Geplante Änderungen am Code of Ethics zur Rolle und ethischen Haltung von Berufsangehörigen

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt aktuell eine öffentliche Konsultation (Exposure Draft) zur Rolle und ethischen Haltung von Berufsangehörigen mit zahlreichen Vorschlägen zur Änderung des IESBA Code of Ethics (Code) durch (Proposed Revisions to Promote the Role and Mindset Expected of Professional Accountants). Darauf weist die WPK hin.

Geplante Änderungen am Code of Ethics zur Rolle und ethischen Haltung von Berufsangehörigen

WPK, Mitteilung vom 02.08.2019

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt aktuell eine öffentliche Konsultation (Exposure Draft) zur Rolle und ethischen Haltung von Berufsangehörigen mit zahlreichen Vorschlägen zur Änderung des IESBA Code of Ethics (Code) durch (Proposed Revisions to Promote the Role and Mindset Expected of Professional Accountants).

Damit reagiert IESBA nach eigener Aussage auf die Forderung von Stakeholdern, die Anwendung einer kritischen Grundhaltung (Professional Skepticism) durch Berufsangehörige zu fördern.

Die Änderungsvorschläge wurden mit dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) und dem International Accounting Education Standards Board (IAESB) abgestimmt und enthalten unter anderem Folgendes:

  • Hervorhebung der weitreichenden gesellschaftlichen Rolle von Berufsangehörigen und der Beziehung zwischen der Einhaltung des Code und der Verantwortung, im öffentlichen Interesse zu handeln;
  • Stärkung der Berufsgrundsätze „Integrität“, „Objektivität“ und „Berufswürdiges Verhalten“;
  • Einführung einer neuen Anforderung, bei der Anwendung des Rahmenkonzeptes des Code eine (hinter)fragende Haltung einzunehmen (InquiringMind);
  • Hervorhebung der Bedeutung, unbefangen beziehungsweise unvoreingenommen zu sein und die richtige Organisationskultur zu besitzen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen gegenüber IESBA sind bis zum 31. Oktober 2019 möglich. IESBA wird im September 2019 ein Webinar veranstalten, das die wichtigsten Änderungen vorstellen soll. Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt.

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FATF-Leitlinie Guidance for a Risk-Based Approach for the Accounting Profession (2019)

Die FATF hat ihre Leitlinie zum risikobasierten Ansatz (Risk-Based Approach – RBA) für Angehörige der wirtschaftsprüfenden Berufe aus dem Jahr 2009 überarbeitet. Darauf weist die WPK hin.

FATF-Leitlinie Guidance for a Risk-Based Approach for the Accounting Profession (2019)

WPK, Mitteilung vom 26.07.2019

Die FATF hat ihre Leitlinie zum risikobasierten Ansatz (Risk-Based Approach – RBA) für Angehörige der wirtschaftsprüfenden Berufe aus dem Jahr 2009 überarbeitet, um sie an die im Jahr 2012 verabschiedeten FATF-Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung anzupassen. Zusätzlich wurden Erfahrungen der Behörden und privaten Akteure bei der Anwendung des risikobasierten Ansatzes eingearbeitet.

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Transparenzberichte 2018/2019 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

Die WPK informiert über die auf der Website veröffentlichten Transparenzberichte.

Transparenzberichte 2018/2019 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

WPK, Mitteilung vom 22.07.2019

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Der Vorstand der WPK hat beschlossen, weiterhin auf der Internetseite der WPK über die veröffentlichten Transparenzberichte zu informieren. Eine Übersicht mit Links auf die entsprechenden Internetseiten steht jetzt zur Verfügung. In der aktuellen Aufstellung zu den Transparenzberichten 2018/2019 sind diejenigen § 319a HGB-Prüfer enthalten, deren Geschäftsjahresende im vorangegangenen Kalenderjahr lag.

Darüber hinaus werden die in den Jahren 2017/2018 veröffentlichten Transparenzberichte archiviert. Auf die Archivierungspflicht für Transparenzberichte nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 wird hingewiesen. Soweit die im ersten Halbjahr 2017 veröffentlichten Transparenzberichte sich bereits auf Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 beziehen oder freiwillig auf der jeweiligen Internetseite vorgehalten werden, sind sie ebenfalls enthalten.

