Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)

Das BMF gibt die Abgrenzungsmerkmale der BpO 2000 zum 1. Januar 2027 bekannt (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/012).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 2 – S 1450/00014/005/012 vom 27.04.2026

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2027 die in der Anlage aufgeführten Abgrenzungsmerkmale sowie die mit BMF-Schreiben vom 24. November 2023 – IV D 3 – S 1451/19/10001 :001 – (BStBl I 2023 S. 2020) angefügte Zuordnungstabelle.

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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