Rheinland-Pfalz erprobt als erstes Bundesland die volldigitalisierte juristische Staatsprüfung

Rheinland-Pfalz treibt die Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung konsequent voran. Rund 180 Referendarinnen und Referendare konnten am 19. und 20. Mai 2026 im Rahmen des Probeexamens zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung erstmals Gesetzestexte und Kommentare in digitaler Form zur Lösung der Klausuren verwenden.

Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 26.05.2026

Rheinland-Pfalz treibt die Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung konsequent voran. Rund 180 Referendarinnen und Referendare konnten am 19. und 20. Mai 2026 im Rahmen des Probeexamens zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung erstmals Gesetzestexte und Kommentare in digitaler Form zur Lösung der Klausuren verwenden. Die Papierwerke, die bislang zu jeder Prüfung selbst mitgebracht wurden, konnten zu Hause bleiben.

Damit ist Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das eine vollständig digitalisierte und damit anwenderfreundlichere und praxisnähere juristische Staatsprüfung testet. Nach Abschluss der Erprobungsphase soll diese ab der nächsten Prüfungskampagne im kommenden Oktober in den regulären Prüfungsbetrieb überführt werden.

„Die Anforderungen an die juristische Ausbildung und Prüfung verändern sich stetig. Diesem Wandel begegnen wir mit der konsequenten Modernisierung unserer Prüfungsstrukturen. Rheinland-Pfalz zeigt erneut, dass Digitalisierung und rechtsstaatlich verlässliche Prüfungsverfahren erfolgreich miteinander verbunden werden können“, erklärt Justiz- und Verbraucherschutzminister Dr. Helmut Martin.

Bereits seit Oktober 2021 können Aufsichtsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz elektronisch angefertigt werden, seit August 2023 auch die Klausuren der staatliche Pflichtfachprüfung im Ersten Examen. Auch hier kommt Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle zu.

„Die Kombination aus elektronischer Klausurbearbeitung und digitalem Zugriff auf die Hilfsmittel ist zukunftsorientiert und praxisnah. Darüber hinaus sorgt sie auch für mehr Chancengleichheit unter den Referendarinnen und Referendaren“, so Dr. Martin weiter.

Präsidentin des Landesprüfungsamts für Juristen Birgit Nennstiel freut sich über den gelungenen Probedurchlauf und die durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden. Wichtig sei ihr aber auch der Hinweis, dass die Nutzung digitaler Hilfsmittel ebenso wie die elektronische Anfertigung der Klausuren selbstverständlich freiwillig sind: „Alle Kandidatinnen und Kandidaten können von dieser innovativen Option Gebrauch machen, wenn sie möchten. Auf die bewährten Gesetzessammlungen und Kommentare aus Papier muss aber niemand verzichten.“

Rechtsreferendar Frank Hartmann berichtet: „Ich finde es gut, dass das Prüfungsamt auf die Anliegen der Referendarinnen und Referendare eingegangen ist und die parallele Nutzung von analogen und digitalen Hilfsmitteln zulässt. Die Verknüpfung beider Welten ist ideal.“

Information:

Die digitalen Hilfsmittel in Form der sog. eExamensbibliothek des Beck-Verlags stehen den Referendarinnen und Referendaren bereits seit Mai 2025 zur Verfügung und konnten so bereits über einen längeren Zeitraum hinweg in der Ausbildungspraxis erprobt und getestet werden.

Neben den zur elektronischen Anfertigung der Klausuren erforderlichen Laptops wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Probeexamens ein zusätzlicher Bildschirm zur Anzeige der digitalen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.

Grundlage für die weitere Digitalisierung ist eine europaweite Ausschreibung, aus der die IQUL GmbH als technischer Dienstleister hervorgegangen ist. Das Unternehmen stellt die technische Infrastruktur für die elektronischen Prüfungen bereit und begleitet die Umsetzung der weiteren Digitalisierungsschritte.

Quelle: Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

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