Bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung haben sich die Sachverständigen sehr differenziert zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen geäußert.
 
Türen zu neuen Steuergestaltungen
 
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.05.2016
 
 
Die Sachverständigen haben sich sehr differenziert zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen an der Investmentfondsbesteuerung geäußert. Zugleich wurden in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 09.05.2016 Befürchtungen laut, dass die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung () an einer Stelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beenden, an deren Stelle jedoch neue Türen zu anderen Gestaltungen öffnen könnte, obwohl mit dem Entwurf das Ziel verfolgt wird, „die generelle Anfälligkeit des Investmentsteuerrechts für Steuerumgehungsgestaltungen durch grundlegende Änderungen nachhaltig zu reduzieren“. Auch der Behauptung der Regierung einer Entlastung der Wirtschaft durch einfachere Regelungen wurde heftig widersprochen, zum Beispiel durch die deutschen Bankenverbände, die in einer gemeinsamen Stellungnahme feststellten: Der errechneten massiven Entlastung „müssen wir energisch widersprechen“.
 
Grund für die Änderungen ist auch die Rechtsprechung auf europäischer Ebene. Danach ist es möglicherweise nicht mehr zulässig, dass inländische Investmentfonds von der Steuer freigestellt werden, ausländische aber mit einer abgeltend wirkenden Kapitalertragsteuer belastet werden.
———————-
Quelle: DATEV eG