Schutz von Urheberrecht und kreativer Arbeit im Zeitalter künstlicher Intelligenz

Am 10.03.2026 verabschiedeten die Abgeordneten des EU-Parlaments eine Reihe von Empfehlungen zum Schutz urheberrechtlich geschützter kreativer Werke vor der Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI). Sie sind der Ansicht, dass das EU-Urheberrecht für alle Systeme generativer künstlicher Intelligenz (genAI) auf dem EU-Markt gelten sollte.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 11.03.2026

  • Abgeordnete fordern Transparenz und faire Vergütung
  • Rechteinhaber müssen die Möglichkeit haben die Verwendung ihrer Inhalte für KI- Training zu verweigern
  • Schutz von Nachrichtenmedien zur Gewährleistung von Informationsvielfalt und Pluralismus
  • Neue Lizenzrichtlinien, um mögliche Urheberrechtsverstöße anzugehen

Um kreative Arbeit in der EU zu schützen, sind bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch künstliche Intelligenz Transparenz und eine faire Vergütung erforderlich.

Am Dienstag, 10.03.2026, verabschiedeten die Abgeordneten mit 460 Stimmen bei 71 Gegenstimmen und 88 Enthaltungen eine Reihe von Empfehlungen zum Schutz urheberrechtlich geschützter kreativer Werke vor der Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI). Sie sind der Ansicht, dass das EU-Urheberrecht für alle Systeme generativer künstlicher Intelligenz (genAI) auf dem EU-Markt gelten sollte.

Vergütung und Transparenz

Um kreative Arbeit innerhalb der EU zu schützen, muss die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte von KI angemessen vergütet werden, so das Parlament. Der Kreativsektor erwirtschaftet 6,9 % des Bruttoinlandsprodukts der EU.

Zusätzlich fordern die Abgeordneten die Kommission auf, zu prüfen inwiefern eine Vergütung für die bisherige Nutzung sichergestellt werden kann. Sie lehnen allerdings Vorschläge ab, bei denen KI-Anbieter eine globale Lizenz für das Training ihrer Modelle generativer KI gegen eine Pauschalzahlung erhalten.

Die Abgeordneten betonen außerdem die Bedeutung vollständiger Transparenz bei der Nutzung geschützter Inhalte durch genAI. Sie fordern, dass KI-Anbieter und -Nutzer eine detaillierte Liste aller urheberrechtlich geschützten Werke, die zum Trainieren der KI verwendet wurden, sowie detaillierte Aufzeichnungen über Crawling-Aktivitäten bereitstellen. Das Fehlen dieser Angaben könnte als Urheberrechtsverletzung angesehen werden und rechtliche Konsequenzen für KI-Anbieter und -Anwender nach sich ziehen. Wenn ein solcher Rechtsstreit dann zugunsten des Rechteinhabers entschieden wird, müssen KI-Anbieter oder -Anwender alle Rechtskosten und damit verbundenen Ausgaben tragen.

Lizenzmarkt

Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, einen neuen Lizenzmarkt für urheberrechtlich geschütztes Material zu schaffen, einschließlich freiwilliger kollektiver Lizenzvereinbarungen. Sie wollen sicherstellen, dass Rechteinhaber ihre Werke von der Verwendung in KI-Trainings ausschließen können, und schlagen vor, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Prozess verwalten könnte.

Schutz für den Nachrichtenmedien

Die Abgeordneten fordern die Kommission nachdrücklich auf, Nachrichtenmedien und die Presse zu schützen, deren Arbeit regelmäßig von KI-Systemen genutzt wird. Nachrichtenmedien, deren Traffic und Einnahmen durch KI-Systeme umgeleitet werden, sollten vollständig entschädigt werden. Ihnen soll das Recht eingeräumt werden, die Nutzung ihrer Inhalte für das Training von KI-Systemen zu verweigern. Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Ansammlung von Nachrichteninhalten den Medienpluralismus und die Informationsvielfalt gewährleisten muss und dass eine selektive Verarbeitung von Informationen oder Selbstbegünstigungspraktiken durch Gatekeeper, die ihren KI-Diensten zugutekommen, vermieden werden muss.

Von KI erstellte Inhalte und Schutz von Einzelpersonen

Von KI vollständig generierte Inhalte sollten nicht urheberrechtlich geschützt sein, so die Abgeordneten. Sie wollen auch sicherstellen, dass Einzelpersonen vor der Verbreitung manipulierter und KI-generierter Inhalte geschützt sind, und betonen die Verpflichtung der Anbieter digitaler Dienste, gegen solche illegalen Nutzungen vorzugehen.

Quelle: Europäisches Parlament

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