WPK-Stellungnahme: Positionspapier zur CSRD-Umsetzung – Sicherstellung der Anforderungen eines Level-Playing-Fields

Das BMJ hat den Referentenentwurf eines sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Die WPK hatte sich an der Verbändeanhörung beteiligt und hat nun ergänzend ein Positionspapier entwickelt.

WPK, Mitteilung vom 21.06.2024

Im März 2024 hatte das BMJ den Referentenentwurf eines sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Die WPK hatte sich an der Verbändeanhörung mit Stellungnahme vom 19. April 2024 beteiligt.

Die WPK hat ergänzend ein Positionspapier „Sicherstellung der Anforderungen eines Level-Playing-Fields im Rahmen der CSRD-Umsetzung“ entwickelt. Es beleuchtet die Rahmenbedingungen, die die Abschlussprüferrichtlinie an Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten stellt, und arbeitet heraus, dass und wo es anderen Anbietern von Bestätigungsdienstleistungen an entsprechenden Voraussetzungen mangelt.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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WPK-Stellungnahme: BMJ konsultiert zu technischen Anforderungen an die elektronische Aktenübermittlung an Gerichte

Das BMJ hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung) zur Konsultation gestellt. Dazu hat die WPK Stellung genommen.

WPK, Mitteilung vom 21.06.2024

Um den technischen Problemen bei der Übermittlung elektronischer Behördenakten an die Gerichte zu begegnen, möchte das BMJ mit einer neuen Behördenaktenübermittlungsverordnung bundeseinheitliche technische Rahmenbedingungen für die Aktenübermittlung regeln.

Dazu hat das BMJ einen Diskussionsentwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) zur Konsultation gestellt.

Dieser Entwurf betrifft auch die WPK als juristische Person des öffentlichen Rechts.

In ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2024 hat die WPK darauf hingewiesen, dass die Anforderungen nur mit einer langfristigen Softwareweiterentwicklung umsetzbar sind. Hierfür wäre eine entsprechende Übergangsfrist erforderlich.

Angedacht sind nach dem Entwurf unter anderem folgende technische Bedingungen:

  • Die Übermittlung von elektronischen Akten an Gerichte erfolgt auf sicherem Übermittlungsweg (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BehAktÜbV-E).
  • Signaturdateien in Dokumenten dürfen nicht übermittelt werden (§ 2 Abs. 3 BehAktÜbV-E).
  • Den zu übermittelnden Dokumenten soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden (§ 2 Abs. 4 BehAktÜbV-E).

Die Dokumente müssen im PDF-Format in digital durchsuchbarer Form übermittelt werden und zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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WPK-Kammerversammlung 2024 online: Aufzeichnung und Vortragsunterlagen verfügbar

Die bundesweite Kammerversammlung der WPK fand am 17. Juni online statt und bot in komprimierter Form Gelegenheit, sich über wichtige Themen zu informieren, die den Berufsstand aktuell betreffen, wie Nachwuchs und Examen, Qualitätskontrolle und Umsetzung der CSRD.

WPK, Mitteilung vom 21.06.2024

Die bundesweite Kammerversammlung fand in diesem Jahr am 17. Juni online statt und bot in komprimierter Form Gelegenheit, sich über wichtige Themen zu informieren, die den Berufsstand aktuell betreffen, wie Nachwuchs und Examen, Qualitätskontrolle und Umsetzung der CSRD.

Zur Information aller Mitglieder stehen hier ein Teil der Veranstaltung als Aufzeichnung und die entsprechenden Vortragsfolien (zum Download) zur Verfügung.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Jahresbericht 2023 der WPK

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2023 veröffentlicht.

WPK, Mitteilung vom 07.06.2024

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2023 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über berufspolitische Schwerpunkte, die berufsständische Entwicklung und die Arbeit der WPK, ihre Dienstleistungen und weiteren Aufgaben im Jahr 2023 bis in das Frühjahr 2024.

Quelle: WPK

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Bericht über die Sitzung des Beirates der WPK am 3. Juni 2024

Der Beirat der WPK kam am 03.06.2024 zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2024 zusammen. U. a. beschäftigte sich der Vorstand intensiv mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes hat die WPK auf über 30 Seiten ausführlich Stellung genommen.

