Transparenzberichte 2014: Fristablauf 31. März 2014

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen, haben jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen oder, falls eine elektronische Veröffentlichung nicht möglich ist, bei der WPK zu hinterlegen (§ 55c WPO). Diese Frist endet am 31. März 2014.

 

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Konsultation zu einer möglichen Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (EPSAS)

Die WPK hat im Rahmen der Konsultation von EU-Kommission und Eurostat zu einer möglichen Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards – EPSAS) in den EU-Mitgliedstaaten Stellung genommen.

 

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Konsultation zum IESBA Strategie- und Arbeitsplan 2014-2018

Die WPK hat gegenüber dem für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik der Wirtschaftsprüfer zuständigen International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) im Rahmen der Konsultation zu dessen geplantem Strategie- und Arbeitsplan 2014-2018 („Proposed Strategy and Work Plan, 2014-2018“) Stellung genommen.

 

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