Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens kommt

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung unterschrieben. Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der Änderungsverordnung wird sichergestellt, dass das Wirtschaftsprüfungsexamen im Prüfungstermin II/2019 erstmals in modularisierter Form durchgeführt werden wird. Darauf weist die WPK hin.

Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens kommt

WPK, Mitteilung vom 13.02.2019

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in den vergangenen Tagen die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung unterschrieben. Die Änderungsverordnung ist aber noch nicht in Kraft getreten. Dazu muss sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten werden die Änderungen einen Tag nach der Verkündung.

Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der Änderungsverordnung wird sichergestellt, dass das Wirtschaftsprüfungsexamen im Prüfungstermin II/2019 erstmals in modularisierter Form durchgeführt werden wird.

Durch die Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung wird im Wirtschaftsprüfungsexamen ein modularisiertes Prüfungsverfahren eingeführt. Bisher musste die Prüfung als Blockprüfung in einem Prüfungstermin abgelegt werden. Die Modularisierung macht eine individuellere persönliche Examensplanung möglich. Die abzulegenden Prüfungsgebiete, insgesamt bis zu vier, müssen nicht mehr im Block in Angriff genommen werden. Sie können vielmehr als Module auf einen maximal sechsjährigen Prüfungszeitraum verteilt werden.

Die Modularisierung geht auf eine Initiative der Wirtschaftsprüferkammer mit dem Ziel einer Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsprüfungsexamens durch eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Neuausrichtung dieses Berufsexamens zurück.

Eine Übergangsregelung ermöglicht es aber auch Kandidatinnen und Kandidaten, die sich noch in einem schwebenden, nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren befinden, auf Antrag in die Modularisierung zu wechseln.

Über Einzelheiten informiert das nachfolgend zur Verfügung stehende Merkblatt „Die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens“. Weitere Informationen enthalten die Hinweise zur Durchführung des Examens der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen.

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IAASB: Konsultation zur Überarbeitung der internationalen Standards zum Qualitätsmanagement gestartet

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) führt aktuell eine Umfrage zum Qualitätsmanagement der Prüfungspraxen und der Auftragsdurchführung durch. Das IAASB erbittet Stellungnahmen bis zum 1. Juli 2019. Das berichtet die WPK.

IAASB: Konsultation zur Überarbeitung der internationalen Standards zum Qualitätsmanagement gestartet

WPK, Mitteilung vom 12.02.2019

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) führt aktuell eine Umfrage zum Qualitätsmanagement der Prüfungspraxen und der Auftragsdurchführung durch. Das IAASB erbittet Stellungnahmen bis zum 1. Juli 2019.

Die Anforderungen an das Qualitätsmanagement der Prüfungspraxen werden konzeptionell neu aufgestellt. Der bislang maßgebliche „International Standard on Quality Control“ (ISQC 1) wird im Zuge dieser Überarbeitung in „International Standard on Quality Management 1″ (ISQM 1) umbenannt. Die Anforderungen an die Planung und Durchführung der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung werden aus dem ISQC 1 herausgelöst und künftig in einem gesonderten Standard (ISQM 2) geregelt.

Mit der Modernisierung der Standards sollen insbesondere die Anforderungen eines ständig komplexer werdenden Umfeldes berücksichtigt werden, einschließlich der Auswirkungen der Technologie, Netzwerke und der Nutzung externer Dienstleister.

Darüber hinaus sollen die Skalierbarkeit der Standards verbessert und die Verantwortung der Unternehmensführung erhöht werden. Zusätzliche Beispiele und häufig gestellte Fragen (Guidance und Tools) sollen den Prüfungspraxen bei der Umsetzung helfen.

Die Konsultation erstreckt sich sowohl auf die Entwürfe von ISQM 1 und ISQM 2 als auch auf den überarbeiteten Prüfungsstandardentwurf zum Qualitätsmanagement bei der Prüfung von Abschlüssen (ISA 220 Revised).

Weiterführende Informationen und die Konsultationsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der IFAC .