WPK, Mitteilung vom 05.06.2024

Der Beirat der WPK kam am 3. Juni 2024 zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2024 zusammen.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Andreas Dörschell berichtete über wesentliche Aspekte der Vorstandsarbeit seit der letzten Beiratssitzung am 1. Dezember 2023.

Unverändert beschäftigt sich der Vorstand intensiv mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes hat die WPK auf über 30 Seiten ausführlich Stellung genommen („Neu auf WPK.de“ vom 19. April 2024).

Dass allein dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zukommen soll, begrüßt der Vorstand ausdrücklich. Der Gesetzentwurf macht vom Mitgliedstaatenwahlrecht in der CSRD Gebrauch, neben dem Abschlussprüfer auch andere Wirtschaftsprüfer zuzulassen. Andere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen werden indes nicht zugelassen, was aus Gründen der Sicherung einer einheitlichen hohen Prüfungsqualität wünschenswert ist.

Zum Thema Examen hat sich der Vorstand dafür ausgesprochen, die Nachhaltigkeitsprüfung in das Wirtschaftsprüferexamen zu integrieren. Jeder Berufsangehörige sollte Abschlussprüfer und Nachhaltigkeitsprüfer sein können. Mit Blick auf einen nicht unerheblichen Zuwachs beim Prüfungsstoff wurden Vorschläge zur Straffung des Examens erarbeitet, die sich ohne WPO-Änderung und ohne Qualitätsverlust umsetzen ließen, wie eine Reduzierung der Bearbeitungszeit der Aufsichtsarbeiten bei bestimmten Klausuren, eine Reduzierung der Anzahl der Klausuren in bestimmten Prüfungsgebieten und unter gewissen Voraussetzungen ein Verzicht auf eine mündliche Prüfung.

Dass die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Herausforderung für die betroffenen Unternehmen, die Prüfer und die WPK ist, hat auch die EU erkannt und mit der Bestandsschutzregelung vorgesorgt (sogenannte Grandfather-Regelung). Die Bestandsschutzregelung sieht vereinfacht vor, dass Wirtschaftsprüfer, die zum 1. Januar 2024 bestellt sind, keine zusätzliche Prüfung ablegen, sondern lediglich eine Fortbildung nachweisen müssen, um als Nachhaltigkeitsprüfer registriert werden zu können. Der Referentenentwurf greift dies zwar auf, verschärft aber die Voraussetzungen der Grandfather-Regelung durch das Erfordernis einer Fortbildung als Registrierungsvoraussetzung. Der Vorstand hat sich für die Beibehaltung der Grandfather-Regelung ohne bürokratische Hürden ausgesprochen.

Zur Haftung hat die WPK gefordert, dass sich diese für die Prüfung und für die prüferische Durchsicht von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten in der Übergangsphase der Beurteilung mit begrenzter Sicherheit, wegen der inhaltlichen Unterschiede der Prüfungen, unterscheiden muss. Präsident Dörschell betonte, dass es hierbei um die Qualität der Prüfungen gehe. Das Umsetzungsgesetz werde mit Spannung erwartet, allerdings wohl nicht vor Herbst dieses Jahres.

Die Arbeit des im letzten Jahr errichteten Ausschusses Nachhaltigkeit wurde anerkennend erwähnt, insbesondere die Entwicklung eines Fragen- und Antworten-Papiers zur Anwendung und Umsetzung der CSRD.

Nicht zuletzt ging der Präsident auf Fragen aus dem Beiratskreis zu Transparenz und Informationspolitik von Vorstand und Geschäftsführung, zur Fehlerkultur im Berufsstand, zur Wirksamkeit der Nachschau und zur Rolle der WPK im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ein.

In zahlreichen Gesprächen auf politischer Ebene wurden wichtige Angelegenheiten des Berufsstandes erörtert und die dazugehörigen Positionen der WPK adressiert. Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der CSRD als zurzeit wichtigstes Thema mit Blick auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer gesehen wird. Seitens der WPK wurde verdeutlicht, dass große Überschneidungen zwischen der Prüfung des Jahresabschlusses und der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte bestehen. Weiterhin wurde die Bedeutung der Einführung des Syndikus-WP/vBP betont und Anregungen zur Änderung der WPO platziert. Der Austausch mit Vertretern des steuerberatenden Berufs wurde intensiviert.

