Justiz digitalisieren, Verfahren vereinfachen

Die Verwaltungsabläufe bei Zwangsvollstreckungen sollen verschlankt und dadurch die Digitalisierung und Modernisierung der Justiz weiter vorangetrieben werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 19.03.2026 im Deutschen Bundestag beschlossen.

Bundesregierung, Mitteilung vom 19.03.2026

Die Verwaltungsabläufe bei Zwangsvollstreckungen sollen verschlankt und dadurch die Digitalisierung und Modernisierung der Justiz weiter vorangetrieben werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute im Deutschen Bundestag beschlossen.

Die Bundesregierung bringt die Digitalisierung in Deutschland voran, auch im Bereich der Zwangsvollstreckungen. Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Zwangsvollstreckungen wurde nun im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit setzt sie wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um: die Fortführung der Digitalisierung der Justiz und einen konsequenten Bürokratieabbau für Staat und Verwaltung. Verfahren der Zwangsvollstreckung werden deutlich vereinfacht und Prozesse zunehmend digitalisiert.

Wesentliche Regelungen

  • Die Zahl hybrider Aufträge und Anträge in der Zwangsvollstreckung wird deutlich reduziert. Bislang wird der Auftrag zur Zwangsvollstreckung elektronisch erteilt, während die Urkunden, welche die Vollstreckungsvoraussetzungen belegen, in Papierform den Vollstreckungsbehörden zugeleitet werden. Der Gesetzentwurf erweitert die Möglichkeiten, diese Urkunden analog der Aufträge künftig auch in elektronischer Form übermitteln zu können.
  • Die Gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere in ihrer Funktion als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, werden weiterhin vom Formularzwang bei der Vollstreckung öffentlichrechtlicher Forderungen ausgenommen. Dadurch werden die Kosten und der Verwaltungsaufwand bei Vollstreckungsaufträgen an Gerichtsvollzieher deutlich reduziert.
  • Die Bundesregierung strebt langfristig den Aufbau einer Datenbank für Vollstreckungstitel an. Diese soll letztlich auch dem Schutz des Schuldners dienen und ein hohes Niveau an Sicherheit vor Fälschung und Manipulation gewährleisten. Die Datenbank wird die Verfahren in der Zwangsvollstreckung weiter vereinfachen.

Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Der Deutsche Bundestag hat vor allem Änderungen vorgenommen, die die Pflicht von Kreditinstituten betreffen, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von Dokumenten einzurichten. Weitere Änderungen betreffen den Zeitpunkt, zu dem die einzelnen Regelungen in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung

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