FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung

Am 7. August 2024 hat die EU-Kommission einen umfangreichen Katalog von Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 08.08.2024

Am 7. August 2024 hat die EU-Kommission einen umfangreichen Katalog von Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung veröffentlicht. Die insgesamt 90 Fragen betreffen folgende acht Abschnitte:

I. Glossar
II. Überblick über die mit der CSRD eingeführten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Anforderungen an die Prüfer
III. Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 19a der Bilanzrichtlinie (individuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung) bzw. Art. 29a der Bilanzrichtlinie (konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung) zu berichten ist
IV. Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 40a der Bilanzrichtlinie (Drittlandsunternehmen) zu berichten ist
V. Fragen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte
VI. Fragen zu wichtigen immateriellen Ressourcen
VII. Zusätzliche Fragen zu den Anforderungen an Unternehmen aus Drittländern
VIII. Fragen zur Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR).

Ausführlich wird beispielsweise die Frage behandelt, wann ein Unternehmen Schätzungen verwenden darf, wenn trotz angemessener Bemühungen nicht alle erforderlichen Informationen aus der Wertschöpfungskette erhalten wurden (Frage 29).

Im Abschnitt V betreffend die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte werden beispielsweise Aspekte der Zulassung der Prüfer, der Vertraulichkeit, des Honorars, der Berichterstattung und des Prüfungsurteils angesprochen.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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