Abschließend wies der Präsident auf die am 17. Juni 2024 stattfindende Kammerversammlung hin, die diesmal zeitlich komprimiert und im Online-Format stattfinden wird, um den Mitgliedern in ihrem Berufsalltag entgegenzukommen.

Änderung der BS WP/vBP: Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.) und Anpassung der Regelungen zur kritischen Grundhaltung sowie zum verantwortlichen Prüfungspartner

Der Beirat hat die Vorschläge des Vorstandes für eine Änderung der BS WP/vBP zur Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards sowie zur Änderung des § 37 BS WP/vBP (kritische Grundhaltung) beschlossen. BMWK und APAS hatten bereits ihr Einverständnis signalisiert.

Die Umsetzung der Anforderungen der internationalen Qualitätsmanagementstandards machte eine Anpassung der BS WP/vBP in Bezug auf den verantwortlichen Prüfungspartner erforderlich. Der Beirat hat auch dieser Änderung zugestimmt.

Zustimmung zur Berufung der Mitglieder der unabhängigen Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2026

Die Wahl der Mitglieder des Beirates für die nächste Amtsperiode wirft ihre Schatten voraus. Der Beirat hat der vom Vorstand vorgeschlagenen Besetzung der unabhängigen Wahlkommission mit sechs Wirtschaftsprüfern und vier vereidigten Buchprüfern zugestimmt.

Ausschuss Berufsrecht, Nachhaltigkeit und Berufsnachwuchs und -examina

Der Beirat hat sich für eine Erweiterung der Ausschüsse Berufsrecht und Berufsnachwuchs und -examina von bisher sechs auf künftig acht Mitglieder, jeweils paritätisch besetzt mit vier Beirats- und vier Vorstandsmitgliedern, ausgesprochen. Künftig wird WP/StB Jens Hagemann als Beiratsmitglied den Ausschuss Berufsrecht verstärken. Für den Vorstand wird vBP/StB Maximilian Amon mitarbeiten. WPin/StBin Bianca Seifert und WP/StB Florian Riedl werden als Beiratsmitglieder den Ausschuss Berufsnachwuchs und -examina unterstützen. Für den Vorstand wird WPin/StBin Petra Lorey mitarbeiten. Der Ausschuss Nachhaltigkeit wird verstärkt durch das Beiratsmitglied WP/StB Regina Vieler.

Genehmigung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Beirat wurde über den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 unterrichtet. Hierzu berichteten die Abschlussprüfer über ihre Jahresabschlussprüfung und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses WP/StB Karl-Heinz Brosent über die Behandlung im Haushaltsausschuss. Der Beirat genehmigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und beschloss, den Bilanzgewinn von 2.106.111,79 Euro auf neue Rechnung vorzutragen („Neu auf WPK.de vom 5. Juni 2024).

Geplante Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP (Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen) im Hinblick auf unlautere Maßnahmen

Die aktuelle Fassung der BS WP/vBP in Bezug auf die Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen bringt den Aspekt der Unlauterkeit nicht genügend zum Ausdruck, sodass eine entsprechende Anpassung vorgesehen ist. Der Beirat wurde hierzu angehört. Eine dahingehende Beschlussfassung durch den Beirat ist für dessen Herbstsitzung vorgesehen.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2023

Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle Jürgen Hug berichtete über die Arbeit der Kommission für Qualitätskontrolle im Jahr 2023 und stellte dabei insbesondere die Ergebnisse der durchgeführten Qualitätskontrollen vor.

Ausblick

Die nächste Sitzung des Beirates findet am 29. November 2024 statt.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Berufsexamina 2023: Interesse am Wirtschaftsprüfungsexamen weiterhin hoch

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK berichtet über die Berufsexamina 2023. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber ist nochmals angestiegen. Das zeigt deutlich, dass das mit der Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens im Jahr 2019 verfolgte Ziel, dessen Attraktivität zu steigern und an die Lebenswirklichkeit junger Menschen anzupassen, erreicht wird.

