KI in der Steuerberatung sicher einsetzen – Neu: Muster-KI-Anwendungsrichtlinie des DStV

Der DStV bietet u. a. Steuerkanzleien mit der neuen Muster-KI-Anwendungsrichtlinie eine strukturierte Orientierung, wie KI-Anwendungen verantwortungsvoll, sicher und rechtskonform eingesetzt werden können.

DStV, Mitteilung vom 23.04.2026

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Kanzleialltag. Viele Anwendungen bieten spürbare Entlastung, neue Möglichkeiten in der Mandatsarbeit und Effizienzgewinne. Gleichzeitig entstehen neue Fragestellungen rund um Datenschutz, Berufsrecht, Qualitätssicherung und Haftung. Genau hier setzt die neue Muster-KI-Anwendungsrichtlinie des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) an.

Sie bietet Steuerkanzleien eine strukturierte Orientierung, wie KI-Anwendungen verantwortungsvoll, sicher und rechtskonform eingesetzt werden können. Ziel ist es, klare Leitplanken zu schaffen, ohne die notwendige Flexibilität im Kanzleialltag einzuschränken.

Was die Richtlinie leistet

Die Richtlinie unterstützt Kanzleien dabei:

  • den Einsatz von KI systematisch einzuordnen
  • klare Regeln für Mitarbeitende zu definieren
  • Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern
  • Datenschutz- und berufsrechtliche Anforderungen umzusetzen
  • Qualität und Verantwortlichkeit in der Mandatsarbeit sicherzustellen

Im Mittelpunkt steht eine einfache, praxisnahe Logik:

  • Tool – Anwendungsfall – Daten – Risiko

Auf dieser Grundlage können Kanzleien fundierte Entscheidungen treffen, wann und wie KI sinnvoll eingesetzt werden kann.

Inhalte im Überblick

Die Muster-Richtlinie enthält unter anderem:

  • klare Grundprinzipien für den KI-Einsatz
  • eine strukturierte Use-Case-Logik zur Risikoeinordnung
  • Vorgaben zu Datenschutz und Verschwiegenheit (inkl. AVV und § 203 StGB)
  • Regelungen zur Qualitätssicherung und Verantwortung

Die Richtlinie ist bewusst als Muster konzipiert und muss individuell an die jeweilige Kanzleistruktur angepasst werden.

Für wen ist die Richtlinie gedacht?

Die Inhalte richten sich an:

  • Kanzleileitungen
  • Berufsträgerinnen und Berufsträger
  • Mitarbeitende in Steuerkanzleien
  • sowie Verantwortliche für IT, Datenschutz und Organisation

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

Powered by WPeMatico