CRD6: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Eigenmittelrichtlinie (CRD6) vollständig in nationales Recht umzusetzen. Mit der CRD6 wird der EU-Aufsichtsrahmen für Banken aktualisiert.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 01.04.2026

Die EU-Kommission hat neben weiteren 21 EU-Mitgliedstaaten auch Deutschland aufgefordert, die Eigenmittelrichtlinie (CRD6) vollständig in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist ist am 10.01.2026 abgelaufen.

Mit der CRD6 wird der EU-Aufsichtsrahmen für Banken aktualisiert. Ein Schwerpunkt liegt u. a. auf der Stärkung der Nachhaltigkeitsanforderungen: ESG-Risiken sollen umfassender in den Aufsichtsrahmen integriert werden.

Nach Erhalt des Aufforderungsschreiben hat Deutschland zwei Monate Zeit zu reagieren und die Umsetzung der Richtlinie abzuschließen. Sollte dies nicht erfolgen, wird die EU-Kommission den nächsten Verfahrensschritt einleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland richten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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