Das BMF gibt die neuen, für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 geltenden Abgrenzungsmerkmale bekannt (Az. IV A 4 – S-1450 / 17 / 10001).
Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 – Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2019
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 – S-1450 / 17 / 10001 vom 13.04.2018
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die dem Schreiben vom 24. April 2012 – IV A 4 – S-1451 / 07 / 10011 – (BStBl I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle.
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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