Das EU-Parlament hat eine Entschließung zu angemessenen, sicheren und nachhaltigen Pensionen und Renten angenommen. Damit positionierte es sich zu dem gleichnamigen Weißbuch der EU-Kommission vom 16.02.2012, das auf den Ergebnissen der vom 07.07.2011 bis 15.11.2011 durchgeführten Konsultation basiert.
Das EU-Parlament hat am 21.05.2013 eine Entschließung zu angemessenen, sicheren und nachhaltigen Pensionen und Renten angenommen. Damit positionierte es sich zu dem gleichnamigen Weißbuch der EU-Kommission vom 16.02.2012, das auf den Ergebnissen der vom 07.07.2011 bis 15.11.2011 durchgeführten Konsultation basiert. Die EU-Kommission beschreibt darin detaillierter die zu ergreifenden Maßnahmen, um langfristig angemessene und finanzierbare Renten zu sichern.
Die Abgeordneten unterstützen die im Weißbuch formulierten Forderungen der EU-Kommission, wie z. B. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbs- und Ruhestandszeiten sicherzustellen oder betriebliche und private Zusatzrenten zu entwickeln. Da die Thematik der Renten/Pensionen im Zuständigkeitsbereich der EU-Mitgliedstaaten liegt, sollen EU-Instrumente zur Überwachung der Altersversorgung verstärkt werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rente, die weiterhin als wichtigste Einnahmequelle für Rentner/Pensionäre gilt, wird der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung als unabdingbar angesehen. Damit unterstützen die Abgeordneten dieses System, das u. a. in Deutschland sehr gut etabliert ist. Da die Systeme der betrieblichen Altersvorsorge in den Mitgliedstaaten sehr variieren, begrüßen die Abgeordneten, dass die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und der Altersvorsorgebranche einen Verhaltenskodex für die betriebliche Altersvorsorge ausarbeiten will. Dabei soll u. a. auf eine verbesserte Abdeckung der Arbeitnehmer, die Auszahlungsphase, Risikoteilung und -minderung, Kosteneffizienz oder die Bewältigung von Krisen eingegangen werden. Die von der EU-Kommission nun für 2013 angekündigte Überarbeitung der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORP-Richtlinie) wird im Hinblick auf qualitative Anforderungen wie z. B. die Transparenz der Anlagestrategie oder Kostenstruktur als sinnvoll erachtet, allerdings sprechen sich die Abgeordneten ausdrücklich gegen die Anwendung der Eigenkapitalvorschriften auf Betriebsrenten aus. Dies hätte zu hohe Kosten für Unternehmen zur Folge. Der Binnenmarktkommissar Barnier kündigte einen Gesetzesvorschlag für Herbst dieses Jahres an, der sich vorerst mit Anforderungen zu Governance, Transparenz und Berichterstattung der betrieblichen Rentenfonds beschäftigen wird. Die Eigenkapitalregeln für Rentenfonds (Solvency II) sollen zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
Längerer Verbleib im Erwerbsleben
Damit die Renten/Pensionen finanzierbar bleiben, ist es notwendig, dass die Menschen länger arbeiten. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, dies durch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters, das an die Lebenserwartung gekoppelt ist, zu realisieren.
Deutschland ist hier schon tätig geworden, indem es 2007 das schrittweise Anheben des Renteneintrittsalters im Zeitraum 2012 bis 2029 von 65 auf 67 Jahre beschlossen hat. Zudem wird gefordert, die Renten-/Pensionsleistungen eng an die Beitragsjahre zu binden, um einerseits einen längeren Verbleib der EU-Bürger im Erwerbsleben zu garantieren und als Anreiz dafür andererseits höhere Renten/Pensionen auszahlen. Bei Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn für z. B. Pflegeaufgaben oder die Kinderbetreuung sollen diese Zeiten für die Rente/Pensionsansprüche anerkannt werden.
Des Weiteren schlägt das EU-Parlament vor, die Pflicht zum Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen des Rentenaltes abzuschaffen.
Renteninformationen
Damit sich die EU-Bürger über die zu erwartende Rente/Pension informieren können, wird ein Renten-/Pensions-Tracking-System vorgeschlagen. In diesem System sollen sowohl die im eigenen als auch in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Versorgungsansprüche angezeigt werden. Anhand dieser Angaben kann jeder Bürger dann weitere Entscheidungen hinsichtlich des Sparens fürs Alter treffen.
———————-
Quelle: DATEV eG