Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31. März 2014

Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des 1. Quartals 2014 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden. Die WPK hat eine Übersicht der Veröffentlichungen zusammengestellt.

 

WPK, Mitteilung vom 09.05.2014

 

 
Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2014 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden. Die Wirtschaftsprüferkammer hat eine Übersicht der Veröffentlichungen zusammengestellt.

 

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.

 

Die Übersicht der Transparenzberichte finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG