Die EU-Botschafter haben neue Vorschriften gebilligt, damit Verbraucher, die für Online-Inhaltedienste in ihrem Heimatland bezahlt haben, auch auf Reisen in anderen Ländern der EU darauf zugreifen können.
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Quelle: DATEV eG
Die EU-Botschafter haben neue Vorschriften gebilligt, damit Verbraucher, die für Online-Inhaltedienste in ihrem Heimatland bezahlt haben, auch auf Reisen in anderen Ländern der EU darauf zugreifen können.
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