Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Absatz 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden

Das BMF hat die Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und Frankreich zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen veröffentlicht (Az. IV B 2 – S 1301-FRA/01040/002/106).

BMF, Schreiben IV B 2 – S 1301-FRA/01040/002/106 vom 19.05.2025

In Bezug auf die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 Satz 1 DBA-Frankreich, am 20. März 2025 die als Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung unterzeichnet.

Die Konsultationsvereinbarung findet auf alle offenen Fälle Anwendung.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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