DAC 9: Durchführungsverordnung zum automatischen Informationsaustausch

Am 17.07.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1325 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die das elektronische Standardformat für den verpflichtenden Informationsaustausch gemäß Artikel 8ae Abs. 2 im Rahmen der DAC 9 festlegt.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 22.07.2025

Am 17.07.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1325 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die das elektronische Standardformat für den verpflichtenden Informationsaustausch gemäß Artikel 8ae Abs. 2 im Rahmen der DAC 9 festlegt.

Sie tritt am 06.08.2025 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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