Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die IFRIC Interpretation 21: Levies veröffentlicht. Bei IFRIC 21 handelt es sich um eine Interpretation zu IAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets.
Wirtschaftsprüfung
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die IFRIC Interpretation 21: Levies veröffentlicht. Bei IFRIC 21 handelt es sich um eine Interpretation zu IAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets.
Der Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments (JURI) zum Vorschlag für eine Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wurde veröffentlicht.
Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-Umsetzungsgesetz, mit dem die Möglichkeit für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingeführt werden soll, als Verwahrstelle für alternative Investmentfonds (AIF) tätig werden zu können, in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes (JURI) hat seinen Bericht vom 13.05.2013 zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie veröffentlicht. Dem lag eine Abstimmung am 25.04.2013 zu Grunde.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes (JURI) hat seinen Bericht vom 13. Mai 2013 zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie veröffentlicht. Dem lag eine Abstimmung am 25. April 2013 zu Grunde.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) stimmte am 25. April 2013 über seine beiden Berichte zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Verordnung über die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie für eine Änderungsrichtlinie zur Abschlussprüferrichtlinie ab. Der WPK liegen erste, vorläufige Informationen über die Abstimmungsergebnisse vor.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat am 3. Mai 2013 ihre Berichte zur Entwicklung in der Berufsaufsicht, Qualitätskontrolle und im Wirtschaftsprüfungsexamen 2012 vorgelegt.
Weder das Erbschaftsteuergesetz in seiner Gesamtheit noch die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sind unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese Auffassung vertritt das IDW gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.
Das Rahmenkonzept für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor sollte nur in begründeten Fällen von dem Conceptual Framework des IASB abweichen. Für eine solche Abstimmung sollte das IPSASB auch eine Verzögerung seines Projekts in Betracht ziehen. Dies fordert das IDW in seiner Stellungnahme gegenüber dem International Public Sector Accounting Standards Board.
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