreuung bzw. die zeitliche Verkürzung als belastend empfinden.

Auch der demografische Wandel wirkt sich auf den Krankenstand aus

Gleichzeitig haben der demografische Wandel und auch die eingeschränkte Möglichkeit eines früheren Renteneintritts die Erwerbsbeteiligung Älterer in Deutschland steigen lassen: Die Erwerbstätigenquote Älterer (55 bis 64 Jahre) ist in Deutschland laut der Industrieländerorganisation OECD von 1995 bis 2022 um 35,9 Prozentpunkte gestiegen. Im Jahr 2022 lag sie bei 73,3 Prozent und damit deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 62,9 Prozent.

Diese von vielen Fachleuten als positiv eingeordnete Entwicklung hat gewissermaßen als Kehrseite, auch Auswirkungen auf den Krankenstand, stellt Ahlers fest. Krankenkassendaten belegen, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten mit steigendem Alter zunehmen. Liegt der Krankenstand der 30- bis 34-Jährigen noch bei 4,9 Prozent, so erhöht er sich bei den 55- bis 59-Jährigen auf über neun Prozent. Zwar sind ältere Beschäftigte nicht unbedingt öfter, aber bedingt durch andere Krankheitsbilder länger krank.

Neue digitale Weiterleitung von Krankmeldungen an die Krankenkasse beendet jahrelange Untererfassung
Als weiteren, oft übersehenen, Faktor nennt die WSI-Expertin das geänderte digitalisierte Verfahren bei der Erfassung und Weiterleitung von Krankmeldungen. War es bis 2022 den Beschäftigten überlassen, die Krankmeldungen nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der Krankenkasse weiterzureichen, so geschieht dies nun digital. Die Krankenkassen erhalten damit automatisiert alle Krankmeldungen, was vorher nur bedingt der Fall war. Damit führe die Umstellung zu einer exakteren Erfassung der Krankheitsfälle und infolgedessen zu einer Korrektur einer jahrelangen Untererfassung, so Ahlers. „Die deutliche Erhöhung des Krankenstandes ist daher auch dieser Umstellung geschuldet, und das sollte fairerweise in der Debatte um hohe Fehlzeiten mitberücksichtigt werden.“

Arbeits- und Gesundheitsschutz konsequenter umsetzen

Statt sich über eine vermeintlich weniger leistungsbereite arbeitende Bevölkerung zu beklagen, müsse an den relevanten Ursachen der hohen Fehlzeiten angesetzt werden, betont die WSI-Gesundheitsexpertin. Wichtige Instrumente dafür seien zwar längst vorhanden, doch: „Das wird im Zuge des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und einer konsequenteren Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen seit langem gefordert, aber von den Unternehmen nur halbherzig umgesetzt“, schreibt Ahlers.

In eigenen Studien hat die Forscherin herausgearbeitet, dass vor allem ein wirkungsvoller Schutz vor psychischer Überlastung vielfach noch zu kurz kommt. Zwar steigt zumindest in Betrieben mit Betriebsrat die Quote der Betriebe kontinuierlich, die regelmäßig psychische Gefährdungsbeurteilungen durchführen, wie die WSI-Betriebsrätebefragung von 2021 zeigte. Vollständig umgesetzt wurden solche Verfahren aber bislang trotzdem nur in rund zwei Dritteln der Betriebe, zudem scheinen auf die Analyse nicht zwingend Taten zu folgen. Untersuchungen anderer Wissenschaftler*innen zeigen ähnliche Defizite auf. Personalverantwortliche seien dringend gefordert, den Beschäftigten gute und faire Arbeitsbedingungen zu bieten, um den hohen Fehlzeiten entgegenzuwirken, mahnt Ahlers. Einseitige Schuldzuweisungen brächten hingegen nur eines: Noch mehr Druck und Stress.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Stimmung im Mittelstand trübt sich noch weiter ein

Die Stimmung unter den kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland ist lt. KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weiter im Abwärtstrend.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 01.10.2024

  • KfW-ifo-Geschäftsklima sinkt den fünften Monat in Folge
  • Großunternehmen bewerten ihre Lage deutlich schlechter als der Mittelstand
  • Viele Unternehmen rechnen mit Beschäftigungsabbau

Die Stimmung unter den kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland ist weiter im Abwärtstrend. Das Geschäftsklima hat sich im September zum fünften Mal in Folge auf nun minus 19,4 Punkte verschlechtert und notiert fast so niedrig wie auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Herbst 2022. Immerhin hat sich das Tempo der Stimmungseintrübung im Mittelstand mit einem Minus von 0,6 Zählern zum Vormonat etwas verlangsamt.

Innerhalb des Geschäftsklimaindex sinkt die Beurteilung der aktuellen Lage um 2,5 Zähler auf minus 20,1 Punkte. Ein kleiner Lichtblick sind die Geschäftserwartungen auf Sicht von sechs Monaten: Sie steigen um 1,1 Zähler auf minus 18,9 Punkte. Die Unternehmen blicken damit allerdings immer noch sehr pessimistisch in die Zukunft. Negative Indikatorwerte weisen auf eine unterdurchschnittliche Konjunkturlage hin.

Noch viel deutlicher fällt die Stimmungseintrübung in den deutschen Großunternehmen aus. Ihr Geschäftsklima sinkt um 4,3 Zähler auf minus 29,8 Punkte. Sowohl die Beurteilung der aktuellen Lage als auch die Geschäftserwartungen geben deutlich nach. Die Großunternehmen bewerten ihre aktuelle Lage inzwischen deutlich schlechter als die Mittelständler.

Sehr negativ entwickeln sich auch die Beschäftigungserwartungen der Großunternehmen. Der Indikator liegt im September bei minus 15,2 Punkten. Im Mittelstand sieht es etwas besser aus, aber auch hier geht der Trend abwärts. Viele Unternehmen rechnen damit, die Zahl ihrer Beschäftigten reduzieren zu müssen.

Für das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer wertet die KfW Ergebnisse der ifo-Konjunkturumfragen aus, unterteilt nach Größenklassen der Unternehmen und Wirtschaftszweigen.

„Die Daten zeugen von einer immer trüberen Unternehmensstimmung – im Mittelstand und insbesondere in den Großunternehmen“, sagt KfW-Chefvolkswirtin Dr. Fritzi Köhler-Geib.

„Ein Hoffnungsanker sind die voraussichtlich weiter steigenden Reallöhne. Damit sind die Voraussetzungen für eine moderate, vom Konsum gestützte Erholung weiter intakt. Die zunehmende Schwäche am Arbeitsmarkt stellt jedoch ein Risiko dar.“

Quelle: KfW

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