EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Bundesregierung will EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ (BT-Drs. 21/1857) in den Bundestag eingebracht.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.10.2025

Die Bundesregierung will EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ (21/1857) in den Bundestag eingebracht.

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Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Der Bundesrat erhielt die Vorlage am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“. Eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 460/2025

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