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APAS: Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat ihre Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ vom 10. Juli 2019 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

APAS: Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“

WPK, Mitteilung vom 23.07.2019

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ vom 10. Juli 2019 veröffentlicht. Die Verlautbarung ist auf der Internetseite der APAS verfügbar.

Nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung ist die APAS verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.

Auf der Internetseite der WPK steht eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren zur Verfügung.

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Jahresbericht 2018 der Financial Intelligence Unit

Die WPK hat den Jahresbericht 2018 der FIU veröffentlicht.

Jahresbericht 2018 der Financial Intelligence Unit

WPK, Mitteilung vom 10.07.2019

Der von der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgelegte Jahresbericht 2018 steht jetzt auf der Website der WPK zur Verfügung.

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Neues Vollmachtsformular des BMF für die Vollmachtsdatenbank

Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Vollmachtsformular inklusive Beiblatt und Merkblatt für die Vollmachtsdatenbank veröffentlicht (Az. IV A 3 – S 0202 / 15 / 10001 ). Darauf weisen DATEV und die WPK hin.

Neues Vollmachtsformular des BMF für die Vollmachtsdatenbank

WPK, Mitteilung vom 08.07.2019

Die DATEV teilt mit, dass das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 8. Juli 2019 – IV A 3 – S 0202 / 15 / 10001 ein neues Vollmachtsformular inklusive Beiblatt und Merkblatt für die Vollmachtsdatenbank veröffentlicht hat.

Danach steht den Anwendern in der Vollmachtsdatenbank ab dem 8. Juli 2019 automatisch eine neue Version zur Verfügung. Damit wird in der Erfassung und bei der Ausgabe das neue Formular angezeigt. Bereits erfasste Vollmachten sind ebenfalls im neuen Format zu sehen. Da diese laut Merkblatt ihre Gültigkeit behalten, müssen bereits übermittelte Vollmachten nicht erneut übermittelt werden. Die Anwender werden für vier Wochen über einen Hinweis (Info-Dialog) beim Start der Vollmachtsdatenbank hingewiesen.

In der DATEV Info-Datenbank steht ab dem 8. Juli 2019 im Dokument 1070515 die neue Vollmacht inklusive Beiblatt und neuem Merkblatt zur Verfügung. Zusätzlich stehen den DATEV-Mitgliedern – ebenso ab 8. Juli 2019 – im Dokument 1071366 Vorlagen mit Platzhaltern für den Import in die Vorlagenverwaltung bereit.

Das neue Vollmachtsformular inklusive Beiblatt und das Merkblatt stehen auch auf der Internetseite der WPK unter „ Mitglieder > Vollmachtsdatenbank > Zugang und Registrierung “ zur Verfügung.

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Jahresbericht 2018 der WPK

Die WPK hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2018 veröffentlicht.

Jahresbericht 2018 der WPK

WPK, Mitteilung vom 05.07.2019

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über berufspolitische Schwerpunkte, die berufsständische Entwicklung und die Arbeit der WPK, ihre Dienstleistungen und weiteren Aufgaben im vergangenen Jahr.

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Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert

Die WPK hat aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) zum Geldwäschegesetz beschlossen. Die Änderungen gehen auf einen Abgleich mit den von der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer erarbeiteten Mustertexten für AAH der regionalen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern zurück.

Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert

WPK, Mitteilung vom 03.07.2019

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) der WPK zum Geldwäschegesetz beschlossen.

Die Änderungen gehen auf einen Abgleich der AAH der WPK mit den von der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer erarbeiteten Mustertexten für AAH der regionalen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern zurück.

Ausgehend hiervon wurden an den AAH der WPK kleinere Anpassungen vorgenommen. Zusätzlich wurde das Thema der gruppenweiten Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten aufgenommen (§§ 6 Abs. 2 Nr. 3, 9 GwG). Da die WPK auch WPG/BPG als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG ansieht, ist der Anwendungsbereich der gruppenweiten Pflichten eröffnet, wenn eine der genannten Berufsgesellschaften Mutterunternehmen einer Gruppe (§ 1 Abs. 16 GwG) ist und in der Gruppe mehr als 10 WP/vBP oder Angehörige sozietätsfähiger Berufe tätig sind (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GwG in Verbindung mit der Anordnung der WPK zu den internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 9 GwG).

