Fragen zum sog. ʺAbgasskandalʺ waren nicht zu prüfen

Das OLG Hamm hat über Feststellungsanträge in einem – im ursprünglichen Klagebegehren erledigten – Rechtsstreit eines vom sog. Abgasskandal betroffenen VW-Kunden aus Herten gegen ein Autohaus aus Bochum entschieden (Az. 28 U 182/16).

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Quelle: DATEV eG