Paritätische Krankenversicherungsbeiträge ab 2019
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.09.2018
Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte.
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