DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 08.05.2026
Die EU-Kommission hat am 06.05.2026 neue Maßnahmen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht – diese ergänzen die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.
Rund 90 Millionen Menschen in Europa lebten mit einer Behinderung. Laut EU-Kommission seien 55 % von ihnen erwerbstätig, gegenüber 77 % der Menschen ohne Behinderungen; zugleich lebten 1,4 Millionen in Einrichtungen, jede dritte Person sei von Armut bedroht.
Barrierefreiheit digitaler Technologien & das Potenzial von KI
Bis 2030 bleibe die Umsetzung zentraler Barrierefreiheitsvorgaben ein Schwerpunkt. Die EU-Kommission legt den Fokus insbesondere auf die Überwachung der Umsetzung und Anwendung des European Accessibility Act, der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (derzeit in Überarbeitung) und dem Digital Services Act legen. Ferner wird sie den Normungsauftrag M/587 zu technischen Spezifikationen zu Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verfolgen.
Die EU müsse sich fortlaufend an neue Herausforderungen anpassen, um ihre Vorreiterrolle bei der Barrierefreiheit zu sichern. KI biete zwar großes Potenzial für die Unterstützung, insbesondere durch assistive Technologien, erfordere wegen möglicher Diskriminierungsrisiken jedoch einen vorsichtigen und grundrechtskonformen Einsatz. So plant die EU-Kommission z. B. Leitlinien für die Umsetzung des AI Acts herauszugeben.
Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen
Menschen mit Behinderungen stünden weiterhin vor Herausforderungen durch nicht barrierefreie Schnittstellen, Funktionen und Produktinformationen. Die EU-Kommission wolle daher barrierefreie Kennzeichnung in sechs Bereichen, darunter Energie, Lebensmittel und Kosmetik fördern. Initiativen wie die Produktsicherheitsverordnung und die Verbraucheragenda 2030 sollen Barrierefreiheit und Verbraucherschutz zusätzlich stärken.
Die EU-Kommission werde im Rahmen der Überarbeitung der Normungsverordnung prüfen, wie Menschen mit Behinderungen besser an Normungsprozessen beteiligt und Normen barrierefreier und inklusiver gestaltet werden können. Darüber hinaus wird bei der Überarbeitung der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe erwartet, dass die Pflicht zum Erwerb barrierefreier Produkte und Dienstleistungen erneut festgeschrieben wird.
Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Jobs
Der Inklusion von Menschen mit Behinderungen stünden vor allem mangelnde Barrierefreiheit, fehlende angemessene Vorkehrungen, Sozialleistungsfallen und bestehende Vorurteile entgegen.
Im Rahmen des Disability Employment Package solle der Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Das Follow-Up umfasse u. a. den Austausch von Best-Practices und die Herausgabe von Leitlinien, etwa zu KI und assistiven Technologien, die Bewertung angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Einklang mit der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, eine in Zusammenarbeit mit der OECD erstellte Kosten-Nutzen-Analyse zur Beschäftigungsförderung. Außerdem wird die EU-Kommission die Sozialpartner zur Inklusion von vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Personen konsultieren.
Die EU-Kommission werde mit den Ausschüssen für Sozialschutz und Beschäftigung des Rates der Europäischen Union nationale Ziele für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Inklusion am Arbeitsplatz soll auch im Rahmen der EU-Plattform für Diversitätschartas-Chartas der Vielfalt gefördert werden. Die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz denen Arbeitnehmer mit Behinderung ausgesetzt sind, sollen im “Quality Jobs Act” berücksichtigt werden.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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