Die BRAK weist darauf hin, dass die Beschlüsse, den § 14 Satz 1 BORA zu ändern, vom BMJV geprüft wurden und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Änderung tritt nun zum 01.01.2018 in Kraft.
Geänderter § 14 BORA tritt am 01.01.2018 in Kraft
BRAK, Mitteilung vom 20.12.2017
Nach Schaffung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber hat die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung vom 18.05.2017 den bereits am 21.11.2016 gefassten Beschluss bestätigt, § 14 Satz 1 BORA wie folgt zu ändern: „Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen.“
Mit Schreiben vom 17.08.2017 teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit, dass die Beschlüsse gemäß § 191e der Bundesrechtsanwaltsordnung geprüft wurden und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Änderung tritt nun zum 01.01.2018 in Kraft.
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Amtliche Bekanntmachung
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Berufsordnung in der Fassung vom 01.01.2018
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