Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für Entlastungen bei der Stromsteuer vorgelegt (21/1866). Dieser beinhaltet zunächst die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Diese Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026 auslaufen, sodass die Strompreise für Unternehmen stiegen.
Aus Sicht der Bundesregierung würden sich „damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen.“
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Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist für die nächste Sitzungswoche geplant. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-energiesteuergesetz-1111808
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 455/2025
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