Stellen unbelegte Brötchen und Heißgetränke ein „Frühstück“ i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 der SvEV dar?

Das FG Münster entschied, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks sind (Az. 11 K 4108/14).

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