Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt

Laut FG Hessen ist Attac gemeinnützig, da das politische Engagement des Vereins seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht. Das berichtet Attac in einer Mitteilung (Az. 4 K 179/16).

 

Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt

 

Gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement schließt politisches Handeln nicht aus

 

Attac, Pressemitteilung vom 10.11.2016 zum Urteil 4 K 179/16 vom 10.11.2016

 

Attac ist gemeinnützig. Das politische Engagement gegen die neoliberale Globalisierung steht seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegen. Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel am 10.11.2016 entschieden. Die Richter gaben damit der Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt. Dieses hatte dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, es sei zu politisch. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

 

In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter der Argumentation des Attac-Netzwerks, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine (indirekte) Förderung politischer Parteien auszuschließen.

 

Ausschlaggebend für die Gemeinnützigkeit eines Vereins sei die Frage, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt. Die Richter betonten, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot.

 

Gemeinnützige Zwecke wie Bildung, die Förderung des demokratischen Staatswesens oder Völkerverständigung seien dabei ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung kaum zu verfolgen. Insbesondere die gemeinnützigen Zwecke der Bildung (die auch politische Bildung umfasst) und der Förderung des demokratischen Staatswesens seien weiter zu fassen, als es das Finanzamt vertrete.

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Quelle: DATEV eG