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APAS: Arbeitsprogramm 2019 – Worauf Sie vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten

Am 21. Januar 2019 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2019 veröffentlicht. Die WPK hat die Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen aufgelistet.

APAS: Arbeitsprogramm 2019 – Worauf Sie vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten

WPK, Mitteilung vom 01.02.2019

Am 21. Januar 2019 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2019 veröffentlicht. Folgende Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen sind genannt:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen,
  • Rotationsmanagement und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren,
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz von Datenanalyse-Tools,
  • interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis, hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse und
  • Initiativen der Praxen zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfungen bilden:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie,
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“,
  • Prüfung von geschätzten Werten, u. a. Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten,
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung und
  • Umsetzung der Anforderungen zum Bestätigungsvermerk, insbesondere aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Die APAS führt zudem die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK. In diesem Bereich steht die Beurteilung der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der WPK in Bezug auf aufsichtsrelevante Vorgänge sowie die Sicherstellung einheitlicher Wertungsmaßstäbe in den Berufsaufsichtsverfahren bei WPK und APAS im Fokus.

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle wird die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt wird in 2019 auf der Erfassung der innerhalb der Abteilung Qualitätskontrolle der WPK bestehenden Verfahren und Prozesse liegen. Von besonderem Interesse wird dabei aus Sicht der APAS sein, inwieweit die von der Kommission für Qualitätskontrolle ergriffenen Maßnahmen in der Folge eine Erhöhung des Stundenaufwands pro Auftragsprüfung und mithin eine Intensivierung der materiellen Prüfungsdurchführung im Bereich der Auftragsabwicklung bewirken.

Einzelheiten sind dem Arbeitsprogramm auf der Internetseite der APAS zu entnehmen.

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 25. Januar 2019

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung vom 25. Januar 2019.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 25. Januar 2019

WPK, Mitteilung vom 31.01.2019

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus Sitzung am 25. Januar 2019 zusammengefasst.

TAX3-Ausschuss: Änderungsanträge und Reaktion der WPK hierauf

Der Entwurf eines Berichtes zur Arbeit des TAX3-Ausschusses des EU-Parlaments wurde Ende 2018 veröffentlicht und gab keinen Anlass zur Kommentierung.

Nach einer Analyse der 1.284 Änderungsanträge von Abgeordneten des TAX3-Ausschusses ist jedoch festzustellen, dass einige Abgeordnete Forderungen in den Bericht einbringen wollen, die den Berufsstand der WP/vBP betreffen. Wie bereits beim Vorgängerausschuss, dem PANA-Ausschuss, werden erneut Änderungsanträge gestellt, die mit dem Thema des Sonderausschusses („Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung“) in keinem Zusammenhang stehen und/oder abzulehnen sind, weil sie sachlich nicht fundiert sind. Hierzu gehören unter anderem

  • die Forderung nach einer Rotation für alle gesetzlichen Abschlussprüfer im Turnus von sieben Jahren,
  • die Forderung einer generellen Trennung von Prüfung und Beratung,
  • der erneute Angriff auf die berufliche Selbstverwaltung von WP/vBP,
  • die pauschale Verurteilung von Intermediären, also auch der steuerberatenden Berufen in Deutschland, mit der diese Berufe pauschal und undifferenziert für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verantwortlich gemacht werden.

Der TAX3-Ausschuss will den Bericht bis zum Ende der Legislatur, also bis etwa März/April, vom EU-Parlament verabschieden lassen. Mit Blick darauf hat sich die WPK in Schreiben an Abgeordnete des TAX3-Ausschusses gegen diese Forderungen ausgesprochen.

Berichte von Professor Marten und von Professor Naumann zur Standardsetzung beim IAASB und IDW

Prof. Dr. Kai-Uwe Marten, Board-Mitglied des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), berichtete über die Tätigkeit des Gremiums, im öffentlichen Interesse qualitativ hochwertige Auditing-, Assurance- und andere damit zusammenhängende Standards festzulegen.

