Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) – Verschiebung Anwendungszeitpunkt

Das BMF teilt die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts beim Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) mit (Az. IV C 1 – S-2410 / 22 / 10001 :001).

BMF, Schreiben IV C 1 – S-2410 / 22 / 10001 :001 vom 27.08.2024

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung ist die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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