DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 28.04.2026
Mit dem Entwurf einer Entschließung (Initiativbericht, INI) des Ausschusses ECON zur Machbarkeit eines „28. Steuerregimes“ konkretisiert das EU-Parlament die Debatte um einen optionalen, EU-weit nutzbaren steuerlichen Zusatzrahmen. Im Vordergrund steht kein vollständiges Parallel-Steuersystem, sondern ein modularer Ansatz, der grenzüberschreitende Aktivitäten durch Standardisierung, digitale Verfahren und mehr Rechtssicherheit erleichtern soll. Der Anwendungsbereich solle sich – gerade mit Blick auf die politische Sensibilität der Steuerpolitik – zunächst nur auf innovative Unternehmen und Start-ups beschränken.
Der INI-Berichtsentwurf hält ein 28. Steuerregime im bestehenden EU-Rechtsrahmen grundsätzlich für umsetzbar, insbesondere mittels verstärkter Zusammenarbeit. Für die konkrete Architektur werden zudem Opt-in/Opt-out-Modelle für Richtlinien sowie Befristungen („Sunset Clauses“) als Instrumente zur politischen Absicherung in Erwägung gezogen. Zudem wird betont, dass Kohärenz zu anderen EU-Initiativen (u. a. BEFIT/SME-Ansätze, ViDA, Quellensteuerverfahren) gewährleistet werden müsse.
Zentrale Vorschläge
Praktisch setzt der INI-Entwurf auf einen digitalen One-Stop-Shop: einmalige Registrierung, die Bereitstellung einer einzigen Steuernummer und standardisierte digitale Verfahren (inkl. einziger Steuererklärungsschnittstelle; mit Arbeitssprache: Englisch).
Als steuerliche Kernfelder nennt der Entwurf insbesondere das Ziel einer einheitlichen (konsolidierten) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage mit einheitlicher Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Anknüpfung u. a. an BEFIT sowie ein hauptsitzbasiertes System für KMU) und einer neutraleren Behandlung von Fremd- und Eigenkapital.
Befürwortet werden zudem ein automatischer grenzüberschreitender Verlustausgleich innerhalb des Regimes (ggf. über Verlustvortrag/Verrechnung; alternativ Steueraufschubmodelle), eine formelbasierte Aufteilung der konsolidierten Bemessungsgrundlage nach realwirtschaftlichen Faktoren (z. B. Umsatz, Arbeit, materielle Vermögenswerte) sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, etwa über einheitliche Klassifizierung von Kapitalerträgen und ein verbindliches beschleunigtes Streitbeilegungsverfahren.
Flankierend fordert der Entwurf für die Mehrwertsteuer einen zentralisierten Rahmen mit einer einzigen EU-MwSt-Nummer und digitalem Portal für Erklärungen und Erstattungen (Vereinfachung der Verfahren statt Satzharmonisierung). Bei Quellensteuern werden u. a. Befreiungen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb des Regimes sowie ein zentrales digitales EU-Register zur schnellen Anerkennung der steuerlichen Ansässigkeit und eine Klarstellung des Begriffs des wirtschaftlichen Eigentums adressiert. Für Mitarbeiterbeteiligungen spricht sich der Bericht für Besteuerung erst bei Veräußerung und eine Behandlung als Kapitaleinkommen aus. Zudem wird eine standardisierte EU-Bewertungsmethode mit Safe-Harbours gefordert.
Ergänzend werden Vereinfachungen der Verrechnungspreisgestaltung (Safe Harbours für routinemäßige Transaktionen, harmonisierte Ansätze bei IP-Lizenzierung) sowie Maßnahmen zum Zugang zu Kapital (EU-weiter Investor Pass, automatische Doppelbesteuerungsentlastung, standardisierte Instrumente) und koordinierte FuE- und Reinvestitionsanreize bis hin zu Scale-up-spezifischen Abzugs-/Stundungsmodellen vorgeschlagen.
Nächste Schritte
Verfahrensseitig geht der Entwurf nun in die nächste Runde: am 03.06.2026 erfolgt die Abstimmung im ECON-Ausschuss und voraussichtlich am 06.07.2026 im Plenum. Danach hat die EU-Kommission Zeit, innerhalb von drei Monaten auf den Initiativbericht zu antworten.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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