Er erläuterte den Prozess der Entwicklung von Standards und gab einen Überblick über abgeschlossene und laufende Projekte. So werden voraussichtlich im Jahr 2020 die neuen und überarbeiteten Standards für das Qualitätsmanagement fertiggestellt (ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220). Zukünftig soll die Erlangung von Prüfungsnachweisen über Datenanalysen in den Standards berücksichtigt werden und die Zusammenarbeit mit dem International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) intensiviert werden. Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW, gab einen Überblick über die Entwicklung der Standardsetzung beim IDW.

Vorstandsabteilung Berufsaufsicht

Der Vorstand hat vier Einsprüche gegen Entscheidungen der Vorstandsabteilung Berufsaufsicht beraten.

Analyse der WPK-Aufwendungen

Der Beirat hat den Vorstand gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die ab 2020 zu einem ausgeglichenen Erfolgsplan führen, nicht aber die Leistungsfähigkeit der Kammer beeinträchtigen. Der Vorstand hat dazu über die Kostenstruktur der Kammer beraten, die sich aus 56,4 % Personalaufwendungen und 43,6 % Sachaufwendungen zusammensetzt. Die Beratungen werden fortgesetzt.

Öffentlichkeitsarbeit – Informationsreihe Nachfolge im Berufsstand

Der Vorstand plant eine Informationsreihe zur Nachfolgeplanung anzubieten, die an die Workshops auf der Kammerversammlung 2018 anknüpfen soll. In die Informationsreihe werden das WPK Magazin und die Internetseite eingebunden. Zudem soll im zweiten Halbjahr ein zweitägiger Workshop stattfinden.

Öffentlichkeitsarbeit – WPK aktuell Mitgliederinformation

Für die geplante Veranstaltungsreihe „WPK aktuell Mitgliederinformationen – Ausgewählten Einzelfragen für die WP/vBP-Praxis“ hat der Vorstand als Themen festgelegt:

  • IT-Unterstützung im Prüfungsprozess,
  • Lösungen zum Einsatz von Dienstleistern (§ 50a WPO),
  • Geldwäscheaufsicht durch die WPK und
  • Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems in kleinen Praxen

Als Termine stehen bereits fest:

  • 16. Mai in München
  • 21. Mai in Frankfurt und der
  • 5. Juli in Stuttgart

Termine für Berlin, Düsseldorf und Hamburg werden kurzfristig bekannt gegeben. Bitte beachten Sie die Veranstaltungshinweise der WPK .

Folgen des Brexit

Die WPK hat die Auswirkungen eines Hard Brexit auf den Berufstand geprüft. Die Risiken sind demnach überschaubar und beschränken sich auf wenige Betroffene, für die die WPK großzügige Übergangsregelungen geschaffen hat. Bezüglich der Auswirkungen des Brexit auf Berufsangehörige mit Mandaten im Vereinigten Königreich wird noch auf Regelungen des Financial Reporting Council (FRC) gewartet.

Digitalisierungskompass

Der Digitalisierungskompass der WPK wird um die Bereiche Steuern, Buchführung und betriebswirtschaftliche Beratung erweitert, die Bereiche Allgemeine Organisation und Personalwesen werden um weitere Digitalisierungsmöglichkeiten ergänzt. Zudem wird die Softwareübersicht für die Abschlussprüfung aktualisiert und für weitere Bereiche wird eine Linkliste zur Verfügung gestellt.

Einrichtung von Ausschüssen

Alle gebildeten Ausschüsse der WPK haben sich zwischenzeitlich konstituiert. Der Vorstand wurde über deren bisherige Beratungsergebnisse informiert.

Nachbenennung eines ehrenamtlichen Richters/in für den Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof

Ein Beisitzer für den Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof wurde in den Vorstand der WPK berufen, sodass eine Nachbenennung erforderlich wird. Die WPK hat hierzu eine Kandidatenliste eingereicht.

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DPR: Tätigkeitsbericht 2018 vorgelegt

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2018 vorgelegt. Das berichtet die WPK.

