Verbraucher sollten europaweit ab 2017 mit Basisinformationsblättern über die Risiken von Anlageprodukten aufgeklärt werden. Die EU-Kommission hat deren Einführung aber nun um ein Jahr verschoben.
EU-Kommission verlängert das Antragsdatum der PRIIP-Verordnung um ein Jahr
EU-Kommission, Mitteilung vom 09.11.2016
Die Kommission hat eine Verlängerung des Datums der Anwendung der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs = Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) vorgeschlagen. Diese einjährige Verlängerung wird ausnahmsweise vorgeschlagen, um eine reibungslose Umsetzung für den europäischen Verbraucher zu gewährleisten und um Rechtssicherheiten für den Sektor sicher zu stellen.
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Quelle: DATEV eG