Bundesregierung, Mitteilung vom 04.05.2026
Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes gehen künftig nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Bundestariftreuegesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten.
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten seit 1. Mai 2026 tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche und Regelungen zu Ruhezeiten. Das Bundestariftreuegesetz ist nun in Kraft getreten.
Das Gesetz gilt für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sind auf ein absolutes Minimum begrenzt: Im Vergabeverfahren kann ein Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung abgegeben werden.
Anreize für mehr Tarifbindung
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte zu dem Vorhaben erklärt: „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.” Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben. Bisher waren tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt: Sie kamen bei Vergaben häufig nicht zum Zug oder bewarben sich erst gar nicht. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten konnten ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Das verzerrte den Wettbewerb.
Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten für die ein Tarifvertrag gilt, ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einen Anreiz für mehr Tarifbindung, so Bas. Tarifverträge seien „die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen“.
Der Bund als Auftraggeber
Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Künftig wird das Gesetz den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten auch auf Bundesebene einschränken. Und das kommt zum passenden Zeitpunkt: Mit dem Sondervermögen Infrastruktur werden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben. Viel Geld wird in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten fließen. Und da solle, wer im Auftrag des Bundes arbeite „auch ordentlich bezahlt werden“, so Ministerin Bas.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
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Pressemitteilung des BMAS „Das Bundestariftreuegesetz tritt in Kraft“
Quelle: Bundesregierung
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