WPK, Mitteilung vom 04.06.2024

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK berichtet über die Berufsexamina 2023. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber ist nochmals angestiegen. Das zeigt deutlich, dass das mit der Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens im Jahr 2019 verfolgte Ziel, dessen Attraktivität zu steigern und an die Lebenswirklichkeit junger Menschen anzupassen, erreicht wird.

Nachdem im Vorjahr noch 1.578 Bewerberinnen und Bewerber zum Wirtschaftsprüfungsexamen zugelassen wurden, waren es im Jahr 2023 mit 1.926 noch einmal rund 22 Prozent mehr. Hierbei wurden mit 1.565 im Prüfungstermin II/2023 erstmals mehr als 1.500 Examenskandidaten in einem Prüfungstermin zugelassen.

In den vier Prüfungsgebieten des Wirtschaftsprüfungsexamens wurden 2.560 Modulprüfungen abgelegt und hierbei fast 4.500 Klausuren geschrieben.

349 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Wirtschaftsprüfungsexamen bestanden, weil sie alle Modulprüfungen, die sie individuell ablegen mussten, mit Erfolg abgeschlossen haben. 43 haben die Prüfung nicht bestanden; sie haben mindestens eine Modulprüfung auch im dritten Versuch nicht erfolgreich abgeschlossen. Alle übrigen Teilnehmer können noch weitere Modulprüfungen ablegen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung aufgrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das Wirtschaftsprüfungsexamen auf das weitere Interesse am Wirtschaftsprüferberuf auswirken wird.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Berufsregister 2023: Zahl der Verwaltungsverfahren im Bereich Berufsregister leicht rückläufig

Die WPK hat den Bericht zum Berufsregister 2023 veröffentlicht. Der Bericht erläutert die Arbeit der WPK sowohl als Dienstleister als auch als Aufsichtsbehörde.

WPK, Mitteilung vom 04.06.2024

Der Bericht aus dem Berufsregister 2023 erläutert die Arbeit der WPK sowohl als Dienstleister als auch als Aufsichtsbehörde. Die Mitgliederabteilung, in der das Berufsregister geführt wird, begleitet die Mitglieder von der Bestellung, über die Anerkennung, gegebenenfalls Beurlaubungen oder Ausnahmegenehmigungen bis zum Verzicht. Sie führt aber auch die Widerrufsverfahren durch. Darüber hinaus berät sie die WPK-Mitglieder zu verschiedenen beruflichen Themen, beispielsweise zur Kundmachung oder zur Versicherung.

Die Zahl der Verfahren ist nach einem Anstieg im Vorjahr, insbesondere bei Beurlaubungen und Anerkennungen, 2023 leicht zurückgegangen.

Im Mittelpunkt der fachlichen Anfragen standen zum Jahresbeginn weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Recht der Berufsausübungsgesellschaften im Steuerberatungsgesetz und der Bundesrechtsanwaltsordnung. Zum Jahresende kamen zahlreiche Fragen rund um die Grandfather-Regelung in der CSR-Richtlinie auf.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Berufsaufsicht 2023: Maßnahmen lagen überwiegend fehlerhafte Prüfungstätigkeiten zugrunde

Die WPK hat den Bericht über die Berufsaufsicht 2023 veröffentlicht.

WPK, Mitteilung vom 04.06.2024

Der Bericht über die Berufsaufsicht 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand der Verfahren. Die weitaus meisten der 105 erledigten Verfahren wurden eingestellt oder mit einer Belehrung abgeschlossen. Es wurden aber auch 17 berufsaufsichtliche Verfahren mit Maßnahmen beendet. Davon wurden in zwölf Verfahren Geldbußen (in elf Verfahren neben dem Ausspruch einer Rüge) verhängt und in fünf Verfahren lediglich eine Rüge ausgesprochen.

