Erstattungsbeträge: GKV-Spitzenverband obsiegt im Streit mit der Schiedsstelle nach § 130b Abs. 5 SGB V ("Mischpreisbildung")

Das LSG Berlin-Brandenburg hat über zwei Klagen des GKV-Spitzenverbandes gegen die Schiedsstelle verhandelt und entschieden. Inhaltlich ging es um die Festsetzung des Erstattungsbetrages für zwei Arzneimittel (Az. L 9 KR 213/16 KL und L 9 KR 72/16 KL).

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Quelle: DATEV eG