Entschädigungen bei Flugärger

Die Bundesregierung hat FAQ zu Fluggastrechten im Überblick veröffentlicht.

Bundesregierung, Mitteilung vom 14.08.2024

Annullierte Flüge, beschädigte Gepäckstücke oder spontane Umbuchungen können bei Flugreisen für Ärger und zusätzliche Kosten sorgen. Die Fluggastrechteverordnung steht Reisenden im Fall von Flugärger bei und regelt Ansprüche auf Entschädigungen.

Quelle: Bundesregierung

Powered by WPeMatico