DPR: Tätigkeitsbericht 2018 vorgelegt

WPK, Mitteilung vom 29.01.2019

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2018 vorgelegt. Dazu teilt sie in einer Pressemitteilung vom 24. Januar 2019 mit:

Im Jahr 2018 hat die DPR 84 Prüfungen (Vorjahr: 99) abgeschlossen, davon 80 Stichprobenprüfungen, drei Anlassprüfungen und eine Prüfung, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurde.

Insgesamt lag die Fehlerquote im Jahr 2018 mit 15 % auf dem Niveau der Vorjahre. Besonders hervorzuheben ist die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhte Fehlerquote bei den Unternehmen mit Indexzugehörigkeit (16 %). Demgegenüber hat sich die Fehlerquote bei den Unternehmen ohne Indexzugehörigkeit wesentlich vermindert und beträgt 15 %. Die normalisierte Fehlerquote, die im Jahr 2018 ausschließlich um Prüfungen mit offenkundig fehlerhafter Rechnungslegung zu bereinigen war, betrug 12 %.

Die Nachschau für das Jahr 2017 konnte wieder mit positiven Ergebnissen abgeschlossen werden, da die festgestellten Fehler im Folgeabschluss korrigiert und die erteilten Hinweise soweit erkennbar umgesetzt wurden. Auf europäischer Ebene wurde die Zusammenarbeit der nationalen Enforcement-Institutionen mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) stark ausgeweitet. Ergänzend zu den European Enforcers Coordination Sessions (EECS) wurden durch die ESMA weitere Arbeitsgruppen im Bereich Corporate Reporting etabliert, in denen Mitglieder der DPR aktiv vertreten sind.

Im Fokus der Prüfungssaison 2019 werden, neben der Fortführung der präventiven Arbeit der DPR, die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte sowie die nationalen Prüfungsschwerpunkte Konzernlagebericht und Segmentberichterstattung stehen.

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KfQ: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren „Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG“ ergänzt. Es wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass Prüfungen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind.

KfQ: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt

WPK, Mitteilung vom 30.01.2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat am 29. Januar 2019 ihren „Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG“ ergänzt. Auf Seite 2 wird in der Aufzählung nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass Prüfungen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind.

Nach der ständigen Entscheidungspraxis der Kommission für Qualitätskontrolle sind nur solche gesetzlichen Abschlussprüfungen Gegenstand der Qualitätskontrolle, die durch EU-Recht vorgeschrieben und keine Unternehmen nach § 319a HGB sind.

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, deren Prüfungspflicht durch EU-Recht vorgeschrieben ist, unterliegen aufgrund eines Verweises in § 319a HGB immer der Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Die verbleibenden Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die nicht der Inspektion unterliegen, sind im Umkehrschluss auch nicht über EU-Recht, sondern ausschließlich nach nationalem Recht, prüfungspflichtig. Gesetzliche Abschlussprüfungen, die ausschließlich durch nationales Recht vorgeschrieben sind, sind jedoch nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle.

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 29. Januar 2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 29. Januar 2019 zusammengefasst.

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 29. Januar 2019

WPK, Mitteilung vom 30.01.2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 29. Januar 2019 zusammengefasst.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat einen ersten Entwurf ihres Tätigkeitsberichtes für 2018 beraten. Die Beratungen werden in der kommenden Sitzung am 19. März 2019 fortgesetzt. Der Tätigkeitsbericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht.

Anpassungen der WPO

Nach nunmehr zweieinhalb Jahren Erfahrung mit der Neuregelung des Qualitätskontrollverfahrens durch das APAReG hat die Kommission für Qualitätskontrolle den sich ergebenden Anpassungsbedarf beraten. Die Beratungen werden in den kommenden Sitzungen fortgesetzt.

Erweiterung der Kommission für Qualitätskontrolle

Der Beirat hatte am 11. Dezember 2018 WP/StB Dr. Mark Peter Hacker, Dr. Hacker & Partner PartGmbB WPG StBG, Stuttgart, und WP/StB Wolfgang Baumeister, RF Treuhand GmbH WPG, Landau, mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu weiteren Mitgliedern der Kommission für Qualitätskontrolle gewählt.

