Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen

Der Bundestag hat am 05.06.2024 den Antrag „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“ (BT-Drucks. 20/11149) in 2./3. Lesung zurückgewiesen.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2024

Der Bundestag hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, die Forderung der AfD-Fraktion nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen. Gegen einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“ (20/11149) stimmten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/11453) in namentlicher Abstimmung 539 Abgeordnete, 62 Parlamentarier votierten für die Vorlage.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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