Die Erledigungsarten der in 2023 von der WPK abgeschlossenen Berufsaufsichtsverfahren gliedern sich wie folgt auf:

  • 34 Verfahren (32,4 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In 16 Verfahren (15,2 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 38 Verfahren (36,2 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • 17 berufsaufsichtliche Maßnahmen wurden rechts- oder bestandskräftig (16,2 %). 13 der Maßnahmen (76,5 %) lagen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Prüfungstätigkeit zugrunde. Die weiteren vier Maßnahmen wurden wegen der Verletzung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, der Verschwiegenheitspflicht oder der Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten verhängt. Sämtliche Maßnahmen wurden von der WPK gemäß § 69 WPO bekannt gemacht.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Qualitätskontrolle 2023: Anteil der zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen befugten WP/vBP bleibt konstant

Ende 2023 waren 2.730 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2022: 2.910). In diesen Praxen waren am Jahresende nach 61 % im Vorjahr nunmehr rund 62 % aller WP/vBP tätig. Damit sind 68 % der Wirtschaftsprüfer und 14 % der vereidigten Buchprüfer weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen. Das teilt die WPK mit.

WPK, Mitteilung vom 04.06.2024

Ende 2023 waren 2.730 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2022: 2.910). In diesen Praxen waren am Jahresende nach 61 % im Vorjahr nunmehr rund 62 % aller WP/vBP tätig. Damit sind 68 % der Wirtschaftsprüfer und 14 % der vereidigten Buchprüfer weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen.

Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 445 Qualitätskontrollberichte (2022: 391) aus. Lediglich nach 31 Qualitätskontrollen (7 %, Vorjahr: 5 %) waren Maßnahmen erforderlich. Diese betrafen 25 Praxen, bei denen die festgestellten Mängel von den Praxen nicht schon in oder nach der Qualitätskontrolle beseitigt wurden, sodass Auflagen und/oder Sonderprüfungen erforderlich wurden. Zwei Fälle machten die Anordnung einer Sonderprüfung ausschließlich zur Beurteilung der Stabilität des Qualitätssicherungssystems über mehrere Jahre erforderlich. In zwei weiteren Fällen wurde die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer beschlossen, da Sonderprüfungen trotz mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern nicht durchgeführt wurden. Die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer aufgrund von wesentlichen Mängeln des Qualitätssicherungssystems wurde in zwei weiteren Fällen beschlossen. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag unverändert wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung (beispielsweise Prüfungsplanung einschließlich IKS- und IT-Prüfung).

Die WPK hat im Jahr 2023 insgesamt sechs Fortbildungs- und zwei Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) durchgeführt. Insgesamt haben 147 Berufsangehörige (PfQK und Nicht-PfQK) an den Veranstaltungen teilgenommen.

Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle haben an 20 Qualitätskontrollen teilgenommen, von denen drei bereits 2022 begonnen hatten. Bei sieben PfQK wurden von der Kommission für Qualitätskontrolle Untersuchungen von durchgeführten Qualitätskontrollen vorgenommen.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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EFRAG: Implementierungsleitlinien zu den ESRS

Am 31.05.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group drei Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance) zur Umsetzung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) gemäß der CSRD. Das berichtet die WPK.

WPK, Mitteilung vom 04.06.2024

Am 31. Mai 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance) zur Umsetzung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) gemäß der CSRD. Es handelt es sich um:

EFRAG IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance

Die Implementierungsleitlinie beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wesentlichkeitseinschätzung einschließlich der Darstellung möglicher Schritte des Prozesses. Sie enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung, um die Anwender bei der Umsetzung zu unterstützen.

EFRAG IG 2 Value Chain Implementation Guidance

Diese Implementierungsleitlinie beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette und zwar von der Bewertung der Wesentlichkeit bis hin zu den Kennzahlen und Zielen. Sie enthält zudem FAQ für weitere Informationen und eine „Karte der Wertschöpfungskette“, die die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die einzelnen Offenlegungsanforderungen in allen ESRS zusammenfasst.

EFRAG IG 3 Detailed ESRS Datapoints sowie Accompanying Explanatory Note

Die Liste der ESRS-Datenpunkte beinhaltet die vollständige ESRS-Set-1-Liste der detaillierten Anforderungen in jeder Offenlegungsanforderung und der zugehörigen Anwendungsanforderungen im Excel-Format. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, zum Beispiel zur Art der Anforderungen (zum Beispiel quantitativ oder qualitativ) oder zu Übergangsbestimmungen. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder Datenerhebung bilden.

Die Entwürfe der drei Leitlinien wurden im Dezember 2023 zur Konsultation veröffentlicht („Neu auf WPK.de vom 23. Januar 2024).

Quelle: WPK

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