Für die Hinzurechnung im Rahmen der GewSt ist lt. FG Niedersachsen darauf abzustellen, ob WG Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre.
FG Niedersachsen, Urteil 10 K 290/10 vom 26.05.2011
Orientierungssatz
- Für die Hinzurechnung im Rahmen der GewSt ist darauf abzustellen, ob WG Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre.
- Ausschlaggebend für die Zuordnung ist der Umstand, dass der Stpfl. die WG ständig für den Gebrauch in seinem Betrieb vorhalten muss.
- Die kurzfristige Anmietung von WG rechtfertigt den Verzicht auf die Hinzurechnung nicht, da die Dauer der Anmietung allein kein maßgebliches Kriterium darstellt.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012679. |
Quelle: DATEV eG
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