Energiewende wird digital

Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch sollen miteinander verknüpft werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende geschaffen werden.

 

Energiewende wird digital

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.02.2016

 

Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch sollen miteinander verknüpft werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ( 18/7555 ) geschaffen werden. Festgelegt werden darin unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme („Smart Meter“). Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt.

 

Als intelligente Messsysteme gelten nur solche Systeme, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen und vom BSI ein „Gütesiegel“ erhalten haben. Ein intelligentes Messsystem muss laut Gesetzentwurf „die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten“ gewährleisten. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten. Die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Festlegung eines maximalen Stromverbrauchs sei die logische Folge des mit der Einführung intelligenter Messsysteme verfolgten Gesamtziels der Energieeffizienz, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs.

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Quelle: DATEV eG