Beide Herren verstärken auch entscheidungsbefugte Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle.

WP/StB Wolfgang Baumeister wurde zum weiteren Mitglied der Abteilungen „Qualitätskontrollberichte I“ und „Prüferauswahl und Registrierung von Prüfern für Qualitätskontrolle“ gewählt.

WP/StB Dr. Mark Peter Hacker wurde zum weiteren Mitglied der Abteilungen „Qualitätskontrollberichte II“ und „Registereintragung und Anordnung von Qualitätskontrollen“ gewählt.

Die Geschäftsordnungen der jeweiligen Abteilungen sowie der Geschäftsordnungsplan der Abteilungen „Qualitätskontrollberichte I bis III“ wurden dementsprechend angepasst.

Ergänzung des Hinweises der Kommission für Qualitätskontrolle zur Grundgesamtheit einer Qualitätskontrolle nach APAReG

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren “ Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG “ ergänzt. Es wird klargestellt, dass Prüfungen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nicht zur Grundgesamtheit für die Auftragsprüfung einer Qualitätskontrolle zählen.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet über zwei Qualitätskontrollen mit eingeschränktem Prüfungsurteil. Die vorangegangenen Qualitätskontrollen dieser Praxen endeten jeweils mit einem versagten Prüfungsurteil.

In einem Fall wird die geprüfte Praxis aufgrund der weiterhin bestehenden wesentlichen Angemessenheits- und Wirksamkeitsmängel zur Erteilung von Auflagen und Anordnung einer vorzeitigen Qualitätskontrolle angehört. Im anderen Fall wird der Prüfer für Qualitätskontrolle zur weiteren Sachverhaltsaufklärung befragt werden.

Des Weiteren wird die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ in fünf Vorgängen über Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung und nicht fristgerecht durchgeführten Qualitätskontrollen informiert.

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DSGVO: Erste Abmahnungen im Verkehr

Die befürchtete Abmahnwelle nach dem Inkrafttreten der DSGVO ist zwar ausgeblieben, Grund zur Entwarnung ist das aber nicht. Das LG Würzburg im einstweiligen Verfahren über eine Abmahnung auf Grundlage der DSGVO entschieden (Az. 11 O 1741/18 UWG ). Hilfe zur Einhaltung der Anforderungen nach der DSGVO bietet die WPK mit einem Leitfaden.

DSGVO: Erste Abmahnungen im Verkehr

WPK, Mitteilung vom 22.01.2019

Die befürchtete Abmahnwelle nach dem Inkrafttreten der DSGVO ist zwar ausgeblieben, Grund zur Entwarnung ist das aber nicht. Das Landgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 13. September 2018 – 11 O 1741/18 UWG im einstweiligen Verfahren über eine Abmahnung auf Grundlage der DSGVO entschieden.

Gegenstand waren eine sehr kurze Datenschutzerklärung im Impressum, fehlende Angaben zum/zur Verantwortlichen, zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie zu Art und Zweck von deren Verwendung, zur Erklärung zur Weitergabe von Daten, über Cookies, Analysetools sowie insbesondere die fehlenden Belehrungen über Betroffenenrechte und der Hinweis zur Möglichkeit, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Gegenstand war außerdem die fehlende Verschlüsselung des Internetauftritts, der ein Kontaktformular zur Datenerhebung umfasste.

Ausgehend von der sehr knappen Urteilsbegründung handelt es sich um elementare Anforderungen der DSGVO, deren Umsetzung mit relativ geringem Aufwand möglich ist.

Hilfe der WPK zur Einhaltung der Anforderungen nach der DSGVO finden Sie in dem nachfolgend zur Verfügung stehenden Leitfaden der WPK.

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OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard

Die WPK hat im Rahmen der „OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard: Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.“ Stellung genommen.

OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard

Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.

WPK, Mitteilung vom 16.01.2019

Die WPK hat mit Schreiben vom 11. Januar 2019 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der „OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard: Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.“ Stellung genommen.

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