Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Änderung bei Lebensversicherungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Franz Anwey
Achtung: Frist bis zum 30.11.2012
Kunden von Lebensversicherern, deren Lebens- oder Rentenversicherung in der nächsten Zeit abläuft oder deren Rentenzahlung beginnt, werden künftig in deutlich geringerer Höhe an den Bewertungsreserven der Versicherer beteiligt als bisher. Seit 2008 sind Kunden von Lebensversicherer an nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaften zu 50% beteiligt. Dies führt in Zeiten der Finanzmarktkrise und geringen Renditen am Kapitalmarkt zu großen Problemen bei den Versicherern. Aus diesem Grund wird diese kundenfreundliche Regelung zum großen Teil wieder rückgängig gemacht.
Diese kürzlich bereits vom Bundestag beschlossene Neuregelung tritt schon am 21. Dezember 2012 in Kraft (vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates und des Bundespräsidenten).
Entsprechend muss eine Kündigung – sofern diese sinnvoll ist – bis zum 30. November 2012 bei der Versicherung vorliegen!
Sollte Ihr Vertrag nur noch wenige Monate laufen, sollten Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich (Heute/Morgen) fragen, ob Sie jetzt kündigen sollen, um noch nach der bisherigen Regelung an den Bewertungsreserven beteiligt zu werden und so eine höhere Ablaufleistung zu erhalten. Sie sollten Ihren Versicherer auffordern, Ihnen den jetzigen Rückkaufswert und die Leistung bei regulären Ablauf zu nennen.
Weiterhin ist bei Altverträgen (Abschluss des Vertrages vor 2005) zu beachten, dass eine Kündigung vor Ende der 12-jährigen Mindestlaufzeit zu einer Steuerpflicht der (sonst steuerfreien) Erträge der Lebens- oder Rentenversicherung führt.
Eine Kündigung ist also vom Einzelfall abhängig, eine pauschale Aussage ist dazu nicht möglich.
Sollten sich in diesem Zusammenhang Rückfragen ergeben, steht Ihnen Herr Steuerberater Manfred Kröger unter der Telefon-Nr. 05241 9889-37 gerne zur Verfügung.