Die aktualisierten AAH der WPK sind unter „ Mitglieder > Bekämpfung der Geldwäsche > Hinweise für die Praxis “ abrufbar. Die ebenfalls dort verfügbare Arbeitshilfe „ Kurzdarstellung: Pflichten für WP/vBP-Praxen nach dem Geldwäschegesetz “ wurde entsprechend angepasst.

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 26. Juni 2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 26. Juni 2019 zusammengefasst.

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 26. Juni 2019

WPK, Mitteilung vom 03.07.2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 26. Juni 2019 zusammengefasst.

Ausschuss „Evaluation der Umsetzung der EU-Regulierung“

Es wurde über die vierte Sitzung des Projektausschusses „Evaluation der Umsetzung der EU-Regulierung“ des Vorstandes Bericht erstattet, an der ein Vertreter der Kommission für Qualitätskontrolle teilgenommen hatte. Die Beratungen werden fortgesetzt.

Überarbeitung ISQC 1, ISA 220

Das IAASB hat Standardentwürfe zum International Standard on Quality Management 1 (ISQM 1), International Standard on Quality Management 2 (ISQM 2) und International Standard on Auditing 220 (Revised) (ISA 220 (Revised)) vorgelegt. Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die vorgesehenen Stellungnahmen der WPK gegenüber dem IAASB beraten, die inzwischen beim IAASB eingereicht wurden.

WPO-Änderungen im Bereich Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat mögliche Änderungen von Vorschriften zur Qualitätskontrolle beraten. Es geht dabei um die Vermeidung der Umgehung zur Pflicht zur Qualitätskontrolle, die Wiedereintragung nach wesentlichen Mängeln und vorangegangener Löschung sowie um die Durchführung der Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle. Die Beratungen werden fortgesetzt.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

In der Sitzung wurden die Auswertungen von Qualitätskontrollberichten von drei gemischten Praxen beraten. Zwei dieser Qualitätskontrollen konnten damit abgeschlossen werden. Daneben wurde über den Widerspruch einer Praxis gegen die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer beraten.

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IAASB-Standardentwürfe zum Qualitätsmanagement der Prüfungspraxen und bei der Prüfung von Abschlüssen

Die WPK hat gegenüber dem IAASB zu den Standardentwürfen „International Standard on Quality Management 1 (ISQM 1)“, „International Standard on Quality Management 2 (ISQM 2)“ und „International Standard on Auditing 220 (Revised)“ Stellung genommen.

IAASB-Standardentwürfe zum Qualitätsmanagement der Prüfungspraxen und bei der Prüfung von Abschlüssen

WPK, Mitteilung vom 02.07.2019

Die WPK hat am 1. Juli 2019 gegenüber dem IAASB zu folgenden Standardentwürfen Stellung genommen:

  • International Standard on Quality Management 1 (ISQM 1)
  • International Standard on Quality Management 2 (ISQM 2)
  • International Standard on Auditing 220 (Revised)

Darüber hinaus hat die WPK den geplanten Umsetzungshorizont von 18 Monaten und die übergeordneten Herausforderungen aus diesen Standards kommentiert.

Die WPK weist in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die formalen Anforderungen an die Qualitätssicherung insbesondere von kleineren und mittelgroßen Praxen künftig erheblich steigen werden, da viele Qualitätsziele und damit verbundene Qualitätsrisiken bereits vorgegeben sind. Aber auch größere Praxen stehen vor der Herausforderung, den neuen Ansatz in ein bestehendes Qualitätssicherungssystem zu integrieren und die erforderlichen Handlungsbedarfe zu identifizieren. Insbesondere adressiert die WPK folgende Punkte:

  • vorgeschlagener Umsetzungshorizont von 18 Monaten ist zu kurz,
  • neuer Quality Management-Ansatz ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, in der Handhabung aber zu starr,
  • Bereiche mit Änderungsbedarf sind nicht eindeutig erkennbar,
  • Skalierungsmöglichkeiten sind nicht ausreichend ausgeschöpft,
  • es wurde keine ausreichende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und
  • Anforderungen sind vielfach überkompliziert.

Weitere Anmerkungen zu den Entwürfen können Sie den jeweiligen Stellungnahmen entnehmen.

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